Redner(in): Angela Merkel
Datum: 19. Juni 2017
Anrede: Meine Damen und Herren,sehr geehrte Frau von der Lühe,sehr geehrter Herr Müller,
Quelle (evtl. nicht mehr verfügbar): https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2017/06/2017-06-19-rede-merkel-deutscher-verbrauchertag.html
Man kann die Genesis des vzbv gut nachvollziehen, wenngleich Sie sich vielleicht eines Tages einen noch geschmeidigeren Namen geben. Aber es war ja ein Schritt der Verbraucherzentralen und der Verbraucherverbände ich gucke einmal den einen der beiden Parlamentarischen Staatssekretäre an und begrüße beide sowie die Kollegen aus den Parlamenten, sich sozusagen erst einmal zu einer Kraft zu vereinen. Deshalb gratuliere ich dazu erst einmal. Und den Rest machen Sie dann irgendwann; das lege ich in Ihre Hand.
Sie sind heute zu Ihrem Verbrauchertag in die Bolle-Säle gegangen. Das ist ein prima Ort nicht nur, weil die klimatischen Verhältnisse hier für einen ganzen Tag Verbraucherschutz sehr erträglich sind, sondern weil Carl Bolle, auf dessen Namen der Saal hier sozusagen getauft wurde, im 19. Jahrhundert mit Frische und Qualität punktete. Seine Milchprodukte, die er hier vor Ort herstellte, vertrieb er mit eigenen Wagen, die quer durch Berlin fuhren. Sie gingen als Bolle-Wagen in die Geschichte ein, denn das Konzept überzeugte die Verbraucherinnen und Verbraucher. Diese verfügten damals aber noch nicht über so viele Informationen und waren bei ihren Kaufentscheidungen noch mehr auf sich gestellt als die Bürgerinnen und Bürger heute. Ob die Milchprodukte damals den Kriterien genügten, die wir heute an Milchprodukte anlegen, weiß ich nicht. Jedenfalls war Bolle eine Innovation.
Zum Glück hat sich die Souveränität des Verbrauchers inzwischen deutlich verbessert. Sie machen hier deutlich: Verbraucher zählen. Das ist ein sehr schönes Motto. Sie zählen auf der einen Seite als wichtige Kunden und als Bürgerinnen und Bürger eines Landes, aber sie zählen eben auch mit und gucken und sind aufmerksam. Und was wir alle hoffen, das ist, dass alle die, die zählen, auch wählen. Denn an einer hohen Wahlbeteiligung ist uns in der Demokratie immer gelegen. Zu souveränen Bürgerentscheidungen gehört eben auch ein guter Verbraucherschutz.
Die Tatsache, dass wir bei den Ressorts eine Veränderung vorgenommen haben, deutet auch darauf hin, dass Verbraucherschutz nicht mehr, wie zu Zeiten Bolles, nur eine Domäne des Landwirtschaftsministeriums sein kann. Dem heutigen Landwirtschaftsminister ist das nicht leicht gefallen. Das will ich nicht nur zu seiner Ehrenrettung sagen, sondern ich will auch anmerken, dass das aus seiner Überzeugung heraus ein schwieriger Schritt war. Die Verlagerung zum Justizminister hat natürlich deutlich gemacht, dass Verbraucherschutz heute viel breiter angelegt ist, als sich allein um Lebensmittelfragen und Fragen der gesunden Ernährung zu kümmern, wenngleich dies für viele Menschen nach wie vor ein ganz überragendes Thema ist.
Ich möchte gleich zu Beginn einfach auch danke sagen ich danke Frau von der Lühe und Herrn Müller und den vielen Mitstreitern in den Verbraucherzentralen und Verbraucherverbänden. Denn dass sie eine unglaublich wichtige Arbeit für die Menschen in unserem Lande leisten, ist unbestritten. Deshalb ist so ein Tag auch dafür da, danke für Ihre Arbeit zu sagen. Seien Sie ruhig an mancher Stelle auch ein bisschen widerborstig das gehört dazu, sonst werden wir in der Politik gar nicht ausreichend aufmerksam.
