Redner(in): Bernd Neumann
Datum: 31. Oktober 2012

Untertitel: In seiner Rede wies Kulturstaatsminister Bernd Neumann auf die Bedeutung des Kinos als Kulturort hin und sprach die Themen Kinodigitalisierung und FFG-Novelle an.
Quelle (evtl. nicht mehr verfügbar): http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2012/10/2012-10-31-neumann-kinoprogrammpreis.html


In seiner Rede wies Kulturstaatsminister Bernd Neumann auf die Bedeutung des Kinos als Kulturort hin und sprach die Themen Kinodigitalisierung und FFG-Novelle an.

Anrede,

die Verleihung der Kinoprogramm- und Verleiherpreise ist für mich jedes Jahr aufs Neue ein ganz besonderer Termin, denn sie macht mir immer wieder ganz besonders bewusst, wie vielfältig unsere Kinolandschaft ist und mit wie viel Engagement und Herzblut sich die Kinobesitzer und Verleiher für das Kulturgut Film einsetzen.

Dieses Jahr haben wir die Freude, an einem so weltberühmten Ort zu Gast zu sein: Das UNESCO-Weltkulturerbe Bamberg, die Stadt auf den sieben Hügeln, ist wirklich einzigartig stimmungsvoll und begeisternd eine der schönsten Städte Deutschlands!

Bamberg ist ja nicht nur die Stadt E. T. A. Hoffmanns, sondern auch das "fränkische Hollywood" ! Die wunderbare Altstadt lädt ja geradezu als Filmkulisse ein. Ich kann mich noch gut an die Verfilmung des "Fliegenden Klassenzimmers" von Erich Kästner aus den 70er Jahren erinnern, die hier in Bamberg gedreht wurde.

Auch Orlando Bloom, Mads Mikkelsen und Christoph Waltz sind hier vor noch gar nicht langer Zeit im Film "Die drei Musketiere" durch die Stadt geritten so viel Paris war die Domstadt noch nie zuvor! Kaum ein Filmstar ist allerdings so unzertrennlich mit Bamberg verbunden wie das Sams, das in Buch und Film unverkennbar in der Heimatstadt seines Schöpfers Paul Maar sein Unwesen treibt. Jeder kann die Ecke finden, an der Frau Rotkohls wunderschönes Haus steht nachher werden wir ja schräg gegenüber feiern!

Meine Damen und Herren,

ich hatte vor der Veranstaltung die Gelegenheit, das "Lichtspielkino" von Diana Linz und Gerrit Zachrich unser Preisträger von 2011 zu besuchen. Mich hat dabei besonders gefreut, dass mit Hilfe der Förderung des Bundes dort ein funkelnagelneuer Projektor neuester Technik angeschafft werden konnte und damit die digitale Zukunft Einzug hält!

Ich finde, kaum etwas macht den Umbruch deutlicher, als der Anblick dieses Vorführraums des Lichtspiel-Kinos, wo der neue digitale Projektor neben einem voll funktionsfähigen analogen Projektor aus dem Jahr 1954 steht. Gerade für Sie, liebe Programmkinobetreiber, stellt die Digitalisierung eine enorme finanzielle Herausforderung dar.

Um alle die Kinos zu unterstützen, die die Umstellung nicht aus eigener Kraft schaffen können und das sind ja viel der heute ausgezeichneten, haben wir 2011 unser Förderprogramm insgesamt in Höhe von 20 Millionen Euro gestartet. Bis zum heutigen Tage konnten 744 Förderanträge bewilligt werden. Das ist wahrlich mehr als nur ein Tropfen auf den heißen Stein!

Aber eines freut mich ganz besonders, dass ich Ihnen zudem noch eine gute Nachricht aus der FFA überbringen kann: Seit Freitag letzter Woche besteht Gewissheit, dass auch das Treuhandmodell der FFA mit den Verleihern nun tatsächlich zur Realität wird. Alle US-Majors - bis auf einen einzigen - sind nun dem Treuhandmodell beigetreten.

Es war ein zähes Ringen. Aber das Ergebnis zählt: Die FFA wird nun in den nächsten Tagen die ersten Finanzierungen ausreichen. Ab jetzt erhält jedes Kino, das Anspruch auf Förderung hat, zusätzlich auch den Beitrag der Verleiher. Und das gilt rückwirkend auch für die bereits digitalisierten Kinos. So ist jetzt endlich sichergestellt worden, dass diejenigen, die am meisten von der Digitalisierung der Kinos profitieren also die VeIn r, sich auch an der Finanzierung beteiligen.

