Redner(in): k.A.
Datum: 19.06.2006

Untertitel: "Endverbleibsverifikation und Exportkontrolle" - Rede von Staatssekretär Boomgaarden aus Anlass des Internationalen Kolloquiums zur Exportkontrolle im Auswärtigen Amt am 19. Juni 2006
Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Presse/Reden/2006/060619-Boomgaarden.html


Es ist mir eine große Freude, Sie hier im Auswärtigen Amt in Berlin zu diesem zweitägigen Seminar zum Thema "Endverbleibsverifikation und Exportkontrolle" begrüßen zu dürfen.

Wer sich heute mit Fragen der Nichtverbreitung und Exportkontrollen beschäftigt, beschäftigt sich mit einem der drängendsten Probleme unserer Zeit. Mit einem Thema, das, auf die eine oder andere Weise, Tag für Tag Schlagzeilen macht. Effiziente Exportkontrollen müssen verhindern, dass der internationale Handel für die Entwicklung von Massenvernichtungswaffen missbraucht wird. Das ist das erklärte Ziel der internationalen Staatengemeinschaft. Dazu gehört auch, sicherzustellen, dass die Nutzung ziviler Kernenergie nicht missbraucht wird. Die internationale Gemeinschaft hat sich mit solchen Fragen immer wieder beschäftigen müssen und tut dies auch aktuell. Die Iran-Problematik wie auch die Politik und Programme Pjöngjangs sind im Zentrum der internationalen Diplomatie. Es geht deswegen bei der Exportkontrolle nicht nur darum zu verhindern, dass Kriegswaffen in falsche Hände fallen. Bei Exportkontrolle geht es in besonderem Maße darum, dass Dual-use Güter nicht zum Bau von Massenvernichtungswaffen zweckentfremdet werden. Effiziente Exportkontrollen sind heute keine Herausforderung mehr für die traditionellen Industriestaaten allein. Der Kreis der Länder, die Hochtechnologie herstellen ist heute weit größer als vor 10 Jahren. Zäune allein um die traditionellen Industriestaaten reichen zur Verhinderung von Proliferation nicht mehr aus. Vielmehr müssen alle Lieferländer von Hochtechnologie bzw. proliferationsrelevanten Gütern ebenso wie wichtige Umschlagplätze und Transitländer verhindern, dass Güter für derartige Zwecke eingesetzt werden. Je besser dies gelingt, je freier kann sich der Handel in der globalen Wirtschaft entwickeln. Dies liegt im Interesse aller Staaten und auch der Wirtschaft.

Die von den EU-Staats- und Regierungschefs beim Europäischen Rat im Dezember 2003 verabschiedete "Europäische Sicherheitsstrategie" zählt die Proliferation von Massenvernichtungswaffen zu den fünf Hauptbedrohungen, denen sich Europa gegenwärtig gegenüber sieht. Die Proliferation sei "möglicherweise die größte Bedrohung unserer Sicherheit". In der gleichzeitig verabschiedeten "EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen" finden sich ausführliche Darstellungen auch zur Rolle von Exportkontrollen, die ausdrücklich als Teil der "ersten Verteidigungslinie" gegen die Weiterverbreitung bezeichnet werden.

Auch der internationale Terrorismus, regionale Konflikte und Bürgerkriege weltweit sind Problemfelder, die die ungeteilte Aufmerksamkeit der Exportkontrolleure erfordern: Eine gewissenhafte Kontrolle des Endverbleibs konventioneller Rüstungsgüter und Herstellungsausrüstung ist ein Beitrag, die Welt sicherer zu machen, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und gewaltsame Konflikte zu entschärfen.

Ein weiteres wichtiges Beispiel ist die Kontrolle von Kleinen und Leichten Waffen. Einige Teilnehmer dieses Seminars werden sich in wenigen Wochen in New York wieder sehen, um bei der Überprüfungskonferenz des Small Arms Programme of Action nach Wegen zu suchen, die missbräuchliche Verwendung und Weiterverbreitung dieser gefährlichen Waffengattung zu verhindern. Die Tatsache, dass immer wieder ursprünglich legal exportierte Kleinwaffen in den Händen von Kindersoldaten in Konfliktgebieten auftauchen, macht die Dramatik deutlich.

Hier in Berlin uns bemühen wir uns, dem Thema Exportkontrollen seine ihm gebührende Rolle als ein wichtigem Thema der Außen- , der Außenwirtschaft- und der Sicherheitspolitik zu verschaffen. Dies ist das dritte Seminar in einer Serie von Berlin Export Control Seminars, die wir 2003 mit einer Veranstaltung über "Exportkontrolle als Instrument zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus" begannen und mit einer Veranstaltung zur Bedeutung des intangiblen Technologietransfers ( ITT ) fortsetzten. Beide bisherigen Seminare betrafen wichtige Aspekte, zum einen Terrorismus und die Gefahr der Proliferation an nichtstaatliche Akteure nach 9/11, zum anderen ITT als Gegenwarts- und Zukunftsherausforderung. Mit der Themenstellung unseres jetzigen Seminars "Endverbleibsverifikation ein Kernelement der Exportkontrolle" stoßen wir, wie der Titel schon sagt, zu einer Kernfrage aller Exportkontrollen vor. Diese Kernfrage lässt sich einfach formulieren:

Wie kann man durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die zu liefernde Ware oder Technologie tatsächlich den vorgesehenen Endempfänger erreicht, dort verbleibt und dort dem angegebenen Verwendungszweck- und keinem anderen, gegebenenfalls missbräuchlichen - dient.

