Redner(in): Angela Merkel
Datum: 05.12.2007

Untertitel: in Berlin
Anrede: Anrede,
Quelle (evtl. nicht mehr verfügbar): http://www.bundesregierung.de/nn_914560/Content/DE/Archiv16/Rede/2007/12/2007-12-05-merkel-konvent-fuer-deutschland,layoutVariant=Druckansicht.html


Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

sehr verehrte Mitglieder des Konvents und Teilnehmer des heutigen Symposiums,

insbesondere darf ich Erwin Teufel als jemanden herzlich begrüßen mit ihm haben wir schon sehr viel und sehr eng zusammengearbeitet; dies aber selbstverständlich nur stellvertretend für alle honorigen Mitglieder des "Konvents für Deutschland".

Sie haben sich vieler Themen angenommen, heute dankenswerterweise nochmals des Themas der Handlungsfähigkeit Deutschlands in Europa. In diesem Zusammenhang ergibt sich eine Vielzahl einzelner Fragen. Ich glaube, dass wir zum Ende dieses Jahres sagen können: Deutschland hatte mit der EU-Ratspräsidentschaft die Chance, einen besonderen Beitrag zu den Fragen zu leisten: Wie stellen wir uns dieses Europa vor? Was ist machbar? Wie können wir Europa handlungsfähiger machen und wie können wir auch die Situation der Nationalstaaten in der Europäischen Union klarer formulieren?

Die Ziele, die wir uns gesetzt haben, haben wir auch zum Großteil erreichen können. In der Politik ist es nicht immer so, dass man Momente abpasst, in denen sich etwas bewegt. Jeder, der politisch tätig war, kennt auch Phasen längerer Erfolglosigkeit. Allerdings war das, was im Zusammenhang mit dem Verfassungsvertrag geschehen war, schon deprimierend genug. Doch danach musste es auch wieder vorangehen.

Wir werden in der nächsten Woche den Vertrag von Lissabon unterzeichnen. Das ist ein Vertrag, in den das darf man auch sagen viele deutsche Forderungen und Ideen eingeflossen sind. Dafür gebührt einigen der hier anwesenden Personen ganz besonderer Dank.

Auf die Grundrechte-Charta gehe ich gleich ein. Bevor ich auf den Entwickler der Grundrechte-Charta zu sprechen komme, möchte ich noch Herrn Ministerpräsidenten a. D. Erwin Teufel herzlich danken. Erwin Teufel hat in seiner Arbeit im Konvent für den Verfassungsvertrag bestimmte Prinzipien in ganz besonderer Weise immer wieder deutlich gemacht. Deutschland hat sich er gehörte zu den Ministerpräsidenten, die das ganz klar formuliert haben aus eigenen Erfahrungen heraus stets eingesetzt für einen föderalen Staatsaufbau Europas, für eine klare Kompetenzordnung zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten und für mehr Demokratie und Bürgernähe. Wir brauchen Klarheit darüber, wer wie es immer so schön hieß die Herren der Verträge sind, und eine Vorstellung davon, was das Subsidiaritätsprinzip bedeutet.

Vieles von dem konnte erreicht werden, wenngleich ich sagen muss, dass man in diesen Verhandlungen immer wieder gespürt hat diese Erfahrung werden viele von Ihnen gemacht haben, wie unterschiedlich die Vorstellungen darüber sind, was ein föderales Gebilde ist. Wer nie in einem solchen gelebt hat, kann sich die Fragen der Kompetenzordnung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, wie wir sie in Deutschland sozusagen mit der Muttermilch aufgesaugt haben, nicht vorstellen. Wer in der eigenen Verfassung keine föderale Struktur festgelegt hat, weiß überhaupt nicht, dass man unterschiedliche Zuständigkeiten regeln kann. Insofern war dies ein durchaus interessanter Erlebnisprozess. Wie viele Definitionen des Subsidiaritätsprinzips man von Skandinavien bis Südeuropa auch immer hören konnte, es wurden zumindest große Anforderungen an die Toleranzbreite gestellt. Es ist eben so, dass gerade über solche Fragen sehr unterschiedlich gedacht wird.

Ich persönlich hätte nie vermutet, welche unterschiedliche Vorstellungen es in Europa allein davon gibt, was die Kommission sein soll. Für uns in Deutschland ich glaube, hierin waren wir uns sogar mit Giscard d'Estaing einig ist das relativ klar: Hier ein Parlament, dort eine Kommission. Da sieht man wenigstens ansatzweise gewisse Regierungsformen und eine parlamentarische Kontrolle. Und die Mitgliedstaaten bilden mit dem Rat so etwas wie eine sehr gewichtige zweite Kammer. Aber eine so einleuchtende und logisch erscheinende Betrachtungsweise findet man in Europa nur außerordentlich selten. Man muss sich mit anderen Vorstellungen auseinander setzen, wobei die nahezu unlösbar erscheinenden Fragen aufgeworfen werden, wem wir welche Verantwortung geben und wie wir das alles ordnen sollen. Daher neige ich nach meinen jetzigen Erfahrungen dazu, das Ganze als einen Prozess zu begreifen, in dem Deutschland aber gut daran tut, eine klare Vorstellung von der Zuordnung von Verantwortlichkeiten zu haben.

