Redner(in): Angela Merkel
Datum: 28.09.2011
Untertitel: in Karlsruhe
Anrede: Anrede,
Quelle (evtl. nicht mehr verfügbar): http://www.bundesregierung.de/nn_1498/Content/DE/Rede/2011/09/2011-09-28-bkin-bundesverfassungsgericht,layoutVariant=Druckansicht.html
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,
sehr geehrter Herr Präsident des Bundesverfassungsgerichts,
sehr geehrter Herr Vizepräsident,
sehr geehrte Ministerpräsidenten,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister von Karlsruhe,
sehr geehrte Richterinnen und Richter,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Parlamenten,
und jetzt sage ich einfach: verehrte Festgäste,
Papst BenediktXVI. widmete sich in seiner Rede letzte Woche im Deutschen Bundestag keiner geringeren Frage als jener, was denn die Grundlage eines Rechtsstaats ausmache. Er unterstrich, dass politischer Erfolg ich zitiere "dem Maßstab der Gerechtigkeit, dem Willen zum Recht und dem Verstehen für das Recht untergeordnet sei." Ende des Zitats.
Ja, diese Form der politischen Demut, diese Absage an einen politischen Allmachtsanspruch, ist eines demokratischen Rechtsstaats nicht nur würdig, sondern sie ist auch unabdingbar. Darauf in der konkreten Auslegung und Rechtsprechung zu achten, ist das große Verdienst der Hüter unseres Grundgesetzes.
So feiern wir heute den 60. Geburtstag eines Verfassungsorgans, ohne dessen gelebte Unabhängigkeit unsere Republik eine andere wäre. Wir feiern den Geburtstag eines Verfassungsorgans, das seit 60Jahren unser demokratisches Gemeinwesen prägt über seine Entscheidungen im Verfassungsrecht hinaus auch durch seine Impulse zur Fortentwicklung des Rechts. Wir feiern den Geburtstag eines Verfassungsorgans, das mit Blick auf das Scheitern der Weimarer Republik eine außergewöhnlich starke Stellung im Verfassungsgefüge hat.
Die Väter und Mütter des Grundgesetzes wiesen dem Bundesverfassungsgericht eine Wächterfunktion zu. Damit setzten sie ein klares Signal für einen neuen Anfang als Rechtsstaat, der diesem Namen auch gerecht wird. Denn es war die Verachtung des Rechts, die den unsäglichen Schrecken der nationalsozialistischen Tyrannei vorausging. So zogen die Schöpfer unserer Verfassung zwei zentrale Lehren aus der Geschichte: Recht vor Macht und wirksame Kontrolle der Macht durch das Recht.
In der Konsequenz erhielt das Bundesverfassungsgericht seine umfangreichen Kompetenzen. Die junge Demokratie in Deutschland hatte ein verlässliches Rückgrat gefunden. Entschlossen nahm das Gericht fortan seine Rolle als Garant des Verfassungsvorrangs wahr. Das zeigte sich besonders gut am sogenannten und viel zitierten Lüth-Urteil von 1958. Mit ihm unterstrich das Bundesverfassungsgericht die fundamentale Bedeutung der Grundrechte. Demnach bildet zum einen das Grundgesetz eine objektive Wertordnung, die auf sämtliche Rechtsbereiche ausstrahle und daher auch von jedem Instanzgericht zu beachten sei; jede Norm müsse im Geist der Grundreche ausgelegt werden. Zum anderen erhob das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht der Meinungsfreiheit zur ich zitiere "Grundlage jeder Freiheit überhaupt".
Das mag uns heute selbstverständlich erscheinen, aber damals war es eben nicht selbstverständlich. Denn das Urteil fiel in eine Zeit, in der Deutsche noch teils bewundernd, aber teils auch verwundert, wenn nicht sogar skeptisch zum Beispiel auf Speakers ‘ Corner in London blickten, auf den Ort im Londoner Hyde Park also, an dem seit einem Parlamentsbeschluss von 1872 jeder ohne Anmeldung einen Vortrag zu einem beliebigen Thema halten darf nur nicht zur Königin und zu der königlichen Familie.
Das Lüth-Urteil zum Grundrecht der Meinungsfreiheit war also maßgebend und richtungweisend für die freiheitliche Entwicklung Deutschlands. Auch aufgrund solcher Impulse genießt das Bundesverfassungsgericht großes Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern. Sie sehen in ihm einen Garanten für Objektivität, die auch unbequem sein kann allen voran für die Politik. So können die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts einerseits die Grenzen gesetzgeberischer Spielräume präzisieren, manchmal ziehen sie sogar absolute Grenzen. Ein Beispiel dafür ist die Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz aus dem Jahr 2006. Andererseits aber kann das Bundesverfassungsgericht auch Spielräume des Gesetzgebers beschreiben. Auf diese Weise eröffnet das Wort der Richter neue gesetzgeberische Handlungsoptionen.
