Redner(in): Bernd Neumann
Datum: 13.11.2008
Untertitel: In seiner Rede zur Novelle des Filmfördergesetzes betonteStaatsminister Bernd Neumann am 13. November 2008 im Deutschen Bundestag die erfolgreichen Aspekte der Filmförderung des Bundes.Das neue Gesetz unterstütze den gesamten Prozess der Entstehung und Verwertung von Filmen: vom Drehbuch über die Filmherstellung bis zur Vorführung im Kino und der Auswertung in weiteren Verwertungsstufen.
Anrede: Anrede,
Quelle (evtl. nicht mehr verfügbar): http://www.bundesregierung.de/nn_914560/Content/DE/Archiv16/Rede/2008/11/2008-11-13-rede-neumann-bundestag-filmfoerdergesetz,layoutVariant=Druckansicht.html
Der deutsche Film hat seit der letzten Novellierung des Filmförderungsgesetzes deutlich an Bedeutung gewonnen. Er befindet sich auf Erfolgskurs.
Gerade die aktuellen Kinobesucherzahlen für die deutschen Filme können sich sehen lassen. Der Marktanteil deutscher Filme betrug in den ersten neun Monaten 26, 3Prozent; die Erwartungen reichen sogar bis über 30Prozent bis zum Jahresende. Noch vor wenigen Jahren schwankte dieser Anteil zwischen 10 und 18Prozent. Unter den 28Kinofilmen, die in diesem Jahr in Deutschland die 1-Million-Grenze durchbrochen haben, waren immerhin zehn deutsche Filme. Das hat es lange nicht gegeben.
Auch international wird der deutsche Film derzeit gewürdigt und gefeiert wie schon lange nicht mehr. Auf allen bedeutenden Festivals und Wettbewerben laufen deutsche Filme mit großem Erfolg.
In den letzten beiden Jahren ging der Oscar für den besten fremdsprachigen Film an von der Filmförderungsanstalt geförderte Projekte.
Der Deutsche Filmförderfonds hat in den letzten beiden Jahren‑ er besteht seit 2007 ‑ unser Land auch als Filmstandort attraktiv gemacht. Bisher wurden 116Millionen Euro Fördermittel für 190Projekte vergeben und dadurch in Deutschland fast 740Millionen Euro investiert.
Das ist ein Erfolg, und deshalb wollen wir diesen Fonds um weitere drei Jahre verlängern.
Der heute zur Beratung vorliegende Entwurf des Filmförderungsgesetzes ist der Schlüssel zum Erfolg des deutschen Films. Er unterstützt den gesamten Prozess der Entstehung und Verwertung von Filmen: vom Drehbuch über die Filmherstellung bis zur Vorführung im Kino und der Auswertung in weiteren Verwertungsstufen.
Der schwierigen Situation unserer Filmtheater haben wir nach intensiven Gesprächen mit den Kinoverbänden in vielerlei Hinsicht Rechnung getragen. Wir haben auf der einen Seite die Abgabenlast der Kinos um fast 8Prozent verringert. Damit sinken deren Beiträge von 19, 5Millionen auf 18Millionen Euro. Auf der anderen Seite haben die Fernsehsender nach vertrauensvollen Gesprächen ihre Leistungen noch einmal erhöht. Sie werden ihre sogenannten Medialeistungen in Form von Werbezeiten für Kinofilme um 5, 5Millionen Euro anheben.
Insgesamt steigen damit die Beiträge der Sender von 23Millionen auf 28, 5Millionen Euro. Das ist ein gutes Ergebnis, insbesondere wenn man die prekäre finanzielle Lage mancher Privatsender sieht.
Manche sind damit unzufrieden, dass wir mit den Fernsehsendern das alles in Verträgen vereinbart haben. Sie hätten gern einen gesetzlichen Abgabetatbestand. Das ist ein altes Thema. Meine Position dazu hat sich nicht verändert. Mir kommt es auf das Ergebnis an. Warum sollen wir denn ein verfassungsrechtliches Risiko eingehen? Warum sollen wir einen Streit mit den Bundesländern vom Zaun brechen, weil sie ihre eigene Filmförderung bedroht sehen? Warum sollen wir das machen, wenn wir anders ein gutes Ergebnis erzielen können?
Wir haben alle Fernsehsender als verlässliche Vertragspartner kennengelernt. So soll es auch bleiben.
Mit dem Gesetzentwurf nehmen wir auch die Herausforderungen der Digitalisierung unserer Kinos an. Aber in unserer Wirtschaftsordnung sind erst einmal die Unternehmen selbst für Erneuerungsinvestitionen verantwortlich. Deshalb erwarten wir hier endlich ein gemeinsames Konzept von Verleihern und Kinobesitzern, um dann mit allen, auch mit den Bundesländern, über Finanzierungsmodalitäten zu reden.
Das Filmförderungsgesetz zielt auf die Förderung des Kinofilms als besonderes ästhetisches Gut. Große Filme brauchen eine große Leinwand. Der Erhalt der Kinos als kulturelle Begegnungsstätte ist das zentrale Anliegen dieses Gesetzes. Deswegen hat das Gesetz es verdient, insbesondere von den Kinobesitzern Beifall zu bekommen.
Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis langer Verhandlungen mit allen Beteiligten. Auf Grundlage der Ergebnisse des runden Tisches, zu dem ich im Dezember letzten Jahres in Hamburg 100 Vertreter der Branche eingeladen hatte, und nach sich anschließenden, zahlreichen Einzelgesprächen wurde ein breiter Konsens erzielt. An dieser Stelle möchte ich den Mitgliedern des Bundestages, insbesondere dem Kulturausschuss, für die konstruktive Zusammenarbeit danken. Ich bin überzeugt, dass das neue FFG ein gelungener Wurf ist, und würde mich freuen, wenn der Gesetzentwurf im Parlament eine breite Zustimmung erhielte.