Redner(in): Roman Herzog
Datum: 20. August 1995

Quelle: http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Roman-Herzog/Reden/1995/08/19950820_Rede.html


Wir erinnern uns heute an den Reichstag, der im Jahre 1495 - wie viele vor und nach ihm - hier in Worms stattgefunden hat.

Seine tiefgreifende politische Bedeutung ist unbestritten, und nicht minder seine Bedeutung für die künftige Entwicklung von Staat und Recht. Der einmütigen Anerkennung dieser nur scheinbar simplen Sachverhalte stehen jedoch Elemente des politischen und historischen Umfelds im Wege, mit denen man bis heute nicht fertiggeworden ist und denen jede Generation und jedes Jahrhundert immer wieder neue Facetten abgewonnen hat.

Gewiß: Der Ablauf des Reichstags selbst bewegte sich in den altbekannten, vertrauten Bahnen. Für den Außenstehenden war er zunächst einmal ein Volksfest, ähnlich wie dreihundert Jahre später der Wiener Kongreß, bei dem einem ja auch zuerst nur einfällt, daß er eben "getanzt" habe. Auch 1495 wurde nur selten getagt, zumindest im Plenum. Im übrigen ging die hohe Politik mit Unterhaltung und Sorge für das leibliche Wohl der Konferenzteilnehmer einher. Ich habe mir sagen lassen, daß nach Verabschiedung der sogenannten Reichsreform hier in Worms auf dem Obermarkt zur Entspannung und Unterhaltung der Teilnehmer umfangreiche Ritterspiele veranstaltet worden seien. Die Welt hatte damals also noch durchaus ihre hergebrachte Ordnung. Erst kümmerte man sich um die ernsten Angelegenheiten, dann wandte man sich aber rasch, ohne schuldhaftes Zögern den Vergnügungen zu. Von König Maximilian I. heißt es etwa, er habe sich damals besonders im Turnier und als Tänzer hervorgetan. ( Ich kann nur hoffen, daß Ähnliches heute von mir nicht erwartet wird; denn zumindest für meine tänzerischen Qualitäten kann ich mich nicht verbürgen, und in Turnieren habe ich mich überhaupt nie versucht, nicht einmal in Schach- oder Skatturnieren. )

Aber dem Jahr 1495 war ein anderes Jahr vorhergegangen, nämlich das Jahr 1492, in dem Grundstürzendes geschehen war. Columbus hatte, noch ohne es recht zu merken, die Neue Welt erreicht, und zugleich hatten seine Auftraggeber, die Katholischen Majestäten Spaniens, auf dem alten europäischen Kontinent die Mauren, also den Islam, endgültig besiegt. Beides hatte seine weltgeschichtlichen Folgen, wenn man auch zugeben muß, daß den Teilnehmern des Wormser Reichstages zumindest die denkbaren Folgen der columbianischen Entdeckung noch nicht vor Augen standen.

Gleichwohl muß es um 1495 herum in Europa förmlich gebrodelt haben. Die vorcolumbianischen Entdeckungen der Spanier und Portugiesen hatten Europa - wie schon einige Male zuvor - mit der Existenz fremder, zum Teil überlegener Kulturen und zugleich mit Völkern von einer nie geahnten Primitivität konfrontiert. Die in Gang kommende Naturwissenschaft und Technik taten ein übriges dazu; denn auch sie trug den Sturm auf das scheinbar gefestigte Weltbild Europas bereits in sich. Und die alten Ordnungen politischer wie geistiger Art, auf die man sich in Zeiten des Umbruchs vor allem zurückzuziehen geneigt ist, die standen im allgemeinen Zweifel. Die christliche Kirche bot ein Bild, auf das schon gut zwanzig Jahre später Martin Luther seine Antworten zu geben versuchte. Das Reich aber, das Heilige Römische Reich deutscher Nation, drohte auseinanderzubersten, und der Wormser Reichstag des Jahres 1495 bot eine der letzten Chancen, es wieder funktionsfähig zu machen.

Jedermann, der nur etwas historisches Interesse mitbringt, kann heute wissen, wie er seine Probleme zu lösen versuchte. Er verabschiedete eine sogenannte Reichsreform, die die Errichtung einer zentralen Reichsgerichtsbarkeit, die Einführung einer dauernden Steuer zu deren Finanzierung und vor allem ein Verbot des althergebrachten Fehderechts, also einen allgemeinen Landfrieden, vorsah.

