Redner(in): Johannes Rau
Datum: 8. November 2002

Quelle: http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Johannes-Rau/Reden/2002/11/20021108_Rede.html


Ich spreche heute nicht als Hannah-Arendt-Experte. Ich bin ja auch keiner, aber das, was ich von ihrem Leben und Denken weiß, das hat mich dazu ermutigt, zu den Hannah-Arendt Tagen hierher nach Hannover zu kommen.

Es ist richtig, dass immer wieder an sie und an ihr Werk erinnert wird. Wenn ich es recht sehe, dann ehrt man einen Denker - oder in diesem Fall eine Denkerin - am besten dadurch, dass man selber nachdenkt - über politische und philosophische Probleme nicht von gestern, sondern von heute.

Einen Satz von Hannah Arendt, der mir besonders wichtig ist und der mich schon lange Zeit begleitet, den möchte ich ganz an den Anfang meiner Überlegungen stellen: Politik ist angewandte Liebe zur Welt ".

Das klingt zunächst wie etwas, das man in einer sogenannten Sonntagsrede sagt - mit dem, was wir jeden Tag von Politik hören oder sehen, scheint das nicht viel zu tun zu haben. Wir erleben harte Macht- und Positionskämpfe, persönliche Eitelkeit, Demagogie, Unglaubwürdigkeit und vieles mehr, was zu dem führt, was man mit "Politikverdrossenheit" bezeichnet.

Wenn nun gesagt wird "Politik ist angewandte Liebe zur Welt", dann ist das gewiss eher ein Ziel oder ein Ideal als eine Beschreibung der Wirklichkeit.

Ich glaube aber, dass wir eine solche Zielbestimmung von Politik brauchen, dass wir uns gelegentlich deutlich darauf hinweisen lassen müssen, wozu auch das politische Leben im letzten da ist. Dazu kann dieser Satz hilfreich sein - sehr hilfreich sogar.

Das Schlüsselwort scheint mir in diesem Satz das Wort "angewandt" zu sein. Wenn man einfach sagen würde: "Politik ist Liebe zur Welt", dann wäre man bei einem puren Idealismus angekommen, der jede Bodenhaftung verloren hat. Sozusagen bei einem reinen Gefühl, einer möglicherweise auch folgenlosen "Einstellung".

Hannah Arendt spricht aber von "angewandter" Liebe. Darin kommt zum Ausdruck, dass die Liebe zur Welt praktisch werden muss, dass sie Form und Gestalt annehmen muss. Mehr noch: "angewandt" - darin steckt auch etwas vom Handwerk, vielleicht von Kunstfertigkeit. Politik ist also etwas, was man nicht nur wollen oder fühlen muss, sonder etwas, das man auch können muss. Anwenden kann man nur etwas, was man gelernt hat. ( Allerdings gibt es auch hier manchmal ein "Training on the job" ) .

Dazu gehört mehr als das Kennen parlamentarischer Geschäftsordnungen oder der Abläufe in den Ministerialverwaltungen. Zum politischen Können gehört auch das Beherrschen eines gewissen Stils öffentlichen Auftretens, das Finden der richtigen Worte zur rechten Zeit, das Gespür für die politische Großwetterlage genauso wie für die kleinen Verschiebungen im sogenannten Meinungsklima. Zum politischen Können gehört nicht zuletzt die Kunst der Unterscheidung: die Unterscheidung zwischen dem Wünschbaren und dem Machbaren, die Unterscheidung zwischen dem Überflüssigen und dem Notwendigen, die Unterscheidung zwischen Stimmungen und Haltungen.

Liebe ist oft etwas Absolutes. Angewandte Liebe zur Welt muss aber die Bereitschaft zum Kompromiss, zur Geduld, zum Aushalten von Widersprüchen mitbringen.

Wenn es zur Politik gehört, dass die Liebe zur Welt praktisch werden soll, und wenn dazu auch handwerkliches Können notwendig ist, dann darf das aber nicht dazu verführen, dass man vergisst, was denn hier praktisch werden soll - nämlich die Liebe zur Welt. Angewandt " - das ist in dem Satz von Hannah Arendt lediglich das Attribut - ein wesentliches zwar, aber nicht die Hauptsache. Um nicht einem reinen Pragmatismus das Wort zu reden, kommt es also darauf an, das Ziel immer wieder in den Blick zu nehmen, dem alle politische Praxis zu dienen hat - der Liebe zur Welt.

