Redner(in): Johannes Rau
Datum: 25. November 2003
Anrede: Liebe muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Quelle: http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Johannes-Rau/Reden/2003/11/20031125_Rede4.html
in diesen Tagen geht für Sie die Fastenzeit des Ramadan zu Ende. Dazu wünsche ich Ihnen von Herzen alles Gute.
Ich hoffe, dass Sie die Fastenzeit als eine Zeit der Ruhe und Besinnung, aber auch als eine Zeit der Ermutigung erleben konnten - für eine Welt jenseits von Fundamentalismus und Beliebigkeit, für Frieden und Toleranz zwischen Kirchen und Religionsgemeinschaften untereinander und darüber hinaus für unser ganzes Land.
In den vergangenen Wochen hat gewiss eine Frage viele von Ihnen besonders bewegt und auch beunruhigt. Es geht um die Frage, ob eine gläubige Muslimin, die Lehrerin an einer staatlichen Schule ist, mit Kopftuch unterrichten darf. Wie schwer diese Frage zu beantworten ist, kann man daran erkennen, dass es in fast allen politischen Parteien Verantwortliche gibt, die das Tragen eines Kopftuchs an einer öffentlichen Schule verbieten wollen, und andere, die ein solches Verbot für falsch halten.
Mir ist in dieser Diskussion eines ganz besonders wichtig: Es geht nicht um die Frage, ob Muslime ihren Glauben auch öffentlich bezeugen dürfen. Daran kann und daran darf es überhaupt keinen Zweifel geben. Unser Grundgesetz schützt die Religionsfreiheit von Muslimen genauso wie die von Christen, Juden und anderen.
Aber jeder Gläubige hat als Lehrer eine besondere Pflicht zu beachten: Eine Pflicht, die daraus erwächst, dass ihm der Staat und die Eltern Kinder zu Ausbildung und Erziehung anvertrauen. Deshalb muss er die Werte unseres Grundgesetzes vermitteln und die Erziehungsvorstellungen der Eltern achten und seine eigenen Überzeugungen in der Schule zurücknehmen. Das gilt für alle.
Unser Grundgesetz schützt die Freiheit des Glaubens und der Religion aller Menschen in Deutschland. Kein Glaube aber gibt irgend jemandem das Recht, die im Grundgesetz für alle garantierten Menschenrechte und Bürgerrechte zu verletzen. Dieser doppelte Schutz unseres Grundgesetzes ist die beste Voraussetzung dafür, dass in Deutschland Menschen unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlichen Glaubens friedlich und in guter Nachbarschaft zusammenleben. Alle müssen dazu beitragen, dass Deutschland ein Land ist, in dem man "ohne Angst verschieden sein kann", wie das Theodor W. Adorno, ein großer deutscher Denker, einmal gesagt hat.
Zum Ende des Ramadan bin ich mit guten Gedanken bei Ihnen, Ihren Familien und Gemeinden und wünsche Ihnen ein frohes Fest.