Redner(in): Johannes Rau
Datum: 17. September 2002

Quelle: http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Johannes-Rau/Reden/2002/09/20020917_Rede2.html


I. Ich bin sehr dankbar dafür, dass ich ein Wort des Grußes an Sie alle richten kann, und ich bin bekümmert darüber, dass ich den Festvortrag von Professor Hofmann über "Recht und Ethik" wegen einer Verpflichtung in Dresden nicht selber werde hören können. Ich bitte Sie sehr, mir diesen Vortrag bald zugänglich zu machen, verehrter Herr Professor Hofmann, denn Sie haben ein Thema gewählt, das offenkundig einen Bezug hat zu den parlamentarischen Beratungen aus jüngerer Zeit. Ich nenne nur das Stichwort "Import embryonaler Stammzellen".

Andererseits weist ein Vortrag über "Recht und Ethik" weit über die aktuelle Rechtspolitik hinaus. Er konfrontiert uns mit dem generellen Anspruch, dass unsere Gesetze auch in einem ethischen, in einem moralischen Sinne "gutes" Recht sein sollen.

Ich kann und ich will mit diesem Grußwort zu einem Festvortrag zu einem so grundsätzlichen Thema nicht in Konkurrenz treten. Erlauben Sie mir aber, dass ich die Metapher vom "guten Recht" aufgreife und versuche, einige Schlaglichter zu setzen ( mehr ist schon aus Zeitgründen nicht möglich ) , die zugegeben weniger rechtsphilosophisch und weniger abstrakt sind und die mehr das alltägliche Gesetzesgeschäft beleuchten sollen. Ich brauche hier nicht erst auf das Wort Otto von Bismarcks zurückzugreifen: "Wenn die Leute wüssten, wie Würste und Gesetze gemacht werden.... !"

Auch der Bundespräsident macht sich aber natürlich so seine Gedanken darüber, ob all das, was die "Gesetzgebungsmaschine" Bundestag und Bundesrat an Gesetzen produziert,"gutes Recht" ist. Darüber mag er bisweilen bei dem einen oder anderen Gesetz, das ihm zur Ausfertigung vorgelegt wird, durchaus ins Grübeln kommen. Freilich ist das kein Kriterium, das im Rahmen des Gesetzesprüfungsrechts des Bundespräsidenten von Bedeutung wäre.

Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, um vor diesem Forum ganz allgemein einige Bemerkungen zum Handwerk der Gesetzgebung zu machen, zur Arbeit des Gesetzgebers und zu den vielen Ratgebern, die auf sein Tun Einfluss nehmen oder die das versuchen.

Dabei will ich keinen Rückblick auf die vergangene Legislaturperiode werfen. Das ist nicht meines Amtes, erst Recht nicht fünf Tage vor einer Bundestagswahl. Soweit ich Kritisches anzumerken habe, betrifft das im Übrigen nicht nur den Gesetzgeber dieser Legislaturperiode, sondern auch den früherer Tage, und es schließt auch die Landesparlamente ein.

II. Der 14. Deutsche Bundestag ist in diesem Sinne sehr fleißig gewesen. Er hat sich insgesamt mit 992 Gesetzesvorhaben befasst; das sind ungefähr 70 mehr als in der Legislaturperiode davor und 200 mehr als in der vorletzten. Auch die Zahl der schließlich verabschiedeten und verkündeten Gesetze nähert sich der bisherigen Höchstmarke von 551 Gesetzen in der letzten Legislaturperiode, in der vorletzten waren es 493 Gesetze. Die endgültige Zahl für die jetzige Legislaturperiode steht noch nicht fest, weil einige Gesetze noch durch den Bundesrat und durch das Ausfertigungsverfahren müssen.

Nun wäre es leicht, meine Damen und Herren, angesichts solcher Zahlen in die altbekannte Klage von der Gesetzesflut und von der Regelungswut des Gesetzgebers einzustimmen. Ich will das nicht tun. Ich kann es mir und Ihnen nicht so leicht machen und fordern, der Gesetzgeber möge einfach einmal ein "Sabbatjahr" einlegen. Es ist ja nicht so, dass der soeben in Zahlen dargestellte Befund eine neue Erkenntnis wäre. In der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode, aber auch in früheren sind verschiedene Anstrengungen unternommen worden, das geltende Recht einfacher, übersichtlicher, weniger bürokratisch zu gestalten und mehr Deregulierung zu erreichen.

Wir müssen aber auch sehen, dass der Bundesgesetzgeber zu einem immer wichtiger werdenden Anteil durch europarechtliche Vorgaben gezwungen wird, tätig zu werden. Ja, er ist sogar dafür gerügt worden, dass er den Umsetzungsverpflichtungen teilweise verspätet nachgekommen ist. Wenn wir also unser Paragraphenwerk betrachten, dann müssen wir auch erkennen: nicht alles ist "hausgemacht", sondern vieles ist auch europabedingt und von dort veranlasst.

III. Ein anderer Aspekt: Es ist schon seltsam, wie gegensätzlich die Forderungen sind, mit denen der Gesetzgeber konfrontiert wird.

Einerseits erliegen wir regelmäßig der Neigung, bei jedwedem Anlass nach dem Gesetzgeber zu rufen: Groß und vielstimmig ist dieser Chor, und die Anlässe, zu denen er auftritt, sind zahlreich. Diesem und jenem Problem müsse der Gesetzgeber sich nun aber dringend widmen. So werden ihm die unterschiedlichsten Regelungswünsche vorgetragen.

