Redner(in): Johannes Rau
Datum: 16. März 2001
Quelle: http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Johannes-Rau/Reden/2001/03/20010316_Rede.html
I. Meine Damen und Herren,
dieses Jubiläum macht deutlich: Der Bundesgrenzschutz hat das Durchschnittsalter seiner Bediensteten längst überschritten. Es gibt ihn nun seit einem halben Jahrhundert. Wenn eine Institution so lange besteht, dann lässt sich meist recht genau sagen, ob sie sich bewährt hat und wo die Gründe dafür liegen.
Der Bundesgrenzschutz hat sich hervorragend bewährt. Er hat seinen festen Platz in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Zu ihrer inneren Sicherheit und zu ihrem inneren Frieden leistet er einen unverzichtbaren Beitrag. Dafür gewinnt der Bundesgrenzschutz bei den Bürgerinnen und Bürgern zurecht Anerkennung und Vertrauen.
All das ist nicht vom Himmel gefallen. Die Frauen und die Männer des Bundesgrenzschutzes haben es erarbeitet: durch gewissenhafte Pflichterfüllung, durch vorzügliche Leistungen unter oft schwierigen Bedingungen und auch dadurch, dass sie mitgeholfen haben, das Selbstverständnis des BGS und die Grundsätze seines Handelns immer wieder auf die Höhe der Zeit zu bringen.
Ich danke allen Angehörigen des Bundesgrenzschutzes, den ehemaligen und den heutigen, die so zum Wohl unseres Landes beigetragen haben und weiter beitragen.
Ich bin dem BGS auch ganz persönlich verbunden: Seine Beamtinnen und Beamten sichern zuverlässig meinen Amtssitz - auch nachts um Drei bei Eisregen - , und auf Reisen vertraue ich mich gern den Piloten und Hubschraubern des BGS an. So stehen der BGS und ich auf freundlichem Grußfuß, und auch darum bin ich gern hierher gekommen, um mit Ihnen das Jubiläum dieser Polizei des Bundes zu feiern.
II."Polizei des Bundes" - das war anfangs für viele ein Reizwort. Manche bestritten dem BGS die Berechtigung, Polizei zu sein, weil doch das Grundgesetz 1949 die Polizeigewalt ausdrücklich den Ländern zugewiesen habe. Diese Auseinandersetzung wurde sogar in den neunziger Jahren noch einmal aktuell, als der Bundesgrenzschutz neue Aufgaben zugewiesen bekam. Ich kann mich gut an diese Diskussion erinnern - ich war auch an ihr beteiligt - , die schließlich durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts entschieden und beigelegt wurde. Aber zurück zu den Debatten der fünfziger Jahre: Damals gab es auch die Kritik, der BGS sei gerade keine Polizei, er sei vielmehr eine verkappte militärische Truppe. Tatsächlich schwankte das Selbstbild des BGS lange zwischen diesen beiden Möglichkeiten.
Das hat ihn freilich nie daran gehindert, seinen Auftrag zu erfüllen, und der war und der ist ein polizeilicher Auftrag. Der Bundesgrenzschutz erwies sich rasch als unentbehrlich dafür, die Sicherheit der innerdeutschen Grenze und des westdeutschen Grenzgebietes zu gewährleisten. Gerade in den politisch angespannten Jahren des Kalten Krieges war diese Aufgabe besonders wichtig. Zwar hatte die DDR ihre Grenzanlagen anfangs noch nicht so brutal perfektioniert wie in späteren Jahren, aber schießen ließ sie damals auch schon.
Jeder Zwischenfall an der Grenze konnte rasch zu gefährlichen Verwicklungen führen. Entsprechend schwierig und oft auch menschlich belastend war der Dienst der BGS-Beamten. Sie haben ihn zuverlässig, mit Umsicht und mit besonnenem Einsatz geleistet, auch in der schwierigen Zeit Mitte der fünfziger Jahre, als der BGS der gerade begründeten Bundeswehr eine kräftige personelle Aufbauhilfe gab und dann die eigenen Verbände erst wieder auffüllen musste.
In den folgenden Jahren sind die Anforderungen an den Bundesgrenzschutz weiter gestiegen: Der wachsende Reiseverkehr in das westliche Ausland machte mehr Personal an den Westgrenzen nötig. Die Bedeutung des BGS als Unterstützung für die Länderpolizeien wuchs. Bei der Hamburger Sturmflut 1962 bewährte sich der BGS mit 4.000 Einsatzkräften zum ersten Mal auch bei einer großen Naturkatastrophe.
Die späten sechziger und die frühen siebziger Jahre brachten wieder neue Aufgaben, nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Bekämpfung des inländischen und des internationalen Terrorismus. Das Bundesgrenzschutz-Gesetz von 1972 und das Gesetz über die Personalstruktur des BGS von 1976 haben diese Entwicklungen richtungweisend zusammengefasst. Sie verankerten den BGS fest im staatlichen Sicherheitsgefüge der Bundesrepublik und sie machten deutlich, wie eng und wie vertrauensvoll die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern inzwischen geworden war.