Wir wissen heute, daß die unmittelbare Wirkungsgeschichte dieser Reform später ziemlich dürftig ausgefallen ist. Doch das darf über etwas anderes nicht hinwegtäuschen: Die Grundprobleme, um die es in der Reichsreform von 1495 ging, sind im Verlauf der folgenden Jahrhunderte immer wieder aufgetreten, teilweise in anderen räumlichen Dimensionen, und einige von den seinerzeit versuchten Lösungen beherrschen noch heute unser politisches Denken und Handeln.

An der Wiege des Reichslandfriedens und der Reichsgerichtsbarkeit stand die Idee des inneren Friedens, noch genauer die Idee, daß militärische Gewalt kein Mittel zur Lösung politischer Konflikte mehr sein sollte und daß solche Konflikte künftig von einem unabhängigen und möglichst neutralen Gericht entschieden werden sollten. Grundlage für dessen Entscheidungen sollten "des Reiches gemeine Rechte" werden, vor allem das römische Recht des justinianischen Codex Juris, also - um das Augenfälligste gleich vorwegzunehmen - das voll durchdachte und ausgefeilte Recht eines vom damaligen Europa doch schon sehr verschiedenen Rechtskreises, und vor allem aus dessen später, von autokratischen und bürokratischen Vorstellungen beherrschter Phase.

Selbst wenn man bereitwillig einräumt, daß alle diese Ideen auf dem Reichstag von 1495 nicht erfunden worden sind, sondern auf langjährigen Diskussionen und Experimenten aufbauten, wird klar, was damals wirklich geschah: Das Mittelalter war - jedenfalls was die politischen Strukturelemente betraf - dabei, von der politischen Bühne abzutreten, und am Bühnenrand wartete - um im Bild zu bleiben - bereits die neue Besetzung:

1. der bürokratisch gelenkte Flächenstaat, der sich peu ' peu zum souveränen Staat entwickeln sollte,

2. das Reich, in seinen Manifestationen Kaiser und Reichstag immer noch als Instrumente der politischen Entscheidung trotz stärker werdender Territorien, und schließlich

3. die einheitliche Rechtsordnung, die dem politischen Ermessen nicht folgen, sondern die ihm zugrunde liegen sollte.

In modernen Begriffen kann man sagen: Es war ein kraftvoller Schritt zum staatlichen Gewaltverbot, zur Institutionalisierung des Staates, zur Funktionenteilung und auch schon zur politischen Kontrolle. Die Reichsreform von 1495 war also eine theoretische Keimzelle, aus der die moderne Staatlichkeit mit erwachsen sollte, in zaghafter Form war sie sogar die moderne Rechtsstaatlichkeit. Denn eines der Grundmotive lautete: Gesetz und Recht statt Gewalt und Willkür. Nicht mehr Heere, persönliche Abhängigkeiten und Allianzen sollten über die Chancen des einzelnen entscheiden, sondern der Wettbewerb der Rechtsargumente und die Suche nach gerechten Lösungen, was immer man sich darunter vorgestellt haben mag.

Freilich: Die Sache hatte drei böse Haken, von denen das Schicksal der Reform abhing und von denen nun etwas eingehender gesprochen werden muß.

1. Umdenkungsprozesse der soeben dargestellten Art brauchen ihre Zeit. Wenn ich heute gelegentlich sage, die Zahl unserer politischen Parteien und Interessenverbände habe sich in den letzten Jahren genau genommen verdoppelt, weil es in allen Parteien und Verbänden jeweils eine Gruppe gibt, die die Veränderungen der Gegenwart bereits verinnerlicht hat, und eine andere Gruppe, bei der das noch nicht ganz der Fall ist, so ist das eine Feststellung, die nicht nur für das zwanzigste Jahrhundert, sondern für jedes Jahrhundert gilt. Daß uns Heutigen das Phänomen besonders auffällt, liegt nicht daran, daß der menschliche Geist in den vergangenen Jahrhunderten langsamer geworden wäre. Nur das Tempo der Veränderungen ist sehr viel schneller geworden, so daß die Langsamkeit der Umdenkungsprozesse heute besonders augenfällig wird.

