Redner(in): Günter Gloser
Datum: 16.01.2006

Untertitel: Subsidiarität in Europa - Rede von Günter Gloser, Staatsminister im Auswärtigen Amt, in der Britischen Botschaft in Berlin, 16.01.2006
Anrede: Sehr geehrter Herr Botschafter Torry,meine sehr geehrten Damen und Herren,
Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Presse/Reden/2006/060116-SubsidiaritaetInEuropa.html


die Europäische Union hat im Jahr 2005 einige Erfolge erzielt, insgesamt allerdings ein schwieriges und wechselvolles Jahr durchlebt. Die Verfassungsreferenden in Frankreich und den Niederlanden haben uns gezeigt, dass sich die EU zur Zeit in einer Krise befindet. Es ist eine große Distanz zwischen der EU und den Bürgern entstanden. Die EU verliert an Akzeptanz. Die Referenden haben uns vor Augen geführt, dass wir die Union den Bürgern besser erklären müssen, dass wir sie mitnehmen müssen, wenn wir weitere Integrationsschritte planen und vollziehen wollen.

Das vergangene Jahr hat aber auch Positives für die EU gebracht. Mit der Einigung über die finanzielle Vorausschau im Dezember hat die Union ihre Handlungsfähigkeit bewiesen. Die gefundene Lösung ist ein positives Signal für die Menschen in ganz Europa, insbesondere auch in den neuen Mitgliedstaaten. Das war uns in den Verhandlungen besonders wichtig.

Das vergangene Jahr hat zudem die Erkenntnis gebracht, dass die Menschen in Europa verstanden haben, dass die Europäische Union und die von ihr erlassenen Regelungen sie unmittelbar betreffen. Dies belegen die intensiven Diskussionen beispielsweise über die Dienstleistungsrichtlinie oder aus jüngster Zeit über die EU-Hafenrichtlinie. Auch wenn die Debatten kontrovers waren und sind sowie oft mit Kritik an der EU verbunden werden: es ist erfreulich festzustellen, dass die Menschen Europa wahrnehmen und zunehmend darüber diskutieren.

Dieses neue wenn auch häufig kritische Interesse der Bürger ist gut für die EU. Es erzeugt einen Rechtfertigungsdruck, dem sich die Union stellen muss und dem wir uns stellen müssen. Wir müssen rechtfertigen, warum wir einen Rechtsakt auf europäischer Ebene für notwendig halten. Und wir müssen erklären, was er dem Bürger bringt. Das kritische Interesse der Bürger verschafft uns die Chance, die konkreten Vorteile der EU und der von ihr geschaffenen Rechtsakte zu vermitteln.

Das bringt mich zum Thema der heutigen Konferenz, dem Subsidiaritätsprinzip. Ich halte dieses Prinzip für die EU in ihrer gegenwärtigen Situation für ganz zentral. Art. 5 Abs. 2 des EG-Vertrages definiert das Konzept der Subsidiarität wie folgt: Die Gemeinschaft wird in Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen,"nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können". Nur dann, wenn wir unseren Bürgern dies erklären können, werden wir sie auch von der Notwendigkeit europäischer Regelungen überzeugen können. Die konsequente Verwirklichung des Subsidiaritätsprinzips gehört damit zu den wichtigsten Anliegen, die wir verfolgen müssen, um Europa dem Bürger wieder näher zu bringen.

Der Subsidiaritätsgedanke geht aber noch weiter. Wir müssen Subsidiarität als einen Prozess begreifen. In einer zunehmend globalisierten Welt werden wir immer öfter mit Fragen und Problemen konfrontiert, auf die es nur eine grenzüberschreitende Antwort gibt. Und gleichzeitig stellen wir fest, dass das Bedürfnis der Bürger nach Beteiligung zunimmt.

Subsidiarität muss betrieben werden als eine immer wieder neu notwendige Justierung der Aufgabenverteilung zwischen EU und den Mitgliedstaaten. Sie leistet nur dann einen positiven Beitrag für die Akzeptanz europäischen Handelns, wenn sie beiden Entwicklungen - Globalisierung und dem Wunsch nach Bürgerbeteiligung - Rechnung trägt. Sie darf nicht als undifferenzierte Beschneidung von Zuständigkeiten der Union missverstanden werden; sie darf aber auch nicht zum Bremsklotz werden für europäisches Handeln dort, wo dies notwendig ist.

