Redner(in): Bernd Neumann
Datum: 26.08.2007
Untertitel: - Es gilt das gesprochene Wort -
Anrede: Anrede,
Quelle (evtl. nicht mehr verfügbar): http://www.bundesregierung.de/nn_914560/Content/DE/Archiv16/Rede/2007/08/2007-08-26-rede-eroeffnung-barockgartens-schloss-gottorf,layoutVariant=Druckansicht.html
ich bin gern der Einladung meines Freundes Peter-Harry Carstensen hier nach Schloss Gottorf gefolgt. Und zwar aus mehreren Gründen.
Der erste Grund hat mit Schleswig-Holstein zu tun: Als Kulturminister bin ich jedes Mal aufs Neue begeistert über das für ein Flächenland so reiche und vielfältige Kulturleben.
Das habe ich zuletzt am 15. Juli in Lübeck bei der Eröffnung des Schleswig Holstein Musik Festival erlebt. Ich finde es großartig, wie es gelingt, eine ganze Landschaft zum Klingen zu bringen und zugleich ein musikalisches Markenzeichen für Deutschlands Norden zu schaffen.
Bemerkenswert ist zudem das reiche kulturelle Erbe, sind die Traditionen dieses Kulturraumes, die auch, verehrte Königliche Hoheit, in der gemeinsamen deutsch-dänischen Vergangenheit wurzeln. Deshalb danke ich Ihnen, dass Sie uns hier in Schloss Gottorf die Ehre Ihres Besuchs erweisen und grüße Sie im Namen der Bundesregierung ganz herzlich.
Ich bin aber auch aus einem zweiten Grund gern nach Schloss Gottorf gekommen:
Es ist außergewöhnlich, dass der Kulturstaatsminister zur Einweihung eines mit beträchtlichen Kosten wiederhergestellten Kulturdenkmals eingeladen wird, ohne dass der Bund etwas bezahlen musste. Solche Objekte sind mir die liebsten. Umso mehr muss ich loben, wie die Summe für den Garten aufgebracht wurde. Nämlich durch ein großartiges Engagement von Sponsoren und Mäzenen, die mit der öffentlichen Hand, dem Land Schleswig-Holstein, zu einer fruchtbaren Partnerschaft zusammenkamen. Was für Schleswig-Holstein gilt, gilt für ganz Deutschland: Ohne gemeinnütziges Engagement von privater Seite, von Stiftungen oder Mäzenen, wäre die Vielfalt und Einzigartigkeit der Kultur in Deutschland gar nicht aufrecht zu erhalten.
Deshalb habe ich mich in der Bundesregierung mit Erfolg dafür eingesetzt, dass von den jetzt auf den Weg gebrachten steuerlichen Maßnahmen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagement auch und vor allem die Kultur profitiert. So werden
der mögliche steuerliche Spendenabzug auf 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte und der Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen auf 1 Millionen Euro deutlich angehoben. Dadurch ist das Spenden für die Kultur attraktiver.
Außerdem konnte ich durchsetzen, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen für kulturelle Einrichtungen uneingeschränkt erhalten bleibt. Denn der damit verbundene Anreiz ist für die Fördervereine und Freundeskreise von Kultureinrichtungen von großer Bedeutung. Wir wollen die Bürger damit ermutigen, sich zu engagieren.
Auch wenn der Bund beim Barockgarten selbst nicht beteiligt war, so sind wir aber an anderen Stellen im schleswig-holsteinischen Kulturleben durchaus präsent: So zum Beispiel bei der Otto-von-Bismarck-Stiftung in Friedrichsruh, beim Dänen-Museum in Flensburg und bei der Unterstützung der friesischen Volksgruppe. Auch für die Johannes-Grützke-Ausstellung hier in der Reithalle hat der Bund einen kleinen Beitrag geleistet.
Was nun den Barockgarten und das Globushaus betrifft, so war noch vor wenigen Jahren für den Laien kaum zu erkennen, wie schön dieser Ort einst war. Und wie schön er wieder werden könnte.
In der von der Bundesregierung geförderten Bestandsaufnahme historischer Parks und Gärten aus dem Jahre 1991 ist nachzulesen, in welch beklagenswertem Zustand sich der Barockgarten von Schloss Gottorf damals befand.
16 Jahre später sieht das ganz anders aus. Es ist wohl der typisch nordischen Zurückhaltung geschuldet, wenn heute schlicht von der "Eröffnung" des Barockgartens gesprochen wird. Denn im Grunde feiern wir nichts Geringeres als die Wiederauferstehung eines bedeutsamen Kulturdenkmals.
Unsere Denkmäler wie Kirchen, Schlösser und Parks, vermitteln den Menschen Vertrautheit ebenso wie Geschichte und Tradition.
Der finanzielle Löwenanteil für die Denkmalpflege wird von den Ländern erbracht. Der Bund tritt jedoch dort als Mitfinanzierer ein, wo der Aufwand für die Restaurierung von national bedeutsamen Kulturdenkmälern die Kraft der Länder übersteigt. Man kann mit Fug und Recht behaupten, dass die Denkmalförderung des Bundes in Schleswig‑Holstein begonnen hat.
1950 stellte der damalige Innenminister Gustav Heinemann 300.000 DM zum Wiederaufbau kriegszerstörter Baudenkmäler zur Verfügung. Diese Mittel kamen vor allem dem Lübecker Dom und den Kirchen St. Petri und St. Marien in Lübeck zugute. Insgesamt hat der Bund seit damals in ganz Deutschland mit 272 Millionen Euro 534 Kulturdenkmäler vor dem Verfall bewahren können.
In Schleswig-Holstein unterstützen wir im Bereich der Denkmalpflege vier Projekte von nationaler Bedeutung. Dazu gehört zum Beispiel maßgeblich die Restaurierung des Danewerks ( Wikinger Grenzwall ) .
Der Barockgarten von Schloss Gottorf erlaubt uns einen Blick in die zurückliegende Zeit, die in vielem die Grundlage für unsere Gegenwart gelegt hat. Im 17. Jahrhundert bezeichnete der englische Diplomat, Dichter und Architekturkenner Sir Henry Wotton den Park einmal als "Königreich des Blicks".
Heute können wir dieses Königreich, das durch Bündelung vieler Kräfte wiedererstanden ist, der Öffentlichkeit zurückgeben. Und das ist wirklich ein Grund zur Freude!