Liebe zur Welt bedeutet gewiss zunächst, dass man die Menschen dieser Welt so annimmt, wie sie sind, mit ihren Wünschen und Hoffnungen, mit ihren Fehlern und Schwächen.

Zur Liebe zur Welt gehört aber auch, dass man die Welt als ganze offensichtlich nicht einfach so lieben kann, wie sie ist. Man kann sie nicht einfach so lassen wie sie ist. Dazu gibt es zu viel Leid und Elend, zuviel Ungerechtigkeit und Not, Hunger und Krankheit, Krieg, Folter und Ausbeutung.

Die Liebe zur Welt ruft sozusagen ständig dazu auf, die Welt anders, besser, menschlicher zu gestalten als sie ist. Liebe zur Welt bedeutet gewiss oft, Freude zu haben an kleinen Fortschritten, an Verbesserungen. Auch darüber, dass Menschen immer neu selber die Möglichkeit haben und nutzen, ihr eigenes Schicksal in die Hand zu nehmen und menschlicher und besser zu gestalten. Oft genug aber bedeutet Liebe zur Welt auch Kritik an der Welt wie sie ist, an den Zuständen, in denen Menschen leben müssen. Es gibt wohl keine wirkliche Liebe zur Welt ohne gelegentlichen Zorn über das, was geschieht, ohne den Zorn über das, was Menschen tun, was ihnen angetan wird und was sie erleiden müssen.

Woher aber nehmen wir unsere Maßstäbe, wenn wir uns freuen oder wenn wir zornig sind über das, was wir in der Welt sehen und erleben? Woher nimmt die Politik ihre Maßstäbe für das, was sie glaubt, erhalten oder verändern zu müssen? Woher - um noch einmal an den Satz zu erinnern - weiß die Liebe zur Welt, wann und wie sie zurAnwendungkommen muss?

Nun - gewiss gibt es eine Art von Instinkt, von sicherem Gefühl, das uns sagt: Das darf doch nicht sein! So geht es doch nicht! Das muss sich ändern!

Dieses sichere Gefühl, das bei einzelnen unterschiedlich stark ausgeprägt sein kann, darf man nicht unterschätzen. Es ist - vor aller Reflexion - die Grundvoraussetzung politischen Urteilens und Handelns.

Nun ist uns dies Gefühl nicht angeboren wie unsere Fähigkeit zu sehen oder zu laufen, sondern es ist das Ergebnis einer langen Geschichte, die unsere Mentalität, unser individuelles oder gesellschaftliches Empfinden geprägt hat.

Ob wir uns bewusst dazu bekennen, ob wir im Einzelnen etwas Genaues davon wissen oder nicht - wir alle hier in Europa sind geprägt von der langen Geschichte der ethischen Vorstellungen der christlich-jüdischen Tradition - verbunden mit älteren Auffassungen - und wir sind geprägt von den Vorstellungen von Freiheit und Würde des Menschen, wie sie schließlich in der europäischen Aufklärung in den bis heute gültigen Grundsätzen entwickelt worden sind. Auch hier gibt es ältere Vorläufer. Diese Ideen sind nicht vom Himmel gefallen, sie haben sich nicht organisch bis zu einem Höhepunkt entwickelt, sondern sie sind in vielen Kämpfen und Auseinandersetzungen entstanden, mit manchem Auf und Ab, durch die Jahrhunderte.

Wir sind, so kann man sehr verkürzt - aber mit Blick auf das Thema dieser Tagung mit Recht - sagen, Kinder der Religion und der Menschenrechte. Unser moralisches Empfinden - ich spreche jetzt noch nicht von Reflexion oder Theorie, auch noch nicht vom praktischen Handeln - unser moralisches Empfinden, unsere politische und soziale Empfindlichkeit, unser Gerechtigkeitsgefühl, unsere ethisch-politische Sensibilität sind von beiden Traditionen zutiefst geprägt - von der jüdisch-christlichen Ethik und vom Menschenrechtspathos der Aufklärung. Manche zählen als drittes noch die sozialen und sozialistischen Bewegungen des neunzehnten Jahrhunderts hinzu. Das ist gesellschaftlich gesehen gewiss richtig, aber im Grunde speisen auch sie sich aus den beiden genannten Quellen.

