Redner(in): Bernd Neumann
Datum: 09.06.2011
Untertitel: In seiner Rede zur Eröffnung des6. Kulturpolitischen Bundeskongresses "netz.macht.kultur Kulturpolitik in der digitalen Gesellschaft" der Kulturpolitischen Gesellschaft in Berlinbeschreibt Kulturstaatsminister Bernd Neumann die Antworten der Bundesregierung auf Herausforderungen der Digitalisierung.
Anrede: Anrede,
Quelle (evtl. nicht mehr verfügbar): http://www.bundesregierung.de/nn_1498/Content/DE/Rede/2011/06/2011-06-09-neumann-kupoge,layoutVariant=Druckansicht.html
ob Geschichtspolitik wie 2010 oder Digitalisierung wie in diesem Jahr: Die Bundeskongresse der Kulturpolitischen Gesellschaft sind Leuchttürme für eine an Treffen, Tagungen und Symposien wahrlich nicht armen Zunft! Dabei beweist die Kulturpolitische Gesellschaft immer ein untrügliches Gespür für die aktuell brennenden Fragen. Was hier verhandelt wird da können wir sicher sein wird Auswirkungen auf die Kulturpolitik in unserem Land haben.
Seit vielen Jahren bezieht die Kulturpolitische Gesellschaft Stellung, berät die Politik und gibt Positionsbestimmungen. Darum fördert mein Haus die KuPoGe jedes Jahr, und auch deshalb eröffne ich gern nach dem großen Europakongress 2007 bereits zum zweiten Mal einen Kulturpolitischen Bundeskongress.
Mit dem Motto "netz. macht. kultur" wurde erneut ein vielschichtiges Thema gewählt: die Kulturpolitik in der digitalen Gesellschaft. Hier gilt es, Chancen zu erkennen und zu nutzen und Risiken zu minimieren. So hat vor nunmehr rund zwei Jahren mein Haus den Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung vorgelegt ein Kompendium der Entwicklungen vor allem auch auf dem digitalen Sektor.
Und im vergangenen Jahr hat der Deutsche Bundestag eigens eine Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" eingesetzt, die die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Gesellschaft untersucht und konkrete Handlungsvorschläge für die Politik entwickelt. Vor wenigen Wochen hat die Enquete einen ersten Zwischenbericht vorgelegt und ich bin der KuPoGe dankbar dafür, dass sie diesen Zwischenbericht heute schon auf die Tageordnung gesetzt hat.
Das Internet hat sich in den letzten Jahren von einem Randphänomen zu einer Alltagstechnologie entwickelt, die nahezu jeden Aspekt unseres Daseins durchdringt: Arbeitswelt, Bildung, Unterhaltung und Sozialleben, und zunehmend auch die Weltpolitik wie die Enthüllungsplattform Wikileaks und nicht zuletzt die jüngsten Ereignisse in der arabischen Welt zeigen, bei denen die digitale Öffentlichkeit eine gewichtige Rolle spielte. Das Internet hat die Art und Weise revolutioniert, wie wir an Informationen gelangen, Informationen verarbeiten und miteinander kommunizieren. Es ermöglicht neue Geschäftsmodelle, ist eine faszinierende Quelle gesellschaftlicher Teilhabe an Kunst und Kultur und auch ein großer Arbeitsmarkt.
Wir befinden uns mitten in der größten technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umwälzung seit der Entwicklung des Buchdrucks, deren Auswirkungen sich heute noch gar nicht richtig überblicken lassen. Die Digitalisierung macht überhaupt erst die Verbreitung kultureller und wissenschaftlicher Inhalte über das Internet möglich. Dabei ko-existieren alte und neue Medien bislang, ergänzen sich und profitieren auch voneinander. Es sieht derzeit nicht so aus, als ob digitale Formate beispielsweise die gute alte analoge Bibliothek verdrängen würden; es gibt im Gegenteil weltweit geradezu einen Bibliotheksboom. Unaufhörlich steigen die Nutzerzahlen, stellte jüngst der Deutsche Bibliotheksverband fest.
