Redner(in): Michael Roth
Datum: 07.11.2016
Untertitel: Grußwort von Staatsminister für Europa Michael Roth zur Diskussionsveranstaltung: "Die letzten Prozesse rechtliche Aufarbeitung des Nationalsozialismus"
Anrede: Sehr geehrter Herr Schwarzbaum,sehr geehrter Herr Walther,sehr geehrter Herr Dr. Hördler,sehr geehrter Herr Dr. Jasch,sehr geehrte Damen und Herren,
Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Presse/Reden/2016/161107-StM_R_Aufarbeitung_Nationalsozialismus.html
Die letzte Chance der Nazi-Ermittler "," Die letzte Handvoll im Visier "," Der wohl letzte NS-Prozess in Deutschland "," Das kleine Rädchen "," Auschwitz Survivors, in Their 90 s, Urge Germany to Act on War Crimes Case " so titelten Zeitungen weltweit im Sommer dieses Jahres. Denn am 17. Juni erging das Urteil des Landgerichts Detmold gegen den 94jährigen Reinhold Hanning, der von 1943 bis 1944 als SS-Wachmann in Auschwitz Dienst tat. Er wurde wegen Beihilfe zu Mord in mindestens 170.000 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Und er ist nicht der einzige Angeklagte, der sich auch jetzt noch für Taten während des Zweiten Weltkriegs vor Gericht verantworten muss.
Besonders würdigen möchte ich aber auch engagierte Zeitzeugen und Nebenkläger so wie Sie Herr Schwarzbaum. Ich freue mich, dass Sie heute bei uns sind.
Dass diese Prozesse überhaupt stattfinden, verdanken wir wesentlich Ihnen, Herr Walther. Als Ermittler bei der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg, begannen Sie schon frühzeitig gegen John Demjanjuk zu ermitteln, einen Wachmann der SS in Sobibor. Sie ließen nicht locker, vertieften sich akribisch in sämtliche Ermittlungsakten und suchten nach neuen Beweisen, bis schließlich ein Verfahren vor dem Landgericht München eröffnet wurde. Dieser Prozess führte dazu, dass erstmals nach Jahrzehnten im Jahr 2011 ein Gericht in Deutschland ein Urteil gegen einen SS-Wachmann in einem Vernichtungslager fällte. Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs von 1969 war nämlich nur derjenige strafbar, der die Haupttat also den Mord in einem Vernichtungslager konkret gefördert hatte.
Diese höchstrichterliche Rechtsprechung haben Sie mutig und entschieden bezweifelt. Mit Erfolg, denn im Urteil wurde festgestellt, dass der Täter Demjanjuk ein "Teil der Vernichtungsmaschinerie" war. Was in den Lagern geschah, das sei allen Helfern zu jedem Zeitpunkt klar gewesen, denn in diese Lager seien die Menschen ausschließlich zur Ermordung gebracht worden. Jeder, der an der planmäßigen Ermordung mitwirkte, so das Gericht weiter, habe sich schuldig gemacht - auch wenn ihm, wie Herrn Demjanjuk, keine konkrete Tat nachgewiesen werden könne.
Auch wenn das Urteil nie rechtskräftig wurde, da John Demjanjuk vorher verstarb, hat es in der Folge vieles verändert. Mit diesem Verfahren eröffnete sich die Möglichkeit, wegen Beihilfe zu Mord bereits dann zu ermitteln und anzuklagen, wenn der Angeklagte in einem Vernichtungslager Dienst tat. Gegen 30 noch lebende Wachleute wurde im Anschluss ermittelt, die Verfahren gegen 24 wurden jedoch bereits eingestellt.
Im vergangenen Sommer erging das Urteil durch das Landgericht Lüneburg gegen den ehemaligen SS-Buchhalter Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Sein Verteidiger hat Revision eingelegt auf dieses Urteil vom BGH warten wir derzeit noch.
Ich bin mir sicher, dass viele von Ihnen schon einmal gefragt wurden: Sind denn diese Verfahren wirklich jetzt noch notwendig 71 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs? Angeklagte wie Opfer sind hochbetagt für beide Seiten bedeuten die Prozesse eine große Anstrengung. In den allermeisten Fällen sind gar keine Verfahren mehr möglich die möglichen Angeklagten leben nicht mehr oder sind verhandlungsunfähig.
Meine Antwort darauf ist eindeutig: Ja, sie sind notwendig!
Und damit stehe ich beileibe nicht allein: Auch die Justizministerinnen und Justizminister der Länder waren sich bei ihrem Treffen im vergangenen Jahr in Stuttgart einig: ein Ende dieser Ermittlungstätigkeit ist "derzeit nicht absehbar". Jens Rommel, der Leiter der Zentralstelle in Ludwigsburg, bestätigt, dass Zitat: "In letzter Zeit […] vermehrt Verfahren vor allem gegen Wachpersonal in Konzentrationslagern an die Staatsanwaltschaften abgegeben [werden konnten] . Dies zeigt, dass die Justiz die Mordverbrechen des NS-Regimes auch heute noch verfolgen kann." Zitat Ende.
Diese Verfahren sind ein Wettlauf gegen die Zeit. Aber nicht zuletzt bedeuten die Verfahren viel für die Überlebenden wie für die Angehörigen der Opfer. Denn diese Prozesse machen deutlich: auch 71 Jahre nach Kriegsende müssen diese Verbrechen ans Licht geholt werden. Auch Täter, die keine sogenannten Hauptkriegsverbrecher sind, haben sich vor Gericht zu verantworten.
Diese Verfahren werden in aller Welt genau verfolgt das können die Kolleginnen und Kollegen aus unseren Auslandsvertretungen bezeugen, aber vor allem auch Sie, Herr Walther, denn Sie sind weiter auf der Suche nach Zeugen und Nebenanklägern für noch laufende Verfahren.
Und Sie, Herr Schwarzbaum, geben den Opfern heute ein Gesicht, indem Sie als Nebenkläger auftreten. Danke, dass Sie diese Strapazen auf sich nehmen!
Und selbst wenn viele Verfahren eingestellt werden müssen oder nicht zustande kommen. Wir stehen in der Pflicht, so gut es geht aufzuklären. Das sind wir den Opfern schuldig.
Fritz Bauer, der sich als Generalstaatsanwalt in meiner Heimat Hessen seinerzeit mit viel Leidenschaft für die Eröffnung der Auschwitz Prozesse 1963 eingesetzt hat, sagte zu unserem Verhältnis zur Vergangenheit: Bewältigung unserer Vergangenheit heißt Gerichtstag halten über uns selbst, Gerichtstag über die gefährlichen Faktoren in unserer Geschichte, nicht zuletzt über alles, was hier inhuman war; woraus sich zugleich ein Bekenntnis zu wahrhaft menschlichen Werten in Vergangenheit und Gegenwart ergibt." Soweit Fritz Bauer.
Denn der Umgang mit unserer Vergangenheit bestimmt, wie unsere Gesellschaft auch in Zukunft Respekt, Toleranz und Menschlichkeit bewahren wird.
Deshalb dürfen wir diese Straftaten nicht ungesühnt lassen. Nur so können wir auch heute glaubwürdig gegen Extremismus in jeder Form vorgehen strafrechtlich, aber auch präventiv durch Bildung. Nur so können wir heute Hassreden ahnden auch und gerade im Internet. Und nur dann können wir Toleranz und Respekt einfordern für Andersdenkende, Anderssprechende, Andersglaubende, Andersaussehende oder Andersliebende.