Redner(in): Johannes Rau
Datum: 5. Dezember 2003

Quelle: http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Johannes-Rau/Reden/2003/12/20031205_Rede.html


I. Meine Damen und Herren,

es ist gut dreißig Jahre her: Ich sitze im Urlaub in Oberbayern und trinke eine Tasse Kaffee. Da kommt ein Kind auf mich zu, etwa acht Jahre alt. Es ist ein sogenanntes "Contergan-Kind" : Ihm fehlt der Arm, die Finger sind an der Schulter angewachsen. Sie spricht mich an und sagt: "Du, wir haben am gleichen Tag Geburtstag. Wollen wir nicht zusammen feiern?"

Auf einmal war ich behindert. Ich wusste gar nicht, was ich machen sollte. Sollte ich jetzt meine Hand in die Finger an der Schulter legen? Sollte ich das Mädchen umarmen? Sollte ich irgendetwas Entschuldigendes sagen? Ich werde diese Situation nicht vergessen, denn seitdem schreiben wir uns immer zum Geburtstag. Sie ist jetzt bald vierzig und hat zwei Kinder. Sie lebt in Baden-Württemberg, sie ist glücklich verheiratet - ich war ihr zu alt.

Ich habe auf einmal gespürt, dass ich mit dem Thema nicht umgehen konnte - obwohl ich selber im Landtag in Nordrhein-Westfalen vor fast vierzig Jahren Berichterstatter war für den Paragrafen 10 des Schulpflichtgesetzes, in dem die Beschulung körperlich und geistig Behinderter beschrieben war. Dass ich der Befangene war - und nicht die achtjährige Caroline, für mich ist das ein Schlüsselerlebnis gewesen: Dass ich mit einer Situation nicht fertig wurde, obwohl ich doch als fertiger Mensch galt. Das Mädchen ging ganz normal mit mir um, ganz unbefangen, aber ich war verstört und hilflos.

Damals habe ich zum ersten Mal gespürt, dass wir den Umgang mit Behinderungen lernen müssen. Das ist nichts, was wir einfach aus dem Ärmel schütteln könnten.

II. Nun will ich sagen, dass sich nach meinen Erfahrungen in unserer Gesellschaft in den vergangenen Jahrzehnten zum Glück vieles zum Besseren verändert hat.

Ich nenne dafür ein paar Beispiele:

1969, so sagt uns die Statistik, waren neun Prozent der Menschen in Deutschland dafür, dass Kinder mit Down-Syndrom in Anstalten ohne besonderen Betreuungsaufwand verwahrt werden.

Im Jahr 2000 waren es null Prozent. Das ist doch wahrlich ein Fortschritt.

Vor dreißig Jahren hielten es nur achtzehn Prozent für richtig, diese Kinder zuhause und von den eigenen Eltern betreuen zu lassen.

Heute sind es siebzig Prozent.

Das ergibt eine Langzeituntersuchung des Emnid-Instituts. Die Botschaft dieser Zahlen ist eindeutig: Die überwiegende Mehrheit der Menschen in unserem Land will, dass geistig behinderte Kinder so normal wie möglich aufwachsen.

Die Wende hat sich auch in der Pädagogik vollzogen: Immer mehr Kinder mit Behinderungen besuchen allgemeine Schulen und werden da gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen unterrichtet. Seit 1999 ist die Zahl der Kinder, die eine Sonderschule besuchen, um dreieinhalb Prozent gestiegen. Die Zahl der Kinder mit Behinderungen, die auf allgemeine Schulen gehen, hat sich dagegen um zwanzig Prozent gesteigert.

Nun will ich hier einen Einschub machen und sagen: Wir als Deutsche können froh sein und dankbar, dass wir so ein differenziertes Sonderschulsystem haben. Wir sollten nicht angesichts der Integrationsmöglichkeiten, die es jetzt gibt, die Arbeit derer gering achten, die in diesen sonderpädagogischen Einrichtungen Jahrzehnte treue, gute und hervorragende Arbeit geleistet haben. Allerdings: Die Erfahrungen bestätigen die pädagogische Idee des Miteinanders von Behinderten und Nichtbehinderten. Die Kinder gehen unbefangen und ohne Vorurteile miteinander um, beide Gruppen können von einander lernen, und das prägt diese Kinder ein Leben lang.

Wenn ich damals als Kind in eine solche Schule gegangen wäre, vielleicht wäre ich Caroline gegenüber viel unbefangener gewesen als bei der Kaffeestunde.

Ich nenne ein drittes Beispiel dafür, welche Fortschritte unsere Gesellschaft dabei macht, Menschen mit Behinderungen nicht auszugrenzen, sondern einzubeziehen. Ich nenne das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches. Das gilt seit 2001 hat einen Perspektivenwechsel vollzogen. Der Gesetzgeber will die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen fördern. Dies neue Leitbild verlangt, Menschen mit Behinderungen so zu respektieren, wie sie sind, sie als Gleiche unter Gleichen zu behandeln. Es verlangt, Differenz anzuerkennen.

