Redner(in): Bernd Neumann
Datum: 06. November 2012

Untertitel: In seiner Rede wies Kulturstaatsminister Bernd Neumann darauf hin, dass das Urheberrecht kein Hemmnis sondern ein Motor für Kreativität, Innovation und Fortschritt ist. Weiter betonte er: "Der Schutz des geistigen Eigentums und die Anerkennung seines Wertes sind wesentliche Rahmenbedingungen für kreatives Schaffen und auch für wirtschaftliches Wachstum".
Quelle (evtl. nicht mehr verfügbar): http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2012/11/2012-11-06-neumann-engage.html


In seiner Rede wies Kulturstaatsminister Bernd Neumann darauf hin, dass das Urheberrecht kein Hemmnis sondern ein Motor für Kreativität, Innovation und Fortschritt ist. Weiter betonte er: "Der Schutz des geistigen Eigentums und die Anerkennung seines Wertes sind wesentliche Rahmenbedingungen für kreatives Schaffen und auch für wirtschaftliches Wachstum".

Anrede,

der Zeitpunkt für die heutige Auftaktveranstaltung von enGAGE! könnte nicht besser gewählt sein! Das Urheberrecht ist kein Spezialistenthema mehr, sondern in der Mitte der Gesellschaft angekommen und das mit Recht, denn der Schutz des geistigen Eigentums in der digitalen Welt ist die größte kulturpolitische Herausforderung unserer Zeit!

Die großen Chancen der Digitalisierung für die Nutzer wie auch für die Urheber wahrnehmen und zugleich die Risiken minimieren, ist mein Credo, um diese Herausforderung zu bewältigen.

Es ist mir ein großes Anliegen, dass der Wert kreativer Leistungen in den Mittelpunkt der Urheberrechtsdebatte gerückt wird, um damit das Bewusstsein in der Gesellschaft für den Wert geistigen Eigentums zu stärken.

Ich freue mich daher sehr, lieber Herr Professor Schwartmann, über die Initiative Ihrer Kölner Forschungsstelle für Medienrecht und der Fachhochschule Köln zur Gründung des Vereins "enGAGE!", der sich eben dies zum Ziel gesetzt hat. Deshalb hat der BKM Mittel für Aktivitäten von enGAGE - unter anderem für den Aufbau einer Informationsplattform im Internet - zur Verfügung gestellt, mit dem Ziel, einem breiten Adressatenkreis ein Forum für die Diskussion über das Thema zu bieten.

Die heutige Veranstaltung trägt dem Anliegen der Bundesregierung Rechnung, den Wert kreativen Schaffens zu verdeutlichen und damit auch die gesellschaftliche Akzeptanz für urheberrechtliche Schutzmechanismen zu steigern.

Das Internet macht es heute möglich, dass wir uns mit kreativen Werken wie etwa Musik oder Filmen mit wenig Aufwand und in sehr kurzer Zeit versorgen können. Das ist einerseits hoch erfreulich, denn es eröffnet den breiten Zugang zu unserem Kulturgut. Allerdings wird leider im Netz viel zu wenig zwischen legalen und illegalen Vorgehensweisen unterschieden.

Nicht nur die legalen Portale und Möglichkeiten werden genutzt. Viel zu oft immer noch millionenfach werden auch auf illegale Weise urheberrechtlich geschützte Werke aus dem Netz gezogen. Dies ist umso attraktiver, da es technisch einfach und anders als im analogen Umfeld nicht mit Qualitätsverlust verbunden ist.

Es versteht sich von selbst, dass der freie Zugang zu Informationen und kreativen Inhalten als kulturelle Teilhabemöglichkeit gewährleistet sein muss. Ein freier Zugang bedeutet jedoch nicht gleichzeitig, dass dieser immer auch kostenfrei sein muss. Leider ist die "Gratis- und Kostenlos-Mentalität" im Internet weit verbreitet.

Wir dürfen diese Sachlage nicht ignorieren, denn sie hat weitreichende Folgen für die Existenz unserer Künstlerinnen und Künstler, wirkt sich auf unsere Volkswirtschaft aus und bedroht schließlich die kulturelle Vielfalt. Im Kern geht es um die Frage, wie viel uns Kreativität noch wert ist.

Eines ist klar: Der Kreative, der Künstler und damit Kunst und Kultur überhaupt lebt von der Vergütung der Nutzung seines geistigen Eigentums. Wenn dies nicht mehr gewährleistet wird, entzieht man Künstlern ihre Existenzgrundlage und die kulturelle Vielfalt, die unser Land schmückt, wird nicht mehr erhalten werden können.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 sichert nicht nur jedem Menschen das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben zu, sondern garantiert auch jedem Urheber das Recht auf den Schutz seiner moralischen und materiellen Interessen. Die Rechtsprechung in Deutschland hat sich seitdem immer wieder eindeutig auf Seiten der Urheber gestellt und deutlich gemacht: Geistiges Eigentum und die Anerkennung seines Wertes sind elementare Bestandteile unserer Rechtsordnung.

