Redner(in): Frank-Walter Steinmeyer
Datum: 14.10.2008

Untertitel: Rede von Außenminister Frank-Walter Steinmeiervor dem Forum "Globale Fragen"zum Thema"60 Jahre AllgemeineErklärung der Menschenrechte"
Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Presse/Reden/2008/081014-MRForumglobaleFragen.html


Rede von Außenminister Frank-Walter Steinmeiervor dem Forum "Globale Fragen" zum Thema "60 Jahre AllgemeineErklärung der Menschenrechte" am 14. 10. 2008

Sehr geehrte Frau Hochkommissarin,

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete,

Exzellenzen,

meine Damen und Herren,

Als ich letzten Samstag die Laudatio auf Kofi Annan zur Verleihung des Westfälischen Friedenspreises im Historischen Rathaus von Münster hielt, sprach ich über die Herausbildung des modernen Völkerrechts aus dem Westfälischen Frieden. In der langen Geschichte des Rechts ist das Völkerrecht eine relativ junge Sparte. Innerhalb des Völkerrechts wiederum gehört die rechtsverbindliche Kodifizierung der Menschenrechte zu den jüngsten Hervorbringungen. Die Magna Charta aller Menschen ", so nannte Eleanor Roosevelt die erste Vorsitzende der Menschenrechtskommission - die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Sie übertrieb nicht: Die Verabschiedung der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" war ein Meilenstein.

Nicht, weil mit ihr die Menschenrechte neu erfunden wurden.

Nein. Die Idee der Menschenrechte geht zurück auf die europäische Antike wie auf die frühe chinesische Philosophie. Sie hat Wurzeln in der Aufklärung und in den großen Weltreligionen. Und sie war treibende Kraft der französischen Revolution wie auch der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung.

Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte fand diese Traditionslinie erstmals auch Eingang in die internationale Politik.

Die internationale Politik hatte fortan ein neues Thema und eine neue Aufgabe: Den individuellen Menschen in seine unveräußerlichen Rechte zu setzen. Das war in der Mitte des vergangenen Jahrhunderts etwas revolutionär Neues.

Bis dahin galt das Prinzip der uneingeschränkten Souveränität von Staaten. Das Gebot der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten anderer Staaten galt nahezu uneingeschränkt.

Mit Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurde das Prinzip der Staatensouveränität bekanntlich nicht einfach auf den Müllhaufen der Geschichte geworfen.

Aber fortan galt dieses Prinzip, das im Widerstreit mit dem Gebot der Schaffung menschenwürdiger Zustände liegen kann und in vielen Einzelfällen tatsächlich auch liegt, nicht mehr uneingeschränkt. Internationale Politik hatte sich um die Lage der Menschen und den Zustand der Menschenrechte jenseits der eigenen Grenzen zu kümmern.

Wer die deutsche Geschichte kennt, weiß, dass es kein Zufall war, dass nur fünf Monate nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die Väter und Mütter des Grundgesetzes ebenfalls das klare Bekenntnis zur Unantastbarkeit der Menschenwürde an den Anfang der deutschen Verfassung setzten.

Denn die Verankerung des Menschenrechtsschutzes in der internationalen Politik nach dem Zweiten Weltkrieg war eine unmittelbare Reaktion auf die Barbarei des Nationalsozialismus und auf das Versagen des Völkerbundes, hierzu eine angemessene Haltung einzunehmen.

Der historische Zusammenhang liegt auf der Hand! Und ohne Grundrechte war das Grundgesetz nicht vorstellbar, die Alliierten hatten darauf gedrängt.

Ich bin davon überzeugt: Aus diesem Zusammenhang erwächst für Deutschland international eine besondere Verantwortung. Dieser Verantwortung haben sich alle Regierungen seit Bestehen der Bundesrepublik in besonderer Weise verpflichtet gefühlt. Und im nächsten Jahr begehen wir den 60. Jahrestag des Grundgesetzes!

Aus diesem Zusammenhang erwächst für uns heute immer noch die Verantwortung, allen Versuchen, die elementaren Menschenrechte mit Verweis auf "kulturelle Besonderheiten","religiöse Traditionen" oder besondere Notsituationen zu relativieren, entschieden entgegen zu treten.

Denn diese Rechte haben nicht nur vielfältige, in unterschiedlichen kulturellen und religiösen Traditionen liegende Wurzeln. Nicht nur waren ganz konkret Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen, mit unterschiedlicher religiöser Prägung an der Formulierung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte beteiligt.

Unabhängig davon werden auch die Skeptiker einräumen müssen, dass es ein großer, häufig unterschätzter Gewinn ist, dass wir uns international zumindest im Prinzip auf die universelle Geltung der fundamentalen Menschenrechte verständigen können.