Natürlich müssen wir Menschen mit Behinderungen nach wie vor einfühlsam und aufmerksam begleiten. Natürlich brauchen sie Zuwendung und Fürsorge; sie brauchen auch ein zuverlässiges Netz von Einrichtungen, in denen sie Betreuung, Ausbildungsmöglichkeiten und Beschäftigung finden. Heute ist aber stärker als früher die Hilfe zur Selbsthilfe im Blick.

Nun sagen Viele, das sei nicht genug, es bleibe noch viel zu tun, damit behinderte Menschen als Gleiche unter Gleichen wahrgenommen werden. Das stimmt gewiss, aber auch wer mehr will, sollte das Erreichte nicht kleiner reden als es ist.

III. Diesem gesellschaftlichen Fortschritt, meine Damen und Herren, steht ein technischer Fortschritt gegenüber - bei modernen Diagnosemöglichkeiten, die gravierende Auswirkungen auf unseren Umgang mit Behinderungen haben könnten. Wir haben das bei Herrn Staatssekretär Tönnes und von Herrn Antretter schon gehört: Die Möglichkeiten der Biotechnologie und der Fortpflanzungsmedizin stellen uns auf ganz neue Art vor die Frage, ob wir tun dürfen, was wir technisch tun können. Zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit geht es da um die Frage, ob wir technische Möglichkeiten nutzen sollten, den Menschen selber zu verändern, ihn genetisch neu zu entwerfen.

Ich kann gut verstehen, dass viele Menschen fasziniert sind von den Möglichkeiten der Genanalyse und der Gentechnik. Wenn wir darüber sprechen, welche Möglichkeiten wir nutzen sollen und welche nicht, dann geht es aber nicht in erster Linie um wissenschaftliche oder technische Fragen. Wir müssen vielmehr Wertentscheidungen treffen. Wir müssen entscheiden, welche technische Möglichkeit sich mit unseren Werten vereinbaren lässt und welche nicht.

Wie schwierig und wie notwendig das ist, zeigt die immer wieder heftig geführte Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik und um die Embryonenforschung.

Mit der PID kann bei einer künstlichen Befruchtung ein Embryo auf genetische Schäden untersucht werden. Ich bleibe dabei: Nichts rechtfertigt eine Praxis, die das Tor weit öffnet für biologische Selektion, für eine Zeugung auf Probe.

Denken wir allein daran, was eine solche Praxis bedeutete für die Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderungen.

Wenn es erlaubt wäre, Embryonen gentechnisch zu prüfen und die auszusondern, die genetische Defekte haben, dann wäre es, so fürchte ich, nur noch ein Schritt zu der Frage: "Warum haben Sie ein behindertes Kind zur Welt gebracht? Das hätte doch nicht sein müssen."

Müssten Eltern, die ein Kind mit Behinderung ganz bewusst annehmen, sich dann rechtfertigen? Müssten sie sich verteidigen, weil man ihnen die Kosten vorhält, die die Pflege und die Betreuung ihres Kindes verursacht?

Wir müssen dafür sorgen, dass diese Fragen gar nicht gestellt werden können. Wir müssen verhindern, dass technische Möglichkeiten genutzt werden, die im Widerspruch zu grundlegenden Wertvorstellungen vom menschlichen Leben stehen.

Das gilt nach meiner festen Überzeugung auch für die Embryonenforschung.

Es gibt seit einiger Zeit eine juristische Debatte - soeben hat Herr Antretter darüber gesprochen - , die den Versuch macht, zwischen Menschenwürde auf der einen Seite und dem Schutz des menschlichen Lebens auf der anderen Seite zu unterscheiden.

Wenn aber menschlichem Leben im ganz frühen Stadium die Menschenwürde abgesprochen wird, damit man Rechtsgüter gegeneinander abwägen kann, dann geht das nach meiner Überzeugung an der Wertorientierung unseres Grundgesetzes vorbei.

Die juristische Abwägung von Rechtsgütern kann nicht an die Stelle der ethischen Grundentscheidung treten. Die Menschenwürde, die aus guten Gründen am Anfang unseres Grundgesetzes steht, gehört untrennbar zu der Verpflichtung, das menschliche Leben zu schützen.

IV. Seit 1995 ist es in Deutschland verboten, eine Schwangerschaft abzubrechen, weil die Ergebnisse der vorgeburtlichen Untersuchungen eine Behinderung erwarten lassen. Die Behindertenverbände und viele Menschen in unserem Land haben diese Gesetzesänderung zu Recht als großen Fortschritt gewertet.