Bibliotheken sind Kulturorte und erfüllen wichtige soziale Funktionen, die der Vereinzelung am häuslichen PC diametral gegenüberstehen! Bibliotheken, Archive und Museen sind das Gedächtnis unserer Kultur, sie sind die Hüter der unwiederbringlichen Originale; auch um diese zu schonen, ist die Digitalisierung sinnvoll. Digitalisate machen darüber hinaus unser kulturelles Erbe einem breiteren Publikum zugänglich als jemals zuvor. Die aktuelle Debatte zeigt vor allem aber eins: der Finanzbedarf in den nächsten Jahren für die Digitalisierung von Kulturgut ist enorm. Er übersteigt bei weitem das, was Bund, Länder und Kommunen gemeinsam leisten können. Ich stehe deshalb einer Kooperation öffentlicher Einrichtungen mit der Privatwirtschaft durchaus aufgeschlossen gegenüber, so wie es die Bayerische Staatsbibliothek schon erfolgreich praktiziert.
Eines aber muss hierbei ganz klar sein: Weder darf dies zu Informationsmonopolen privater Unternehmen führen, noch dürfen die Vorgaben des Urheberrechts missachtet werden. Auch im Falle der Kooperation mit Privaten müssen Digitalisate den öffentlichen Einrichtungen weiter frei zur Verfügung stehen. Und für Wissenschaft und Private dürfen keine neuen Hürden beim Zugang zu Kulturgütern entstehen. Ich bin allerdings sehr zuversichtlich, dass auch unter diesen Voraussetzungen für alle Beteiligte lohnenswerte Kooperation möglich sind.
Dass die Digitalisate zukünftig ihren Weg zum Nutzer finden, dafür soll die Deutsche Digitale Bibliothek sorgen, deren zentrale Infrastruktur derzeit mit Mitteln meines Hauses aufgebaut wird. Die Digitalisate der rund 30.000 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen Deutschlands allgemein zugänglich zu machen, ist eine enorme Herausforderung und erfordert die volle Unterstützung von Bund und Ländern. Ähnliches gilt auch für die Umstellung der Kinos auf die digitale Abspieltechnik, die gerade die Kinos mit einem hochwertigen Filmkunstprogramm vor immense Schwierigkeiten stellt. Darum geben wir jetzt und in den nächsten Jahren 4 Millionen Euro jährlich für die Umrüstung gerade kleinerer Kinos aus.
Meine Damen und Herren,
Medienkompetenz zu stärken und auszubauen ist ein wichtiges Ziel, das wir offensiv verfolgen. Dabei geht es vor allem um die Nutzung des Internets und um digitale Spiele. Mit "Ein Netz für Kinder Frag Finn" haben wir gemeinsam mit den großen Unternehmen der Kommunikationsbranche einen sicheren Surfraum für Kinder aufgebaut. Kinder sollen früh mit dem Internet vertraut werden, aber sie dürfen nicht mit Dingen in Berührung kommen, die ihrer Entwicklung Schaden zufügen und die leider im World Wide Web in großer Menge existieren.
Ähnliches gilt auch für Computerspiele. Sie sind ein Leitmedium der Jugendkultur und ein bedeutender Faktor der Kultur- und Kreativwirtschaft zugleich. Die Bundesregierung hat durch die Einrichtung des Deutschen Computerspielpreises diesen Tatsachen Rechnung getragen. In diesem Jahr wurden zum dritten Mal kulturell und pädagogisch wertvolle Computerspiele ausgezeichnet. Wir wollen damit Zeichen setzen für Qualität und Verantwortungsbewusstsein bei Nutzern ebenso wie bei den Produzenten. Denn: Interessante Spiele müssen nicht zwingend gewalthaltig sein.
Deutschland hat zudem auf dem Markt der Serious Games eine starke Stellung, und die wollen wir weiter ausbauen. Solche "ernsthaften Spiele" sind eine große Bereicherung gerade für Bildung und Ausbildung. Das große Potenzial dieser Spiele zu nutzen heißt auch, Computerspiele aus der "Schmuddelecke" herauszuholen: Sie sind eben viel mehr als Ballern und Morden!