Was den Wormser Landfrieden betrifft, so hat es jedenfalls noch Jahrzehnte gedauert, bis das von ihm verordnete Gewaltverbot für den Adel allgemein verstanden wurde und bis es sich insbesondere in der politischen Praxis durchgesetzt hatte. Ich brauche nur an Franz von Sickingen zu erinnern, dessen großangelegte politische Pläne erst im 16. Jahrhundert spielten, und an Götz von Berlichingen, der etwa zur gleichen Zeit agierte und dessen Intentionen noch viel mehr an hergebrachten und nicht an neuen Überzeugungen orientiert waren, dessen Geschichte daher heute auch längst vergessen wäre, wenn er nicht in Goethe einen so wirkungsvollen Propagandisten gefunden hätte. Dabei will ich gänzlich ununtersucht lassen, inwieweit etwa auch noch manche Akteure des Dreißigjährigen Krieges, obwohl sie sich zum Teil durchaus schon als souveräne Fürsten verstanden, noch in den alten Kategorien dachten.

Das Thema verfolgt uns, wenn nunmehr auch im Weltmaßstab, bis auf den heutigen Tag. Die Ächtung des Krieges als Mittel politischer Konfliktlösung ist heute theoretisch weltweit anerkannt, und niemand würde es theoretisch, etwa vor der Vollversammlung der Vereinten Nationen, anzuzweifeln wagen. Aber die politische Praxis sieht anders aus, wie jeder noch so oberflächliche Blick in die Zeitung lehrt, und mehr als einmal habe ich mich schon gefragt, ob dieser flagrante Unterschied zwischen Theorie und Praxis wirklich allein auf Zynismus beruht oder ob man nicht auch mit einer tiefgreifenden Verständnislosigkeit mancher Politiker bei manchen Akteuren rechnen muß.

2. Wenn - aus welchen Gründen auch immer - Rechtssätze nicht freiwillig beachtet werden, dann entsteht daraus zwangsläufig die Gretchenfrage der modernen politischen Theorie: Wie hältst du es mit dem Einsatz von Gewalt zur Aufrechterhaltung und Durchsetzung des Rechtes?

Wir modernen Menschen erleben diese Diskussion wiederum fast nur noch im Weltmaßstab; die unaufhörlichen Debatten über den Einsatz der NATO im Rahmen von Befriedungsversuchen der UN, über Friedenseinsätze und Eingreiftruppen zeigen uns das mit aller Deutlichkeit. Aber die Jahrhunderte, die auf den Wormser Reichstag von 1495 folgten, hatten es, wenn auch nur auf nationaler Ebene, mit dem gleichen Thema zu tun.

Wenn das Reichskammergericht - oder meinetwegen der mit ihm konkurrierende und es mehr und mehr übertrumpfende Reichshofrat - eine Streitigkeit zwischen verfeindeten Hoheitsträgern entschieden hatte und die unterlegene Partei das Urteil nicht befolgte, so mußte daraus die Frage der zwangsweisen Urteilsvollstreckung entstehen, die bis zum Ende des alten Reiches nicht wirklich befriedigend - und damit auch nicht wirklich befriedend - gelöst wurde. Und in der Tat ist das ja auch eine höchst widersprüchliche Lösung: den Teufel des ungeordneten Krieges durch den Beelzebub eines Vollstreckungskrieges bekämpfen zu wollen. Auf internationaler Ebene führt uns der Krieg in Jugoslawien das täglich vor Augen.

Dabei ist in meiner Fragestellung schlicht vorausgesetzt, daß es zum Gerichtsverfahren überhaupt kommt und daß nicht eine Partei vor dem Gerichtsverfahren oder an seiner Stelle versucht, gewaltsam vollendete Tatsachen zu schaffen. Seit 1495 wurde ein solcher Versuch zwar als Landfriedensbruch verstanden und vom Reichskammergericht mit der Reichsacht geahndet. Aber damit war nur wenig gewonnen; denn nunmehr erhob sich natürlich die Frage, wer die Konsequenzen aus dieser Acht vollstrecken sollte und wie er das ohne Anwendung bewaffneter Gewalt hätte tun sollen.

Faßt man die Wormser Lösungsversuche zusammen, so kommt also heraus, daß - mangels Einsicht der an einem Konflikt Beteiligten - die ungeregelte Gewalt des Fehdewesens nur durch die geregelte Gewalt der Vollstreckung kammergerichtlicher Entscheidungen ersetzt werden sollte, und mehr ist der Menschheit, wie das Beispiel der UN zeigt, auch bis heute nicht eingefallen.