Religion und Menschenrechte sind dabei in der Geschichte keineswegs immer friedliche oder gar zur Verbesserung der Welt vereinte Kräfte gewesen. Im Gegenteil: Es hat bis in das zwanzigste Jahrhundert gedauert, bis zum Beispiel die Kirchen erkannt haben, dass die Anerkennung der Menschenrechte nicht notwendigerweise zu religionsfeindlichem Rationalismus oder Individualismus führt. Und die säkularen Kämpfer für die Menschenrechte haben erkannt, dass sie in engagierten Christen Mitstreiter für die gleiche Sache finden können.

Zum letzten großen Sieg der Menschenrechte, zur friedlichen Revolution in den Staaten des ehemaligen Warschauer Paktes, hat beides beigetragen: die Berufung auf die fundamentalen Menschen- , Bürger- und Freiheitsrechte, wie sie im KSZE-Vertrag von Helsinki von allen europäischen Staaten anerkannt worden waren - und das Engagement gläubiger Katholiken in Polen oder engagierter evangelischer Christen in der DDR.

Die Koalition von Menschenrechten und Christentum scheint uns heute fast wie eine Selbstverständlichkeit - aber es hat lange gedauert, bis es dazu kommen konnte.

Die Gründe dafür sind vielfältig und müssen historisch genauer und ohne Denkschablonen betrachtet werden. Es würde zu weit führen, wenn ich darauf jetzt im Einzelnen einginge.

Interessant scheint mir jedoch zu sein, warum man letztlich doch zusammengekommen ist - wo die tieferen Gründe dafür liegen.

Hier ist es ausnahmsweise einmal angebracht, bei Adam und Eva anzufangen: Die jüdische Bibel, das von uns Christen so genannte Alte Testament, nennt als ersten Menschen "Adam" - übersetzt "der Mensch". Von ihm und Eva, so heißt es, stammen alle Menschen auf der Welt ab.

Von diesem Adam - und also von all seinen Nachkommen ebenso - heißt es, er sei nach Gottes Bild und Gleichnis geschaffen. Wenn also alle Menschen Gottes Kinder sind - bevor sie einem Volk, einer Rasse oder einer Religion zugehören - dann sind sie zunächst einmal alle gleich. Von Adam ist nicht gesagt, er sei heller oder dunkler Hautfarbe gewesen, oder gar, er habe einer bestimmten Glaubensrichtung angehört.

Durch diesen Mythos vom einen Stammvater aller Menschen hat die jüdisch-christliche Tradition also - zumindest theoretisch - immer gewusst, dass die Menschheit - vor allen Unterschieden - zusammengehört, dass alle Menschen im tiefsten gleich sind und in der einen Menschheit zusammengehören. Der Kirchenvater Augustinus hat das im 4. Jahrhundert zum Beispiel so ausgedrückt: Gott hat die Menschheit aus einem einzigen Menschen hervorgehen lassen,"weil er den Menschen einprägen wollte, wie lieb ihm auch in der Vielheit die Einheit ist".

Diese Vorstellung von der grundsätzlichen Einheit aller Menschen ist ein wesentlicher Aspekt der Menschenrechte. Dieser wesentliche Aspekt ist ihr Universalismus, ihre allgemeine Gültigkeit. Zum erstenmal wurden die Menschenrechte am 12. Juni 1776 in der "Virginia Bill of Rights", juristisch und politisch formuliert. Da steht nicht, dass die Einwohner von Virginia frei und gleich seien, oder die Besiedler des amerikanischen Kontinents - sondern "alle Menschen sind von Natur aus gleichermaßen frei und unabhängig und haben gewisse angeborene Rechte." Drei Wochen später, am 4. Juli, werden diese Gedanken in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung aufgenommen.

Wer immer von Menschenrechten spricht - und welche Rechte auch immer genau zu ihnen gezählt werden: Die Menschenrechte gelten überall und ausnahmslos für alle Menschen.

Das ist leichter gesagt als in die Tat umgesetzt. So wie Christen lange nicht die vollen Konsequenzen aus der Adamskindschaft aller Menschen gezogen haben und sogar mit Feuer und Schwert gegen Andersdenkende und Andersgläubige vorgegangen sind, so hat es auch gedauert, bis zum Beispiel die Ureinwohner in Amerika ebenfalls die Menschenrechte zugesprochen bekamen, die doch dort zum ersten Mal formuliert und feierlich in Kraft gesetzt worden waren. Wie bei vielen Fragen, so ist es auch bei der Frage der Menschenrechte oft ein großer Schritt von der allgemeinen Einsicht bis zur konkreten Umsetzung, bis zur "Anwendung".