Legal ist ein Schwangerschaftsabbruch aber, wenn die Mutter durch das Austragen des Kindes einen schweren körperlichen oder seelischen Schaden erlitte.

Jeder von uns weiß, dass es viele Gründe und Motive für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch gibt, und dass man sich vor vorschnellen moralischen Urteilen hüten muss. Eine Verpflichtung haben wir aber alle: Dass wir für ein gesellschaftliches Klima sorgen, in dem keine Frau in eine existenzielle Notsituation gerät, weil sie ein Kind erwartet.

In Deutschland gibt es jährlich weit über hunderttausend gemeldete Schwangerschaftsabbrüche. Das kann niemanden gleichgültig lassen, der das menschliche Leben achtet.

Etwa dreitausend Abbrüche pro Jahr finden statt, weil das ungeborene Kind schwer geschädigt ist und die Mutter sich vor einer existenziellen Notsituation sieht.

Wir wissen aber auch, dass viele Frauen und Paare sich für das Kind entscheiden, auch wenn sie erwarten müssen, dass es nicht gesund zur Welt kommen wird. Diese Eltern entscheiden sich ganz bewusst für ihr Kind, sie nehmen es an, wie es ist. Emotionale Bindungen und Verantwortungsbewusstsein, in vielen Fällen auch tiefe religiöse Überzeugungen sind da stärker als alle anderen Überlegungen.

V. Wir dürfen bei aller Bedeutung, die die Gentechnik auch für die Haltung der Gesellschaft gegenüber Behinderten hat, eines nicht aus dem Blick verlieren:

Die meisten Behinderungen, mit denen Menschen leben, haben ihren Ursprung gar nicht in genetischen Schäden, sondern sie werden im Laufe des Lebens erworben.

Experten schätzen, dass im Jahr 2000 in Deutschland etwa neunzigtausend Menschen mit einer geistigen Behinderung lebten, die auf genetische Schäden zurückzuführen ist.

Schon 1990 lebten aber weit mehr als eine Million Menschen in unserem Land, die von unterschiedlichen Formen von Alters-Demenz gezeichnet waren.

Wir alle wissen auch, dass es viele Gegebenheiten des Alltags, viele Lebensgewohnheiten gibt, die zu Schädigungen und Behinderungen führen und die wir sehr wohl beeinflussen können. Warum reden wir nicht darüber?

Ist es nicht so, dass wir viele Behinderungen als angeblich unvermeidbare Kosten unserer hochindustrialisierten und technisierten Welt hinnehmen und oft so tun, als lasse sich daran nichts ändern?

Wir wissen doch, dass der Konsum von Drogen und der Missbrauch von Medikamenten schwere körperliche und geistige Schäden verursachen können.

Wir wissen doch, welche Folgen es für Kinder hat, wenn ihre Mütter suchtkrank sind.

Wenn es uns wirklich darum geht, zu verhindern, dass Menschen unnötig mit Behinderungen leben müssen, warum tun wir dann auf diesem Feld nicht noch viel mehr?

Wir wissen doch, dass mangelnde Bewegung und falsche Ernährung bei vielen Kindern zu Diabetes und anderen schweren Krankheiten führen, unter denen sie ein Leben lang leiden. Tun wir wirklich genug dafür, das öffentliche Bewusstsein dafür zu schärfen, dass Kinder nicht den größten Teil ihrer freien Zeit vor dem Bildschirm verbringen und sich von fast food ernähren?

Wir wissen doch, dass Jahr für Jahr Tausende von Menschen schwere Unfälle im Verkehr, am Arbeitsplatz oder im Haushalt erleiden, die sie ihr Leben lang beeinträchtigen, weil sie querschnittsgelähmt sind oder schwere Hirnverletzungen haben.

Müssen wir nicht noch mehr dafür tun, dass Sicherheit ganz groß geschrieben wird, im Verkehr, aber auch am Arbeitsplatz, in der Freizeit und im eigenen Haushalt?

Wir wissen doch, dass Schlaganfälle auch mit bestimmten Lebensgewohnheiten zu tun haben können. Brauchen wir nicht noch viel mehr Aufklärung über Risikofaktoren, und muss die Politik nicht noch mehr tun, um gesunde Lebensweisen zu fördern und Menschen vor Risikofaktoren zu schützen?

Das sind Beispiele dafür, wie wir ganz praktisch etwas dafür tun können, dass Menschen ohne Behinderungen leben, ohne dass sich dadurch Menschen mit Behinderungen beeinträchtigt fühlen.

VI. Dass Menschen den Wunsch haben, Behinderungen abzuwenden und dass sie etwas dafür tun, ist richtig und verständlich. Dazu gibt es viele Möglichkeiten, die nichts zu tun haben mit biologischer Selektion.

Der Wunsch, Behinderungen abzuwenden, darf aber nicht dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen abgelehnt oder an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden.