Mit dem Reformvertrag ist in Sachen Kompetenzzuordnung mit Sicherheit manches gelungen, obwohl wir beispielsweise noch weit entfernt sind von der Klarheit unseres Grundgesetzes in Bezug darauf, wie Kompetenzen nun wirklich abzugrenzen sind. Ich glaube, dass insbesondere die Frage der Koordinierung eine gewisse Grauzone darstellt, aus der heraus sich Kompetenzen entwickeln können, aus der heraus aber auch mit Hilfe des Subsidiaritätsprinzips eingeklagt werden kann, dass man hier einen Riegel vorschiebt. Auf jeden Fall kann man sagen, dass sich die Zahl der Instrumente, die wir als Mitgliedstaaten zur Verfügung haben, durch diesen Reformvertrag vergrößert und nicht verkleinert hat.

Es ist also nicht einfach, mit 27Mitgliedstaaten voranzukommen. Eine große Kontroverse hat es im Zusammenhang mit den Referenden gegeben, als die Frage gestellt wurde: Was ist dieses Europa jetzt? Deshalb haben sich an Dingen, die uns allen eigentlich ganz natürlich sind Flagge oder Hymne oder andere Symbole, große Auseinandersetzungen entzündet, da selbst diejenigen, die sich zu Hause mit einem Vertrag, in dem die europäische Flagge erwähnt würde, nicht mehr sehen lassen könnten, obwohl sie ganz selbstverständlich die Europa-Flagge weiter bei sich wehen lassen. An solchen Beispielen hat man gemerkt, dass das, was eine Verfassung ausmacht, ganz offensichtlich neben dem rationalen Kern auch einen emotionalen Teil hat. Dieser emotionale Teil ist wegen vieler Unklarheiten über die Zukunft und die Realität Europas von einigen Völkern abgelehnt worden.

Wir hätten uns gewünscht, dass diese Teile im Vertrag enthalten sind. Wenn das jetzt nicht der Fall ist, muss man es nicht umdefinieren und zum Schluss sagen, es sei eigentlich gut, dass es nicht so ist. Es war nicht durchsetzbar. Für die Handlungsfähigkeit Europas war und ist es gut, eine gewisse rationale Verhandlungsführung an den Tag zu legen.

Das institutionelle Paket des Reformvertrages ist ein historischer Fortschritt. Mit wurden die bereits im Verfassungsvertrag angelegten institutionellen Reformen in wesentlichen Bestandteilen beschlossen. In einigen Teilen ist es aber nicht so einzigartig, wie es im ehemaligen Verfassungsvertrag festgelegt worden wäre. Das für mich Frappierende und im Grunde auch Bedauerliche an der gesamten Diskussion ist, dass diejenigen, die in den Referenden Nein zum Verfassungsvertrag gesagt haben, eigentlich Nein zu etwas gesagt haben, was besser war als der jetzige Zustand der Europäischen Union. Der Verfassungsvertrag hatte etliche Kritikpunkte aufgenommen, die von den Bürgern immer wieder aufgeworfen wurden. Trotzdem waren die Verständlichkeit und die Diskussion über den Verfassungsvertrag nicht dergestalt, dass die Bürger den Eindruck hatten, das alles werde aufgenommen. Vielmehr hatten sie den Eindruck, es werde noch komplizierter, noch undurchsichtiger und noch schwieriger.

Ich bin keine Historikerin. Aber wenn man zurückblickt, muss man auch sagen, dass just in dem Moment ein Verfassungsvertrag diskutiert wurde, in dem die Bürger die Erweiterung und die Auseinandersetzung mit der Frage zu verkraften hatten, wie wir mit der Globalisierung umgehen. Insoweit ist die Dienstleistungsrichtlinie zum Fanal oder Symbol der Auseinandersetzung mit der Rolle Europas in der Globalisierung geworden. Abschotten oder öffnen? Die Diskussion darüber hat vieles überlagert. Mit dem Nein in den Referenden sind im Grunde Ängste artikuliert worden. Dies hat uns gezeigt: Wir müssen zunächst die Statik der Europäischen Union wieder neu ordnen. Das ist aus meiner Sicht mit dem institutionellen Paket gelungen.