All das verlangte vom Bundesgrenzschutz ständiges Lernen und kontinuierliche Modernisierung - von den Dienstplänen bis zu den Einsatzgrundsätzen, vom Fuhrpark bis zur inneren Führung. Mehr denn je wurde die Förderung von Eigenverantwortung ein Schlüsselwert der Ausbildung und der Praxis, und so ist es zum Glück bis heute geblieben.
III. In den siebziger und achtziger Jahren mussten der BGS und seine Beamten in bis dahin ungekannter Intensität zugleich für das Demonstrationsrecht und für den Schutz der öffentlichen Sicherheit einstehen. Gesellschaftlich umstrittene Fragen wie die friedliche Nutzung der Kernenergie oder der Nachrüstungsbeschluss der NATO brachten Millionen von Menschen auf die Straßen. Die allermeisten von ihnen demonstrierten friedlich und wandten sich gegen jede Form von Gewalt, wie das mündige Bürgerinnen und Bürger auszeichnet. Aber eine kleine Minderheit aber war nicht bereit, die Regeln von Demokratie und Rechtsstaat einzuhalten und das Gewaltmonopol des Staates zu respektieren. Deren Angriffe mussten zurückgewiesen werden. Das waren schwere und gefährliche Einsätze auch für viele Beamte des BGS.
Meine Damen und Herren, das staatliche Gewaltmonopol ist eine der wichtigsten zivilisatorischen Errungenschaften. Es schützt die Schwachen vor der Willkür der Stärkeren und schafft so die Voraussetzung für das friedliche Austragen von Konflikten. Das staatliche Gewaltmonopol ist weder Selbstzweck noch Herrschaftsinstrument einer undemokratischen Obrigkeit. Die Bürger schaffen und sichern eine freiheitliche und demokratische Ordnung, indem sie allein dem demokratischen Rechtsstaat das Recht zur Ausübung von Gewalt übertragen und ihn bei seinem Handeln strikt an Gesetz und Recht binden.
Natürlich ist der Staat auch als Inhaber des Gewaltmonopols entscheidend auf das Vertrauen seiner Bürger angewiesen. Schon deshalb verbietet sich jeder unverhältnismäßige Einsatz staatlicher Mittel. Wer wollte leugnen, dass auch da in den letzten Jahrzehnten ein kollektiver Lernprozess stattgefunden hat bei den staatlichen Stellen und bei den Demonstranten - bis hin zu der von Demonstranten und Polizei verabredeten Deeskalationsstrategie bei vielen Demonstrationen und bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 1995, dass friedliche Sitzblockaden keine gewaltsame Nötigung sind und nicht als solche bestraft werden dürfen.
Diese genaue Unterscheidung ist keine Relativierung des staatlichen Gewaltmonopols, sondern seine Bestätigung: Niemand in unserem Land hat das Recht, seine Überzeugungen, seine Interessen oder seine noch so guten Ziele mit Gewalt gegen Sachen oder gar gegen Menschen durchzusetzen. Diese Einsicht gehört zum Fundament unseres freiheitlichen Rechtsstaats und zum Credo jedes Demokraten.
Ich füge aus gegebenem Anlass hinzu: In den kommenden Wochen und Monaten werden wieder Castor-Transporte nach Gorleben gehen. Manche werden diese Transporte nutzen, um für einen schnelleren Verzicht auf die Nutzung der Atomenergie zu demonstrieren. Das ist ihr gutes Recht. Ich appelliere aber an alle, dass sie bei ihren Protesten auf jegliche Gewaltanwendung verzichten. Und ich weiß, dass die große Mehrheit der Demonstranten Gewalt ablehnt. Meine Bitte an sie ist, dass sie diese Absage an jede Gewalt durch ihr Verhalten deutlich machen, denn das hat entscheidende Bedeutung für das Klima jeder öffentlichen Versammlung.
IV. Fast vierzig Jahre lang hat die innerdeutsche Grenze die Kernaufgaben des BGS bestimmt. Als dann endlich immer mehr Löcher in den Eisernen Vorhang geschnitten wurden und als er schließlich ganz beiseitegeschoben war, da stellte das den Bundesgrenzschutz vor eine seiner größten Bewährungsproben. Vom Spätsommer des Jahres 1989 bis weit in das Jahr 1990 hinein widmeten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufnahme und der Betreuung Zehntausender von Landsleuten aus der DDR. Den meisten der damaligen Übersiedler werden der unermüdliche Einsatz und die Hilfsbereitschaft der Frauen und Männer des BGS bis heute unvergessen sein.