Andererseits höre ich zum Beispiel aus der Wirtschaft regelmäßig die Klage, dass sie durch Vorschriften reglementiert, behindert, ja beinahe stranguliert würde. Das behindere das wirtschaftliche Wachstum, gefährde Arbeitsplätze, schade Deutschland als Wirtschaftsstandort im internationalen Wettbewerb und im Übrigen seien die Vorschriften überflüssig.

Indessen gibt es wahrscheinlich keine andere Gruppe in unserer Gesellschaft, der Parlament und Bundesregierung, gleich welcher politischer Richtung, so oft und so bereitwillig ihr Ohr widmen - weil natürlich allen das wirtschaftliche Gedeihen unseres Landes wichtig ist.

Es wäre einmal interessant, in rechtstatsächlicher Hinsicht zu untersuchen, wie viele gesetzliche Vorschriften letztlich auf solchem Wege angestoßen wurden und zustande gekommen sind, also von Industrie und Wirtschaft initiiert worden sind. Ich glaube, dass sich bei mancher wirtschaftlich relevanten Regelung, die heute von den einen als unsinnig und hinderlich angesehen wird, schnell herausstellen würde, dass sie auf verständliche Wünsche eines anderen Beteiligten am Wirtschaftsleben zurückgeht, der damals den Gesetzgeber von der Berechtigung seines Anliegens hat überzeugen können.

Wir alle ahnen, dass eine solche rechtstatsächliche Untersuchung vor allem im Wirtschaftsrecht, im Steuerrecht und im Gesundheitsrecht erstaunliche Belege für diese These finden würde. Wir sollten nicht die Augen davor verschließen, dass wir auf diese Weise viele Regelungen mit uns herumschleppen, die der Sicherung von Vorteilen und von Besitzständen einzelner Gruppen, letztlich also von Partikularinteressen, dienen.

IV. Wir alle wissen, dass und wie das geschieht: durch öffentliche Forderungen, durch Bitten und Rat an den Gesetzgeber, durch Verbände und Vereinigungen, durch Gespräche - ja, durch Lobby-Arbeit.

Was ist zu tun? Natürlich ist es legitim, wenn die verschiedenen gesellschaftlichen Interessengruppen dem Gesetzgeber antragen, dass und wie er einen Sachbereich regeln sollte. Der Gesetzgeber braucht in gewissem Maße sogar solchen Rat. Dann ist es seine Aufgabe, den richtigen, den angemessenen, den sozialverträglichen Ausgleich dieser Interessen herzustellen. Das verlangt Überblick, das verlangt Kompetenz und das setzt voraus, im Widerstreit der Ratschläge und Interessen die berechtigten von den weniger berechtigten, die richtigen von den weniger zielführenden zu unterscheiden. Dazu gehört schließlich auch, dass Kompromisse richtig austariert werden.

V. Wie gesagt: Der Gesetzgeber ist von vielen umgeben, die ihm raten und nach ihm rufen. Ein zweifelhafter Ratgeber ist der Skandal, erst Recht der von den Medien über Gebühr geschürte Skandal. Da gibt es zwei gegenläufige Symptome:

Zum einen erleben wir, dass der Skandal zum besonders schnellen Handeln des Gesetzgebers führt. Der Gesetzgeber zeigt, dass er handlungsfähig und nicht gewillt ist, den aufgedeckten Mißstand hinzunehmen. Doch bisweilen zeigt sich, dass sein Handeln übereilt war, dass es zu kurz greift und dass eher Besonnenheit angebracht gewesen wäre. Anlassgesetzgebung war selten gute Gesetzgebung. Gesetzgeberisches Handeln, das aus einem so genannten Skandal erwächst, ist nicht immer optimal und es hilft auch nicht immer wirklich, die Probleme angemessen zu lösen.

Zum anderen gibt es den bösen Satz, man müsse nach einem Skandal nur genügend Zeit verstreichen und Gras über die Sache wachsen lassen, vielleicht zwischenzeitlich eine Kommission einsetzen, um letzten Endes doch alles beim Alten zu belassen.

Aber es gibt auch positive Beispiele, die solche Vorwürfe Lügen strafen. Ich denke an die seit dem Winter 1999/2000 bekannt gewordenen Fälle von Fehlverhalten im Umgang mit Parteispenden. Diejenigen, die vorhergesagt haben, es werde sich nichts ändern, sind hoffentlich eines Besseren belehrt worden. Inzwischen ist das Achte Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes in Kraft getreten, das in vielen Punkten Lehren aus diesen Fällen gezogen hat. Grundlage dafür waren die Empfehlungen der von mir berufenen Parteienfinanzierungskommission, die der Gesetzgeber in großem Umfang umgesetzt hat. Darunter ist erstmals eine Strafvorschrift, die speziell einen falschen Rechenschaftsbericht sanktioniert, was zuvor mit den Straftatbeständen des Betruges oder der Untreue kaum erfasst werden konnte.

VI. Meine Damen und Herren, der Gesetzgeber braucht fachkundigen Rat. Er fordert ihn an oder er wird ihm angetragen.

Auch in diesem Jahr wollen Sie sich in den verschiedenen Abteilungen wieder wichtigen rechtspolitischen Fragen zuwenden. Ich wünsche Ihren Beratungen einen guten Verlauf und Ergebnisse, die dem Gesetzgeber den Weg erleuchten, damit er hellsichtige Entscheidungen trifft. An Gesetzen haben die Utopier ungewöhnlich wenig ( ..... ) . Sie halten es für überaus unbillig, Menschen durch Gesetze zu verpflichten, die zu zahlreich sind, als dass man sie lesen kann, oder zu dunkel, als dass sie von jedem verstanden werden."