Natürlich kann nicht alles so bleiben, wie es ist. Die Regeln der analogen Welt lassen sich nicht eins-zu-eins auf die digitale Welt übertragen.

Das geltende Recht hat mit den technischen Entwicklungen nicht Schritt gehalten, jedoch stellen die wirtschaftliche Anreizwirkung, die das Urheberrecht für kreatives Schaffen entfaltet, und der Schutz der Urheberpersönlichkeit auch in Zeiten des Internet unverbrüchliche Grundprinzipien dar.

Viel wird über das Urheberrecht gesprochen, meines Erachtens aber viel zu wenig über die Urheber selbst! Wir müssen den schöpferischen Prozess der Werkentstehung genauer betrachten. In einem Land, das sich als Land der Ideen versteht und dessen wichtigste Ressource die Kreativität seiner Bürgerinnen und Bürger ist, sollte dies eine Selbstverständlichkeit sein.

Das Urheberrecht ist ein Motor und nicht, wie oft behauptet wird, ein Hemmnis für Kreativität, Innovation und Fortschritt. Dass wir heute von einer auch im internationalen Vergleich höchst erfolgreichen Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland sprechen können, ist vor allem ein Verdienst derer, die mit ihrer kreativen Arbeit den Grundstock der Wertschöpfungskette legen.

Die Bruttowertschöpfung der Kultur- und Kreativwirtschaft ist von ihrer Größenordnung mit den großen Industriesektoren Automobil, Chemie und Maschinenbau vergleichbar. Ihr Umsatz lag im Jahr 2010 bei rund 134 Milliarden Euro. Zur Kultur- und Kreativwirtschaft zählen knapp 240.000 Unternehmen und 960.000 Erwerbstätige. Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit."Dieser oft zitierte Satz von Karl Valentin bringt auf den Punkt, dass Kreative Arbeit keine Freizeitbeschäftigung ist, sondern" Broterwerb " für bildende Künstler, für Orchestermusiker, Regisseure, Schauspieler, Journalisten, Komponisten und Textdichter, für Schriftsteller, Autoren, Übersetzer, Designer, Fotografen, Wissenschaftler und viele, viele mehr.

Wer geistige und kreative Werke scheinbar zum Wohl der Allgemeinheit zu einem mehr oder weniger kostenlosen Allgemeingut erklären will, der verkennt, wie schwierig und arbeitsintensiv die kreativen Prozesse sind.

Was manche mit einem verharmlosenden Unterton als "Internetpiraterie" abtun, betrifft im Kern das Schicksal von hunderttausenden Kreativen und einen ganzen Wirtschaftszeig! Dabei ist ja durchaus nachvollziehbar, dass viele Internetnutzer gerade die jüngeren, die mit der allgegenwärtigen Verfügbarkeit von Medieninhalten im Netz aufgewachsen sind Musik, Filme und anderes möglichst schnell und bequem konsumieren möchten.

Es wurden mittlerweile diverse Vorschläge in die Diskussion eingebracht, wie man bewährte urheberrechtliche Regelungen oder Mechanismen ersetzen könnte, so etwa eine Kulturflatrate, die Kulturwertmark oder Crowd Funding.

Ich habe diese Vorschläge in meinem Haus ausführlich prüfen lassen. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass diesen Modellen entweder tiefgreifende verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen, die Durchführung problematisch ist oder sie nicht das gewünschte Ergebnis erbringen.

Also, was folgt daraus: Zum einen müssen neue legale Vertriebswege eröffnet und attraktive Technologien und Geschäftsmodelle für die digitale Nutzung eines möglichst breiten Repertoires entwickelt werden. In der Musikindustrie gibt es hierfür bereits gute Beispiele, das habe ich auch auf meinem diesjährigen Besuch der MIDEM in Cannes erfahren. In der Filmbranche bestehen sicher noch deutliche Optimierungsmöglichkeiten.

Zum zweiten müssen wir dafür sorgen, dass das Verständnis für geistiges Eigentum und das Bewusstsein für den Wert kreativer Leistungen insgesamt gestärkt wird. Politik, Unternehmen, prominente Künstler und natürlich auch die Schulen müssen noch besser vermitteln, welche grundlegende Bedeutung das geistige Eigentum für die Volkswirtschaft, für die Existenz der Kreativen und damit zugleich für die Vielfalt, Innovation und Gestaltungskraft in unserem Land hat.

Schließlich ist der Gesetzgeber aufgerufen die gesetzlichen Grundlagen dafür bereitzustellen, dass das Urheberrecht auch im Internet effektiv durchgesetzt werden kann.

Aus diesem Grund habe ich mich schon vor weit über einem Jahr mit meinem 12-Punkte-Papier "Ohne Urheber keine kulturelle Vielfalt" öffentlich positioniert. Darin habe ich als einen kulturpolitisch besonders relevanten Punkt bereits den Umgang mit verwaisten und vergriffenen Werken angesprochen.

