Redner(in): Andere
Datum: 20. Mai 2014

Untertitel: Unter dem Titel "Verteidigt die Kultur!" hat die Berliner Akademie der Künste zu einem Gespräch über das geplante Freihandelsabkommen mit den USA eingeladen. Kulturstaatsministerin Grütters wandte sich in ihrer Rede entschieden gegen neue Liberalisierungsverpflichtungen im Bereich der Kultur.
Quelle (evtl. nicht mehr verfügbar): https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2014/05/2014-05-22-rede-grutters-verteidigt-die-kultur.html


Unter dem Titel "Verteidigt die Kultur!" hat die Berliner Akademie der Künste zu einem Gespräch über das geplante Freihandelsabkommen mit den USA eingeladen. Kulturstaatsministerin Grütters wandte sich in ihrer Rede entschieden gegen neue Liberalisierungsverpflichtungen im Bereich der Kultur.

Grütters: Keine neue Liberalisierungsverpflichtungen im Bereich der Kultur.

Foto: Bundesregierung / Bilan

Anrede, Wir befinden uns im Jahre 50 vor Christus. Ganz Gallien ist von den Römern besetzt... Ganz Gallien? Nein! Ein von unbeugsamen Galliern bevölkertes Dorf hört nicht auf, dem Eindringling Widerstand zu leisten … "

So, wie sich die Gallier gefühlt haben müssen damals, lieber Herr Botschafter Gourdault-Montagne, wie es am Anfang jeden Asterix-Bandes ein Geschenk Frankreichs an ganz Europa heißt, so fühlen wir uns derzeit in Europa angesichts der drohenden Invasion von Legionen amerikanischer Chlorhähnchen und anderer Unannehmlichkeiten.

Spaß beiseite, denn es geht um mehr. Es sind ja keine fiskalpolitischen Kleinigkeiten, die es zu verteidigen gilt, sondern es geht ums große Ganze, um unsere Identität als Kulturnation. Als solche wird Deutschland in der ganzen Welt wahrgenommen.

Ich denke zwar durchaus, dass Kultur auch wettbewerbsfähig sein kann und Europas Künstler nicht "bedrohten Indianern" gleichen, die "Rauchzeichen aus dem Reservat" senden wie die Süddeutsche Zeitung vor einem Jahr titelte.

Aber die Vielfalt des Angebots und der Meinungen ist nur möglich, weil wir die im Grundgesetz verbriefte Freiheit der Kultur schützen und sie auskömmlich finanzieren, sie so unabhängig machen vom Zeitgeist, von privaten Geldgebern und auch von einem allzu freien Spiel der Marktkräfte.

Deshalb darf das TTIP kein Nischenthema werden, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt und entschieden wird.

Darum danke ich sehr herzlich der Akademie der Künste und dem Deutschen Kulturrat für die Initiative zu der heutigen Veranstaltung.

Noch einmal zur Ausgangslage: Deutschland ist das Land mit der höchsten Theaterdichte der Welt, pro Jahr werden zehnmal mehr Besucher in den Museen gezählt als alle Bundesligaspiele zusammen haben. In Deutschland entfällt eine Neuveröffentlichung eines Verlages auf tausend Einwohner, jedes zweite Profiorchester spielt auf deutschem Boden, und in keinem anderen Land gibt es mehr Kulturfestivals als hier bei uns. Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Kulturpolitik ist darüber hinaus die Erinnerungskultur.

Denn: Unsere Kulturförderung in Deutschland hat auch mit unserer bitteren jüngeren Geschichte zu tun. Sie zieht eine Lehre aus zwei deutschen Diktaturen, die lautet: Kritik und Meinungsfreiheit sind konstitutiv für eine Gesellschaft. Kreative und Intellektuelle sind das kritische Korrektiv dieser Gesellschaft. Das können sie aber nur sein, wenn sie nicht zwangsläufig gefallen müssen.

Denn: Kultur ist eben keine Handelsware. Deshalb gibt es in Deutschland diese auskömmliche Kulturfinanzierung, damit die Künste kritisch, sperrig, heterogen und nicht nur affirmativ auftreten können.

Öffentliche Kultur- und Medienförderung ist unsere Stärke, in den USA jedoch kaum vorhanden. Wir haben es da mit zwei diametral entgegengesetzten Gesellschaftsmodellen zu tun. Ich denke, wir Europäer haben hier viel zu verlieren und wenig zu gewinnen.

