Redner(in): Bernd Neumann
Datum: 10. Juni 2013

Untertitel: In seiner Rede ging Staatsminister Bernd Neumann auf das Urheberrecht ein und betonte: "Geistiges Eigentum und die Anerkennung seines Wertes sind elementare Bestandteile unserer Rechtsordnung. Der Respekt vor den Urhebern gebietet es heute mehr denn je, den Früchten ihres Geistes Schutz zu gewähren".
Quelle (evtl. nicht mehr verfügbar): http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2013/06/2013-06-10-neumann-orden-merite.html


In seiner Rede ging Staatsminister Bernd Neumann auf das Urheberrecht ein und betonte: "Geistiges Eigentum und die Anerkennung seines Wertes sind elementare Bestandteile unserer Rechtsordnung. Der Respekt vor den Urhebern gebietet es heute mehr denn je, den Früchten ihres Geistes Schutz zu gewähren".

Anrede,

ich habe heute bereits zum siebten Mal die Freude und Ehre, die Ordensmitglieder einzuladen ein wirkliches Privileg meines Amtes, Sie alle hier in Berlin empfangen zu können! Ich begrüße Sie sehr herzlich!

Ich möchte Ihnen aus diesem Anlass und in Pflege der guten Tradition bei vorangegangenen Zusammenkünften einige Gedanken zu einer zentralen Frage der Kulturpolitik vortragen. Es ist heute das Urheberrecht, ein Thema, das sie alle betrifft, ob Künstler oder Wissenschaftler.

Den Schutz des geistigen Eigentums verbunden mit dem Anspruch der Vergütung bei seiner Nutzung nicht nur wie bisher im analogen Bereich sicherzustellen, sondern auch im digitalen, also im Internet dies stellt für mich eine der größten kulturpolitischen Herausforderungen der Gegenwart dar!

Lassen Sie mich mit einer kleinen Begebenheit beginnen, die vor genau einer Woche stattfand und über die zum Beispiel ´Spiegel Online´ berichtete. Beim Klavierfestival Ruhr in Essen unterbrach demnach der gefeierte polnische Pianist Krystian Zimerman entnervt ein Konzert mitten im Stück mit dem Ausruf: "Würden Sie das bitte lassen!". Er wandte sich damit an einen Zuhörer auf der Empore der Philharmonie, der den Auftritt mit seinem Smartphone filmte.

Nach dieser Aufforderung verließ der Pianist sichtlich verärgert die Bühne. Bei seiner Rückkehr wenige Minuten später erklärte er, dass er bereits viele Plattenprojekte und Kontakte verloren habe, weil man ihm sagte: "Entschuldigung, das ist schon auf YouTube". Und er fügte hinzu: "Die Vernichtung der Musik durch YouTube ist enorm".

Der Festivalintendant Franz Xaver Ohnesorg pflichtete ihm bei: "Es ist Diebstahl, was da passiert". Ich muss sagen, mich empört die Schamlosigkeit, mit der im Konzertsaal das Smartphone gezückt wird, um ein qualitativ äußerst dürftiges Filmchen von einem großen Kunstereignis zu produzieren.

Aber derartige Verstöße gegen das Urheberrecht finden im Internet mittlerweile millionenfach statt. Filme, Musik, literarische und wissenschaftliche Texte werden illegal heruntergeladen und gratis verbreitet ohne Zustimmung der Urheber geschweige denn durch Entgelt an ihn. Die illegale Nutzung urheberrechtlich geschützter Leistungen geschieht zum Teil gezielt, gewerblich, aber auch vielfach unbewusst.

Was bewegt einen Konzertbesucher zum Beispiel dazu, ein Konzert nicht zu genießen, sondern seine Aufmerksamkeit dem technischen Vorgang eines Mitschnitts zu widmen? Ist er sich bewusst, dass er mit einer späteren Veröffentlichung des Videos auch wenn er damit keinen Gewinn erzielen will eine Verletzung des Urheberrechts begeht? Und wenn ihm das nicht deutlich ist: Was ist in den vergangenen Jahrzehnten schief gelaufen, in der das technisch analoge Zeitalter vom digitalen abgelöst wurde?

