Redner(in): Bernd Neumann
Datum: 12. Juni 2013

Untertitel: Anlässlich der 2./3. Lesung des Entwurfs für ein Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes zog Kulturstaatsminister Bernd Neumann im Bundestag eine Bilanz seiner Filmpolitik.
Quelle (evtl. nicht mehr verfügbar): http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2013/06/2013-06-12-rede-neumann-ffg.html


Anlässlich der 2. / 3. Lesung des Entwurfs für ein Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes zog Kulturstaatsminister Bernd Neumann im Bundestag eine Bilanz seiner Filmpolitik.

Anrede,

das FFG ist ein zeitlich begrenztes Gesetz; alle fünf Jahre erfolgt eine Novellierung; ich bin selbst daran mittlerweile aktiv zum 4. Mal beteiligt, zweimal aus der Perspektive des Bundestagsabgeordneten, zweimal aus der des Kulturstaatsministers.

Das Bemerkenswerteste dabei war, dass wir jedes FFG immer mit großer Einmütigkeit beschlossen haben. Es gab immer so gut wie keine Gegenstimmen so jetzt auch im Kulturausschuss. Das heißt, im Bereich der Filmpolitik gibt es im Deutschen Bundestag von Einzelfragen abgesehen einen prinzipiell fraktionsübergreifenden Konsens.

Und das tut dem deutschen Film und der Filmwirtschaft gut! Und, wenn man ohne Übertreibung sagen kann, dass in den letzten Jahren die Filmpolitik zu den besonders erfolgreichen Kapiteln der Kulturpolitik auf Bundesebene gehört - so mindestens sieht es die gesamte Community - dann ist das ein gemeinsamer Erfolg, an dem alle Fraktionen beteiligt sind, dafür danke ich Ihnen allen.

Das FFG ist immer wieder Spiegel der aktuellen Filmpolitik. Meine Kollegen Selle und Börnsen werden auf die Veränderungen im heute zu verabschiedenden Entwurf im Einzelnen eingehen.

Ich möchte gern am Ende der Legislaturperiode eine filmpolitische Bilanz ziehen. Lassen Sie mich fünf Punkte hervorheben:

1 )

Deutschland ist wieder ein attraktiver internationaler Produktionsstandort. Der DFFF seit 2007 mit jährlich 60 Millionen Euro ausgestattet, 2013 auf 70 Millionen Euro erhöht, ist das Erfolgsmodell. Viele kleine anspruchsvolle Filme werden stärker unterstützt. Studio Babelsberg als Beispiel lebt und produziert. Internationale Großproduktionen finden wieder in Deutschland statt. Deutsche Schauspieler werden in diese internationalen Produktionen einbezogen und spielen mit anderen Weltstars zusammen. Seit 2007 wurden mehr als 375 Millionen Euro Fördermittel im DFFF bewilligt; sie lösten das Sechsfache an Folgeinvestitionen aus. Davon wurden allein 2,2 Milliarden Euro in Deutschland ausgegeben. Deshalb muss der DFFF fortgesetzt werden und zukünftig dauerhaft, ohne zeitliche Begrenzung.

2 )

Die Kinodigitalisierung schreitet voran. Bis Ende 2013 wird die Bundesregierung 21 Millionen Euro dafür ausgegeben haben. Zurzeit sind in Deutschland fast 70 Prozent der Kinosäle digitalisiert. Die technische Wettbewerbsfähigkeit auch der Kinos in der Fläche und der Arthouse- und Programmkinos wird damit erreicht. Das ist eine Gemeinschaftsleistung von Bund, Ländern und Filmwirtschaft.

3 )

Langfristig kann das Kino nur bestehen, wenn es auch morgen noch wahrgenommen wird. Deshalb ist es wichtig, die junge Generation an das Kino heranzuführen. Hier leistet Vision Kino wertvolle Arbeit. Im Schuljahr 2012/2013 nahmen bundesweit rund 684.000 Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte an Kinovorstellungen der SchulKinoWochen teil. So konnte Vision Kino seinen Status als wichtigstes filmpädagogisches Projekt in Deutschland erneut untermauern.

4 )

Um die entstandenen Filme auch langfristig zu erhalten, müssen wir unser Filmerbe schützen. Mit der Novellierung des Bundesarchivgesetzes erfolgt die Einführung einer Pflichtregistrierung aller deutschen Kinofilme, so dass alle neu produzierten Filme erfasst werden. Der Produzent muss eine Kopie vorhalten. Somit kann filmisches Erbe zukünftig nicht mehr verloren gehen. Darüber hinaus trägt der BKM durch Fördermittel beträchtlich dazu bei, dass eine bedeutende Anzahl von Filmerbe-Klassikern digitalisiert wird und auf diese Weise für die Öffentlichkeit zugänglich bleibt.

Mit dem heute zu verabschiedenden Entwurf für die Novellierung des FFG wird die Digitalisierung des Filmerbes zudem ausdrücklich in den Aufgabenkatalog der FFA aufgenommen. Hierdurch wird der finanzielle Beitrag der Filmwirtschaft zu dieser wichtigen Aufgabe sichergestellt.

5 )

In Brüssel haben wir durch gemeinsames Auftreten mit Frankreich bei der Überarbeitung der Kinomitteilung der Europäischen Kommission bereits wichtige Erfolge erreicht. Im Vergleich zu den Vorgängerfassungen der Kinomitteilung enthält der aktuelle Entwurf positive neue Aspekte, die ich sehr befürworte. Beispielsweise erkennt die Kommission erstmalig an, dass Kinofilme und Kinos Kultur sind. Zu Recht!

Aber für eine weitere wichtige Korrektur kämpfe ich noch gemeinsam mit meiner französischen Kollegin Filippetti und dem italienischen Kollegen Bray mit dem Ziel, Fördersysteme wie den DFFF in seiner jetzigen Ausgestaltung zu sichern. Wir wollen nicht zulassen, dass die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Films gegenüber der außereuropäischen Konkurrenz beeinträchtigt und die europäische Filmkultur ernsthaft gefährdet wird.

Abschließend:

Der Bund der Steuerzahler hat jüngst plakativ gefordert: "Das Päppeln der Filmbranche mit Subventionen muss ein Ende haben!" Das ist in jeder Hinsicht zu kurz gesprungen. Der Kinofilm ist wie das Theater Ausdruck unserer weltweit einzigartigen kulturellen Vielfalt, die wir erhalten wollen. Und was für die Theater gilt, trifft auch auf den Film zu: Beide kommen ohne Förderung nicht aus. Und da der Film nicht nur ein Kulturgut, sondern auch ein Wirtschaftsgut ist, ist die Filmförderung auch noch eines der erfolgreichsten Wirtschaftsförderprogramme - wie es am Beispiel des DFFF deutlich wird.

Ich danke allen Fraktionen für die Unterstützung bei den von mir genannten wichtigen und erfolgreichen Punkten.