Ich habe neulich ein Gespräch mit dem US-Botschafter geführt. Er bestätigte: In den USA besteht kein Verständnis für starke kulturelle Förderung durch den Staat, sie wird als Protektionismus gesehen. Darum gibt es dort faktisch kaum staatliche Kulturförderung, sondern lediglich ein zugegebenermaßen großartiges, die Kulturförderung sehr stimulierendes System der Steuererleichterungen.

Die staatliche Privilegierung der Kultur jedoch ist für uns alle Teil des deutschen und europäischen Selbstverständnisses.

Wenn es also um neue Marktmechanismen, um fallende Zollschranken, um mehr Miteinander, um klugen Wettbewerb, um viele neue Arbeitsplätze geht, so ist klar: Die Bundesregierung strebt den Abschluss einer transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft an, die viele Chancen diesseits und jenseits des Atlantiks eröffnen kann.

Das ist unbestritten, und dagegen stelle ich mich auch nicht.

Wir treten allerdings jeglicher neuen Liberalisierungsverpflichtung der Kultur entgegen, weil wir Sorge haben, dass anderenfalls unsere einzigartige kulturelle Vielfalt auf dem Spiel stünde. Deutschland ist nicht ohne Grund 2007 dem Unesco-Übereinkommen zum Schutz der kulturellen Vielfalt beigetreten. Das war unser Bekenntnis zur besonderen Schutzbedürftigkeit des Kultur- und Medienbereichs. In den Verhandlungen zu diesem Freihandelsabkommen, wie auch in dessen Ergebnis, muss das erneut zum Ausdruck kommen.

Deshalb ist es ein echter Sieg für uns Kulturpolitiker, dass wir bei der Vorbereitung des Mandatstextes die Audiovisuellen Medien "vor die Klammer" ziehen und innerhalb des Mandates dafür den Verweis auf die Unesco-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt festlegen konnten.

Denn das war keineswegs selbstverständlich: Deutschland ist der Konvention 2007 beigetreten, die EU 2006, die USA sind es bis heute nicht. Umso wichtiger ist es, dass der Bezug auf diese Konvention zum Schutz der Kulturellen Vielfalt nun die oberste Maxime bei den TTIP-Verhandlungen ist.

Gerade durch die medienbeherrschende Stellung der USA fürchten viele EU-Mitgliedsstaaten eine Beeinträchtigung unserer kulturellen Identität.

Dies stellt auch eine immense wirtschaftliche Gefahr dar, die deutschen Interessen zuwider läuft, da eine Verdrängung der europäischen Inhalte, Dienstleistungsanbieter und Geschäftsmodelle durch die US-amerikanischen droht.

Der Marktanteil an US Filmen in Deutschland beträgt circa 70 Prozent und erreicht in einigen EU-Staaten mehr als 90 Prozent; demgegenüber liegt der Anteil europäischer Filme auf dem US-Markt nur bei circa 7 Prozent.

Generell hat sich das Ungleichgewicht der Handelssituation in den letzten Jahren eher verschlechtert, obwohl die USA ihren audiovisuellen Bereich in hohem Maße liberalisiert haben.

Eine Liberalisierung der Video-on-demand Dienste könnte dazu führen, dass viele US-Filme online verfügbar wären, bevor sie in Europa in die Kinos kämen.

Bisherige Maßnahmen zur Förderung des europäischen Films, wie Fernsehquoten oder die Filmabgabe, stünden ebenfalls in Frage. Hinzu käme die bestehende Vormachtstellung der US- Konzerne im Internet wie Google und Apple, die nicht in unserem Sinn sein kann. Wir dürfen nicht vergessen: Medienmacht ist Meinungsmacht, Datenmonopole sind Deutungsmonopole so einfach geht manchmal die Gleichung.

Die zu erwartenden problematischen Auswirkungen beträfen sehr unterschiedliche Aspekte von Fragen des Datenschutzes, da in den USA andere Standards gelten, bis hin zu der weiter wachsenden Dominanz von US-Inhalten auf dem europäischen Markt. Darüber hinaus wären Unternehmenskonzentrationen zu erwarten, die dem Pluralismus der Medien in Europa kaum zugute kämen.

Eine Folge des völlig anderen Kulturverständnisses in den USA ist aber neben konkreten Folgen in einzelnen Branchen auch ein völlig anderes Verständnis des Urheberrechts. Während wir zuallererst den Urheber im Blick haben, denkt das US-amerikanische Copyright-System vielmehr vom Nutzer her.