Subsidiarität bedeutet unter anderem, die nationalen Parlamente stärker in den Gesetzgebungsprozess auf europäischer Ebene einzubinden. Die Gesetzgebung von Bund und Ländern wird in wachsendem Maße von Entscheidungen geprägt, die auf der Ebene der Europäischen Union getroffen werden. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und dem Rat in seiner gesetzgebenden Funktion - bilden die nationalen Parlamente das demokratische Fundament der europäischen Bürger- und Staatenunion.

Nationale Parlamentarier müssen als Mitgestalter eines Gesetzgebungsprozesses begriffen werden, der immer häufiger von Brüssel aus angestoßen wird. Die nationalen Parlamente sollten daher stärker und früher in den Entscheidungsprozess in EU-Fragen einbezogen werden. Europapolitische Themen sollten zu einem Zeitpunkt öffentlich erörtert werden, zu dem noch Einfluss auf den Inhalt einer Regelung genommen werden kann. Eine frühzeitige Beteiligung der nationalen Parlamente sorgt dafür, dass dort eine sachbezogene inhaltliche Debatte stattfinden kann, die auch das Interesse der Öffentlichkeit auf sich zieht und die Bürger in europapolitischen Fragen positiv anspricht.

Der Deutsche Bundestag hat die Vertiefung der Integration der Europäischen Union stets gefordert wohl wissend, dass der Integrationsprozess weit reichende Auswirkungen auf die eigenen Kompetenzen und auf die Zusammenarbeit von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung hat. Der Deutsche Bundestag verfügt bereits heute über umfassende rechtliche und politische Möglichkeiten, seinen grundgesetzlichen Auftrag zur Begleitung, Mitgestaltung und Kontrolle europäischer Gesetzgebung zu erfüllen. Dass es hier noch weitere Möglichkeiten zur Mitgestaltung gibt, hat der Bundestag während der Beratungen zum Subsidiaritäts-Frühwarnmechanismus erkannt.

In Deutschland haben wir im Zuge des Zustimmungsverfahrens zum Verfassungsvertrag beschlossen, eine Vereinbarung zwischen dem Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union abzuschließen. Außerdem wollen wir die Geschäftsordnung und die Arbeitsweise des Deutschen Bundestages an die aktuellen und künftigen europapolitischen Erfordernisse anpassen. Entsprechend sieht der Koalitionsvertrag vor,"die nationalen Parlamente schon vor Inkrafttreten des Verfassungsvertrages durch die Anwendung des Subsidiaritäts-Frühwarnsystems" zu stärken. Für diese Vorhaben bedarf es keiner Vertragsänderung.

Die Bundesregierung wird mit dem Bundestag Gespräche über den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung aufnehmen. Dabei sind wir entschlossen, die im Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates enthaltenen Möglichkeiten parlamentsfreundlich zu nutzen.

Ich bin überzeugt, dass wir mit der geplanten Vereinbarung die Grundlage dafür schaffen, um die Legitimität europäischer Rechtsetzung in Deutschland zu erhöhen. Und nicht zuletzt: Wenn die Parlamentarier von Anfang an in den Rechtsetzungsprozess eingebunden werden, wird es der Öffentlichkeit erschwert, die EU als Sündenbock für ungewollte Regelungen zu brandmarken.

Weiter möchte ich betonen, dass der Europäische Verfassungsvertrag wesentliche Fortschritte bei der Realisierung des Subsidiaritätsgedankens enthält. Die Stärkung des Subsidiaritätskonzepts war im Konvent und auf der Regierungskonferenz ein besonderes deutsches Anliegen. Nicht zuletzt wegen der mit dem Vertrag in dieser Hinsicht erzielten Fortschritte tritt die Bundesregierung dafür ein, die Ratifizierung des Europäischen Verfassungsvertrages fortzusetzen und die im Verfassungsvertrag gefundenen Lösungen als Paket zu erhalten.