Es kam der 3. Oktober 1990, und vielleicht hat mancher Betrachter geglaubt, nun gelte für den BGS erst einmal die Parole "Reserve hat Ruh '". Doch es kam anders. Wiederum - man möchte fast sagen: wie üblich - musste er Vieles zugleich und fast alles im fliegenden Wechsel bewältigen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit nenne ich die Ausdehnung des Zuständigkeitsbereichs auf die neuen Länder, in denen die Bereitschaftspolizei noch nicht voll funktionsfähig war, ich nenne die Verlagerung der Grenzkontrollaufgaben an die östlichen Landesgrenzen, die starken Sicherheitsmaßnahmen in Zusammenhang mit dem Golf-Krieg 1991 und die neuen Aufgaben auf dem Gebiet der Bahnpolizei und der Luftsicherheit, die in den östlichen Ländern von Anfang an und im Westen nur wenig später dazu kamen.
All das zusammen wäre schwerlich zu meistern gewesen, hätten nicht 7.000 Bedienstete des DDR-Grenzschutzes, den die Regierung de Maizière aufgestellt hatte, die Reihen des BGS verstärkt.
Nun weiß man ja, dass schon die Zusammenarbeit von Beamten aus Westfalen und Lippe oder aus Mecklenburg und Vorpommern zur kniffligen Führungsaufgabe werden kann - wie da erst in diesem Fall? Der Bundesgrenzschutz hat nach allem, was mir berichtet wird, die Integration erfolgreich geschafft. Die Frauen und Männer aus Ost und West gaben sich gegenseitig die Chance, durch Leistung und Teamgeist zu überzeugen. Wäre es überall in Deutschland von Anfang an so gewesen - wir wären heute weiter.
Deutschland hat seine staatliche Einheit in Freiheit erreicht und lebt mit seinen Nachbarn in Frieden und in gutem Einvernehmen. Wir alle erleben, dass die Grenzen innerhalb der Europäischen Union und zu unseren Freunden und Partnern in Mittel- und Osteuropa uns nicht mehr trennen, sondern verbinden. Vor diesem Hintergrund wird Zusammenarbeit des Bundesgrenzschutzes mit den Sicherheitsbehörden in Deutschland und mit den Grenzpolizeien der Nachbarstaaten immer wichtiger.
Der Vertrag von Amsterdam setzt der Europäischen Union das Ziel, ihren Bürgerinnen und Bürgern "in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten". Die polizeiliche Zusammenarbeit in der Europäischen Union, die Tätigkeit von Europol, die Kooperation der Staaten des Schengener Übereinkommens und auch die Hilfen für die Strafverfolgungsbehörden der mittel- und osteuropäischen Staaten sind entscheidende Beiträge zu diesem Ziel, und daran hat der Bundesgrenzschutz einen wichtigen Anteil.
Mit seinen mehr als 30.000 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten und insgesamt 40.000 Beschäftigten ist der Bundesgrenzschutz eine der größten Polizeiorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Vielfalt seiner anspruchsvollen Aufgaben, seine Ausstattung und sein modernes Leitbild machen ihn attraktiv.
Und weil ich gerade von attraktiv spreche: Für den Bundesgrenzschutz stehen auch Namen wie Claudia Pechstein und Uschi Disl. Der Bundesgrenzschutz fördert auf beispielhafte Weise Spitzensportlerinnen und Spitzensportler. Auch das verdient Dank, Anerkennung und Ermutigung zur Fortsetzung.
Die großen Umstrukturierungen der vergangenen Jahre zeigen aber auch, welche Härten der Wind des Wandels für die Bediensteten des BGS und ihre Familien mit sich bringen kann. Viele von ihnen mussten aus beruflichen Gründen umziehen und dabei Freunde und Bekannte zurücklassen. Es ist gut, dass die organisatorischen Veränderungen in enger Abstimmung mit dem Hauptpersonalrat vorbereitet wurden, damit sie so sozialverträglich und so einvernehmlich wie möglich stattfinden können.
Als der Bundesgrenzschutz sein zwanzigjähriges Bestehen feierte, da bescheinigte ihm der damalige Bundesminister des Innern Hans-Dietrich Genscher, der BGS habe "seinen Dienst mit beinahe unzeitgemäßer Bescheidenheit verrichtet". Das bleibt eine Tugend - und in einem Preußen-Jahr zu Berlin schmückt sie gewiss besonders.
Aber die Tugend der Bescheidenheit verträgt sich durchaus mit einem gesunden Selbstbewusstsein und mit maßvollem Stolz auf das in 50 Jahren für unser Land Geleistete. Zu solchem Stolz und zu solchem Selbstbewusstsein hat der Bundesgrenzschutz heute ein gutes Recht.
Ich wünsche dem Bundesgrenzschutz bei der Erfüllung seiner Aufgaben auch in Zukunft Erfolg!