Dennoch war uns wichtig, dass wir die Grundrechte-Charta erhalten und auch in einer Form erhalten, dass sie zumindest für die Mehrzahl der Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine bindende Wirkung entfaltet. Gedruckt kommt sie nun etwas verschämt daher, aber sie wird in der nächsten Woche vom Europäischen Parlament noch einmal deklamiert. Lieber Herr Bundespräsident Herzog, ich glaube, dass damit ein Stück Ihrer nachpräsidentiellen Arbeit seine richtige und wichtige Würdigung erfährt.

Wenn man sich die Grundrechte-Charta anschaut, erkennt man, dass sie zum Teil durchaus auch durch deutsche Einflüsse geprägt ist. Man sieht aber auch, dass ein hohes Maß an Kompromissbereitschaft notwendig war. Ich habe nie verschwiegen, dass ich mir eine noch stärkere Rückbesinnung auf die geistigen Wurzeln Europas gewünscht hätte. Auch daran sieht man, dass die Behandlung der Fragen des Säkularen und des Laizismus und der Umgang zwischen Staat und Kirche in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union doch sehr unterschiedlich sind. Umso beachtlicher ist es, dass wir im Vertrag selbst einen Kirchenartikel haben. Ich glaube, das ist von großer Bedeutung.

Die Grundrechte-Charta erhält Rechtsverbindlichkeit. Ich glaube, einem wertebewussten Europa steht das wirklich gut zu Gesicht. Denn wenn wir uns in den interkulturellen und interreligiösen Dialog begeben wollen, dann wäre es nicht schlecht, dass wir als Europäerinnen und Europäer eine gemeinschaftliche Vorstellung von dem hätten, was uns wichtig ist, aus welchen Wurzeln sich unsere Gedanken speisen. Großbritannien und Polen haben sich für einen anderen Weg entschieden. Wir müssen das respektieren und werden sehen, wie sich die Geschichte weiterentwickelt.

Wir haben nun das europäische Bürgerbegehren. Damit wird zum ersten Mal ein Element direkter Demokratie auf europäischer Ebene eingeführt. Ich bin gespannt, wann es erstmalig zu einer Million Unterschriften kommt, um die Kommission aufzufordern, Vorschläge für europäische Rechtsakte einzubringen. Ich persönlich bin plebiszitären Elementen gegenüber sehr zurückhaltend.

Wenn sich über das Bürgerbegehren eine europäische Öffentlichkeit herausbildete, dann wäre dies allerdings eine sehr interessante Erfahrung. Denn wenn man sich heute die Presseschauen der europäischen Mitgliedstaaten kommen lässt, muss man feststellen, dass unter 27Mitgliedstaaten mindestens 20 sehr verschiedene prioritäre Wahrnehmungen herrschen. Gäbe es ab und an einmal ein Thema, das ganz Europa zur gleichen Zeit in gleichem Maße beschäftigte, so wäre dies auch eine interessante und gemeinschaftsstiftende Erfahrung der Bürger Europas.

Unstrittig ist, dass der Reformvertrag die Rechte des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente und damit auch die Demokratie in Europa stärkt. Das Europäische Parlament wird jetzt neben dem Rat zum gleichberechtigten Mitgesetzgeber. Das Europäische Parlament wählt künftig den Kommissionspräsidenten. Das heißt, das Amt des Kommissionspräsidenten wird demokratisch legitimiert. Das ist etwas, was ich außerordentlich begrüße. Denn ich finde es schon merkwürdig, die europäischen Einwohner zu einer Europawahl zu bitten, daraus die Parlamentszusammensetzung herauszubilden und anschließend zu sagen: Die Wahl der Kommission und ihre Besetzung finden zwar zum gleichen Zeitpunkt statt, haben aber mit dem Ausgang der Wahl nichts zu tun, sondern sind das Spiegelbild der nationalen Wahlen, die irgendwann in den einzelnen Mitgliedstaaten stattgefunden haben.

Dass das Europäische Parlament den Kommissionspräsidenten wählt, ist eigentlich schon eine kleine Bewegung hin zu meiner Vorstellung von der Rolle der Kommission und nicht hin zu der Vorstellung jener, die glauben, die Kommission sei sozusagen ein Konglomerat von nationalen Abgesandten, die in beamtischer Tätigkeit dem Rat zuzuarbeiten haben. Für mich ist die Kommission dagegen jene Gruppe, die die Rechtsakte für die Teile der europäischen Realität vorschlägt, für die Europa eine Kompetenz hat, und denen dann das Europäische Parlament durch die parlamentarischen Beratungen natürlich ebenso die Legitimation gibt wie der Rat.

Die nationalen Parlamente werden deutlich aufgewertet. Sie erhalten mehr Mitspracherechte in den Gesetzgebungsverfahren. Eine einfache Mehrheit der nationalen Parlamente kann letztlich erwirken, dass eine Kommissionsinitiative zurückgezogen werden muss. Das wird den heilsamen Effekt haben, dass die Parlamente und damit die Parlamentarier der europäischen Mitgliedstaaten enger zusammenarbeiten und sich besser kennen lernen werden.