Eines ist klar: Diese Episode verweist gleichermaßen auf die Risiken und die Chancen der Digitalisierung, und sie führt uns zu einem in der Tat zentralen Gedanken unserer abendländischen Gesellschaft, nämlich der Idee des geistigen Eigentums. Die Chancen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters sind längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen.

Millionen von Nutzern des Internet kommen täglich mit den geistigen Schöpfungen anderer mit Ideen, Theorien, Kunstwerken aller Art in Berührung und haben die technischen Möglichkeiten, diese auf vielfältige Art zu nutzen. Das ist erst einmal durchaus positiv zu sehen, und die Bundesregierung setzt sich auch an vielen Stellen dafür ein, dass Kulturgüter allgemein zugänglich sind zum Beispiel durch ihre Digitalisierungsoffensive, wozu Projekte wie die Deutsche und die Europäische Digitale Bibliothek gehören.

Auch der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke von Anfang April ist entscheidend für den Zugang zu unserem kulturellen Erbe.

Dieses Gesetz erleichtert es den Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen, ihre Schätze zu heben und einem breiten Publikum zugänglich zu machen und bringt Urheberrecht und Zugangsinteresse der Allgemeinheit zu einem fairen Ausgleich. Ein freier Zugang bedeutet jedoch nicht gleichzeitig, dass dieser immer auch kostenfrei sein muss. Anders als in den USA ist das europäische Urheberrecht kein Nutzerrecht und ich kämpfe dafür, dass das auch so bleibt.

Es ist eine zutiefst abendländische Idee, dass den Urhebern geistiger Werke ideelle und materielle Anerkennung zusteht und dass sie auch darauf vertrauen können, diese zu erhalten.

Sibylle Lewitscharoff, die in der vergangenen Woche den Büchner Preis zuerkannt bekam, bezeichnete die Aushöhlung dieses Rechts als "einen großen Sprung in Richtung geistige Verwahrlosung".

In einer Gesellschaft, deren Verhältnisse nicht nur moralisch und wirtschaftlich, sondern vor allem auch rechtlich geordnet sind, hat das Recht des Urhebers einen eigenen und besonderen Stellenwert. Diese Überzeugung ist historisch gewachsen. Als "Urheber" treten in der griechischen Antike bezeichnenderweise als erste Dichter und Denker ins Licht, dann vereinzelt auch Musiker, Architekten und Bildhauer.

Erst seit dem Übergang des Mittelalters zur Neuzeit werden Kunstwerke immer häufiger mit dem Namen ihrer Urheber in Verbindung gebracht. Sie treten als Schöpfer gleichberechtigt und stolz neben ihr Werk und entwickeln ein Selbstverständnis, das nicht mehr das eines Nachahmers, sondern eines Erfinders von Wirklichkeit ist.

Aber vom Urheber ist es noch ein großer Schritt zum Urheberrecht, der die Entstehung eines Begriffs vom "geistigen Eigentum" voraussetzt. Dies geschieht um 1800 in den Denkfabriken des deutschen Idealismus und der Romantik.

Die Idee eines fortbestehenden, quasi unveräußerlichen Rechtes des Urhebers an seinen Werken setzt die Idee des selbstbestimmten Subjekts, letztlich die Idee des freien Bürgers voraus. Das schöpferische Individuum kann nun sein Werk zwar veräußern, behält aber Rechte an diesem Werk, die sich auf die spätere Verwertung, zum Beispiel seine Veröffentlichung, beziehen.

Das Eigentum an geistigen Gütern, an Kunstwerken, Ideen, Erfindungen, differenziert sich also in ein materielles und ein immaterielles. Die Rechtsentwicklung des 19. und 20. Jahrhunderts hat diese Perspektive forciert.

