Redner(in): Christian Wulff
Datum: 31. Oktober 2011
Ihnen allen: Herzlich willkommen im Schloss Bellevue! Erst vor Kurzem durften wir in Karlsruhe gemeinsam das 60-jährige Bestehen des Bundesverfassungsgerichts feiern. Mir war es an diesem Tag ein großes Anliegen, die herausgehobene Bedeutung des Gerichts und sein hohes Ansehen in der Bevölkerung hervorzuheben. Besonders wichtig war es mir aber auch, die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts in den Mittelpunkt meines Dankes zu stellen. Denn Sie sind es, die diese Institution mit Ihren höchst unterschiedlichen Persönlichkeiten maßgeblich prägen, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger rechtfertigen und die mit unermüdlichem Einsatz für die demokratische Verfassung einen herausragenden Dienst für unser Land leisten.
Ich freue mich, mit Ihnen, Herr Professor Mellinghoff, heute eine Persönlichkeit zu würdigen, die den hohen Erwartungen, die an die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts gestellt werden, bis zum heutigen Tag ohne Einschränkung gerecht wurde.
Bislang dachte ich immer, es sei die Krönung eines Richterlebens, Mitglied des Bundesverfassungsgerichts zu werden. Doch ich habe nun gelernt, dass selbst das noch zu steigern ist durch das Amt eines Präsidenten. Drei Präzedenzfälle gibt es nach der Aktenlage im Bundespräsidialamt hierfür: Herr Franzen wurde Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Herr Diederichsen ebenfalls Präsident des Bundesarbeitsgerichts - und Roman Herzog nun ja, er wurde Bundespräsident. Sie befinden sich also in prominenter Gesellschaft, wenn Sie im Anschluss an das Amt des Bundesverfassungsrichters zum Präsidenten ernannt werden - zum Präsidenten des Bundesfinanzhofes! Ihr Berufsleben war von Beginn an auf ' s engste mit dem Steuerrecht verbunden. Sie wagten sich früh in die Welt der Zahlen und Bilanzen, der Gewinne und Erträge, der Abschreibungen und Veranlagungen: Eine Welt, die Juristen nur zu oft - in eher ungewohnter Bescheidenheit - lieber den Betriebswirten überlassen! Eine Welt, der Sie verbunden blieben! Unmittelbar nach Ihrer Referendarzeit wurden Sie wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg, wo Sie mit Paul Kirchhof einen großen Förderer fanden. Anschließend wechselten Sie in die nordrhein-westfälische Finanzgerichtsbarkeit blieben dort aber nur kurz. Sie folgten Ihrem Lehrer Kirchhof als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht.
Im Juli 1991 begann für Sie, im Alter von 36 Jahren, eine sicherlich einzigartige, unvergessliche und besonders ereignisreiche Phase Ihres Lebens. Den folgenden beruflichen Parcours aus Steilsprüngen, Hochweitsprüngen sowie Geländehindernissen in Mecklenburg-Vorpommern meisterten Sie - passionierter Reiter von Jugend an ohne auch nur eine Latte zu reißen: Als Referatsleiter im Justizministerium in Schwerin waren Sie für den Aufbau der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit verantwortlich. Schon ein Jahr später konnten Sie als Richter am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, anschließend als Richter am Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern und ab 1995 als Mitglied des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern den Erfolg Ihrer Aufbauarbeit selbst in der Praxis testen.
All dies prädestinierte Sie für weitere verantwortungsvolle Aufgaben ab 1997 als Richter am Bundesfinanzhof und seit 2001 als Richter des Bundesverfassungsgerichts. Mit Ihnen - so wurde Ihre Wahl damals kommentiert - zog ein Steuerexperte und ein Kenner der neuen Länder in das Bundesverfassungsgericht ein. Beides war damals wie heute bemerkenswert: Nach wie vor sind Juristen aus den ostdeutschen Ländern oder mit Erfahrungen von dort im Bundesdienst eher selten - trotz der Verpflichtung des Artikel 36 Absatz 1 des Grundgesetzes. Und Sie erfüllen ein zusätzliches Alleinstellungsmerkmal: Sie sind bislang der einzige Finanzrichter, der den Sprung zum Bundesverfassungsgericht geschafft hat.