Das heißt auch, dass nationale Parlamente frühzeitig und umfassend über anstehende Gesetzesinitiativen informiert werden müssen, bevor sie dazu Stellung nehmen. Das heißt natürlich, dass sich Bundestag und Bundesrat früher und intensiver mit europäischen Vorhaben beschäftigen werden, was gut ist, wenn ich an eine ganze Reihe europäischer Rechtsetzungen, beispielsweise an die viel diskutierte Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, denke.

Wie war es denn bisher? Irgendwann wurde etwas verabschiedet. Die Parlamentarier in den nationalen Parlamenten haben das gar nicht verfolgen können. Die Frist bis zum Inkrafttreten beträgt in Europa oftmals viele Jahre. Dann kommt plötzlich wie Phönix aus der Asche oder wie Zieten aus dem Busch irgendein Rechtsakt, der in Kraft tritt und alle Menschen in Deutschland überrascht, weil sich noch nie jemand damit auseinander gesetzt hat. Wir können es uns nicht oft leisten, dass so etwas praktisch bis in die Kommunalpolitik hinein durchschlägt und wir dann jahrelang erklären müssen, was denn vor sieben, acht, neun, zehn Jahren eigentlich stattgefunden hat.

Die nationalen Parlamente werden mit Sicherheit und Freude die Möglichkeit wahrnehmen, zu prüfen, ob die Europäische Union ihre originären Zuständigkeiten einhält oder ob sie jenseits ihrer originären Zuständigkeiten agiert. Damit kann einer so genannten schleichenden Kompetenzausweitung ein Riegel vorgeschoben werden. Ich weiß, dass das vielen auch unter Ihnen, die heute hier sind, eine ganz wichtige Zielsetzung war. Nun werden wir sehen, wie die nationalen Parlamente ihre Rechte wahrnehmen werden.

Wir kommen damit zu einem Punkt, über den wir auch sehr intensiv verhandelt haben: Wie stellt sich das Verhältnis zwischen den Regierungen und des Rates mit seinen Freiräumen zu den parlamentarischen Vorgaben dar? Es gibt einige Mitgliedstaaten, die durch ihre Parlamente sehr rigide sind, was die Vorgaben und die vorhandenen Spielräume ihrer Regierung anbelangt. Wenn alle 27 ein Maximum an Rigidität an den Tag legen, dann können wir in Europa nicht mehr verhandeln und nicht mehr zu gemeinsamen Beschlüssen kommen. Das heißt: Ein Stück gegenseitigen Vertrauens zwischen nationalen Parlamenten und Rat ist notwendig.

Sicherlich wird es auch sehr spannende Diskussionen zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten geben. Denn ich erlebe oft, dass nicht die Parteizugehörigkeit das entscheidende Momentum dafür ist, ob man für oder gegen eine europäische Maßnahme ist, sondern eher die Frage, auf welcher parlamentarischen Ebene man gerade arbeitet, ob man im Europaparlament oder in einem nationalen Parlament sitzt. Besonders interessant ist es, zu sehen, wenn jemand aus dem Europaparlament ins nationale Parlament wechselt und sich dann auch seine gesamte Betrachtungsweise und seine Argumentationsketten umdrehen.

Stichwort: Verteilung von Aufgaben und Zuständigkeiten. Diesbezüglich wird manches klargestellt. Kompetenzen, die nicht ausdrücklich der Europäischen Union zugeordnet sind, bleiben bei den Mitgliedstaaten. Wir müssen, wie ich finde, jetzt am Anfang oder auch im Vorgriff auf die Rechtskraft des zukünftigen Vertrages sehr aufpassen und an einigen Beispielen geradlinig vorgehen. Im Augenblick wird zum Beispieleine Auseinandersetzung um die Bodenschutzrichtlinie geführt. Es ist überhaupt nicht klar, ob es dafür eine europäische Kompetenz gibt. Deutschland hat ein eigenes Bodenschutzgesetz. Aktuell finden gerade wieder Verhandlungen darüber statt, wie sich die Bundesregierung hier positionieren soll. Wie in jedem Verhandlungsprozess gibt es auf der einen Seite jene, die sagen: Lasst uns erst einmal mitmachen, damit wir unsere Bedenken noch einbringen können, weil es sonst ganz schlimm wird. Auf der anderen Seite gibt es diejenigen, die sagen: Da schieben wir gleich einen Riegel vor, wir beteiligen uns überhaupt nicht an dieser Diskussion, weil dies nach dem Subsidiaritätsprinzip überhaupt keine Angelegenheit der Europäischen Union ist.