Wir haben verbraucherpolitische Themen, die so vielfältig sind wie das Leben selbst. Sie haben hier drei Beispiele angeführt. Aber das Spektrum reicht von der Altersvorsorge über Digitalisierung und Energieversorgung bis zur Finanzanlage und zu Fragen rund ums Bauen und Wohnen und natürlich zur Ernährung. Natürlich wissen wir, dass jeder sichere und gute Lebensmittel haben und jeder gut leben will. Deshalb haben wir auch das neue Bundeszentrum für Ernährung geschaffen. Damit haben wir eine neue Anlaufstelle, um kompetente, neutrale und wissenschaftlich fundierte Informationen zu all den Fragen, die sich rund ums Essen und Trinken ranken, zu geben.
Für uns ist es zunehmend wichtig, dass Waren auch nachhaltig produziert werden. Das heißt, Umwelt- und Sozialstandards spielen eine zunehmend wichtige Rolle und interessanterweise auch in der öffentlichen Diskussion über Handelsabkommen also nicht nur bei uns im Lande, die wir mit anderen schließen. Da haben wir ein sehr interessantes erstes Beispiel: das Freihandelsabkommen mit Kanada, in dem ungleich mehr als früher soziale Standards, Verbraucherstandards und ökologische Standards Berücksichtigung finden und in dem auch moderne Formen der Streitschlichtung verankert sind.
Wir haben erlebt, dass die klassischen Freihandelsexperten natürlich ein bisschen sorgenvoll sind, wenn plötzlich alle mitsprechen und sagen: Ja, aber wir wollen uns auch einmischen. Meine Bitte an Sie ist nur weil Sie jetzt ein Entree haben und auch bei Freihandelsabkommen mitreden: Seien Sie nicht sozusagen fundamentalkritisch. Das gibt es ja auch in der Gesellschaft. Herr Müller sagt gerade, bei ihm ist das nicht der Fall; da bin ich ja zufrieden. Denn solche Handelsabkommen sind ungleich gerechter als Handelsabkommen, die nur Zollfragen betreffen. Das waren die Handelsabkommen alter Art. Aber gerade mit Ländern, die auch unsere Wertevorstellungen weitestgehend teilen und das ist bei Kanada der Fall, haben wir natürlich viel mehr Möglichkeiten, auch international Standards zu definieren, die dann bei vielen anderen bilateralen Handelsabkommen, die rund um die Welt geschlossen werden, Schule machen könnten.
Einen zweiten Bereich möchte ich auch ganz offen ansprechen. Gerade auch im Umgang mit Afrika, mit unserem Nachbarkontinent, ist die Frage fairen Handels und fairer Handelsabkommen nach wie vor ein nicht ausreichend gelöstes Problem. Wir werden im Herbst einen EU-Afrika-Gipfel haben, auf dem die Zukunft der Handelsabkommen mit den Ländern Afrikas eine Rolle spielen wird. Wir haben zwar relativ gute Regelungen für die ärmsten Länder das ist okay, aber sobald ein afrikanisches Land in den mittleren Bereich aufrückt, das heißt, sich positiv entwickelt, sind die Handelsabkommen nicht so gerecht, wie sie sein sollten. Wir werden das Cotonou-Abkommen demnächst neu verhandeln müssen. Da müssen unsere neuen Erkenntnisse einfließen. Da muss Europa im Sinne der Tatsache, dass man auch Afrika eine gute Entwicklung gönnt, manchen Kompromissschritt gehen.
Wir haben als Industrieländer eine besondere Verantwortung für nachhaltige Produkte, Produktionsbedingungen, Ressourcenverbrauch und globale Handelsketten ein Thema, das wir beim G20 -Treffen genauso auf die Tagesordnung gesetzt haben wie beim G7 -Treffen, als Deutschland auch Gastgeber war. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr auch das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum erarbeitet. Daran hat sich auch Ihr Bundesverband intensiv beteiligt. Und dafür möchte ich herzlich danken.