So verwundert es nicht, dass Sie auch in Karlsruhe dem Steuerrecht verbunden blieben neben anderen Zuständigkeiten wie etwa Strafprozessrecht, Strafvollstreckungsrecht und insbesondere - Wahlrecht. Dies haben Sie durch Voten zu wichtigen Entscheidungen zur Verfassungswidrigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel im Kommunalwahlgesetz von Schleswig-Holstein oder zur Verfassungswidrigkeit der Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 geprägt. In der Presse wurden Sie deshalb auch schon als "rechnender Richter" charakterisiert: Ihre im Steuerrecht erprobten mathematischen Kenntnisse mögen für die Entscheidung zum Effekt des sogenannten "negativen Stimmgewichts" ausschlaggebend gewesen sein. Dem Gesetzgeber haben Sie jedenfalls Rechenaufgaben gestellt, die er in der vorgegebenen Frist nicht bewältigen konnte. Geprägt haben Sie ferner andere Bereiche der Rechtsprechung ich nenne aus der überwältigenden Zahl von 3.875 der von Ihnen betreuten Verfahren nur die Entscheidungen zu den Voraussetzungen von Wohnungs und Geschäftsraumdurchsuchungen, zur "Steuer-CD aus Liechtenstein" oder zur "Verfassungswidrigkeit der Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften". Das alles haben Sie gelassen bewältigt denn, wie sagen Sie selbst immer so treffend über sich: "Ich hab ' ein breites Kreuz, ich halt ' das aus!"
Neben diesem Arbeitspensum fanden Sie immer auch Zeit für andere Dinge etwa die Mitherausgabe eines 25.000 Seiten umfassenden Kommentars zum Einkommensteuergesetz. Oder etwa Zeit, meinen Vorgänger auf einem Staatsbesuch nach Lateinamerika zu begleiten, was Ausdruck Ihres großen Engagements für den Einsatz für die Verbreitung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit ist. Für all Ihren Einsatz auch meinen ganz persönlichen Dank!
Der Bundesfinanzhof musste lange auf Sie warten, Herr Mellinghoff fast sechs Monate! Solange wird sich das Bundesverfassungsgericht nicht gedulden müssen angesichts der engen, nur einmonatigen Frist zur Nachbesetzung gemäß § 5 Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Die freigewordene Position ist also schnell zu besetzen, damit die Arbeitsfähigkeit des Zweiten Senats sichergestellt wird. Ich nehme an, wir sehen uns bald hier in Schloss Bellevue wieder. Da Treffen mit Ihnen allen immer angenehm sind, freue ich mich darauf.
Lieber Herr Mellinghoff, Sie haben sich um unser Land verdient gemacht. Es ist mir eine Freude, Ihnen für Ihr Engagement und Ihre Leistungen heute das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband der Bundesrepublik Deutschland zu verleihen.
Liebe Frau Mellinghoff, danke, dass Sie meine Einladung angenommen haben! Es ist eine Premiere - an einem so wichtigen Tag wie heute auch die engsten Angehörigen miteinzuladen. Sie tragen an der Last der beruflichen Verpflichtungen mit das weiß ich aus eigener Erfahrung. Wenn nun Ihr Mann wieder seiner Residenzpflicht am Dienstort des Bundesfinanzhofes und dem der Familie nachkommen kann, wird sicher mehr Gelegenheit für private Dinge bestehen etwa für Besuche von Konzerten, was Sie wie mir berichtet wurde beide lieben. Auch Ihnen, Frau Mellinghoff, meinen herzlichen Dank!
Lieber Herr Mellinghoff, mit Ihnen verliert das Bundesverfassungsgericht nicht nur einen versierten Richter, sondern auch einen ausgewiesenen Steuerexperten. Was der Verlust des einen ist der Gewinn des anderen: Der Bundesfinanzhof gewinnt einen Streiter - für das gute und transparente Steuerrecht! Als "meinungsfreudig" bekannt, werden Sie da bin ich sicher auch in Ihrer neuen Position in Ihrer Kritik am Steuerdschungel und handwerklich schlecht gemachten Gesetzen nicht nachlassen.
Dem Sprichwort "Man sieht sich immer zweimal im Leben" werden Sie gleich zweimal gerecht: Zweimal waren Sie am Bundesverfassungsgericht tätig, jetzt kehren Sie zum zweiten Mal zum Bundesfinanzhof zurück. Ich denke, auch wir sehen uns wieder. Lieber Herr Mellinghoff, für Sie und Ihre Familie von Herzen alles Gute, für Ihr neues Amt eine glückliche Hand!