Deutschland kommt dadurch, dass heute so vieles durch Mehrheitsentscheidung entschieden wird, oft in eine sehr spezielle Rolle. Die Sperrminoritäten zusammenzusammeln, ist bei vielen Fragen nicht ganz einfach. Es gibt eine Vielzahl gerade kleiner europäischer Mitgliedstaaten das muss man anerkennend sagen, die sehr konsensorientiert arbeiten und ganz selten das Mittel einer Blockade oder eines strikten Nein anwenden. Insofern ist das Finden von Sperrminoritäten zur Durchsetzung nationaler Interessen in Zukunft mit Sicherheit schwieriger und wird mit den anstehenden und noch denkbaren Erweiterungen siehe Westbalkan auch nicht einfacher.

Der Reformvertrag macht auch deutlich das war uns wichtig, das war aber auch anderen Mitgliedstaaten wichtig, dass die Kompetenzzuordnung keine Einbahnstraße ist. Wenn man zu der Erkenntnis gelangt, dass bestimmte Kompetenzen auf der Ebene der Nationalstaaten besser ausgeübt werden können, muss es im Prinzip auch möglich sein, sie nach einer bestimmten Zeit wieder an sie zurückzugeben.

Ein Beispiel dazu: Die gemeinsame Agrarpolitik war am Anfang mit Sicherheit eine der konstitutiven Größen, um dieses Europa zusammenwachsen zu lassen. Ich habe auch mit Jacques Chirac oft darüber diskutiert. Hier die Montanunion, dort die gemeinsame Agrarpolitik. Nun ist es in Europa aber mit Kohle und Stahl nicht mehr ganz so, wie es einmal war. Deshalb besteht auch der Zwang, dass sich die Europäische Union eigentlich nur durch Montanunion und Agrarpolitik legitimiert, schon lange nicht mehr. Das heißt, warum kann ich den Nationalstaaten nicht verstärkt Verantwortung für die Landwirtschaft geben, damit man z. B. nicht einfach Oliven anbaut, weil in der Union für Oliven noch Geld da ist, sondern damit sich das jeweilige Land, wo Oliven wachsen, auch fragen kann, ob es wirklich noch Oliven braucht?

Die Frage der Rückübertragung von Kompetenzen sollten wir nicht aus der Hand geben. Deshalb bin ich froh, dass gerade im Bereich der Subventionen der Landwirtschaft solche Diskussionen prinzipiell möglich sind. Ob sie dann auch stattfinden, wird man sehen. Aber der Vertrag erlaubt das. Es kann also sein, dass der Europäischen Union nicht immer nur neue Zuständigkeiten erwachsen, sondern dass auch wieder welche weggehen.

Glücklicherweise sind wir mit dem Thema "better regulation" jetzt schon dazu gekommen, dass Richtlinien auch wieder abgeschafft oder vereinfacht werden können. Das heißt, die Europäische Union ist kein Gebilde, bei dem per definitionem der Berg an Gesetzen und Vorschriften einfach nur zunehmen kann. Er kann auch wieder abnehmen. Trotzdem kann das gut für Europa sein.

Es ist also in vielerlei Hinsicht Vorsorge dafür getroffen, dass Europa nicht einfach ein superstaatliches Gebilde wird, sondern dass nur dort europäisch agiert wird, wo es in unser aller gemeinsamem Interesse liegt. Aber nicht alle Schlupflöcher sind geschlossen. Deshalb muss man mit Argusaugen den Lernprozess des Umgangs mit dem neuen Vertrag betrachten müssen.

Ich weiß, dass Bundespräsident Herzog gerade auch in Bezug auf einen "Subsidiaritätsgerichtshof" weitergehende Vorschläge gemacht hatte, der sozusagen nicht im Banne der europäischen Zuständigkeiten als europäischer Gerichtshof qua Amt faktisch eher der Kommission Recht gibt und ihren Kompetenzfähigkeiten zuneigt, sondern der nur zur Aufgabe hat, als neutraler Beobachter darauf zu achten, wer sich zu viele Kompetenzen anmaßt. Ich habe das am Anfang völlig abgelehnt, gewinne inzwischen aber wenigstens der theoretischen Vorstellung etwas ab und werde deshalb auch beobachten, wie sich die Rechtsprechung im Bereich der Subsidiaritäten entwickelt.

Transparenz und Verständlichkeit. Der Vertrag stellt, so wie er jetzt unterzeichnet wird, ein Maximum an Unübersichtlichkeit dar. Er muss jetzt mit den bestehenden Verträgen sozusagen kombiniert werden, um zu einem lesbaren Werk zu werden. Wir, insbesondere meine Mitarbeiter, haben inzwischen ein hohes Maß an theoretischer Vorstellungskraft entwickelt. Denn erst mussten wir ja aus dem Verfassungsvertrag ein Mandat machen und, ausgehend von den bestehenden Verträgen, sozusagen die Änderungen definieren. Diese sind jetzt aufgeschrieben. Nun müssen wir das Ganze wie eine Kuchenform umstürzen und dann kommt wieder ein ordentlicher, lesbarer Vertrag heraus.