Um welche Fortschritte geht es konkret? Der Vertrag sieht vor, dass die nationalen Parlamente durch die Verfassung erstmals - eigene Rechte gegenüber den Europäischen Institutionen bekommen. Mit dem neu geschaffenen Europäischen Bürgerbegehren können die Bürger direkten Einfluss auf Gesetzgebungsvorschläge der Kommission nehmen. Die Verfassung enthält zudem einen Subsidiaritäts-Kontrollmechanismus. Die nationalen Parlamente oder ihre Kammern in Deutschland Bundestag und Bundesrat - erhalten das Recht, Stellungnahme zu Entwürfen von Gesetzgebungsakten zu beziehen der sogenannte "Frühwarnmechanismus". Die nationalen Institutionen erhalten zudem ein eigenes Klagerecht zum Europäischen Gerichtshof und können damit Verstöße gegen das Subsidiaritätsprinzip rügen.

Diese Elemente des Verfassungsvertrags machen die EU demokratischer, handlungsfähiger, effizienter und transparenter. Sie erreichen genau das Ziel, das wir verfolgen müssen: Europa näher an den Bürger zu bringen. Wir wollen daher diese und die anderen Elemente der Verfassung erhalten. Deshalb sollte darauf verzichtet werden, den Vertrag zu zerlegen oder Alternativen zum Verfassungsvertrag entwickeln zu wollen.

Zum jetzigen Zeitpunkt sollten sich die Überlegungen vielmehr darauf konzentrieren, welche Veränderungen in Richtung Bürgernähe und welche Verbesserungen des geltenden Primärrechts möglich sind. Es geht also um Maßnahmen unterhalb der Schwelle einer Änderung der bestehenden Verträge. Und es geht um die Frage, wie wir das Umfeld für die Akzeptanz des europäischen Integrationsprozesses verbessern können.

Was können wir also tun? Zahlreiche Maßnahmen sind denkbar: stärkere Beteiligung der Bürger, beispielsweise durch die Einführung eines Bürgerbegehrens, Schaffung von mehr Transparenz der Arbeit von Rat und KOM, Einführung der Möglichkeit von Petitionen an die Kommission, Verstärkung des Dialogs der KOM mit Interessengruppen oder verstärkte Konsultation von Nichtregierungsorganisationen vor Entscheidungen. Die Mitgliedstaaten könnten so wie wir das vorhaben - im Rahmen nationalen Rechts ihre nationalen Parlamente stärker einbeziehen und deren Kontrollrechte stärken ohne dem Subsidiaritätsmechanismus des Verfassungsvertrages vorzugreifen. Die nationalen Parlamente könnten auch untereinander stärker zusammenarbeiten und ihre Kooperation mit dem EP verstärken.

Die Subsidiaritätskonferenz in Den Haag am 17. November 2005 hat wichtige Impulse gegeben, indem sie die Parlamente der Mitgliedstaaten ermutigt hat, eine aktivere Rolle zu spielen. Aufgefordert wurden auch Kommission, Rat und EP, ihrerseits sicherzustellen, dass die Parlamente der Mitgliedstaaten früh in den Entscheidungsprozess eingebunden werden und eine aktivere Rolle bei der Vermittlung von EU-Politik nach außen wahrnehmen. Ich wünsche mir, dass auch von unserer heutigen Konferenz derartige Impulse ausgehen werden und sich die Diskussion über das Subsidiaritätsprinzip im europäischen Diskurs fest verankern wird. Ich begrüße daher die Absicht der österreichischen Präsidentschaft, ebenfalls eine Konferenz zu diesem Thema durchzuführen.

Meine Damen und Herren, wenn wir die Bürger wieder für Europa gewinnen möchten, müssen wir sie davon überzeugen, dass das gemeinsame Europa nicht nur notwendig, sondern auch wünschenswert ist und wir gemeinsame Regelungen in Europa brauchen. Unser Ziel sollte sein, dass sich jeder Europäer ganz selbstverständlich gleichzeitig als Bürger seiner Stadt, als Bürger seines Mitgliedstaats und als Bürger der Europäischen Union ansieht und versteht. Ich bin überzeugt davon, dass das Konzept der Subsidiarität dazu einen wesentlichen Beitrag liefern kann.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.