Natürlich spielt das Thema auch in unserer Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie eine herausgehobene Rolle. Sie wissen, dass wir für die Umsetzung der Agenda 2030 alle Länder in die Pflicht genommen haben, jeweils Nachhaltigkeitsstrategien aufzulegen. Bei den Millenniumszielen waren es nur die Entwicklungsländer, die bestimmte Ziele erreichen sollten; wir haben das mit unserer Entwicklungshilfe unterstützt. Jetzt sind alle Länder auf die gleiche Ebene gesetzt. Ich finde das sehr schön, weil es zeigt, wo wir stehen, und weil auch wir als Industrieländer in die Pflicht genommen werden, zu berichten. Dabei spielt das Thema nachhaltiger Konsum eben auch eine zentrale Rolle. Und deshalb ist das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum so wichtig.
Ein zweiter großer Pfeiler ist der Umstieg auf erneuerbare Energien. Die Energiewende wird von der Mehrheit der Bevölkerung befürwortet; daran gibt es keinen Zweifel. Die erneuerbaren Energien sind inzwischen die zentrale Säule unserer Stromversorgung geworden. Der Verbraucher möchte auf der einen Seite eine umweltfreundliche, nachhaltige, auf der anderen Seite aber auch eine kostengünstige Energieversorgung. Die deutsche Wirtschaft möchte das auch, denn wir müssen ja wettbewerbsfähig bleiben. Das heißt, Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit bzw. Bezahlbarkeit sind die Zielpunkte. An diesem Zieldreieck dieses Riesenprojekts der Energiewende zerrt es natürlich hin und wieder sehr stark.
Wir haben in dieser Legislaturperiode mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wesentliche Schritte unternommen. Die zweite Novelle ist sozusagen zum ersten Mal ein Paradigmenwechsel, denn wir müssen jetzt darauf achten, dass die erneuerbaren Energien Schritt für Schritt Marktfähigkeit erlangen. Es darf keine Subventionierungsmaßnahme auf Dauer sein. Die EEG-Umlage ist erheblich gestiegen. Sie wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern getragen, auch positiv gesehen; und trotzdem sagt man uns: Passt auf ihr müsst eine Kohärenz von Leitungsausbau und Ausbau der erneuerbaren Energien haben und euch darum bemühen, dass es vernünftige Preise beim Ausbau der erneuerbaren Energien gibt.
Wir haben mit dem Ausschreibungsmodell bereits erste Erfahrungen gesammelt. Manches, was befürchtet worden war, ist nicht eingetreten. Wir haben schon bei der Photovoltaik gesehen, dass durchaus Preisreduktionen erfolgten. Einer der Vorwürfe lautete ja: Wenn ihr Ausschreibungen macht, dann werdet ihr sehen, dass die Bürgerparks zum Beispiel bei der Windenergie hinten runterfallen. Das stimmt nicht, sie haben jetzt Zuschläge bekommen; und trotzdem haben wir Preisreduktionen. Es lohnt sich also, diesen Weg zu gehen, wobei wir natürlich immer aufpassen müssen, dass wir die Ausschreibungsbedingungen so definieren, dass sich möglichst alle daran beteiligen können.
Wir haben des Weiteren das große Thema Energieeffizienz. Hierbei möchte ich darauf hinweisen, dass wir manches noch nicht so geschafft haben, wie ich es mir vorgestellt hatte. Wir haben in Deutschland schon so viele Steuermaßnahmen ergriffen, aber die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung ich werde dafür sorgen, dass meine Partei sie ins Programm schreibt hat noch nicht gegriffen. Ich habe ehrlich gesagt überhaupt noch nie in der Bundesrepublik Deutschland erlebt, dass wir mit einem sich so offensichtlich rechnenden Steuerprogramm solche Schwierigkeiten haben. Ich habe auch noch nicht erlebt, dass Handwerks- , Wirtschafts- , Umwelt- sowie Verbraucherschutzverbände dafür sind und wir trotzdem noch keine Einigung mit den Bundesländern erzielt haben. Aber wir versuchen es noch einmal; ich verspreche es Ihnen. Stattdessen haben wir Kfw-Programme, die auch sehr, sehr wichtig und hilfreich sind, was die Gebäudesanierung anbelangt. Aber wenn man sich überlegt, dass der große Teil unserer Wohnungen vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 gebaut worden ist und dementsprechend nicht hinreichend saniert ist, dann muss man ganz einfach sagen, dass das nach wie vor ein schlafender Riese ist, den wir wecken müssen, um Energieeffizienz deutlicher und schneller erhöhen zu können.