Denkt man hier aber etwas weiter, so ist es fast unausweichlich, nach einer politischen Macht zu fragen, die stark genug ist, um jede bewaffnete Auseinandersetzung in ihrem Einflußgebiet zu unterdrücken, und die zugleich fair genug ist, diese Möglichkeit nicht in ihrem eigenen, einseitigen Interesse zu mißbrauchen. Damit sind wir bei dem dritten der Haken, von denen ich eingangs gesprochen habe.

3. Im Gebiet des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, um das es 1495 ja ausschließlich ging, hätte diese zentrale, friedensstiftende Macht von rechts wegen der Kaiser sein müssen.

Aber damit hatte es, wie jedermann weiß, gute Wege. Das Kaisertum, so wie es im ausgehenden Mittelalter und der beginnenden Neuzeit aussah, hatte diese Macht nicht mehr. Daran war nicht so sehr die "kaiserlose, schreckliche Zeit" schuld, die es im 13. Jahrhundert einmal gegeben hatte, die aber zur Zeit des Wormser Reichstages längst vorbei war. Entscheidend war, daß dem Kaisertum die wichtigste Ressource damaliger Macht - nämlich das Reichsgut, mit dem man Truppen finanzieren konnte - abhanden gekommen war, daß dieses Manko noch längst nicht durch den heute existierenden Steuerstaat ausgeglichen war und daß es mittlerweile territoriale Machtzentren gab, die gerade durch das frühere Reichsgut, aber auch durch andere Entwicklungen - wie die Ostkolonisation und den beginnenden Frühkapitalismus - entscheidend gestärkt waren, auch gegenüber dem Kaisertum.

Das sogenannte Reichsregiment, das auf dem Augsburger Reichstag von 1500 eingesetzt und nach seinem frühzeitigen Scheitern 1521 wieder aufgelegt wurde, hätte dieses Defizit eigentlich beheben, zumindest aber mildern können. In heutiger Terminologie gesprochen stellte es nämlich einen Ständigen Ausschuß des Reichstages dar, in dem - wie könnte es anders sein - die größten und potentesten Fürsten vertreten waren. Dieser Personenkreis hätte zusammen mit dem Kaiser durchaus die Macht besessen, den Entscheidungen der Reichsorgane Geltung zu verschaffen. Aber so weit war die Zeit wohl noch nicht. Den beteiligten Fürsten ging es eher um eine weitere Schwächung oder zumindest um die Kontrolle des Kaisers, und auch dieser sah die Sache ersichtlich nicht anders, weswegen er, wenn ich die Dinge richtig verstehe, peinlich darauf achtete, daß Reichsregiment und Reichskammergericht wenigstens nicht an ein und demselben Ort stationiert waren.

Bei dieser Sachlage ist es kein Wunder, daß das Experiment von vornherein kränkelte und letztlich ganz abgeblasen wurde. Die Chancen präventiver Konfliktverhütung, die in ihm bei vernünftiger Handhabung enthalten gewesen wären, kamen überhaupt nicht zum Zug, und die modernen Erfahrungen, die wir etwa mit EU- oder G 7-Gipfeln machen, ließen noch einige Jahrhunderte auf sich warten.

Eine - zumindest denkbare - Option des Jahres 1495 wäre es natürlich gewesen, dem Kaiser die souveräne Macht, von der ich spreche, zurückzugeben. Daß der Reichstag dazu nicht bereit war, brauche ich nicht besonders auszuführen, nachdem ich Ziel und Schicksal des Reichsregiments dargelegt habe. Daß der Weg möglich, zumindest nicht völlig unrealistisch war, zeigt aber die französische Geschichte des 16. und beginnenden 17. Jahrhunderts, das heißt der auf Worms folgenden 150 Jahre. Noch während des 16. Jahrhunderts war die französische Krone nicht stärker als die deutsche Kaiserkrone, mit dem wesentlichen Unterschied vielleicht, daß das Haus Valois in seinen schlechtesten Zeiten noch schwächer war als das Haus Habsburg, das immerhin über eine ganz respektable, wenn auch zersplitterte und daher vielfach bedrohte Hausmacht verfügte.