Diesen internationalen Konsens als Lippenbekenntnis zu diffamieren, ist falsch und zynisch.

Denn er ist Berufungsgrundlage für diejenigen, die unter unerträglichen Zuständen leiden, wie für diejenigen, die sich um den Zustand der Menschenrechte in der Welt sorgen.

Und er ist Angebot und Auftrag, uns Gedanken über die Auslegung der Menschenrechte und ihre angemessene Fortentwicklung in Anbetracht sich verändernder internationaler Rahmenbedingungen zu machen.

So habe ich selbst einen Dialog mit den USA über die Auslegung der Menschenrechte in Zeiten des Anti-Terror-Kampfes initiiert - um das Bewusstsein für die fortwährende Gültigkeit der Idee universeller Menschenrechte auch in Zeiten von Guantanamo zu stärken.

Jenseits von aktuellen Einzelfällen kommen neue Fragestellungen und Spannungsfelder auf den Menschenrechtsschutz zu: Reichweite und Geltungskraft der Menschenrechte im Zeitalter der Globalisierung werden die Debatten um das Konzept der "Responsibility to Protect" neu vermessen. Wie weit reicht die Verantwortung der internationalen Staatengemeinschaft, wenn es um die Verhütung schwerster Menschenrechtsverletzungen geht? Was heißt Staatensouveränität in unserer modernen Welt? Schwierige Fragen, bislang ohne allgemein akzeptierte Antworten. Wichtig bleibt, dass wir diesen Fragen nicht ausweichen, sondern dass wir uns in einem fortwährenden Prozess des Dialogs, der Verständigung hierüber befinden.

Wer die Veranstaltung der Bertelsmann-Stiftung im Juli in Berlin besucht hat, an der unter anderem der Generalsekretär der Vereinten Nationen Ban Ki-Moon, Javier Solana, Strobe Talbott teilnahmen, wird festgestellt haben, dass sich der Streit lohnt.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist und bleibt für uns alle ein Ideal. m einen effektiven Menschenrechtsschutz zu verwirklichen, brauchen wir auch die richtigen Instrumente. er Respekt vor dem Menschen und das Eintreten für den Schutz seiner fundamentalen, unveräußerlichen Rechte ist und bleibt ein elementarer Pfeiler deutscher Außenpolitik.

Sie erteilt uns den Auftrag, uns für einen effektiven Menschenrechtsschutz einzusetzen.

Sie, Frau Pillay, wissen, was das bedeutet. Sie haben in ihrer Jugend selbst unter Rassendiskriminierung leiden müssen. Sie konnten sich in Südafrika durchsetzen und haben sich als Richterin am internationalen Strafgerichtshof wie auch als Präsidentin des internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda für die Menschenrechte eingesetzt.

In ihrem neuen Amt als Hochkommissarin für Menschenrechte wünsche ich Ihnen viel Erfolg. Deutschland wird Sie bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben mit ganzer Kraft unterstützen. Die Welt braucht eine starke Anwältin für Menschenrechte.

Um die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte herum ist inzwischen ein ganzes System des Menschenrechtsschutzes entstanden.

Dazu gehören die Menschenrechtspakte, die dafür sorgen, dass die bürgerlichen und politischen Rechte sowie die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen Rechte nicht nur Absichtserklärung bleiben, sondern verbindliches, geltendes Recht sind. Weitere Pakte gehören dazu, die Frauen- und Kinderrechte sowie das Folterverbot rechtlich kodifizieren.

Dazu gehören regionale Pakte, wie die Europäische Menschenrechtskonvention, die in vielen Einzelfällen wegweisend für den Menschenrechtsschutz in Europa war. Und die zugleich einen entscheidenden Beitrag für die Herausbildung eines gesamteuropäischen Wertebewusstseins leistete.

Und zu einem System effektiven Menschenrechtsschutzes gehören auch die Sonderberichterstatter, mit denen die internationale Gemeinschaft auf aktuelle Menschenrechtskrisen wie im Sudan reagieren kann. Damit dieses Instrument nicht stumpf wird, müssen wir die Schwierigkeiten, die es bei der Mandatsverlängerung einiger Sonderberichterstatter gab, schnell aus dem Weg räumen.

In diesem Zusammenhang auch ein Wort zum Menschenrechtsrat: Natürlich können wir uns dessen Arbeit besser und effektiver vorstellen. Deutschland hat sich bereits früh mit Nachdruck für die Schaffung einer starken Institution eingesetzt. Und wir alle wussten bei der Konstituierung um die Schwierigkeiten, die auf uns zukommen sollten.