Zum Thema Kinodigitalisierung möchte ich jedoch gern noch eine Abschlussbemerkung machen: Vielen von Ihnen dürfte bekannt sein, dass ein großes deutsches Kinounternehmen Klage gegen die FFA-Kinodigitalisierungsförderung erhoben hat. Man sieht nicht ein, dass nur die kleineren Kinos unterstützt werden. Aber es ist erst recht nicht einzusehen, dass auch die großen Kinoketten staatliche Hilfen erhalten.

Diese sind ohne Weiteres in der Lage, die Digitalisierung selbst zu finanzieren. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass einzelne Betreiber ausschließlich ihr eigenes Wohl im Auge haben und den Untergang anderer Mitbewerber billigend in Kauf nehmen. Das hat mit Solidarität nichts mehr zu tun!

Wie die ganze Filmbranche insgesamt, so ist auch das Kino keine rein nationale Angelegenheit. Mittlerweile haben auch EU-beihilferechtliche Fragen einen großen Einfluss auf unsere Kinolandschaft. Die EU-Kommission in Brüssel erarbeitet gerade eine Neufassung ihrer so genannten "Kinomitteilung", in der die Kriterien für eine Genehmigung der Filmförderung der Mitgliedsstaaten festgelegt sind.

Die EU-Kommission erhebt zwar den Anspruch alle Aspekte des Filmschaffens in den neuen Entwurf einzubeziehen, hat jedoch gleichwohl die Kinoförderung aus dem Anwendungsbereich ihres neuen Entwurfs bisher ausgeschlossen, weil sie Kinoförderung in erster Linie für Wirtschaftsförderung hält, die deshalb nicht der Kultur zuzuordnen ist.

Ich habe dieser Auffassung bei jeder sich bietenden Gelegenheit entschieden widersprochen! Das Kino ist auch ein Kulturort.

Die öffentliche Filmtheaterförderung ist zum Erhalt einer bunten und vielfältigen Kinolandschaft unabdingbar. Ich habe deshalb darauf gedrungen, dass die Bedeutung des Kinos für die Verbreitung des Kulturguts Film bestätigt und der Ort Kino als Kulturstätte anerkannt wird. Die Signale, die wir daraufhin von Seiten der EU-Kommission erhalten haben, sind positiv.

Die Kommission wird ihre Kinomitteilung in unserem Sinne anpassen. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie weit diese Anpassung gehen wird. Ich kann Ihnen versichern, dass die Bundesregierung alle ihre Möglichkeiten genutzt hat und weiterhin nutzen wird, um gerade das künstlerisch wertvolle Kino als eigenständige Kunstform zu schützen und zu stärken!

Meine Damen und Herren,

auch die Novelle des Filmförderungsgesetztes schreitet voran. Der Gesetzentwurf soll in der nächsten Woche vom Kabinett beschlossen werden. Durch die rasanten technischen Entwicklungen können wir derzeit nicht absehen, wie sich die Einnahmesituation der verschiedenen Zahlergruppen in den nächsten Jahren entwickelt wird. Aus diesem Grund wird die Laufzeit des Gesetzes diesmal nicht auf fünf, sondern nur auf zweieinhalb Jahre befristet werden.

Insbesondere der Ausbau von Video-on-Demand-Angeboten wird erhebliche Auswirkungen auf die Auswertung von Filmen haben. Um den Kinos auch gegenüber dieser Auswertungsform einen exklusiven Auswertungszeitraum zu sichern, wird am Grundprinzip der Sperrfristen festgehalten. Die Sperrfrist für die Videoauswertung soll weiterhin grundsätzlich sechs, mindestens aber vier Monate ab Kinostart betragen.

Meine Damen und Herren,

die Kultur spielt seit jeher in der Stadt Bamberg eine bedeutende Rolle. Nicht erst seit der Auszeichnung mit dem Kinoprogrammpreis 2011 gehört auch das Lichtspielkino dazu. Liebe Diana Linz, lieber Gerrit Zachrich, ich danke ganz herzlich dafür, dass wir heute Abend hier in Bamberg das Kino, das uns allen am Herzen liegt, so gelungen feiern können!

Möglich wird das auch durch die großzügige und zuvorkommende Geste der Stadt Bamberg, die das E. T. A. Hoffmann-Theater für diese Feier zur Verfügung stellt vielen Dank, Herr Bürgermeister Hipelius und Herr Intendant Rainer Lewandowski! Einen herzlichen Dank richte ich auch an die Jury des Verleiherpreises, die unter dem Vorsitz von Herrn Johannes Tietze aus 20 Anträgen drei Preisträger ausgewählt hat.

Und einen ebenso herzlichen Dank natürlich an die Jury des Kinoprogrammpreises; sie schlug unter dem Vorsitz von Frau Antje Witte aus 273 Anträgen 204 Preisträger vor. Und nun freue ich mich auf die Preisverleihung und einen fröhlichen fränkischen Abend mit allem, was dazu gehört ( vom Rauchbier bis zur Bratwurst ) !