Redner(in): Bernd Neumann
Datum: 08. Oktober 2013

Untertitel: Das Bundesverfassungsgericht hat am 8. Oktober 2013 in Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerde mehrerer Kinobetreiber gegen das Filmförderungsgesetz verhandelt. In ihrer dort vorgetragenen Stellungnahme unterstreicht die Bundesregierung die Bedeutung der Förderung für den deutschen Film.
Quelle (evtl. nicht mehr verfügbar): http://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/Reden/2013/10/2013-10-08-neumann-ffg-bverfg.html


Das Bundesverfassungsgericht hat am 8. Oktober 2013 in Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerde mehrerer Kinobetreiber gegen das Filmförderungsgesetz verhandelt. In ihrer dort vorgetragenen Stellungnahme unterstreicht die Bundesregierung die Bedeutung der Förderung für den deutschen Film.

Die Förderung durch die FFA ist unverzichtbar für den deutschen Film und die deutsche Filmwirtschaft

Foto: picture alliance / dpa

Anrede,

wir verhandeln heute über die Zukunft des Filmförderungsgesetzes des Bundes und damit über eine zentrale und seit über 40 Jahren bewährte Säule der Filmförderung in unserem Land.

Das Gesetz hört sich sehr technisch an, aber dahinter steht die Existenzsicherung für den deutschen Kinofilm. Der Kinofilm ist das emotionalste Medium überhaupt, das die Fragen unserer Gesellschaft, unsere Geschichte und unsere Befindlichkeiten darstellt, ein Eckpfeiler unserer Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland. Und der Kinofilm verlangt das Kino, das insbesondere in der Fläche, in den Regionen wirtschaftlich und auch kulturell nicht wegzudenken ist. Das Kino wird von der Gesellschaft angenommen insgesamt 135 Millionen Besucher zählten die deutschen Kinos im Jahr 2012. Natürlich hat jeder Film einen kreativen, kulturellen Ansatz, aber er ist ein Wirtschaftsgut. Die Produzenten und Kinounternehmer sind fast ausschließlich mittelständische Unternehmer. Sie brauchen hohe Besucherzahlen, um überleben zu können. Und deshalb ist Filmförderung immer auch Wirtschaftsförderung, für die der Bund selbstverständlich Verantwortung tragen kann und muss.

Die Filmproduzenten in Deutschland wie auch in Europa sehen sich einer Dominanz amerikanischer Filmproduktionen gegenüber, weil die amerikanischen Produzenten mit ihrem riesigen Heimatmarkt strukturell einen uneinholbaren Vorteil haben. Der Anteil der US-Produktionen liegt in manchen europäischen Ländern bei 80 % und mehr, in Deutschland bei derzeit 63 % . Diesen Trend wollen die vier Beschwerdeführerinnen noch verstärken; das FFG wird angegriffen, um nicht zuletzt ihre Marktanteile durch Verdrängung kleiner Kinos auszubauen.

Die Beschwerdeführerinnen dokumentieren dies selbst in ihrer Verfassungsbeschwerde, wenn es dort dezidiert heißt, sie, die Kinobetreiber "sind auf den deutschen Film für ihr Programm nicht angewiesen". Und auf der nächsten Seite behaupten sie zugespitzt, dass ein jeder deutsche Film substituierbar mit ausländischen Filmen ist ‘ . Die Beschwerdeführerinnen übersehen dabei, dass sie selbst von der FFA-Förderung und einem starken, qualitätsorientierten deutschen Film profitieren. Auch die großen Kinoketten machen einen nicht unerheblichen Umsatz mit deutschen und durch die FFA geförderten Filmen. Rund ein Viertel Marktanteil konnte der deutsche Film im ersten Halbjahr 2013 bilanzieren.

Der wirkliche Damm, der also gegen eine Verdrängung des deutschen Films steht, ist die FFA mit dem FFG. Wenn sich die Beschwerdeführerinnen durchsetzen, ist die Existenz der FFA beendet und die deutsche Filmwirtschaft steht vor einem Scherbenhaufen. Das träfe neben einer großen Zahl an qualitativ wertvollen deutschen Filmproduktionen und allen hieran Beteiligten vom Kameramann und Beleuchter bis hin zu Drehbuchautoren, Regisseuren und Schauspielern insbesondere auch die vielen kleinen mittelständischen Kinos in der Fläche.

Und eines sei hier deutlich gesagt: Bund und Länder könnten den Wegfall der Förderung durch die FFA nicht kompensieren. Zudem hat das FFG ganz Deutschland im Blick. Es ist anders als die Länderförderungen nicht an regionalen Effekten und Standortpolitik ausgerichtet. Das ist entscheidend. Die Filmbranche braucht ein Förderinstrument, das von regional motivierten Überlegungen unabhängig ist. Nur so besteht für Filmproduktionen wirtschaftlicher und kreativer Spielraum. Gerade diesen muss ein Filmstandort bieten, um auch international konkurrenzfähig zu sein. Nur so bleibt Deutschland als Filmland ein attraktiver Standort auch für internationale Koproduktionen.

Die beträchtlichen Fördermittel der FFA sind Selbsthilfeleistungen der vom Film profitierenden Unternehmen, die die öffentliche Hand nicht zusätzlich übernehmen kann. Was aber gerade der Bund zur Unterstützung der Filmwirtschaft beitragen kann und auch muss, ist der rechtliche Rahmen für ein effektives und gerechtes Solidarsystem der Branche. Denn dies wird sie selbst so nicht leisten können. Partikularinteressen und fehlende Durchsetzbarkeit stünden dem entgegen. Dies sieht der ganz überwiegende Teil der Filmbranche genauso. Die vier Beschwerdeführerinnen aus dem Bereich der Kinoketten bilden daher eine verschwindende Minderheit im Bereich der Filmwirtschaft. Die ganz große Mehrheit auch der Kinos trägt das FFG. Es wird uneingeschränkt unterstützt von den anderen Abgabezahlern, also dem Fernsehen, dem Videobereich und den Verleihern. Gleiches gilt für die Produzenten, Regisseure, Drehbuchautoren, Schauspieler, die Deutsche Filmakademie und die Branchenverbände wie zum Beispiel die Spitzenorganisation der Deutschen Filmwirtschaft und die Produzentenallianz. Alle Novellen des FFGs, die wegen der zeitlichen Begrenzung des Abgabesatzes regelmäßig erfolgten, wurden mit überwältigender Mehrheit im Deutschen Bundestag beschlossen; die jüngste Novelle, die ab 2014 gilt, sogar ohne Gegenstimme. Dasselbe gilt für alle Bundesländer, die das Engagement der FFA uneingeschränkt unterstützen und deren Förderkompetenz in keiner Weise bezweifeln.

Lassen Sie mich zusammenfassen: Die Förderung durch die FFA auf der Grundlage des FFG ist nach Auffassung der Bundesregierung ein unverzichtbarer Beitrag für den deutschen Film, für die deutsche Filmwirtschaft und einen auch international wettbewerbsfähigen Filmstandort Deutschland.