Redner(in): Bernd Neumann
Datum: 21. Juni 2013

Untertitel: Der Börsenverein des deutschen Buchhandels hat Kulturstaatsminister Bernd Neumann als "Förderer des Buches" geehrt. In seiner Rede unterstrich Kulturstaatsminister Bernd Neumann die Bedeutung der Buchpreisbindung und äußerte sich zum geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA.
Quelle (evtl. nicht mehr verfügbar): http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2013/06/2013-06-21-rede-neumann-verleihung-buchplakette.html


Der Börsenverein des deutschen Buchhandels hat Kulturstaatsminister Bernd Neumann als "Förderer des Buches" geehrt. In seiner Rede unterstrich Kulturstaatsminister Bernd Neumann die Bedeutung der Buchpreisbindung und äußerte sich zum geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA.

Anrede,

von Seneca stammt der Satz: "Es kommt nicht darauf an, wie vielen, sondern welchen du gefällst". Ich habe gerade in der letzten Zeit aus unterschiedlichen Bereichen für mein kulturelles Wirken Auszeichnungen erhalten, die mir zeigen, dass ich einiges richtig gemacht haben muss.

Über die heutige Ehrung "Dem Förderer des Buches" habe ich mich im Sinne Senecas besonders gefreut. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels ist im Bereich der Kultur in Deutschland eine erstklassige Adresse.

Seine Aktivitäten wie die Verleihung des Friedenspreises des deutschen Buchhandels Gratulation zur jüngsten Entscheidung für Swetlana Alexijewitsch und die Verleihung des Deutschen Buchpreises gehören zu den Höhepunkten des kulturellen Lebens in Deutschland. Darüber hinaus hat sich der Börsenverein vor über 100 Jahren allein schon deshalb verdient gemacht, weil er eine der größten und erfolgreichsten Einrichtungen, die jetzt zu meinem Haus gehört nämlich die Deutsche Nationalbibliothek ins Leben gerufen hat.

Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit zwischen dem Börsenverein, meinem Ressort und mir seit Jahren vertrauensvoll und konstruktiv.

Deshalb, lieber Herr Honnefelder, bedanke ich mich heute für diese Auszeichnung herzlich; sie ist für mich gerade auch unter dem Blickwinkel des Zitates von Seneca eine Ehre. Ich möchte mich bei Ihnen aber noch aus einem ganz anderen Grund bedanken. Sie werden das Amt als Vorsteher des Börsenvereins im Oktober abgeben, das Sie 7 Jahre ausgeübt haben. Durch Ihr langes ehrenamtliches Engagement haben Sie sich außerordentlich um die deutsche Literatur verdient gemacht. Seit 1996 wirken Sie an der Verleihung des Friedenspreises des deutschen Buchhandels mit; auf Ihre Initiative wurde der Deutsche Buchpreis begründet, der über Ländergrenzen hinweg deutschsprachigen Autoren gesteigerte Aufmerksamkeit verschafft hat.

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle auch im Namen der Bundesregierung ein herzliches Dankeschön sagen.

Meine Damen und Herren,

welch düsteres Szenario droht, wenn die Rechtsordnung günstige Rahmenbedingungen für den Buchmarkt vermissen lässt, konnte ich vor kurzem bei einem Besuch in den USA am eigenen Leibe erfahren. Wer hätte gedacht, dass die Suche nach einer Buchhandlung in Los Angeles in eine Odyssee ausarten würde? Es ist auch kein Zufall, dass die weltgrößten Bestell-Plattformen im Internet ihren Sitz in den USA haben. Nur am Rande: Ich habe mich dann letzten Endes statt eines Buches für einen Blumenstrauß als Dankeschön für meinen Gastgeber entschieden.

Die deutsche Literaturlandschaft ist sowohl nach Anzahl und Vielfalt der erhältlichen Titel als auch mit Blick auf das engmaschige Netz stationärer Buchhändler weltweit einzigartig.

Das kommt nicht von ungefähr, sondern ist vielmehr das Ergebnis von Rahmenbedingungen, die vom Gesetzgeber bewusst zur Stärkung des Buchmarktes geschaffen wurden.

Hier ist vor allem die Buchpreisbindung zu nennen. Ich stehe dafür ein, dass die Buchpreisbindung in Deutschland auf einem festen Fundament steht und nicht durch die großen Online-Händler unterlaufen wird.

Nach einem Gespräch mit Herrn Skipis hatte ich kürzlich den Vorstoß unternommen, das Buchpreisbindungsgesetz dahingehend zu modifizieren, dass seine Geltung für den E-Book-Bereich noch einmal ausdrücklich klargestellt wird und nicht durch Anbieter wie zum Beispiel Amazon aus Luxemburg unterlaufen werden kann.