Religion und Menschenrechte sind aber auch heute keineswegs überall Partner. Im Gegenteil. Viele Menschenrechtsverletzungen bis hin zu mörderischer Gewalt, zu Terrorismus und Selbstmordattentaten werden im Namen von Religion, aus angeblicher oder tatsächlicher religiöser Überzeugung verübt. Religiöse Überzeugung, die keinen Widerspruch, kein anderes Denken, keine andere Überzeugung toleriert, muss notwendigerweise mit den Menschenrechten in Konflikt geraten.

Das ist keine neue Erfahrung. Dafür gibt es in der Geschichte viele Beispiele, bis in unsere Tage. Uns daran zu erinnern ist wichtig in einer Zeit, in der fast nur noch übereinengewaltbereiten Fundamentalismus gesprochen wird: den islamischen Fundamentalismus.

Nur so können zwei fundamentale Menschenrechte überhaupt gewährleistet werden: die Freiheit des Gewissens und die Freiheit der religiösen Überzeugung und der religiösen Praxis. Nur so kann das Zusammenleben unterschiedlicher Überzeugungen und Religionen friedlich geregelt werden.

Dazu mussten beide Seiten - ich sage kurz: Staat und Kirche - einen für sie jeweils wesentlichen Verzicht leisten. Das hört sich heute selbstverständlich an, das war aber eine ganze Zeit lang nicht selbstverständlich: der Staat musste auf eine religiöse, metaphysische Rechtfertigung verzichten, die Staatsgewalt war nicht mehr "von Gott" verliehen, sondern ging letztlich, demokratisch ausgedrückt,"vom Volke aus".

Und die Religionen mussten darauf verzichten, ihren absoluten Geltungsanspruch, ihren "Wahrheitsanspruch", mit Hilfe staatlicher Gewalt durchzusetzen.

Mit unseren heutigen Erfahrungen können wir sagen: Das hat beiden Seiten gut getan. Der religiös neutrale Staat ist dadurch nicht wertneutral geworden. Im Gegenteil: Das Grundgesetz ist getragen von klaren Wertentscheidungen, angefangen bei der unveräußerlichen Würde jedes Menschen in Artikel 1. Und andererseits ist die Religion nicht einfach Privatsache geworden, sondern in der Gesellschaft in vielerlei Form präsent. Ich erinnere nur an das große diakonische und karitative Engagement im Schul- und Gesundheitswesen, an die vielfältigen Aufgaben in der Entwicklungspolitik, die die Kirchen wahrnehmen.

Schließlich sind die Kirchen selber zu ganz entschiedenen Anwälten der Menschenrechte geworden - hier bei uns und in allen Teilen der Welt.

Die Kirchen sindAnwälteder Menschenrechte geworden - aber nur der Staat kann die Menschenrechte und ihre Einhaltunggarantieren. Das führt uns zu einem neuen Problem.

Wir leben in Zeiten der Globalisierung und der immer stärkeren internationalen Verflechtung der Ökonomie. Große Unternehmen agieren weltweit, ungeachtet aller staatlichen Grenzen. Die Staaten und die Politik, so sieht es manchmal aus, können kaum noch selber handeln, sie scheinen immer mehr dem Gesetz gehorchen zu müssen, das allein der Markt, das die Ökonomie diktiert.

Wir müssen uns aber darüber im Klaren sein, dass allein der Staat, dass allein eine staatliche Ordnung mit Gesetzgebung, Rechtsprechung und Gewaltmonopol die Menschenrechte garantieren und schützen kann. Nicht-Regierungs-Organisationen können für die Menschenrechte eintreten, die Wirtschaft kann die Freiheit fördern, zu handeln und sich zu entfalten und für Arbeit und Wohlstand sorgen. Allein von einem Staat aber, der sich auf die Menschenrechte gründet, kann man diese Rechte auch einklagen - keiner Kirche und keinem Wirtschaftsunternehmen gegenüber kann man das.