Wir haben in unseren Archiven wahre Schätze, die der Öffentlichkeit digital zugänglich gemacht werden könnten und sollten. Problematisch wird dies allerdings, wenn die Werke noch nicht gemeinfrei und die Urheber oder Rechteinhaber nicht bekannt oder nicht auffindbar sind. Für diese Fälle ist es wichtig, eine solide Rechtsgrundlage zu schaffen, die uns ermöglicht, diese Schätze zu heben, ohne aber die Rechte der Urheber mit Füßen zu treten.

Es bedarf hier wie so oft im Urheberrecht einer sorgsamen Abwägung aller betroffenen Belange. Auf europäischer Ebene wurde dazu jüngst eine Richtlinie verabschiedet. Diese wollen wir rasch umsetzen. Das Bundesjustizministerium hat angekündigt, demnächst einen Referentenentwurf dazu vorzulegen. Mir ist viel daran gelegen, dass er auch Regelungen zu vergriffenen Werken enthält. Denn auch solche Werke dies betrifft primär den Buchbereich sollten öffentlich zugänglich gemacht werden, selbst wenn der Verlag, der die Rechte innehat, davon absieht.

Die zentrale Aussage meines 12-Punkte-Papiers lautet: Der Urheber ist und bleibt Ausgangspunkt des Urheberrechts unbeschadet der Interessen der Nutzer, die wir natürlich auch im Auge haben müssen. Das dafür innerhalb der Bundesregierung federführende Justizministerium hat hierzu bisher nichts vorgelegt, obwohl ein sogenannter Dritter Korb, mit dem die Anpassung des Urheberrechts an die digitale Welt erfolgen soll, im Koalitionsvertrag angekündigt ist.

Wir konnten allerdings mit dem Kabinettbeschluss zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger einen Schritt in die richtige Richtung gehen. Gleiches gilt für die vor wenigen Tagen vom Kabinett beschlossene Verlängerung der Schutzdauer von Rechten ausübender Künstler und Tonträgerhersteller von 50 auf 70 Jahre, die auf einer entsprechenden EU-Richtlinie beruht. Doch zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet müssen wir den Rechteinhabern nach wie vor dringend wirksamere Instrumente an die Hand geben.

Derzeit steht den Rechteinhabern wegen der Haftungsprivilegierung von Providern nur der Auskunftsanspruch mit anschließender Abmahnung von Internetnutzern zur Verfügung. Effektiver wäre es jedoch, Urheberrechtsverletzungen schon an der Quelle selbst vorzubeugen.

Hier ist die Mitverantwortung der Provider generell zu stärken. Derzeit erwirtschaften manche Host-Provider beträchtliche Werbeumsätze dadurch, dass sie Internetnutzern völlig anonym den Zugriff auch auf fremde geschützte Werke weltweit eröffnen. Dieses Geschäftsmodell gehört abgeschafft!

Auch bin ich nach wie vor davon überzeugt, dass ein moderates Warnhinweismodell dazu beitragen würde, Urheberrechtsverletzungen im Internet einzudämmen. Beide Vorschläge Warnhinweismodell und verstärkte Providerhaftung würden vorbeugend dazu beitragen, kostenpflichtige Abmahnungen gegenüber Verbrauchern zu reduzieren.

Dies wiederum würde es entbehrlich machen, darüber nachzudenken, die Abmahnung als derzeit einziges effektives Schutzinstrument massiv zu beschneiden. Ich spreche hier vom Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das im jetzigen Entwurf aus dem Hause meiner Kabinettskollegin Leutheusser-Schnarrenberger eine massive Streitwertdeckelung bei Abmahnungen gegenüber Privatpersonen vorsieht.

Hier will ich ganz klar sagen: Es gibt in der Tat auch im Bereich urheberrechtlicher Abmahnungen Rechtsmissbrauch, und selbstverständlich besteht dort Handlungsbedarf. Aber die Lösung kann doch nicht darin liegen, dass man flächendeckend allen Rechteinhabern die Rechtsdurchsetzung erschwert und damit auch alle diejenigen trifft, die in legitimer Weise auf den Schutz ihrer Rechte und den Wert ihres geistigen Eigentums pochen!

Meine Damen und Herren,

der Schutz des geistigen Eigentums und die Anerkennung seines Wertes sind wesentliche Rahmenbedingungen für kreatives Schaffen und auch für wirtschaftliches Wachstum. Kunst und Kultur sind der Zukunftsmotor für unser Land, denn eine weltoffene und zukunftsfähige Gesellschaft lebt von den Anregungen und Denkanstößen ihrer Kreativen.

Heute müssen die Weichen dafür gestellt werden, dass die Kreativen in Zukunft noch von ihrer immensen schöpferischen Leistung leben können in unser aller Interesse.