Nach unserem Verständnis muss das Grundprinzip des europäischen Urheberrechts unverrückbar fortbestehen, wonach der Urheber insgesamt sowohl mit seinem Persönlichkeitsrecht als auch seinen ökonomischen Rechten im Mittelpunkt steht. Dazu gehört auch das EU-Urheberrechtswahrnehmungsgesetz, das zum einen die Rechtsaufsicht der Verwertungsgesellschaften regelt und zum anderen die kulturelle und soziale Verantwortung der Verwertungsgesellschaften festlegt.

Um das Freihandelsabkommen einmal ins rechte Verhältnis zu rücken, möchte ich einmal darauf hinweisen, dass bei allen bisher abgeschlossenen Freihandelsabkommen der Europäischen Union oder bilateralen Abkommen zwischen Deutschland und anderen Staaten immer Sonderregelungen für Kultur und Medien vereinbart wurden.

Für Audiovision gab es immer eine Bereichsausnahme, im Kulturbereich galten die minimalen Verpflichtungen zur wirtschaftlichen Öffnung, die im Rahmen des GATS seit 1995 auch für Deutschland gelten und den kulturwirtschaftlichen Bereich betreffen.

Seit 1995 ist trotz einer Vielzahl an bi- und multilateralen Abkommen keine einzige neue Liberalisierungs-Verpflichtung im Kultur- und Medienbereich für Deutschland hinzugekommen. Nichts anderes als diesen Status quo fordere ich auch für das Freihandelsabkommen mit den USA.

Ich fordere daher: Es dürfen keine weiteren Verpflichtungen aufgenommen werden, als ohnehin in WTO / GATS bereits gelten. Keine neuen Verpflichtungen für Kultur und Medien heißt durchgängige, komplette Ausnahme vom Anwendungsbereich für Audiovision und Aufrechterhaltung aller bisherigen Vorbehalte für den Kulturbereich. Das war bisher üblich und das ist auch hier so verabredet. Der Verweis auf die Unesco-Konvention ist ein guter Schutzschild.

Zusätzlich fordere ich eine Generalklausel, die Maßnahmen zum Schutz der kulturellen Vielfalt und der Meinungsvielfalt in allen Bereichen - auch Telekommunikation oder Urheberrecht - und durchgängig bei allen Kapiteln - auch Investitionsschutz oder regulatorische Zusammenarbeit - ausdrücklich für rechtmäßig erklärt, selbst wenn dem andere Bestimmungen des Abkommens entgegenstehen.

Für das US-Ziel der nationalen Sicherheit ist dies in fast allen bestehenden Freihandelsabkommen anerkannt.

Andernfalls sehe ich europäische Errungenschaften und Standards bedroht: Buchpreisbindung, öffentlich finanzierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Verbraucherschutz Jugendschutz, Datenschutz, Schutz kultureller Vielfalt, Meinungsvielfalt und Urheberrecht.

Es wäre ein regelrechtes Fiasko, wenn europäische Kulturförderungen künftig diskriminierungsfrei auch US-Einrichtungen zustünden und womöglich einklagbar wären.

Wir fordern wie alle unsere EU-Partner nachdrücklich die Vorlage sämtlicher US-Verhandlungsdokumente. Bislang erhalten wir diese nicht. Demokratische Kontrolle und Legitimation sind ohne Transparenz nicht denkbar.

Nur mit Transparenz entsteht Akzeptanz. Und die braucht das TTIP nicht nur bei uns politischen "Funktionären", sondern nicht zuletzt in der Bevölkerung.

Und wir fordern eine Person, die in der Verhandlungs-Delegation die Belange der Kultur vertritt. Ich habe deshalb EU-Kommissarin Vassiliou angeschrieben und um eine Benennung gebeten.

Weiterhin habe ich das Thema TTIP auf die Tagesordnung der morgigen Sitzung des Kulturministerrats setzen lassen.

Ich bin nicht für eine "Wagenburgmentalität" in Fragen der Kultur, aber eines ist sicher: Das Abkommen ist von großer Tragweite für unsere kulturelle Vielfalt, den Meinungspluralismus und letztlich für den maßgeblichen Wesenszug der Kulturnation Deutschland, für unsere Identität. Selbst wenn sich bei diesem Abkommen auf beiden Seiten Demokratien gegenüberstehen, geht es nicht zuletzt darum,"unser" europäisches Verständnis von Demokratie zu schützen. In dieser Hinsicht sind wir alle Gallier...