Wir versuchen, die Digitalisierung mit der Energiewende zusammenzubringen. Das Stichwort Smart Home erscheint manch einem noch ein bisschen in die Zukunft weisend, aber ich möchte Sie an dieser Stelle ermuntern, sich den neuen Möglichkeiten zu öffnen. Das geht jetzt doch im Galopp. Ob man nun den eigenen Energieverbrauch besser regulieren kann, ob man sich besser vor Wohnungseinbruch schützen kann, ob pflegebedürftige Menschen viel länger eigenständig bleiben können all das werden Möglichkeiten sein, die sich durch die Digitalisierung eröffnen. Da werden die Verbraucherzentralen auch wieder ein riesiges Aufgabenfeld sowohl bei der Produktbewertung als auch bei der Kundenunterrichtung bekommen, denn für manchen ist das noch ein Buch mit vielen Siegeln. Ich will ganz ehrlich zugeben: Auch ich bin noch nicht da angelangt, dass mir der Kühlschrank automatisch auf das Smartphone schreibt, welchen Füllstand er erreicht hat. Aber das kommt; und es wird eine junge Generation geben, die in diese Zeit hineinwächst und das dann ganz selbstverständlich nutzen wird, auch wenn meiner Altersklasse das heute als etwas Fernes erscheint.
Das Gleiche wird mit dem smarten Auto passieren. Das autonome Fahren wird schneller kommen, als wir dachten. Wenn man sich vor Augen führt, dass sich in Ballungszentren 30 Prozent des Verkehrs nur um das Parken ranken, dann ist die Möglichkeit, mit Carsharing, autonomem Fahren und neuen Antriebstechnologien drei Quantensprünge in einem zu vereinen, ein Riesenschritt. Als wir uns 2013 getroffen haben, habe ich noch gedacht, das dauert bestimmt noch 15 Jahre. Wenn man die Dinge heute verfolgt, ahnt man, dass das sehr viel schneller gehen wird. Wir haben auf der A9 bereits ein Testfeld. Wir haben die Straßenverkehrsordnung in Deutschland geändert. Wir haben jetzt international definiert, dass ein Auto nicht mehr ein Konstrukt ist, bei dem ein Mensch hinter einem Steuerrad sitzen muss. Das ist jetzt neu definiert, sodass auch autonomes Fahren möglich ist.
Manch einem wird das noch unwahrscheinlich erscheinen, aber man wird Freizeit gewinnen, weil man Zeitung lesen kann, während man durch Berlin schaukelt. Und das Ganze ich will Sie jetzt nicht erregen ist auch noch sicherer, als wenn Sie selber am Steuer sitzen. Deshalb werden sich auch für die Versicherungen interessante Fragestellungen ergeben, denn in zwei Jahrzehnten wird der Mensch als Autofahrer vermutlich als ziemlich hohes Versicherungsrisiko eingestuft werden, während man für das autonome Fahren bessere Versicherungsprämien bekommt. Das heißt also, schon aus Kostengründen können Sie dann auf das eigene Fahrzeuglenken verzichten. Aber es ist sicher noch vieles rechtlich zu lösen. Wir erwarten, dass sich auch die Verbraucherverbände da munter einmischen.