Eine Schlüsselfigur ist dabei Johann Wolfgang von Goethe, wie Siegfried Unseld in seiner wunderbaren Studie zu Goethe und seinen Verlegern beleuchtet hat. Goethe war ja nicht nur Dichter und Denker, sondern auch Jurist. Obwohl er für seinen Lebensunterhalt nicht auf die Einkünfte aus der Vermarktung seiner Werke angewiesen war anders als zum Beispiel Friedrich Schiller, bestand er doch auf der Verfügungsgewalt über seine geistige Schöpfung. So suchte er bei allen 39 deutschen Staaten um die Erteilung des Druckprivilegs für die vom ihm zusammengestellte Werkausgabe nach. Dass ihm dies gelang, war damals ein Glanzstück!

Die bis zu diesem Zeitpunkt gängige Praxis des unlizensierten Nachdrucks, die Praxis der "Raubdrucke", für die der Verfasser keinen Pfennig erhielt, wurde so zum Unrecht.

Die Werkausgabe legte Goethe schließlich in die bewährten Hände seines Verlegers Johann Friedrich Cotta. 36 weitere Buchhandlungen und -verlage, die um die Veröffentlichungsrechte rangen, um diese dann für sich allein zu beanspruchen, gingen leer aus. So wurden Goethe und sein Verleger zu Pionieren des deutschen Urheberrechts, das ein Vorbild für das international gültige werden sollte.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 sichert nicht nur jedem Menschen das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben zu, sondern garantiert auch jedem Urheber das Recht auf den Schutz seiner ideellen und materiellen Interessen.

Sieben Jahre später führte der deutsche Bundesgerichtshof aus, dass die Herrschaft des Urhebers über sein Werk auf die sich letztlich sein Anspruch auf eine gerechte Vergütung gründet ihm nicht erst durch den Gesetzgeber verliehen wird, sondern aus der Natur der Sache folgt, nämlich aus seinem geistigen Eigentum.

Das Urheberrecht ist ein Menschenrecht. Geistiges Eigentum und die Anerkennung seines Wertes sind elementare Bestandteile unserer Rechtsordnung. Diese Grundsätze sind keineswegs deshalb überholt, weil das digitale Zeitalter bei ihrer Formulierung noch in weiter Ferne lag. Der Respekt vor den Urhebern gebietet es heute mehr denn je, den Früchten ihres Geistes Schutz zu gewähren.

Andererseits kann es im Zeitalter des Internets politisch nicht mehr nur darum gehen, allein die Interessen der Urheber und der Verwerter gegen diejenigen der Nutzer in Stellung zu bringen. Wir müssen vielmehr Ausgleich und neue Ideen und Geschäftsmodelle schaffen und auch aufklären, dass das technisch machbare, wie ein Videofilmchen eines Klavierkonzerts, seine rechtlichen, moralischen und auch ästhetischen Grenzen hat.

Im Kern geht es um die Frage, wie viel uns Kreativität noch wert ist. Denn eines ist klar: Der Kreative, der Künstler und damit Kunst und Kultur überhaupt lebt von der Vergütung der Nutzung seines geistigen Eigentums. Ist dies nicht mehr gewährleistet, entzieht man Künstlern ihre Existenzgrundlage, und die kulturelle Vielfalt, die für unser Land so charakteristisch ist, wird Schaden nehmen.

Bei der Fortentwicklung des Urheberrechts haben wir in dieser Legislaturperiode einige wichtige Schritte nach vorn tun können. So wird zum Beispiel im August nach langen Kämpfen das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Kraft treten, das Verlegern ein rechtliches Fundament zur Durchsetzung ihrer Rechte im Internet gibt und damit die Rahmenbedingungen für die Presse sichert.

Kreativität, künstlerischer und wissenschaftlicher Genius sind die Grundlage unseres gesellschaftlichen Fortkommens heute vielleicht mehr denn je. Das Protektorat des Bundespräsidenten für den Orden pour le mérite und die Finanzierung der Tagungen sowie seines Sekretariates sind insofern nicht nur eine Anerkennung Ihrer jeweiligen ganz persönlichen Leistungen, liebe Ordensmitglieder.

Dieses Engagement steht vielmehr auch für die Anerkennung der Leistungen von Wissenschaftlern und Künstlern für unsere geistige und materielle Zukunft. In diesem Sinne begrüße ich Sie noch einmal sehr herzlich und möchte Sie bitten, mit mir das Glas zu erheben.