Meine Damen und Herren,
zu den Risiken der digitalen Entwicklung gehört jedoch, dass der Schutz des geistigen Eigentums nicht gesichert ist. Es macht sich eine gefährliche Gratismentalität breit, Urheberrechtsverstöße erfolgen zum Teil ohne jedes Unrechtsbewusstsein! Dies gefährdet die Existenz von Künstlern und Kultur- wie Medienschaffenden, die von den Tantiemen für die Nutzung ihrer Werke leben. Und hiervon betroffen ist nicht allein die Film- und Musikindustrie. Ein Kernvorhaben mit Blick auf die Digitalisierung ist daher die Reform des Urheberrechts. Hierbei muss eines klar sein: Der Urheber bleibt Ausgangspunkt aller rechtlicher Überlegungen. Ich habe daher ein Positionspapier als Beitrag in die aktuelle Diskussion eingebracht, das klar Stellung zugunsten der Urheber bezieht. Für eine Neuformulierung des Schutzzwecks des Urheberrechts zugunsten der Nutzer besteht kein Anlass.
Freier Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken kann im digitalen Zeitalter nicht auf Kosten der Kreativen erfolgen, in dem das Urheberrecht in ein Verbraucherrecht umgedeutet wird. Zur besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte sollte der rechtliche Rahmen daher um ein sog. Warnhinweismodell ergänzt werden, das es ermöglicht, bei illegaler Nutzung zu verwarnen, ohne sofort zu bestrafen. Bei wiederholter Rechtsverletzung muss aber mit einer ernstzunehmenden Reaktion zu rechnen sein, z. B. einer kostenträchtigen Abmahnung. Die Urheber und sonstigen Rechteinhaber sind zur Verwirklichung ihrer Rechte auf die Mitwirkung aller, die von der Verwertung kreativer Leistung profitieren, angewiesen.
Dazu gehören auch die Provider, deren Haftung fort entwickelt werden muss. Die angemessene Vergütung der Urheber und Rechteinhaber ist entsprechend dem analogen Bereich sicherzustellen. Vorschläge wie die Einführung einer Flatrate oder jüngst die einer Kulturwertmark lehne ich ab. Sie sind unpraktikabel, verfassungsrechtlich bedenklich, sichern keine angemessene Vergütung und führen zur Enteignung der Kreativen.
Meine Damen und Herren,
die digitale Revolution stellt auch die Presseverleger vor große Herausforderungen. Ich denke da nicht an die große Zahl von Bürgerjournalisten und Bloggern, die wie ich finde eine große Bereicherung für die Meinungsbildung und -vielfalt sind.
Es geht mir um den Qualitätsjournalismus, der eine der wesentlichen Errungenschaften und zugleich Stützen der Demokratie ist. Die Bedeutung der Presse für unser Gemeinwesen kann nicht hoch genug eingeschätzt werden! Deshalb ist es wichtig, die Leistungen von Presseverlegern wie die anderer Werkvermittler angemessen zu schützen.
Mit der Einführung eines Leistungsschutzrechts wollen wir die Rahmenbedingungen für Presseverleger verbessern und ihnen ein eigenes rechtliches Fundament zur Durchsetzung ihrer Rechte im Internet bieten. Das Leistungsschutzrecht soll nur die gewerbliche Nutzung betreffen. Auch den Journalisten als Urhebern muss die Stärkung der Rechtsposition der Verleger zugutekommen.
Die Konkurrenz durch Online-Angebote öffentlich-rechtlicher Anstalten erschwert die Situation der Verleger. Deshalb müssen die öffentlich-rechtlichen Aktivitäten begrenzt und durch regelmäßige echte Tests evaluiert werden.
Meine Damen und Herren,
wenn uns die Entwicklungen der letzten Jahre eines gelehrt haben, so ist es die Erkenntnis, dass sich über die Zukunft des Internets kaum belastbare Prognosen machen lassen. Vieles von dem, was für uns heute alltäglich ist, wäre vor einigen Jahren noch als Science Fiction abgetan worden.
Angesichts der Rasanz seiner technischen Entwicklung wird das Internet der Politik wie in so vielen anderen technikgetriebenen Bereichen auch zwangsläufig immer um eine Nasenlänge voraus sein. Anspruch der Politik auch der Kulturpolitik kann es daher nur sein, diesen Vorsprung durch die Gestaltung flexibler, zukunftsoffener Lösungen so klein wie möglich zu halten. Vom diesjährigen Kulturpolitischen Bundeskongress verspreche ich mir gerade auch in diese Richtung wichtige Impulse.
Ich wünsche allen Beteiligten eine erfolgreiche und inspirierende Veranstaltung.