Der Union wird jetzt eine einheitliche Rechtspersönlichkeit zugestanden. Das heißt, sie kann auch in eigenem Namen Verträge schließen. Von der qualifizierten Mehrheit habe ich schon gesprochen. Eine unglaubliche Schlacht das haben Sie alle verfolgen können hat sich um die Abstimmungsmodalitäten entwickelt. Die "doppelte Mehrheit" heißt: Die Mehrheit der Mitgliedstaaten und die Mehrheit der Bürger der Union. Nun ist das ein sehr schönes, ein sehr logisches Verfahren. Ich habe mich natürlich auch mit der soziologischen Theorie zur Quadratwurzel auseinander gesetzt. Aber diese scheint mir doch eher eine Theorie zu sein, die zur maximalen Durchsetzung einzelner Interessen geeignet ist und nicht für möglichst effektive Abstimmungsverfahren. Die Anzahl der Staaten und der Bürger dagegen ist eine Sache, die man sehr gut vertreten kann.

Hinsichtlich der Zahl der Parlamentarier im Europäischen Parlament haben wir die skurrile Diskussion gehabt, wer Italiener ist. Ist Italiener jeder, der einen italienischen Pass hat, oder sind auch all jene Italiener, die irgendwo auf der Welt leben und irgendwelche italienische Wurzeln haben, aber keinen italienischen Pass mehr haben? Ich musste darauf hinweisen, dass wir damit in ein kaum mehr entwirrbares Geflecht kommen. Dabei habe ich immer meine zu einem Viertel polnische Vergangenheit angeführt. Wir müssten sonst wahrscheinlich ziemlich weit in die Geschichte zurückblicken und hätten zumindest ein historisches Enddatum setzen müssen, zu dem wir die jeweilige Zugehörigkeitsforschung einstellen. Aber wir waren ja klug. Italien hat einen Sitz mehr bekommen und damit war das Thema auch erledigt.

Meine Damen und Herren,

die Parlamentsgröße wird begrenzt und die Kommission wird 2014 um ein Drittel verkleinert. Was das bedeutet, hat glücklicherweise noch nicht jeder durchdacht, so dass die Schlachten darüber noch nicht aufgeflammt sind. Deutsche verhalten sich im Ausland sowieso meist sehr international, so dass uns der Verlust vielleicht nicht so schmerzt wie andere. Aber ich sage nur: Es wird noch eine große Diskussion darüber geben, wer in der Kommission nicht vertreten sein wird. Ich würde sagen: Wir freunden uns jetzt schon mit möglichst vielen Mitgliedstaaten an, damit wir deren Kommissare dann auch zur Durchsetzung unserer Interessen nutzen können.

Nun passiert etwas ganz Interessantes, und zwar schneller, als mancher denkt. Sollte der Ratifikationsprozess gut, das heißt, bis zum Ende des nächsten Jahres abgeschlossen werden, würde der Vertrag am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Dann wird es plötzlich einen Präsidenten des Rates und einen Hohen Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik geben. Beides sind sehr spannende Vorgänge, weil sie die Statik zwischen Kommission, Rat und Parlament verschieben werden.

Der Hohe Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik wird sozusagen die Zusammenführung der Ämter von Frau Ferrero-Waldner und Herrn Solana bedeuten. Er wird sich auf einen europäischen diplomatischen Dienst stützen können, der sich speisen wird aus dem, was Herr Solana und Frau Ferrero-Waldner heute haben, und aus allen Vertretungen der Europäischen Union in den jeweiligen Staaten dieser Erde. Ich bin sehr gespannt, wie dieser Aufbau funktioniert, welches Bedürfnis die Mitgliedstaaten haben, noch zusätzlich Diplomaten in diesen Dienst zu entsenden, um ihre Interessen noch besser vertreten zu können.

Das ist also ein spannender Vorgang, insbesondere auch in Bezug auf das Parlament. Denn der Hohe Vertreter wird vom Rat bestimmt und ist Vizepräsident der Kommission. Die Kommission ihrerseits muss wiederum vom Parlament bestätigt werden. Das heißt, der Hohe Vertreter ist eigentlich eine Person, über die das Parlament nicht zu bestimmen hat. Es wird aber natürlich auf indirektem Weg versuchen, auf dieses Amt einen gewissen Einfluss zu erhalten, was der Rat voraussichtlich nicht immer gerne sehen wird. Damit, dass es bei der Kommission immer viel Einfluss haben will, haben wir uns abgefunden, aber nicht damit, dass es indirekten Einfluss auf den Rat haben will.