Aber dann kam der Umschwung. Die politische Theorie Frankreichs, Jean Bodin an der Spitze, entwickelte die Idee des souveränen Königtums, das so stark sein sollte, daß es den auseinanderstrebenden aristokratischen Gewalten des Landes eindeutig überlegen war und diese vor allem zum Frieden zwingen konnte. Ausgerechnet der erste Bourbone auf dem Pariser Königsthron, Heinrich IV. von Navarra, verwirklichte diese Idee erstmals, nicht zuletzt dadurch, daß er den wichtigsten Streitpunkt seiner Zeit, den konfessionellen Konflikt, durch sein Toleranzedikt neutralisierte. Die Idee des souveränen und zugleich weltanschaulich neutralen Königtums war damit nicht nur angedacht, sondern erstmals jedenfalls im Kern - realisiert.

Wir wissen heute, daß das auch in Frankreich nicht das letzte Wort war. Die Souveränität der Krone hat letztlich erst Richelieu während des Dreißigjährigen Krieges stabilisiert und die Bartholomäusnacht hat sich in Frankreich und nicht anderswo abgespielt. Aber durchgesetzt hat sich die Idee eben doch, und so war Frankreich ein festgefügter, zentral gesteuerter Staat, als die modernen Nationen entstanden, und ist auf diese Weise das Beispiel eines Staates geworden, in dem das Staatsgebiet und das Lebensgebiet der Nation deckungsgleich waren. Der Nationalstaat des 19. Jahrhunderts erlebte hier nicht von ungefähr seine reinste Verwirklichung.

In Deutschland ist es dazu nicht gekommen, obwohl das rezipierte römische Recht mit seinem Fundamentalsatz "princeps legibus absolutus" dafür eigentlich eine klarere theoretische Grundlage geboten hätte als das rationalistische Denken der französischen Theoretiker. Aber der Kaiser gewann das Übergewicht nie mehr zurück, und so lagerte sich der geistige Impuls, den das römische Recht enthielt, nicht bei ihm, sondern bei den größeren Territorialfürsten an. Die Folgen sind bekannt.

Es hat, wenn ich recht sehe, einen einzigen Versuch gegeben, die Geschichte in dieser Frage noch einmal umzukehren, und der verbindet sich mit dem Namen Albrecht von Wallensteins. Man weiß über die politischen Intentionen dieses undurchsichtigen Mannes nicht sehr viel, und das vieldiskutierte Brucker Protokoll, in dem sie am gründlichsten dargestellt sind, stammt aus denunziatorischer Feder, hat also nur bedingte Aussagekraft.

Hält man sich an die Fakten, so gewinnt es allerdings an Schlüssigkeit. Wallenstein schuf dem Kaiser während seines ersten Generalats tatsächlich ein Heer, mit dem er jeglichen fürstlichen Widerstand in ganz Deutschland bis zur Küste von Nord- und Ostsee niederwalzte. Er finanzierte es aus den Kontributionen der unterworfenen Territorien."Kontribution" in seinem Sinne war aber keineswegs, was sie im weiteren Verlauf des Krieges werden sollte, nämlich das Aussaugen besetzter Gebiete, sondern es handelte sich bei ihr zu Wallensteins Zeiten - modern gesprochen - um eine Steuer, die der siegreiche Feldherr für seinen Kaiser erhob, also um ein weiteres Attribut des modernen Staates neben der souveränen Übermacht. Dazu paßt, daß Wallenstein den Kaiser immer wieder auf die Möglichkeit des Türkenkrieges hinwies, den er sicher nicht nur aus christlicher Gläubigkeit, sondern auch deshalb für sinnvoll hielt, weil die Habsburger sich durch ihn - ungestört von irgendwelchen Reichsfürsten - im Südosten eine gewaltige Macht hätten schaffen können, die ihnen die Souveränität im Reich auf Dauer gesichert hätte und die hundert Jahre später der Prinz Eugen von Savoyen dann doch geschaffen hat.

Entscheidend war, daß Wallenstein neben diesem allem für das Reichsgebiet unermüdlich die religiöse Toleranz forderte. Daß das bei der bigotten Einstellung Ferdinands II. eine Illusion war, hat er wohl erst 1629 erkannt, als der Kaiser gegen den Willen des Feldherrn das sogenannte Restitutionsedikt erließ, nach welchem die besiegten Protestanten das gesamte säkularisierte Kirchengut herausgeben sollten. Die Folge war ein gigantisches Aufbäumen des protestantischen Lagers, in der Langzeitwirkung auch der Eintritt Schwedens in den Krieg, und Wallenstein war nicht erst bei seiner ersten Entlassung und schon gar nicht erst bei seiner Ermordung in Eger politisch erledigt, sondern bereits an dem Tag, an dem die Restitution angeordnet wurde. Der Weg zur Souveränität des deutschen Kaisertums war endgültig verbaut.