Das Bundesverfassungsgericht spricht aber auch dort, wo es im Ergebnis schweigt. Indem es sich also in richterlicher Zurückhaltung übt, verweist es auf Kernkompetenzen anderer Verfassungsorgane. Worüber das Bundesverfassungsgericht entscheidet und wie es entscheidet, wirkt sich demnach in vielerlei Weise auf die Politik aus. Dass die eine oder andere Meldung aus Karlsruhe in Berlin oder in den Landeshauptstädten die Gemüter erregen kann, liegt dabei, so glaube ich, in der Natur der Dinge. Die Richter des U. S. Supreme Court, sozusagen der US-amerikanischen Schwester des Bundesverfassungsgerichts, sind einmal als "nine scorpions in a bottle" beschrieben worden. Als Außenstehende kann ich letztlich nicht beurteilen, ob diese Einschätzung wirklich zutrifft; aber um im Bild zu bleiben: Die Stiche der Skorpione treffen bisweilen auch die anderen Verfassungsorgane.
Macht kann und wird also in ihre Schranken gewiesen. Genau das macht unseren demokratischen Rechtsstaat im Kern aus. Deshalb vertrauen ihm die Menschen.
Das Bundesverfassungsgericht ist ausschließlich den Maßstäben des Grundgesetzes verpflichtet. Trotzdem stand in der Vergangenheit manches Mal die Frage im Raum: Woher bezieht das Bundesverfassungsgericht gegenüber dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber eigentlich seine eigene weitreichende Legitimation? Manche Demokratien haben das Verhältnis von Gesetzgebung und Judikative zum Teil anders ausgestaltet. Doch ich erlaube mir, heute hier festzustellen: Diese Spannung zwischen Gesetzgebung und Judikative zu bewältigen, das ist dem Gericht, wie es oft mit respektvoller Prägnanz ganz einfach genannt wird, gelungen. Seine Rolle im Gefüge des Grundgesetzes ist über allen Zweifel erhaben. Seine Unabhängigkeit hat sich im besten Sinne selbst gerechtfertigt.
Jedes Verfassungsorgan hat seine Aufgaben zu erfüllen: Regierung und Parlament in der politischen Gestaltung, die Karlsruher Richter als Hüter und Interpretatoren unserer Verfassung. Es gibt ja auch hinreichend aktuelle Gründe, darüber zu sprechen. Denn wir sehen, dass es immer wieder sehr spannende Konstellationen zwischen den Verfassungsorganen gibt zusehends auch mit Blick auf die europäische Integration. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Kontext die unveränderbaren Wesensmerkmale unseres Nationalstaats vergleichsweise eindeutig definiert. Die Politik schöpft derzeit die durch das Grundgesetz gegebenen Spielräume selten wie nie aus, um auf der einen Seite den Erwartungen seitens unserer Partner in Europa und in der Welt, denen sich Deutschland gegenübersieht, zu entsprechen, auf der anderen Seite aber auch auf dem Boden des Grundgesetzes zu arbeiten.
Das, was ich angesichts von 60Jahren Erfahrung mit dem Bundesverfassungsgericht als deutsche Bundeskanzlerin sagen kann, lautet: Wir werden im täglichen politischen Leben in Europa und in der Welt wie auch zu Hause sicherlich immer wieder Kompromisse schließen auch mühsame Kompromisse, bei denen aber zum Schluss die Vorteile gegenüber den Nachteilen überwiegen. Aber keine Kompromisse kann es geben, wenn die Grundlagen des Demokratieverständnisses, wie es durch das Demokratieprinzip im Grundgesetz vorgegeben ist, infrage gestellt werden. Das gilt auch und gerade für die herausragende Stellung des deutschen Parlaments. Mag es auch ein paar Tage länger dauern, bis eine parlamentarische Entscheidung vorliegt, so kann es an dieser Stelle keine Zugeständnisse und auch gar keine Automatismen geben. Das müssen wir überall deutlich vertreten. Das sind wir dem Grundgesetz schuldig. Und das hat uns das Bundesverfassungsgericht, falls wir es vergessen hätten, noch einmal ins Stammbuch geschrieben.
Alle Verfassungsorgane eint die gemeinsame Verantwortung für unser freiheitliches Gemeinwesen, dessen Struktur und Statik unser Grundgesetz vorgibt. Uns eint die gemeinsame Verantwortung für das Gemeinwohl. In dieser immer wieder bewiesenen Einigkeit liegt der Schlüssel dafür, dass wir stolz zurückblickend und guten Mutes vorausblickend sagen können: Ja, unser Staat ist in guter Verfassung.
Derzeitige wie ehemalige Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht, haben ihren Anteil an dieser großen Verantwortung trefflich geschultert. Dafür möchte ich meinen herzlichen Dank sagen. Der heutige Festakt unterstreicht, welch großen Respekt Sie genießen. So gratuliere ich ganz herzlich zum Jubiläum und wünsche Ihnen und unserem Land viel Erfolg für Ihr weiteres Wirken zum Wohle unserer gelebten Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.
Herzlichen Dank.