Die Amtszeit des Ratspräsidenten wird jeweils zweieinhalb Jahre dauern. Nun fragen sich die Mitgliedstaaten: Was bedeutet das für die Präsidentschaft? Ich werde mit Argusaugen darauf achten, was der Ratspräsident macht, wenn er nicht gerade einen Rat vorbereitet. Es gibt ja nur zwei, drei, vier Räte im Jahr. Liiert er sich mit dem Kommissionspräsidenten, essen sie jeden Tag zu Mittag und Abendbrot zusammen und schmieden geheime Pläne gegen die Mitgliedstaaten oder bleibt er wirklich ein guter Vertreter des Rates? Dabei müssen wir auch sehen und man wird danach schauen: Welche Erwartungen hat man gegenüber Persönlichkeiten, die man auswählt?

Von der ersten Besetzung der Ämter wird sehr viel für das Zusammenspiel der europäischen Institutionen abhängen. Mein Gefühl ist, dass wir eher Personen des Ausgleichs haben sollten, damit das alles weiterhin vernünftig funktioniert und um es einmal scherzhaft zu sagen damit unsere expressiven Charaktere als Regierungschefs dann auch noch zur Geltung kommen können.

Meine Damen und Herren,

das heißt, es wird eine ganze Reihe institutioneller Reformansprüche eingelöst. Früher war ich sehr skeptisch gegenüber dem Amt des Ratspräsidenten. Aber wenn man sich überlegt, dass schon allein der Aufwand, alle Mitgliedstaaten einmal anzurufen und mit ihnen etwas abzusprechen, so hoch ist, dass er neben der Regierungsarbeit in einem Mitgliedsland fast nicht zu meistern ist, dann kann ich der Sache inzwischen auch Gutes abgewinnen.

Manchmal wird jetzt gesagt, es ändere sich gar nicht so viel. Es wird sich aber viel ändern in der Europäischen Union.

Die Ratifikationsverfahren können jetzt hoffentlich in den einzelnen Mitgliedstaaten stattfinden. Wir werden, wenn alles nach Plan läuft, diesen Vertrag zum 1. Januar 2009 in Kraft setzen können. Zu diesem Zeitpunkt wir haben das geprüft; es ist unabdingbar werden wir auch den Ratspräsidenten und den Hohen Vertreter benannt haben müssen. Es gab die Idee, man könnte das vielleicht mit der im Juni 2009 stattfindenden Europawahl und mit der Besetzung des Amtes des Kommissionspräsidenten der neuen Kommission zusammenlegen. Der Vertrag ist aber nicht umsetzbar, wenn die jeweiligen Repräsentanten, also Ratspräsident und Hoher Vertreter, nicht benannt sind.

Ich hoffe, dass wir zu einem zügigen Ratifikationsprozess kommen. In einigen Ländern geht das sehr schnell, in der Bundesrepublik Deutschland dauert es etwas länger. Wir werden den Vertrag noch vor der Weihnachtspause im Kabinett behandeln, wir werden dann ins parlamentarische Verfahren gehen Bundestag und Bundesrat. Wir könnten vor der Sommerpause 2008 mit den jeweiligen Arbeiten fertig sind. Es wird eine Vielzahl anderer Wege der Ratifikation geben. Irland wird das einzige Land sein, das nach der Verfassung ein Referendum durchführen muss. Alle anderen Länder brauchen das jetzt nicht und haben gute Chancen, über parlamentarische Beratungen die Ratifizierung vorzunehmen.

Wir werden, wenn wir diesen Vertragsprozess abgeschlossen haben, unseren Blick endlich wieder auf andere Arbeiten richten können, die dringender Erledigung bedürfen. Wir haben, nachdem wir in Lissabon die Endarbeiten an dem Vertrag durchgeführt hatten, bereits begonnen, über die wie ich es einmal nennen will externe Dimension des Lissabon-Prozesses zu sprechen, also zum Beispielüber die Fragen: Wie reagiert Europa auf die Globalisierung, wie lassen wir uns bezüglich einer größeren Transparenz bei den internationalen Finanzen ein, wie führen wir die WTO-Verhandlungen und vieles andere mehr?

Wir haben außenpolitisch einiges zu leisten, in den nächsten Wochen insbesondere auch bezüglich der Zukunft des Kosovo. Wir müssen die Zusammenarbeit zwischen Europäischer Sicherheits- und Verteidigungspolitik und der NATO sozusagen praktikabel machen. Ich persönlich glaube gar nicht, dass wir großartige neue Sicherheitsstrategien brauchen. Wir haben aber die Situation, dass die Zusammenarbeit zwischen Europäischer Sicherheits- und Verteidigungspolitik und der NATO nicht gut funktioniert, weil einfach, was die jeweiligen Mitgliedschaften anbelangt, schwierige Konstellationen gegeben sind.