Die Reichsverfassung, die nunmehr entstand, war bei Gott unvollkommen. Das 18. Jahrhundert, das zunehmend in den Kategorien des heraufkommenden Nationalstaates dachte, und noch mehr das 19. Jahrhundert haben ihre Kritik daran geübt. Je mehr die Geschichte des alten Reiches aber im Detail erforscht wird, desto deutlicher wird auch, daß es bis zu seinem Untergang im Jahre 1806 sehr wohl segensreich gewirkt hat. Und wenn wir heute über die Reform der Vereinten Nationen nachdenken, so erkennen wir, daß manche Grundsätze, die wir diskutieren, dort schon erkannt, zum Teil sogar schon verwirklicht waren.

Die Waffen und ihre Folgen sind in den fünf Jahrhunderten, die seit Worms ins Land gegangen sind, noch unmenschlicher geworden, und die Risiken haben globale Dimensionen angenommen. Um so dringlicher ist es heute, kriegerische Auseinandersetzungen gar nicht erst zustande kommen zu lassen. Konflikte müssen frühzeitig erkannt und nicht mit Waffen, sondern mit Intelligenz gelöst werden. Das Prinzip lautet: vorbeugend handeln statt auf Kriege reagieren. Natürlich gibt es immer wieder Rückfälle, vor denen wir dann ohnmächtig und verzweifelt stehen. Aber es gibt auch Beispiele dafür, daß sich der Friedenswille der Menschen und die Vernunft der Regierenden durchsetzen. Vielen Menschen und Staaten kann man eben doch klarmachen, daß man Probleme anders aus der Welt schaffen kann als mit Gewalt. Im Reich zwischen 1495 und 1806 war das nicht anders.

Freilich: Heute geht es nicht mehr um den Landfrieden, sondern um den Weltfrieden, und die Konflikte, die wir befürchten, sind nicht mehr nur konfessionelle, sondern sie spielen zwischen großen Weltregionen und ihren Kulturen. Die Wirtschaft und ihre Konkurrenzfähigkeit im Zuge wachsender Globalisierung mögen ja für die Sicherung unseres Wohlstandes entscheidend sein. Aber wir lernen - mühsam und zögerlich - doch auch etwas ganz anderes: Bestandteil einer guten Weltpolitik ist auch der kulturelle Austausch, der Dialog mit anderen Kulturen, das Verständnis für sie und vor allem das Wissen über sie. Das Modell kann insoweit nicht die Reconquista sein, die 1492 zum letzten Erfolg kam, sondern die Art, wie das Heilige Reich seine inneren Gegensätze zwar nicht nach 1495, wohl aber nach 1648 zu lösen versuchte.

Und ganz nebenbei: Wir können in der Welt auch mehr Akzeptanz für unser Streben nach Wohlstand finden, wenn andere Kulturen die Erfahrung machen, daß sie nicht nur Objekte des Big Business sind, sondern auch Partner von kulturellem Interesse. Die Sympathiewerbung durch kulturelle Kontakte und kulturellen Austausch wird noch viel zu wenig beachtet, und der Stellenwert einer auswärtigen Kulturpolitik, die nicht missioniert und prahlt, sondern auf der Grundlage von Gleichwertigkeit diskutiert und versteht, ist bei uns noch lange nicht ausreichend erkannt. Im Reich nach 1648 war das trotz aller Rückschläge, die es auch hier gegeben hat, anders.

Europa braucht sich in diesem Dialog der Kulturen, von dem ich rede und den ich jedem "clash" vorziehe, gewiß nicht zu verstecken, auch nicht in dem, was man politische Kultur nennt. Es sollte die Grundpfeiler seiner politischen Ordnung unverdrossen als Modelle anbieten: Menschenrechte und Föderalismus, Subsidiarität und Marktwirtschaft und vor allem Demokratie. Wenn es richtig ist, daß Demokratien nur selten Kriege gegeneinander führen, dann ist unser bester Beitrag zur globalen Konfliktlösung das Werben für diese Staatsform - auch wenn wir wissen, daß unterschiedliche kulturelle Traditionen auch unterschiedliche Konkretisierungen nach sich ziehen können. Das alte Reich ist damit ja auch fertiggeworden.