Dieser Erfahrung, die wir in der langen europäischen Geschichte gemacht haben, müssen wir nun in einer Welt Rechnung tragen, die immer stärker zusammenwächst. Wenn durch Wanderungsbewegungen und ökonomische Vernetzung die Grenzen der Staaten durchlässiger werden, dann muss auch die Rechtsordnung daraus Konsequenzen ziehen. Was für den einzelnen Staat galt, dass er nämlich die Einhaltung der Menschenrechte garantiert, das muss nun von der internationalen Staatengemeinschaft garantiert werden. Das war bereits die Idee, die zur Gründung der Vereinten Nationen geführt hat und zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Diese so leicht formulierte Forderung stößt allerdings auf nicht geringen Widerstand und auf große Schwierigkeiten.

Einige bestreiten, dass die Menschenrechte überhaupt universale Gültigkeit hätten. Sie seien auf dem Boden der europäischen Kultur geboren, so heißt es, und hätten auch nur dort ihre wirkliche Geltung. Andere Kulturen setzten andere Werte. So gebe es in anderen Weltregionen eine weniger stark betonte Stellung des Einzelnen und stattdessen eine höhere Wertschätzung des Kollektivs oder eine Geborgenheit, in der Gemeinschaft höher geschätzt wird als die individuelle Freiheit. Andere wiederum sagen, dass zunächst von allgemeinen Pflichten gesprochen werden müsse, bevor man von den Rechten sprechen könne. In der Tat ist es richtig, dass zu jedem Recht auch Pflichten gehören, allein schon die Pflicht, auch dem anderen die selben Rechte zuzuerkennen wie mir.

Es gibt darüber viel theoretische und politikwissenschaftliche Literatur. Mir scheint bei allen Unterscheidungen im einzelnen unabdingbar, dass man an der universalen Geltung der Menschenrechte, wie sie die Vereinten Nationen 1948 formuliert haben und wie sie alle Staaten unterschrieben haben, festhalten muss. Dieser hohe Anspruch leitet sich ja auch daraus ab, dass damals Vertreter aus vielen Ländern und aus allen Kulturkreisen daran mitgearbeitet haben, die Erklärung zu formulieren und zu beschließen.

Die Menschenrechte sind also nicht nur zu einer bestimmten Zeit und in einer bestimmten Weltgegend formuliert worden, und sie sind immer für alle Menschen und für alle Teile der Erde gedacht gewesen. Alle, die behaupten, die Menschenrechte gälten nur relativ und seien nicht tatsächlich für alle Menschen ein Segen, sollte vor allem eines nachdenklich stimmen: Wo immer diese Rechte verkündet und staatlich garantiert wurden, sind sie auf große Zustimmung gestoßen. Wer einmal in einem Land gelebt hat, in dem die Menschenrechte Geltung haben, würde sie nicht mehr eintauschen wollen.

Zur Kritik an der Idee universell gültiger Menschenrechte ( die allerdings oft ganz handfeste Herrschaftsinteressen verdeckt ) kommt ein anderes, schwerwiegendes Problem: Eine ganze Reihe von Staaten in der Welt sind weit davon entfernt, eine innere, friedenserhaltende Ordnung garantieren zu können. Es gibt dort keine wirkliche Staatsgewalt. Manche Länder sind in den Händen konkurrierender Stammesfürsten, marodierender Gruppen, mafioser Clans oder Banden. Dazu kommt der weltweit operierende Terrorismus, der gerade in solchen Staaten oft seine logistische Basis findet. Die Privatisierung der Gewalt und des Krieges stellt eine in der Staatengeschichte neue Herausforderung dar; die alten Regeln des Völker- oder des Kriegsvölkerrechts greifen hier nicht mehr.

Der weltweite Kampf gegen den Terrorismus ist - schon aus Gründen unserer Sicherheit - lebensnotwendig. Er kann aber nur dann wirklich glaubwürdig geführt werden, wenn er auch als ein Kampf für die Menschenrechte aller geführt wird - unterschiedslos und überall. Alles andere widerspräche der Universalität der Menschenrechte - und es untergrübe die Glaubwürdigkeit des Kampfes.

Gewiss: das sind große Ziele. Und die Mittel und Möglichkeiten auch derjenigen sind begrenzt, die die besten Ziele und Absichten verfolgen. Wir können jeweils nicht mehr tun als das uns Mögliche. Aber hüten müssen wir uns vor Einäugigkeit oder davor, bei den einen Verbrechen bewusst wegzuschauen, um desto heftiger auf andere hinzuweisen.

