Redner(in): Johannes Rau
Datum: 3. Juni 2000

Quelle: http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Johannes-Rau/Reden/2000/06/20000603_Rede.html


I."Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."

Wer die Geschichte kennt, nicht nur die deutsche, sondern die Weltgeschichte, der versteht, warum die Väter und Mütter des Grundgesetzes diesen Satz als Artikel 3, Absatz 3, in unser Grundgesetz geschrieben haben. Er ist Lehre aus der Vergangenheit und Auftrag für Gegenwart und Zukunft.

Wir haben in der Geschichte oft erlebt, wohin es führt, wenn nicht gleiches Recht für alle Menschen gilt. Dann werden Ungläubige im Namen eines einzig wahren Glaubens unterdrückt. Dann wird Menschen das Lebensrecht genommen. Dann werden psychisch Kranke weggesperrt, ja ermordet. Dann werden Ausländer als Menschen zweiter Klasse behandelt. Dann werden Frauen zu Geschöpfen mit minderen Rechten erklärt.

II. Dass Menschen in Deutschland wegen ihres Glaubens benachteiligt wurden, das geschah nicht etwa nur in grauer Vorzeit: Noch bis vor zehn Jahren blieben vielen Christen in der DDR Abitur und Studium versperrt, nur deshalb weil sie Christen waren. Wer sich für Demokratie und Rechtsstaat engagierte, riskierte viel, wurde benachteiligt, drangsaliert und terrorisiert.

Aber nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern gab es den Kampf für die Menschenrechte: Wir erinnern uns an Martin Luther King und an seinen Traum von einem Amerika, in dem Schwarze und Weiße miteinander die Zukunft bauen anstatt gegeneinander zu kämpfen. Wir erinnern uns an Nelson Mandela und den letzten Endes erfolgreichen Kampf gegen die Apartheid in Südafrika.

Auch im eigenen Land erleben wir oft, wie schwer es ist, den Auftrag einzulösen, dass niemand benachteiligt werden soll, dass alle gleiche Lebenschancen haben sollen. Das hat viele Gründe. Das liegt an gewachsenen gesellschaftlichen Strukturen, die Privilegien und Benachteiligung schaffen. Das liegt auch an gewachsenen Vorstellungen in unseren Köpfen, die Diskriminierung gar nicht erkennen, die sie als selbstverständlich oder unvermeidbar ansehen. Auch einundfünfzig Jahre nach seiner Verabschiedung ist das Grundgesetz uns offenbar in mancher Hinsicht noch weit voraus. Für mich beschreibt es deshalb nicht nur die Wirklichkeit, sondern bleibt Aufgabe, das Ziel.

Wir haben noch vieles zu tun: Die Religionsfreiheit gilt für Muslime genauso wie für Christen und Juden. Der Bau von Moscheen und Synagogen in Deutschland genießt den Schutz unseres Grundgesetzes genauso wie der Bau und die Erhaltung von Kirchen. Das ist noch zu wenig im öffentlichen Bewusstsein. Ich weiß, dass diese Einsicht nicht leicht fällt. Aber sie zu fördern, ist auch besondere Aufgabe der Christen. Nur dann können wir glaubwürdig in anderen Ländern das Recht auf freie Ausübung der Religion für Christen fordern, etwa in der Türkei und in arabischen Staaten.

Unser Grundgesetz sichert die Freiheit des Glaubens und die Rechte von Minderheiten. Das Grundgesetz setzt aber auch Grenzen, die niemand unter Hinweis auf seine Herkunft oder seinen Glauben außer Kraft setzen darf. Das gilt in besonderer Weise für die Rechte und für die Rolle der Frau in unserer Gesellschaft. Jeder muss wissen, dass die Benachteiligung von Frauen aus traditionellen oder kulturellen Gründen nicht nur falsch, sondern unzulässig ist. Auch da gibt es noch viel zu tun - auf vielen Feldern, vor allem überall dort, wo es darum geht, dass Familie und berufliche Arbeit besser miteinander vereinbart werden. Helfen Sie mit, den Auftrag des Grundgesetzes im Alltag zu verwirklichen.

III. Das Grundgesetz ist kein Notgroschen, an den wir uns erinnern sollen, wenn alles ausgegeben ist. Wer glaubt, es sei früh genug, sich und andere an die Verfassung dann zu erinnern, wenn nichts mehr geht, der täuscht sich und andere. Das Grundgesetz ist nicht die "Eiserne Reserve" unseres Miteinanders, sondern seine tägliche Ration. Das Grundgesetz gehört nicht auf die hohe Kante, wo es verstaubt, sondern muss die tägliche Währung unseres Zusammenlebens sein. Diese Währung muss stabil sein, damit Grundrechte und Menschenrechte nicht unter Wertverlust leiden.

IV. Wir dürfen das Grundgesetz und die Grundrechte aber auch nicht falsch verstehen. Nicht jede Unterscheidung ist eine Diskriminierung und so ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot. Die Vielfalt menschlichen Lebens gebietet es, nicht alle und nicht alles über einen Kamm zu scheren. Gleiche Rechte für alle? das heißt nicht, dass alle gleich werden sollen. Aber alle sollen gleiche Chancen haben, ihr Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Das Verbot der Benachteiligung, das Gebot der Gleichbehandlung schafft eine wichtige Voraussetzung für Vielfalt und für Individualität.

So kann es sein, dass in manchen Stadtteilen oder Regionen Förderunterricht für Schüler nichtdeutscher Herkunft geboten ist. Das ist dann keine Benachteiligung der anderen Schüler, sondern der Versuch, einen Mangel zu beheben, der zu Benachteiligung führt. Genauso kann es sein, dass der Staat sich mit öffentlichen Mitteln

an der Erhaltung und Renovierung von Kirchen oder Synagogen beteiligt, weil sie geschichtliche Zeugnisse einer Kultur sind, die mit unserem Land verbunden sind und die wir erhalten wollen. Das hat dann nichts mit Bevorzugung von Christen und Juden oder mit Benachteiligung von Menschen zu tun, die einen anderen oder keinen Glauben haben.

Unterscheidung und Differenzierung sind kein Verstoß gegen die Grundrechte. Im Gegenteil: Sie entsprechen der Menschenwürde. Wo aber Unterschiede zur Diskriminierung missbraucht werden, da ist unser Einspruch gefragt. Die Grundrechte zu schützen und durchzusetzen, ist oberste Pflicht allen staatlichen Handelns. Der Erfolg hängt entscheidend von der Einstellung und vom praktischen Engagement jedes einzelnen Staatsbürgers und jeder Staatsbürgerin ab.

V. Ich bin dankbar dafür, dass die Kirchen auf vielen Feldern dabei mithelfen, das Grundgesetz mit Leben zu erfüllen. Wenn ich es richtig sehe, dient dazu auch das kirchliche Wächteramt. Wo dieses Amt verantwortlich wahrgenommen wird, kann es auch für den Staat unbequem sein. Lassen Sie uns wachsam bleiben für unsere Demokratie und wachsam überall da, wo Menschenrechte und Bürgerrechte in Gefahr sind oder mit Füssen getreten werden.

Das Grundgesetz ist Geschenk und Verpflichtung für uns alle. Sich dessen immer wieder zu vergewissern und danach zu handeln, das öffnet Wege zueinander und das bietet Chancen für ein gutes Miteinander in unserem Land und darüber hinaus.