Nun ist es in diesem Zusammenhang natürlich ganz besonders wichtig, dass die Politik einen Schwerpunkt auf Bildung legt, um all diese neuen Entwicklungen an die Menschen zu bringen. Das ist auch eine Frage der Lehrerausbildung. Und das ist auch eine Frage der digitalen Infrastruktur, an die nicht nur Wohnungen und Gewerbegebiete, sondern auch Schulen angeschlossen werden. Für den Breitbandausbau haben wir uns das Ziel gesetzt, bis 2018 jeden Haushalt mit 50 Megabit pro Sekunde zu versorgen. Das werden wir auch schaffen; aber wir schaffen es zu einem Zeitpunkt, an dem die allermeisten bereits sagen: Das reicht uns nicht; wir haben jetzt das Gigabit-Zeitalter. Deshalb haben wir auf dem letzten Digitalgipfel in Ludwigshafen darüber diskutiert, dass wir bis 2023/25 die Infrastruktur im Gigabitbereich schaffen müssen. Das wird etwa für alle Möglichkeiten der Telemedizin sehr wichtig sein, ebenso wie für das autonome Fahren. Da reicht es nicht, nur die Wohnung zu berücksichtigen, sondern es müssen auch entlang der Straßen vernünftige Bandbreiten verfügbar sein.
Wir müssen die Digitalisierung im europäischen Kontext meistern. Die Entwicklung des digitalen Binnenmarktes ist von allergrößter Bedeutung. Hier haben wir auch schon etliche Erfolge zu verzeichnen. Ich glaube, das Ende der Roaming-Gebühren in der Europäischen Union wird auch von den Verbraucherverbänden gutgeheißen. Sehr verhaltener Beifall. Aber spätestens beim Italienurlaub, oder wo auch immer Sie Urlaub machen, werden Sie noch einmal daran denken. Und auch die Möglichkeit, Onlineabonnements grenzüberschreitend zu nutzen, ist ein Fortschritt. Wir haben aber noch sehr, sehr viel, insbesondere im urheberrechtlichen Bereich, zu tun. Da sind wir im Augenblick in der Gesetzgebung sehr verhakt zwischen den Befürwortern der digitalen Welt und denen, die sich um den Inhalt des Urheberrechts kümmern. Und leider stehen wir im Bundestag wieder in einer Situation, in der nicht ganz klar ist, ob wir in dieser Legislaturperiode noch handlungsfähig sein werden. In Europa ist es nicht ganz anders. Und keine Regelung wir hatten schon in der letzten Legislaturperiode im Urheberrecht nichts hinbekommen über acht Jahre zu haben, ist nicht gut und richtig, weil dies sozusagen dem Wildwuchs ein bisschen das Feld öffnet. Deshalb müssen die Digitalfreaks und die berechtigten Anliegen der Content-Befürworter und derer, die sich um den Inhalt kümmern, besser zusammenkommen. Ich hoffe, dass wir das in den nächsten vierzehn Tagen noch schaffen aber Herr Kelber guckt ungefähr so unsicher wie ich. Und jeder hat ja gute Argumente. Aber ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir den Schutz geistigen Eigentums und geistige Kreativität auch im Internet um des billigen Angebots willen nicht völlig unter den Tisch fallen lassen dürfen. Das will ich auch noch einmal hervorheben.
Wir brauchen jetzt die Ausrollung von 5 G das ist die neue Breitbandmöglichkeit mit geringen Latenzzeiten, damit wir dann auch mit einer Datenübertragung in Echtzeit zum Beispiel telemedizinische Angebote nutzen können oder autonomes Fahren ermöglichen. Das wird uns wahrscheinlich wieder neue Diskussionen über die Netzneutralität bringen. Aber die haben wir ja schon einmal ganz gut bewältigt; dann werden wir das auch das nächste Mal gut hinbekommen.