Der Zusammenhang von Menschenrechten und Religion kann heute nicht diskutiert werden ohne einen Blick auf den Islam. Ich rede nicht von den Terroranschlägen in New York und Washington, in Djerba, Bali und dem der tschetschenischen Rebellen in Moskau. Ich rede auch nicht von den Selbstmordattentaten in Israel. Hier wird von den Tätern islamischer Glaube zwar oft als Legitimation benutzt, aber die große Mehrzahl der Muslime und der muslimischen Gelehrten lehnen diese Attentate als unvereinbar mit dem Islam ab.

Ich rede vielmehr von der ungelösten Frage, wie sich der Islam zum modernen Staat, zu Toleranz, zu Glaubens- und Gewissensfreiheit - eben zu den Menschenrechten verhält. Das ist nicht nur eine Frage in der islamischen Welt, das ist auch eine Frage bei vielen Muslimen, die in Europa und bei uns in Deutschland leben. Die organisatorische Trennung von Staat und Religion, die für die meisten Staaten der westlichen Welt prägend ist, hat in dieser Form in den islamischen Staaten nur teilweise und nur im Einzelfall stattgefunden. Weite Teile der Bevölkerung und vor allem der Geistlichen verlangen, dass sich Staat und Gesellschaft an ihre Auslegung der religiösen Regeln halten müssen. Das hat gewiss auch damit zu tun, dass dem Islam unsere Idee einer organisierten Kirche, die alle Gläubigen vereint, fremd ist.

Die fehlende Trennung macht aber vieles im internationalen aber auch im nationalen Dialog so unendlich schwierig. Der Dialog der Religionen über Glaubensfragen ist wichtig, notwendig und in vielen Fällen außerordentlich fruchtbar. Die entscheidende Frage, die alle Staaten der Welt beantworten müssen, ist aber eine Frage, die über den Religionsdialog hinausgeht; sie heißt: wie haltet ihr es mit den Menschenrechten, mit Toleranz, mit der Gleichstellung von Mann und Frau, mit dem Recht auf Freiheit in Gewissens- und Glaubensfragen?

Ich halte nichts von Droh-Szenarien, auch nichts von der Rede vom angeblichen Kampf der Kulturen. Ich halte aber auch nichts davon, die Probleme klein zu reden, die in dieser Frage in der Tat existieren. Ich erinnere nur daran, dass die größte Moschee in Europa in Sichtweite des Petersdoms in Rom steht. Und ich sehe andererseits, wie unvorstellbar noch auf lange Sicht der Bau einer Kirche in Saudi-Arabien, geschweige denn in Mekka zu sein scheint.

Das ist nicht nur ein Thema für den interreligiösen Dialog, das stellt uns vor die Frage, wie wir die Religionsfreiheit als ein Menschenrecht überall auf der Welt verwirklichen können. Dass es Religionsfreiheit auch in islamisch geprägten Gesellschaften gibt, davon habe ich mich zum Beispiel bei meinen Staatsbesuchen in Mali und Indonesien überzeugen können.

Christen und Angehörige anderer Religionen sind dort eine kleine Minderheit, ihre Rechte aber sind meist und fast überall gesichert.

Noch einmal: Es geht nicht darum, europäisch-amerikanische Vorstellungen durchzusetzen. Wir werden um konkrete, vielleicht um ganz neue Lösungen ringen müssen. Das wird langwierig sein und mühevoll. Wir wissen in Europa und Amerika aus Erfahrung, wie lange es gedauert hat, bis einerseits Menschen unterschiedlichen Glaubens friedlich zusammenleben und andererseits jede Religion das verbriefte Recht hatte, ihren unbedingten Geltungs- und Wahrheitsanspruch auch öffentlich zu bekunden.

Diese gesellschaftliche Verständigung - die übrigens, wenn man genauer hinschaut, zum Beispiel in den Ländern Europas durchaus unterschiedlich ist - ist nicht am Reißbrett entwickelt und nicht einfach durch theoretische Ableitung gefunden worden. Sie kann und soll auch nicht einfach anderswohin übertragen werden. Solche Prozesse sind langwierig und sie brauchen Geduld, Rücksichtnahme und Kompromissfähigkeit.

Das Ziel aber sollten wir - im Interesse aller - aufrechterhalten: Die theoretische und praktische Geltung der Menschenrechte für alle. Wer mit diesem Ziel Politik macht, wer sich für dieses Ziel engagiert, der tut das sicher im Sinne Hannah Arendts: als angewandte Liebe zur Welt.