Ich habe davon gesprochen, dass sich das gesellschaftliche Klima gegenüber behinderten Menschen in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten deutlich verbessert hat, und dass wir darauf durchaus ein bisschen stolz sein dürfen.

Der gesellschaftliche Konsens darüber, dass Menschen mit Behinderungen anders sind, aber auf keinen Fall minderwertig, muss aber jeden Tag neu mit Leben erfüllt werden.

Wir müssen noch stärker lernen, Menschen mit einer Behinderung nicht in erster Linie oder gar ausschließlich unter dem Blickwinkel dessen zu sehen, was ihnen fehlt oder was sie nicht können.

Häufig glauben wir ja zu wissen, wie ein Mensch sich fühlt, dem etwas fehlt oder der etwas nicht machen kann, und wir glauben zu wissen, was für ihn am Besten ist. Häufig ist das ein Trugschluss. Da hat mich mein Urlaubserlebnis schon vor vielen Jahren eines Besseren belehrt.

Menschen mit einer Behinderung brauchen Mitgefühl, aber kein falsches Mitleid. Sie wollen als Menschen ernst genommen werden; als Menschen, nicht wegen und auch nicht trotz ihrer Behinderung. Sie brauchen Respekt und die Achtung, die wir ihnen als Menschen schulden.

Nur dann können wir auch den besonderen Problemen gerecht werden, die Menschen mit einer Behinderung haben und erleben, und das müssen wir auch.

Sie können von uns zurecht Unterstützung und Rücksichtnahme erwarten. Vor allem aber können sie erwarten, dass sie - im Kleinen und im Großen - die Chance haben, ihr Leben so eigenständig wie möglich zu führen.

Menschen nicht künstlich unselbständig machen und abhängig halten, auch das ist eine Frage der Menschenwürde.

VII. In unserem Grundgesetz steht, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Es widerspricht fundamental dem Menschenbild unseres Grundgesetzes, die großen Unterschiede zum Maßstab für unterschiedliche Rechte zu machen. Angesichts der Möglichkeiten von Bio- und Gentechnik müssen wir wieder neu aufkommenden biologistischen Vorstellungen widersprechen, die biologische Vielfalt als unvereinbar darstellen mit der rechtlichen und politischen Gleichheit aller Menschen.

Der französische Medizin-Nobelpreisträger François Jacob hat vor wenigen Jahren gesagt: In der Biologie gibt es keine Gleichheit... Aber gerade weil die Menschen verschieden sind, musste die Gleichheit erfunden werden; ... Wären wir alle identisch, wäre der Gedanke der Gleichheit bedeutungslos."

Die Forderung nach Gleichheit, nach gleichen Rechten und gleichen Chancen wächst aus der Verschiedenheit und wächst aus der Vielfalt.

Und darum kommtJacob aus der Biologie zum gleichen Ergebnis wie alle großen Weltreligionen und wie die Aufklärung: Alle Menschen haben gleiche Rechte und müssen deshalb gleiche Lebenschancen haben.

Das gilt auch für Menschen mit Behinderungen. Daran festzuhalten, meine Damen und Herren, ist nicht immer leicht in einer Zeit, in der wir Tag für Tag hören und lesen, dass unser Heil darin liege, ewig jung zu bleiben und immer schöner zu werden, niemals krank zu werden und unbegrenzt leistungsfähig zu sein. Viel zu viele machen sich das kritiklos oder gedankenlos oder auch mit schlechtem Gewissen zu eigen, obwohl sie doch mit offenen Augen sehen können, dass dieses Bild vom Menschen mit unserer Wirklichkeit nichts zu tun hat.

Wer selber mit einer Behinderung lebt, der kann anderen dabei helfen, das Leben in seiner ganzen Vielfalt besser zu verstehen.

Menschen mit Behinderungen kommen in ihrem Leben ja oft viel besser zurecht und haben ein gesünderes Selbstwertgefühl, als viele Außenstehende das vermuten. Sie können anderen damit Beispiel und Lebensmut geben.

Menschen mit Behinderungen wissen über Krankheit und Leid mehr als die meisten von uns. Sie wissen aber auch, dass Krankheit und Gesundheit, dass Leid und Lebensfreude zusammengehören.

VIII. Ethik und Behinderung: Alle Fragen, die damit zu tun haben, münden letztlich in die Frage, in welch einer Gesellschaft wir leben wollen. Die Antwort darauf muss jede und jeder von uns Tag für Tag selber geben.

Jede und jeder kann unser Zusammenleben mitgestalten, damit wir in einer Gesellschaft leben,

Wir können gemeinsam beitragen zu einer Gesellschaft, in der alle Menschen sich in ihrer Einzigartigkeit beachtet und geachtet fühlen.

Das ist der Auftrag nicht nur dieses Kongresses, sondern das ist der Auftrag, den wir alle haben.

Herzlichen Dank!