Wir müssen uns natürlich auch mit der Frage der Datensicherheit beschäftigen ein zentrales Thema im Verbraucherschutz. Hierbei ist der Europäischen Union mit der Datenschutz-Grundverordnung ein Meilenstein in der Rechtsetzung gelungen. Sie wird nächstes Frühjahr in Kraft treten. Deutschland hat sie bereits in nationales Recht umgesetzt; damit sind wir in Europa Vorreiter. Aber die Verordnung enthält eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe. Um diese unbestimmten Rechtsbegriffe wird jetzt sozusagen die Schlacht ausbrechen. Und wir müssen auf eines aufpassen: Auf dem Digitalgipfel war schon spürbar, dass insbesondere die mittelständischen Firmen, wenn sie nächstes Jahr die Datenschutz-Grundverordnung anwenden müssen, möglichst viel Klarheit brauchen. Ich habe den Vorschlag unterbreitet, dass wir vielleicht auf bestimmte Branchen bezogen Musterentwürfe der Nutzung erstellen, eventuell sogar mit Frankreich zusammen, sodass wir in Europa zumindest vorzeichnen können, wie wir uns das insgesamt vorstellen, damit wir nicht jedes einzelne mittelständische Unternehmen in eine schwierige Rechtsdiskussion hineinbringen. Das sollte kein Punkt sein, an dem sich Anwaltskanzleien sehr gut Klienten schaffen können und der deutsche Mittelstand davon abgehalten wird, auf einer klaren Rechtsgrundlage zu arbeiten. Ich würde auch Sie bitten, zwischen den Datenschützern und den Nutzern gute Vermittler zu sein, weil das ein sehr, sehr wichtiger Punkt ist.
Wir werden solche Standards, wie wir sie mit der Datenschutz-Grundverordnung in Europa haben, auch international brauchen. Das ist noch ein weiter Weg, aber mit Sicherheit wichtig. Deshalb haben wir während unserer G20 -Präsidentschaft das Thema Digitalisierung zum ersten Mal auf die Tagesordnung gesetzt und zum ersten Mal die Digital-Minister der zwanzig größten Industrie- und Schwellenländer eingeladen. Wir haben über Fragen der Cybersicherheit, über mögliche globale Regelungen zum Datenschutz gesprochen. Im März hat dazu auch ein G20 Consumer Summit stattgefunden auch etwas, das wir nach vorn bringen wollen. Die G20 ist keine gesetzgebende Instanz, aber sie kann sehr wohl Bewusstsein schaffen und Vorbereitungen für internationale Regelungen treffen.
Meine Damen und Herren, wir haben auch in Deutschland mit dem Bundesdatenschutzgesetz einen weiteren Schritt gemacht, um vor allem mehr Transparenz zu schaffen. Es ist ein Kompromiss zwischen Bund und Ländern. Es gibt damit eine umfangreiche Neuordnung der Informationspflichten für alle, die Daten verarbeiten. Ich glaube, das ist auch ein wichtiger Schritt in Richtung der Verbraucher.
Wir haben im Übrigen im Zusammenhang mit dem Bund-Länder-Finanzausgleich man sagt ja bei deutschen Mittelständlern manchmal, dass sie "hidden champions" seien, weil sie eigentlich Weltmarktführer sind eine "hidden Neuerung", eine kaum bemerkte Neuerung, erreicht: Wir sind zwischen Bund und Ländern übereingekommen, ein einheitliches Bürgerportal zu schaffen, mit dem jeder Bürger, egal auf welcher Ebene er einsteigt auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene, seine Kontakte mit dem Staat herstellen kann. Das heißt, die Bürger müssen sich nicht auf jeder Ebene neu anmelden, alle Daten neu eingeben. Das ist sogar ein Beitrag zur Datensparsamkeit, da es nicht zur permanenten Neuerhebung kommt. Das Vorhaben wollen wir in der nächsten Legislaturperiode in die Tat umsetzen.