Wenn sich auf diese Fragen befriedigende Antworten finden lassen, wäre der Zweck von Exportkontrollen erfüllt, wäre die Gefahr des Missbrauchs von Dual-Use Waren und Rüstungsgütern gebannt und könnten alle Exportkontrolleure beruhigt schlafen.

Wir wissen alle in diesem Raum, dass die Wirklichkeit leider so nicht ist. In der Wirklichkeit gibt es nur Annäherungen, und der Teufel steckt im Detail.

Wir wollen uns in diesem Seminar dem Thema von verschiedenen Seiten annähern: Wir werden die grundsätzliche Frage nach dem notwendigen institutionellen Rahmen für erfolgreiche Exportkontrolle stellen, wir werden Einblick nehmen in die Ziele, die Regierungen mit Endverbleibskontrollen verbinden und genau so den Herausforderungen, denen sich die Industrie hier gegenüber sieht. Dabei wird, so viel wage ich vorauszusagen, deutlich werden, dass den Unternehmen und ihren sog. internal compliance programs eine zunehmende Rolle und Verantwortung in der modernen Exportkontrolle zukommt, die sie selber, so mein Eindruck, auch immer stärker als solche wahrnehmen. Es gibt keine Exportkontrolle ohne Kooperation mit der Industrie.

Mit Fragen der Endverbleibsdokumentation werden wir uns ebenso beschäftigen wie mit spezifischen Problemen von Transit und Transshipment. Schließlich wird der Beitrag der Europäischen Union zu Fragen von Export- und Endverbleibskontrollen ebenso selbstverständlich zu unserem Repertoire zählen wie Fragen der Kontrollen post licensing, u. a. sogenannte post shipment Kontrollen.

Meine Damen und Herren, meine Mitarbeiter haben mir versichert, dass sich unter den Teilnehmern dieses Seminars - die aus etwa 50 Ländern stammen - viele der erfahrensten alten Hasen der Exportkontrolle befinden, gleichzeitig aber, und dass ist uns ebenso wichtig, eine Reihe von Vertretern von Staaten, die sich bislang noch nicht an Exportkontrollregimen beteiligen. Dieses Seminar ist daher auch als Outreach-Seminar gedacht, das dazu beitragen soll, bisher noch nicht an den Regimen teilnehmenden Staaten die Funktionsweise effizienter Exportkontrollen zu veranschaulichen. Dies alles gründet natürlich auf der Resolution 1540 des VN Sicherheitsrats, die jetzt durch Resolution 1673 fortgeschrieben wurde und die die Staaten dazu verpflichtet hat, effektive nationale Exportkontrollen aufzubauen, zu entwickeln und aufrechtzuerhalten. Exportkontrollen müssen gemeinsame und globale Bestrebungen sein, deren Erfolge von der Mitwirkung jedes einzelnen Staates abhängt.

An dieser Stelle möchte ich gerne betonen, dass Exportkontrollen heutzutage sowohl für Staaten als auch für die Industrie nicht nur rechtliche Verpflichtungen sind. Nur effektive Exportkontrollen schaffen das nötige Vertrauen und die Zuverlässigkeit, die den Anspruch einer Nation auf Zugang zu Technologie und zu wachsenden internationalen Im- und Exportmärkten untermauern.

Wir hoffen, dass Berlin sich als ein geeigneter Veranstaltungsort für dieses Seminar erweisen wird. Schon kurze Zeit nach Ihrer Gründung verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland, nukleare, biologische oder chemische Waffen weder herzustellen noch zu besitzen. Heute beteiligt sich die Bundesrepublik an allen genannten Exportkontrollregimen und dieses Seminar belegt auch, dass wir deren Fortentwicklung und Stärkung weiterhin als eines unserer außenpolitischen Ziele betrachten.

Gastgeber dieses Seminars sind das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Zusammenarbeit mit der Hessischen Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung, einem führenden deutschen Think Tank. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Teilnehmern für ihr Interesse und ihre Beiträge zu diesem Seminar bedanken.

Wir hoffen, dass Ihnen Berlin zu dieser besonderen Zeit in Deutschland viele seiner Reize und Schönheiten nicht verbergen wird. Es ist Frühling, fast schon Sommer an der Spree und wir freuen uns, Gastgeber der Fußballweltmeisterschaft zu sein. Das Exportkontrollseminar könnte mit der Weltmeisterschaft das Motto "Zu Gast bei Freunden" teilen. Wir hoffen, dass zumindest einige unserer Exportkontrollfreunde von der Atmosphäre in Berlin im Vorfeld eines der Fußballspiele im Olympiastadion angesteckt werden. Das Olympiastadion ist auch der Schauplatz des Endspiels, das in weniger als drei Wochen stattfinden wird. Wir werden versuchen, das Programm so zu steuern, dass wir das Seminar pünktlich beenden können, damit jeder, der möchte, das Spiel morgen Abend ansehen kann - zum Beispiel auf einer der Großbildleinwände, die überall in der Stadt aufgestellt sind.

Aber davor werden wir selbstverständlich über ernste Themen sprechen. Und damit wollen wir jetzt beginnen.

Ich wünsche Ihnen allen ein anregendes Seminar und einen angenehmen Aufenthalt in Berlin.

Vielen Dank.