Zypern ist Mitglied der Europäischen Union, die Türkei ist Mitglied der NATO. Wenn wir jetzt zum Beispielim Kosovo eine europäische Sicherheits- und Verteidigungsmission im Sinne eines Polizeiaufbaus haben wollen und gleichzeitig die KFOR-Truppen durch die NATO gestellt werden, dann ist es sehr schwierig, zu Kooperationen zu kommen, da zwischen Zypern und der Türkei ungelöste Konflikte bestehen. Ich nenne in diesem Zusammenhang nur das Ankara-Protokoll. Ähnlich geht es uns zum Teil in Afghanistan und an anderer Stelle.

Die europäische Sicherheitspolitik ist im Aufbau bestimmter Strukturen sehr langsam. Denken Sie zum Beispielauch daran, wie lange es in Afghanistan dauert, die jeweiligen Kräfte zum Aufbau der afghanischen Polizei zur Verfügung zu stellen. Alles muss immer wieder erst über die Mitgliedstaaten koordiniert werden. Das heißt also, hier werden wir noch einen wichtigen und notwendigen Lernprozess haben. Dafür ist die Ernennung einer Person zum Hohen Vertreter für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik von allergrößter Bedeutung.

Wir werden sicherlich weiter über eine vertiefte Zusammenarbeit sprechen Wir haben schon einige Beispiele dafür: Den Euro, das Schengener Abkommen und vieles andere mehr. Jetzt gibt es Tendenzen zum Beispielin Richtung der Bildung einer Mittelmeerunion, der ich sehr skeptisch entgegensehe. Ich sage unverhohlen: Die Zusammenarbeit von einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union muss so sein, dass sie für jeden offen ist. Es muss von allen gebilligt werden, dass zwischen einigen Mitgliedstaaten eine solche Zusammenarbeit stattfindet.

Wenn wir jetzt aber zum Beispieleine Mittelmeerunion aufbauen, an der nur die Mittelmeer-Anrainerstaaten teilnehmen, die sich aber zum Beispeilfinanzieller Instrumente der Europäischen Union bedient, dann sage ich voraus, dass dann andere sagen werden: Dann müssen wir auch eine Osteuropa-Union beispielsweise mit der Ukraine ins Leben rufen. Diese wird sich dann auch dieser Mittel bedienen. Dann wird etwas passieren, was ich für sehr gefährlich halte. Dann könnte es nämlich sein, dass sich Deutschland mehr von der mittel- und osteuropäischen Seite und Frankreich sich mehr von der Mittelmeer-Seite tangiert fühlt. Das würde Spannungskräfte innerhalb Europas wachrufen, die ich nicht möchte. Deshalb muss klar sein: Die Mittelmeerverantwortlichkeit ist auch für einen Nordeuropäer vorhanden, genauso wie die Zukunft der Grenzen zu Russland und zur Ukraine auch Sache derer ist, die am Mittelmeer beheimatet sind. Wenn wir diese Kraft nicht mehr aufbringen, dann verfällt aus meiner Sicht die Europäischen Union in ihrem Kernbereich. Die Bildung einer Mittelmeerunion wäre nur ein sehr kurzfristiger Fortschritt, der sich meiner Meinung nach langfristig nicht bewähren würde.

Meine Damen und Herren,

ich habe Ihnen jetzt meine Betrachtung dessen, was wir erarbeitet haben, und auch meine Ideen zu dem, was auf uns zukommt, dargelegt. Ich glaube, dass es in einer Welt, auf der sich in den nächsten Jahren zwischen sieben und neunMilliarden Menschen tummeln werden, alle Gründe dafür gibt, dass sich die 500Millionen Europäer in bestimmten Fragen aufeinander konzentrieren und ihre Interessen gemeinsam formulieren. Dann sind wir stärker, wenn auch immer noch nicht superstark. Deshalb habe ich mich auch sehr für eine transatlantische Wirtschaftskooperation eingesetzt, um auch hier mehr Harmonisierung durchzusetzen.

Wir werden uns wieder sehr stark auf unsere Wettbewerbsfähigkeit im Sinne unserer Innovationskraft, im Sinne des Abbaus von Bürokratie und auf ähnliche Dinge konzentrieren müssen. Wir haben uns im zweiten Anlauf darauf geeinigt, wie wir unser "Galileo" -System bauen wollen. Ich hoffe, dass das jetzt klappt. Dahinter steht ein Innovationsanspruch der Europäischen Union, den ich für richtig halte.

Wenn wir das in Gemeinschaftlichkeit tun und Europa nicht dort überhöhen, wo es nicht zu überhöhen ist, Überhöhung auch nicht zur Legitimation von zu viel Bürokratie benutzen, sondern relativ nüchtern als eine gute Interessengemeinschaft auf der Basis gemeinsamer Werte definieren, dann kann es weiter Spaß machen, für Europa zu arbeiten.

Herzlichen Dank.