Doch bei aller Kritik an der Funktionsweise des Rates bleiben wir in der Verantwortung, das Beste aus den Möglichkeiten zu machen, die wir haben. Die Verweigerung von Mitarbeit und Engagement nutzen der Sache der Menschenrechte nicht. Die verzweifelte Reaktion, die Arbeit einzustellen, ist nicht der richtige Weg.

Im Gegenteil.

Wir würden damit das Feld kampflos denjenigen überlassen, die ein anders akzentuiertes Verständnis der Verantwortung der internationalen Staatengemeinschaft bei Schutz und Förderung der Menschenrechte als wir haben und propagieren.

Dies dürfen wir nicht zulassen!

Das schließt auch ein, sich um die tatsächlichen Zustände in der Welt zu kümmern. Politisch handeln heißt auch, die "Irrationalität der Welt... zu ertragen" wie Max Weber das einmal genannt hat. Oder wie es Egon Bahr ausgedrückt hat: "Sich mit den Zuständen zu befassen, die wir vorfinden, heißt nicht, sich mit ihnen abzufinden."

Wie soll glaubwürdige und nachhaltige Menschenrechtspolitik aussehen? Dafür gibt es weder eine Blaupause noch eine Erfolgsgarantie. Manchmal hilft öffentlicher Druck, wenn der Empfänger sich beeindrucken lässt. Manchmal schafft das ritualisierte Verfassen von Statements auch nur ein gutes Gewissen bei uns. Deshalb sind manchmal andere Wege steiniger und länger, aber mit mehr Möglichkeiten des Erfolges. Dabei müssen Umwege gegangen werden, die unsicherer sind und widersprüchlicher, als wir uns manchmal wünschen, und die manchmal schwer zu begründen sind.

Dies bedeutet auch konkret für uns wie für die Hochkommissarin, dass wir auch mit Staaten zusammenarbeiten müssen, in denen die Menschenrechtslage schwierig ist: Weil Isolation nicht zu einer Verbesserung der Verhältnisse beiträgt.

So haben wir mit der Begleitung des Öffnungsprozesses in China unbezweifelbar mehr für die Menschenrechte erreicht, als durch die andauernde Isolation Nordkoreas oder Myanmars.

Eine Quantensprung auf diesem Weg war der vor Jahren initiierte Rechtsstaatsdialog mit China. Es war anfangs nicht einfach, die Argumente zu widerlegen, dies sei lediglich eine Showveranstaltung für die Öffentlichkeit. Der Rechsstaatsdialog führte weg von ritualisierten Beteuerungen des Grundsätzlichen hin zu substantiellen Gesprächen und gemeinsamem Gestaltungswillen. Nach einem Jahr voll Schwierigkeiten in den bilateralen Beziehungen wird der Dialog am 04. November nun wieder aufgenommen.

Diese maßgeblich auch von Herta Däubler-Gmelin angestoßene Initiative wurde inzwischen zu einem Pilotprojekt für andere Rechtsstaatsdialoge. Wenn sich Richter, Rechtsanwälte, Rechtsexperten zweimal im Jahr treffen und diskutieren, entsteht dabei eine völlig andere Kultur.

Glaubwürdige Menschenrechtspolitik setzt im Alltag der Politik die Balance zwischen dem Respekt vor dem Anderen und unserem fundamentalen politischen Interesse an der Transformation mehr oder weniger repressiver Systeme in Richtung offener Gesellschaften im Sinne Karl Poppers voraus. Für das Finden der Balance gibt es allerdings kein Rezept, keine Blaupause.

Ein Wort noch zum Schluss: Menschenrechtsschutz fängt, davon bin ich überzeugt, zu Hause an.

Kein Land der Welt kann für sich in Anspruch nehmen, die Menschenrechte umfassend und abschließend, also ideal verwirklicht zu haben.

So auch Deutschland nicht.

Natürlich kennen wir auch in der Rechtswirklichkeit in Deutschland vielfältige Beispiele für Diskriminierung und Ausgrenzung.

Natürlich wissen wir, dass unser Bildungssystem Kinder bestimmter Gruppen systematisch benachteiligt - mit allen Folgen, die das Vorenthalten von Bildungsmöglichkeiten für die Lebenschancen der Betroffenen haben kann.

Andererseits: In Deutschland herrscht gewiss alles andere als ein Unrechtsregime.

Aber viel wäre schon gewonnen, wenn wir erkennen würden, dass auch hier bei uns in Deutschland Aufgaben bleiben.

Es gibt viel zu tun. Ich bin gespannt wie Sie auf den Aufgabenkatalog, den uns die neue Hochkommissarin für Menschenrechte, Frau Pillay, präsentieren wird.