Redner(in): Horst Köhler
Datum: 1. Dezember 2008

Quelle: http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Horst-Koehler/Reden/2008/12/20081201_Rede.html


Als 1958 die Justizminister der Länder die "Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen" gründeten, da planten sie bis 1965, weil damals Mord nach 20 Jahren verjährte. Heute begehen wir das 50-jährige Bestehen der Zentralen Stelle in Ludwigsburg. Das sagt einiges: über das Ausmaß der Verbrechen, die von hier aus verfolgt wurden; über den Willen zur Aufklärung, mit dem sich die Mitarbeiter dieses Hauses über Jahre und Jahrzehnte einzelnen Fällen widmeten, und auch über den Lernprozess der Deutschen, der zur Aufhebung der Verjährungsfrist für Mord geführt hat.

Tatsächlich war die Zahl der Ermittlungs- und Strafverfahren gegen NS-Verbrecher seit Anfang der 50er Jahre deutlich zurückgegangen. Manche hofften - auch in der Justiz - auf einen so genannten "Schlussstrich" unter die nationalsozialistische Vergangenheit."Man soll die Toten ruhen lassen", lautete vielfach die gängige Meinung. Manche dachten dabei freilich weniger an die toten Opfer als an die lebenden Täter. Verändert wurde dieses Klima 1958 durch den so genannten "Ulmer Einsatzgruppen-Prozess". Dieses bis dahin größte Strafverfahren wegen NS-Verbrechen machte deutlich, was bis dahin viele nicht hatten wahrhaben wollen: Nur ein Bruchteil der Verbrechen des Dritten Reiches war aufgeklärt; der Kreis der Täter, Beteiligten und Mitwisser war sehr viel größer, als gemeinhin angenommen: Der Großteil der Täter war von der Justiz bis dahin unbehelligt geblieben. Das galt übrigens auch für die damalige DDR.

Vor diesem Hintergrund war die Gründung der Zentralen Stelle ein Bekenntnis gegen Verdrängung und Schlussstrich - und für eine konsequente rechtliche Auseinandersetzung mit der Vergangenheit. Und ich danke allen, die in den vergangenen 50 Jahren so beharrlich daran mitgewirkt haben, dem Bekenntnis dann auch Taten folgen zu lassen.

Dass unser Land heute wieder ein geachtetes Mitglied der Völkerfamilie ist und dass aus einstigen Kriegsgegnern Freunde geworden sind - das haben wir auch dem Bemühen um Aufklärung der NS-Verbrechen und somit auch der Arbeit dieses Hauses zu verdanken. Wir alle sollten dankbar dafür sein.

Die Aufgabe der Zentralen Stelle hat ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oft an Grenzen geführt: an die Grenzen unseres juristischen Instrumentariums bei der Ahndung von Verbrechen unvorstellbaren Ausmaßes; an die Grenzen des in den Jahren des Kalten Krieges damals politisch Möglichen; und vor allem an die Grenze des menschlich Erträglichen angesichts von Bildern und Berichten über unfassbare Grausamkeiten. Wie hält man diese Arbeit aus, ohne an den Menschen zu verzweifeln? - Vielleicht, indem man sich immer wieder bewusst macht, dass diese Aufarbeitung nötig ist, damit die Menschen nicht verzweifeln.

Und auch wenn die Täter von damals langsam aussterben und der ursprüngliche Gründungsauftrag der Zentralen Stelle von 1958 einmal erfüllt sein wird: Ihr Werk wird weiterleben - in den Gutachten, Studien und Aufsätzen, mit denen die Mitarbeiter dieses Hauses die Ergebnisse ihrer Arbeit veröffentlicht und sich damit hohes Ansehen nicht nur unter Juristen und Historikern errungen haben, und auch in der Fülle von Dokumenten, die ein einzigartiger Fundus für die Erforschung der NS-Verbrechen und ihrer rechtsstaatlichen Aufarbeitung sind. Und ich freue mich, Herr Minister Goll, dass Sie gerade gesagt haben: Es wird keine Akte geschlossen, solange wir noch Vermutungen haben und Möglichkeiten der Recherche. Ich freue mich auch, dass sich das Bundesarchiv dieses so wichtigen Bestandes angenommen und hier in Ludwigsburg eine Außenstelle errichtet hat. In diesem Zusammenhang möchte ich auch dem "Förderverein Zentrale Stelle e. V." für sein Engagement danken und dem Historischen Institut der Universität Stuttgart für sein wissenschaftliches Interesse.

Und dass sich das Bundesarchiv in Ludwigsburg als "historischer Lernort" versteht und seine Tore für Schülerinnen und Schüler öffnet, finde ich besonders gut. Hier wird an konkreten Einzelfällen deutlich, was man aus Geschichtsbüchern zwar lernen, aber eben nicht begreifen kann - das von Deutschen begangene Menschheitsverbrechen Holocaust. Ich bin froh darüber, dass die jungen Leute auch heute noch fragen und Gelegenheit bekommen zu fragen: Wie konnte es dazu kommen, und wie verhüten wir, dass sich dergleichen jemals irgendwo wiederholt? Wir müssen diese Möglichkeit unseren jungen Menschen immer wieder bieten. Denn das ist die erste und wichtigste Voraussetzung dafür, sich weltweit gegen Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu stellen.

Adalbert Rückerl, der langjährige Leiter der Zentralen Stelle in Ludwigsburg, hat 1984 bei seinem Abschied aus dem Amt davon gesprochen, die Geschichte dieser Einrichtung sei "eine Geschichte des guten Willens" und ihre Arbeit, wie er sagte,"nur ein Versuch". Meine Damen und Herren, die Aufarbeitung der NS-Verbrechen wird immer "nur ein Versuch" bleiben angesichts der Unfassbarkeit der Verbrechen. Die Zentrale Stelle hat dazu aber einen unverzichtbaren Beitrag geleistet. In Ludwigsburg ist damit - mit den Worten von Professor Steinbach - ein fortwährender "Bezugspunkt des Nachdenkens" entstanden. Dies kann nicht nur alle, die hieran mitgewirkt haben und weiter mitwirken, mit Befriedigung erfüllen, Herr Oberstaatsanwalt Schrimm. Es ist für uns alle ein Grund zur Dankbarkeit.