Wir haben mit den Verbraucherzentralen sozusagen Marktwächter für die digitale Welt und auch Marktwächter das sind sie schon etwas länger für die Finanzwelt. Sie beobachten das Marktgeschehen, werten es aus und machen auf Gefahren aus Verbrauchersicht aufmerksam. Das hilft dann auch der Politik, zu entscheiden. Finanzmarktwächter teilen ihre Erkenntnisse inzwischen auch direkt mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das ist ungefähr so schwierig auszusprechen wie vzbv. Ich habe mir sagen lassen: Das Zusammenspiel funktioniert gut. Das finde ich richtig.
Und auch Ihre Idee eines Vorsorgeprodukts in der Rente ist eine gute Idee. Wir haben uns kurz ausgetauscht. Die Deutschlandrente ist ein interessantes Produkt. Wir müssen nur auf eines aufpassen: Wir werden noch ein geändertes Betriebsrentengesetz verabschieden und dürfen nicht den Effekt erzielen, dass die Arbeitgeber denken: Ach, mit solch einem Vorsorgeprodukt entziehen wir uns unserer Pflicht, die Betriebsrentensäule zu stärken. - Das muss man sich gut angucken; die Ausgestaltung ist noch etwas schwierig. Aber Standardprodukte in der privaten Vorsorge zu entwickeln, halte ich für sehr wichtig. Ich will an dieser Stelle auch sagen: Wenn dieses Betriebsrentengesetz verabschiedet wird, dann ist darin auch etwas für die private Vorsorge enthalten, nämlich dass bei denjenigen, die privat vorgesorgt haben, in dem Falle, dass sie Grundsicherung bekommen, nicht mehr alles verrechnet wird, sondern ein wirklicher Anreiz besteht, auch wenn man das Grundsicherungsniveau in der Rente nicht erreicht. Das ist psychologisch eine sehr wichtige Maßnahme, weil sich sonst viele fragen: Warum nehme ich ein solches Vorsorgeprodukt überhaupt in Anspruch?
Wir haben, um Kleinanleger zu schützen, die BaFin nun auch gesetzlich befugt, erforderlichenfalls zu intervenieren. Sie kann den Verkauf, den Vertrieb und die Vermarktung bestimmter Vermögensanlagen und Finanzinstrumente einschränken oder gar verbieten. Wir haben ihr also eine starke Stellung gegeben. Auch dem Bundeskartellamt haben wir erweiterte Kompetenzen eingeräumt. Bei Verdacht auf Verstöße gegen das Verbraucherrecht kann das Bundeskartellamt diesen Verstößen nachgehen. Wir haben jetzt also nicht nur sektorale Regelungen, sondern auch Regelungen getroffen, die die Eingreifmechanismen stark verbessern; und das befürworte ich sehr.
Nun, das waren alles nur Ausschnitte aus der gesamten Breite dessen, was im Verbraucherschutz zu beachten ist. Aber ich glaube, es hat sich gezeigt, dass es in vielen Fragen eine Reaktion der Politik auf die Bedürfnisse und Herausforderungen gibt, die Sie vonseiten der Verbraucherzentralen und der Verbraucherverbände sehen. Wir werden in dieser konstruktiven, zum Teil auch kritischen Zusammenarbeit weitergehen. Wir freuen uns, dass Sie auch eine Vertrauensinstitution für die Bürgerinnen und Bürger sind.
Im Vergleich zu den Zeiten Carl Bolles ist die Produktauswahl heute fast unübersehbar. Es gibt für nahezu alles alternative Produkte aus den verschiedensten Regionen. Und deshalb ist es so wichtig, dass man sich auf Organisationen verlassen kann, die prüfen, die öffentlich billigen oder öffentlich missbilligen. Es ist wichtig, sich auf unabhängige Informationen verlassen zu können. Das ist insbesondere in Zeiten des Internets wichtig. Zertifizierte Informationen bieten ein Stück Sicherheit. Ansonsten ist man zwischen Werbung und Information ziemlich schnell verlassen. Und es ist auch wichtig, sich auf rechtliche Vorgaben verlassen zu können. Mit diesem Dualismus will ich es für heute belassen und freue mich, bei Ihnen gewesen zu sein. Ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Tag. Alles Gute und danke für Ihre Arbeit.