In der Europäischen Union, auf unserem eigenen Grund und Boden, haben wir allerdings ein Modell gefunden, das weit über die Erfahrungen des Reiches hinausgreift und das sogar dessen Gegenprinzip, den souveränen Nationalstaat, weit hinter sich läßt. Wir müssen nur wissen, was wir damit wirklich wollen.

Wir haben die europäische Einigung nach dem Zweiten Weltkrieg als Wirtschaftsgemeinschaft begonnen, und das war richtig so. Wirtschaftliche Verflechtung ist nämlich nicht nur ein Weg zu größerem Wohlstand, sondern auch zu Partnerschaft und Frieden. Aber zweierlei kann ich mir in diesem Zusammenhang nicht vorstellen: Daß sich das Europa, das wir bauen wollen, auf die heutige Union und die ehemaligen Efta-Staaten beschränkt; denn ohne Einbindung der mittel- und osteuropäischen Reformstaaten ist eine stabile Ordnung in unserem Weltteil nicht zu erreichen. Und daß dieses Europa auf die Dauer eine bloße Wirtschaftsgemeinschaft bleibt. Was uns zusammenhält, ist die gemeinsame europäische Kultur. Polen, Tschechen, Ungarn - um nur diese drei Beispiele zu nennen - haben stets mit uns unter dem Dach dieser Kultur gelebt. Ihre Kultur ist ein unverzichtbarer Be-standteil der europäischen Kultur. Es gibt keinen stärkeren Beweis dafür als die Tatsache, daß es dort nicht gelungen ist, eine sozialistische Gegenkultur aufzubauen.

Welche Form das Projekt am Ende haben wird, ist eine andere Frage. Auch dazu nur ein Beispiel: Es wird wohl nicht so schnell dazu kommen, daß erst im Brockhaus nachgelesen werden muß, was eigentlich eine Nation ist. Aber wir können schon heute feststellen, daß der Begriff sich abschleift. Im 19. Jahrhundert konnte man sich Nationen nur im Rahmen homogener, scharf abgegrenzter und vor allem souveräner Nationalstaaten vorstellen. Davon sind wir heute schon meilenweit entfernt - ganz abgesehen davon, daß wir ja auch keine Nationalökonomien mehr haben, sondern eine einheitliche, sich mehr und mehr verflechtende Weltwirtschaft.

In Europa haben sich regionale Verwurzelung und globale Orientierung stets ergänzt, und wieder ist das Heilige Römische Reich in der Gestalt, die es nach 1495 gefunden hat, ein schlagendes Beispiel. Sind heute nicht schon erste, schüchterne Ansätze zu erkennen, wie sich auch die Nation als ausschließliches Ordnungskonzept zu relativieren beginnt? Gerade hier in Deutschland, und zwar nicht nur wegen unserer Geschichte, wie immer behauptet wird, sondern auch wegen unserer geographischen Lage? Schließlich ist Deutschland das europäische Land mit den meisten Außengrenzen, und wir können doch täglich beobachten, wie sie immer niedriger werden!

Europa steht - genau wie zur Zeit der Reichsreform - an einem Epochenwechsel. Wir haben noch keinen Namen für die neue Zeit - der Begriff Neuzeit ist schon vergeben. So wie die Neuzeit die politische und religiöse Einheitsform des Mittelalters ablöste und einen Prozeß der Differenzierung auf allen Ebenen vollzog, so sind wir am Ende dieses Jahrhunderts aber dabei, die nationalstaatliche Form zu überwinden, die in ihrer ideologischen Übersteigerung den Kontinent in den Abgrund gezogen hat. Die Vision für das nächste Jahrhundert ist die Vollendung eines ganzen Europa. Der französische Denker Ernest Gellner hat einmal gesagt, die politische Zersplitterung der Menschheit sei ein großer Segen gewesen. Das Vielstaaten-System hätte sichergestellt, daß die Gesamtheit der Menschen nicht immer zur gleichen Zeit dieselben Fehler beging.

So sollten wir eigentlich auch das Heilige Römische Reich sehen. Gerade deshalb, weil die Reform von 1495 zum Teil mißlang. Was mißlingt, muß deswegen nicht immer falsch sein.