Redner(in): Roman Herzog
Datum: 9. August 1998

Anrede: Meine Damen und Herren,
Quelle: http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Roman-Herzog/Reden/1998/08/19980809_Rede.html


Herrenchiemsee muß den Teilnehmern des seinerzeitigen Konvents, die aus verschiedenen Teilen des furchtbar zerstörten Deutschlands zusammenkamen, wie ein ziemlich unwirklicher Ort erschienen sein. Unzerstörte Häuser, blühende Natur - ein Ort, wie aus der Geschichte herausgefallen.

Es war allerdings kein Seminarausflug, und Ferienstimmung wird schwerlich aufgekommen sein. Ganz im Gegenteil: Der Ausschuß aus Fachleuten für Verfassungsfragen, der hier aus ganz Trizonesien, wie es ein Schlager damals nannte, zusammenkam, hat außerordentlich hart und, wie wir heute wissen, sehr erfolgreich gearbeitet.

In denkbar kürzester Zeit hatten die Ministerpräsidenten der westlichen Länder im Sommer 1948 nach der Einigung mit den drei westalliierten Militärgouverneuren Vorbereitungen zur Einberufung eines Parlamentarischen Rates getroffen. Vor der Politik war aber zunächst der juristische Sachverstand gefragt. Der Konvent, benannt von den Ministerpräsidenten der Westzonen, sollte eine Diskussionsgrundlage für den Parlamentarischen Rat schaffen. Es war eine Juristenversammlung erster Güte. Und - ich spreche da aus leidlicher und leidvoller Erfahrung - wo zwei deutsche Juristen im Namen des Gesetzes versammelt sind, da entsteht wenigstens ein solches. Hier war gleich ein ganzes Juristenkollektiv beieinander, und es entstand ein vollständiger Verfassungstext: das Gerüst des Grundgesetzes, mit dem wir fünfzig Jahre so gut gelebt haben.

Unstrittig unter den Teilnehmern war der "antitotalitäre Grundkonsens". Nach der Erfahrung von Hitlers Herrschaft und Hitlers Krieg war, unabhängig vom politischen Standort, das "Nie wieder!" die beherrschende Stimmung. Das spiegelt sich schon in dem umfassenden Grundrechtsteil des Herrenchiemseer Entwurfs wider, der nach einer Formulierung Carlo Schmids so begann: "Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen. Die Würde der menschlichen Persönlichkeit ist unantastbar. Die öffentliche Gewalt ist in allen ihren Erscheinungsformen verpflichtet, die Menschenwürde zu achten und zu schützen." Das war gleichsam die grundlegende Aussage über den Charakter des entstehenden Staates.

Aus dem gesamten Entwurf leuchtet zudem die Vision einer demokratischen und zivilen Bürgergesellschaft. Die Fachleute von Herrenchiemsee wollten Grundregeln einer offenen Gesellschaft formulieren. Diese Regeln sollten das Notwendige festlegen, ohne den sozialen Wandel im Großen und die individuelle Entfaltung im Kleinen unnötig einzuschränken: "Jedermann hat die Freiheit, innerhalb der Schranken der Rechtsordnung und der guten Sitten alles zu tun, was anderen nicht schadet", wie es in Art. I ( 2 ) hieß. Der Parlamentarische Rat hat dann daraus das Recht auf "freie Entfaltung der Persönlichkeit" gemacht: wunderschön formuliert, aber im Grunde nicht praktikabel. Und das Bundesverfasssungsgericht hat eine ganze Reihe von Jahren gebraucht, um aus dem Artikel I ( 2 ) des Grundgesetzes wieder das zu machen, was im Herenchiemseer Entwurf eigentlich beabsichtigt war. Auf diese Weise entstand ein Regelwerk, das von der enormen Dynamik der Modernisierung nicht alsbald überholt wurde. Zugleich wurden die gesellschaftlichen Prozesse dem Primat der Politik unterstellt: einer Politik der Mitbestimmung, der Mitverantwortung und der Transparenz.

Als tragende Hauptgedanken der künftigen demokratischen und föderalen Ordnung Deutschlands möchte ich einige Punkte herausgreifen, die für uns heute besonders aktuell sind: Erstens: Die Gesetzgebungsorgane sollten aus zwei Kammern bestehen, einem Parlament und einer Länderkammer, deren Zusammensetzung allerdings strittig blieb. Besonders den süddeutschen Föderalisten lag viel an der Eigenständigkeit der Ländervertretung, da die Länder den Bund ja überhaupt erst geschaffen haben. Die gesamte Bund-Länder-Problematik späterer Jahrzehnte war hier in nuce schon erkennbar. Zweitens: Gesetzgebung, Verwaltung, Justiz und Finanzhoheit sollten überwiegend bei den Ländern liegen, was auch dann der Parlamentarische Rat so sah. Von dieser Vorstellung haben wir uns mittlerweile denkbar weit entfernt, und ich sage das mit kritischem, um nicht zu sagen knurrendem Unterton. Drittens: Bund und Länder sollten eine getrennte Finanzwirtschaft führen. Auch das ist, wie wir wissen, angesichts unklar abgegrenzter Zuständigkeiten und ständig wachsender Regelungsdichte ein höchst aktuelles Problem unseres Föderalismus geworden. Hier dürfen wir vor notwendigen Korrekturen bei einem Problem, das schon den Verfassungsvätern Schwierigkeiten machte, nicht zurückscheuen. Hier erfolgten in den Verhandlungen des Parlamentarischen Rates später auch die einzigen Interventionen der westlichen Militärgouverneure. Viertens: Eine Änderung des Grundgesetzes schließlich, welche die freiheitliche und demokratische Ordnung in Frage stellen könnte, sollte unmöglich sein. Das war eine Entscheidung für die wehrhafte Demokratie und gegen eine neutralistische Toleranz gegenüber den Feinden der Demokratie, und daran haben wir bis heute keinen Abstrich zu machen.

Daß Bonn nicht Weimar wurde, hat auch mit der außerordentlichen historischen Lernbereitschaft zu tun, welche die Weststaatsgründer kennzeichnete. Sie haben den Mut zum radikalen Neubeginn mit viel zeitgeschichtlichem Augenmaß zu verbinden gewußt: sie haben ihre Lektion aus dem Scheitern der ersten, unvollendeten Demokratie gelernt: eine Demokratie ohne Demokraten ist nicht lebensfähig.

Ich muß es noch einmal betonen: Herrenchiemsee war eine Initiative der Ministerpräsidenten. Aus den Ländern ist unsere Bundesrepublik gewachsen. In den Parteien und im Parlamentarischen Rat fühlte man sich zunächst in keiner Weise an diese Vorlage gebunden. Es war allein die Qualität des Entwurfs, die schließlich das meiste ins Grundgesetz einfließen ließ.

Zum Schluß möchte ich noch auf eine interessante Dialektik im Entstehen unserer Republik hinweisen: Abgelegene Provinzen bilden die Stationen auf dem Weg zur Verfassung. Das Ausflugslokal Rittersturz bei Koblenz, das Schloß Herrenchiemsee, die Pädagogische Akademie und das Museum König in Bonn. Was dort entworfen und beschlossen wurde, meine Damen und Herren, hat aber einer der dynamischsten Industrienationen einen stabilen demokratischen Rahmen gegeben. Das werden wir auch in der wiedererstehenden Weltstadt Berlin nicht vergessen.