Die Reaktion aus dem Wirtschaftsministerium, bislang sei ja noch kein Schaden eingetreten, warum also solle man ein Gesetz ändern, hat mich nicht überzeugt. Wir dürfen nicht zulassen, dass uns die großen internationalen Anbieter vor sich her treiben, sondern müssen das Heft des Handelns selbst in der Hand behalten deshalb bleibt das Thema für mich weiter auf der Agenda.

Beim Thema Buchpreisbindung kommt einem zwangsläufig das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA in den Sinn. Die Buchpreisbindung gehört wie viele andere kulturelle Besonderheiten zum deutschen Kulturraum; sie sind Basis unserer kulturellen Identität und schützen sie gleichzeitig. Den Vereinigten Staaten sind solche spezifisch deutsche und europäische Besonderheiten fremd. Deshalb sind sie auch gänzlich ungeeignet, in einem Handelsvertrag, wo es um Kommerzialisierung und Liberalisierung geht, zur Disposition gestellt zu werden. Die kulturelle Identität der europäischen Länder darf nicht dem freien Handel unterworfen und gegebenenfalls sogar geopfert werden.

Deshalb setze ich mich mit aller Kraft dafür ein, dass der kulturelle und audiovisuelle Bereich vom Freihandelsabkommen ausgenommen wird. Ich bin allerdings optimistisch, dass dies erreicht wird. Das konsequente Verhalten Frankreichs hat meinen Optimismus bestärkt.

Meine Damen und Herren,

das Festhalten am Buch ist keine Frage der Nostalgie, sondern rührt an die Grundfesten unseres kulturellen Selbstverständnisses. Es ist ein wichtiges Signal, dass die Branche mit "Vorsicht Buch!" eine außerordentlich gelungene Kampagne ins Leben gerufen hat und damit Flagge für das wichtige Kulturgut Buch in unserer Gesellschaft zeigt.

Beim Thema E-Book landen wir ja leider muss man sagen: unweigerlich auch beim Thema der Urheberrechtsverstöße im Internet. Ich selbst habe bereits 2010 mein 12-Punkte-Papier vorgelegt, auch mit tatkräftiger Mithilfe des Börsenvereins, dessen Sachkunde eingeflossen ist; Herr Honnefelder hat ja bereits darauf hingewiesen.

Einige dieser Punkte konnten mittlerweile durchgesetzt werden: So wird im August das vom Deutschen Bundestag beschlossene Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Kraft treten.

Es war unannehmbar, dass eine ganze Branche zur Durchsetzung ihrer Rechte im Internet keine Handhabe hatte!

Auch der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke von Anfang April ist entscheidend für den Zugang zu unserem kulturellen Erbe. Dieses Gesetz erleichtert es den Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen, ihre Schätze zu heben, einem breiten Publikum zugänglich zu machen und bringt Urheberrecht und Zugangsinteresse der Allgemeinheit zu einem fairen Ausgleich. Zugleich können diese digitalen Bestände in virtuellen Online-Bibliotheken wie der Deutschen Digitalen Bibliothek, die im vergangenen Jahr angelaufen ist, und ihrem europäischen Partner EUROPEANA vernetzt werden.

Aber ein großer Durchbruch für den Schutz des geistigen Eigentums im Rahmen des versprochenen 3. Korbs ist nicht gelungen, weil unser Koalitionspartner, besser gesagt die zuständige Justizministerin, nicht dazu bereit war. Deshalb kämpfe ich dafür, dass die Reform des Urheberrechts mit deutlichem Arbeitsauftrag in der nächsten Koalitionsvereinbarung enthalten sein muss.

Im Übrigen geht es mir nicht nur um das Buch an sich, sondern auch um den Vertriebsweg. Zwar werden in Deutschland nach wie vor die meisten Bücher in Buchhandlungen erworben, aber fast jeder siebte Deutsche bestellt bereits heute seine Bücher online.

Vor allem für die unabhängigen, unternehmergeführten Buchhandlungen stellt diese Entwicklung mittelfristig eine handfeste Bedrohung dar.

Buchhandlungen sind Kulturorte gerade in der Fläche. Wir brauchen sie heute mehr denn je, denn sie sind Garanten für ein literarisches und intellektuelles Leben, das sich nicht dem Mainstream unterwirft.

Der Börsenverein ist ja nicht nur für die großen Verlage zuständig mindestens ist das meine Ansicht, sondern sieht sicherlich auch eine Verpflichtung darin, unsere vielfältige Literaturlandschaft zu erhalten, und damit auch die kleinen zu schützen.

Wir führen zur Zeit Gespräche darüber, wie wir die kleinen, inhabergeführten Buchhandlungen unterstützen können, um nicht zu Verhältnissen wie in den USA zu kommen.

Meine Damen und Herren,

Sie sehen, die Themen zur Förderung des Buches gehen nicht aus, ich werde mich weiterhin dafür engagieren. Ihre Auszeichnung spornt mich an. Ich danke Ihnen!