Redner(in): Maria Böhmer
Datum: 04.03.2016
Untertitel: Grußwort von Staatsministerin Böhmer bei der Übergabe einer ägyptischen Antike an den ägyptischen Botschafter Dr. Badr Abdelatty
Anrede: Sehr geehrter Herr Botschafter Dr. Abdelatty,sehr geehrte Frau Professor Seyfried,sehr geehrte Damen und Herren!
Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Presse/Reden/2016/160304_StM_B_Schnuroesengefaess.html
Vor zwei Jahren konnte ich Ihrem Vorgänger, Herrn Botschafter Dr. Higazy, drei ägyptische Antiken überreichen. Dies war ein besonderer Moment.
Die teilweise 4.000 Jahre alten Antiken hatten eine wahre Odyssee hinter sich. Sie waren illegal aus Ägypten ausgeführt worden.
Erst an der deutsch-schweizerischen Grenze hatten deutsche Zollfahnder die in einem LKW versteckten Objekte entdeckt und beschlagnahmt. [1]
Dabei handelte es sich um einen Miniaturobelisken, einen Statuenschrein und ein Familienmonument. Sie alle gehören zum ägyptischen Kulturgut und sind besonders wertvoll.
Ich war damals zuversichtlich, dass wir auch für die weiteren illegal aus Ägypten nach Deutschland verbrachten Objekte zu einem erfolgreichen Ergebnis kommen können.
Heute kann ich sagen, lieber Herr Botschafter Dr. Abdelatty, dass alle uns bekannt gewordenen Fälle inzwischen zugunsten Ihres Landes gelöst worden sind.
Doch leider konnten auch dieses Mal das UNESCO-Übereinkommen von 1970 gegen illegalen Handel und das deutsche Kulturgüterrückgabegesetz keine Anwendung finden. Sie haben vollkommen zu Recht darauf aufmerksam gemacht!
Umso wichtiger ist es, dass Kulturstaatsministerin Grütters einen Entwurf für das neue Kulturgutschutzgesetz vorgelegt hat und dieser Entwurf zügig beraten wird. Ich unterstütze diese Initiative!
Die Exportlizenz des Herkunftslandes bei Einfuhr von Kulturgut, Ahndung illegaler Einfuhren und Sorgfaltspflichten für Erwerb und Verkauf sind unverzichtbare Eckpunkte; aber auch die Erleichterung von Rückgaben. Der Entwurf wird gegenwärtig im Deutschen Bundestag beraten. Ich gehe davon aus, dass das Gesetz bald in Kraft treten kann!
Dass dennoch Rückgaben auf der Grundlage anderer Rechtsnormen oder auf freiwilliger Basis gelungen sind, ist Verdienst vieler Beteiligter und Rechtsexperten, nicht zuletzt der Archäologie.
Einige davon weiß ich heute unter Ihnen und möchte Ihnen für Ihren Einsatz ausdrücklich danken. In unserem Umgang mit Kultur spiegelt sich unsere Menschlichkeit. Hierin liegt unsere besondere Verantwortung!
Anlass unseres heutigen Treffens, Herr Botschafter, ist das letzte Stück, das wir Ihrem Land nun zurückgeben können: ein Schnurösengefäß, ein Gebrauchsgeschirr, das seinen Namen den seitlichen Ösen zum Durchziehen einer Schnur zum Tragen verdankt.
Dieses Gefäß ist das vierte Stück aus der eingangs erwähnten Zollbeschlagnahmung, auf das Sie das weiß ich aus unseren Gesprächen ungeduldig erwartet haben.
Nach Wiederaufnahme des Verfahrens wurde es nun doch Ägypten zugesprochen. Für den Nachbeschluss war nicht zuletzt ein Provenienzgutachten von Frau Professor Seyfried verantwortlich. Sie hat das Gefäß in den letzten Jahren im Ägyptischen Museum gehütet und wird uns später einige kulturhistorische Erläuterungen dazu geben.
Weiterhin bedrohen Raubgrabungen, Diebstähle, Plünderungen und illegale Ausfuhr von Kulturgütern das Erbe der Menschheit.
Betroffen sind in erster Linie neben Ägypten auch Syrien, Irak, die zentralamerikanischen Staaten oder Mexiko und Zypern, um nur einige Beispiele zu nennen.
Die Bilder von der barbarischen Zerstörung von Kulturgütern und antiken Stätten in Syrien und Irak durch die Terrororganisation Islamischer Staat haben uns zutiefst erschüttert. Diese Angriffe zielten vor allem auf die Zerstörung kultureller Identität ab.
Die internationale Gemeinschaft, allen voran Deutschland, hat hier bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Als Vorsitzende des UNESCO-Welterbekomitees habe ich im vergangenen Jahr die Initiative für die Bonner Erklärung ergriffen.
Sie fordert alle Staaten zu effektiverem Schutz des Weltkulturerbes auf. Mit dem gleichen Ziel haben wir gemeinsam mit dem Irak eine Resolution in die UN-Generalversammlung eingebracht. Sie wurde einstimmig angenommen und kennzeichnet bewusste Zerstörungen von Kulturgütern als Kriegsverbrechen, die weltweit strafrechtlich verfolgt werden können.
Außerdem befürworte ich die im Zusammenhang mit der UNESCO-Kampagne Unite for Heritage stehende aktuelle Initiative Italiens für eine nationale Taskforce von Experten für den Schutz des kulturellen Erbes.
Wir dürfen nicht nachlassen, auf das weltweite Problem des illegalen Handels mit Antiken aufmerksam zu machen und ihm zu begegnen. Ich setze mich persönlich dafür ein, dass die Bundesregierung weiterhin alles daran setzen wird, das Kulturerbe der Menschheit zu schützen!
Und nun freue ich mich gemeinsam mit Ihnen, dass das Schnurösengefäß bald seine Heimreise antreten wird und die ägyptische Öffentlichkeit es wieder in Besitz nehmen kann!
Vielen Dank. 1] Beschlagnahmung 2009 in Weil am Rhein; Übergabe der ersten drei Antiken am 30. 4. 2014.