Redner(in): Bernd Neumann
Datum: 01. Februar 2013

Untertitel: In seiner Rede unterstrich Bernd Neumann das öffentliche Interesse, das deutsche Filmschaffen möglichst lückenlos zu erfassen und dauerhaft zu erhalten. "Unser Filmerbe zu sichern, ist eine Investition in die Zukunft das sind wir auch den nachfolgenden Generationen schuldig", sagte Neumann.
Quelle (evtl. nicht mehr verfügbar): http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2013/02/2013-02-01-neumann-filmerbe.html


In seiner Rede unterstrich Bernd Neumann das öffentliche Interesse, das deutsche Filmschaffen möglichst lückenlos zu erfassen und dauerhaft zu erhalten."Unser Filmerbe zu sichern, ist eine Investition in die Zukunft das sind wir auch den nachfolgenden Generationen schuldig", sagte Neumann. Es gilt der gesprochene Text

Anrede,

die heutige Debatte zum Erhalt des Filmerbes findet zu einem optimalen Zeitpunkt statt: So kurz vor Beginn des größten Publikumsfilmfestivals der Welt der Berlinale. Der rote Teppich liegt bereit und neben all den Stars und Weltpremieren wird sich die diesjährige Berlinale mit der Retrospektive "The Weimar Touch" auch einem wichtigen Aspekt der Geschichte des Films widmen. Im Zentrum stehen die Einflüsse des Weimarer Kinos auf das internationale Filmschaffen nach 1933 in den Filmen deutschsprachiger Emigranten.

Diese Kooperation zwischen Deutscher Kinemathek und dem Museum of Modern Art / New York ist eindrucksvoller Beleg für den Reichtum unseres Filmerbes und die Notwendigkeit, es zu erhalten.

Kinofilme sind nicht nur Wirtschafts- sondern zugleich Kulturgut. Der Film berührt emotional unmittelbarer als jede andere Kunstform, er trägt zudem ganz wesentlich zum Verständnis unserer Kultur und Gesellschaft bei. Filme dokumentieren auf einzigartige Weise die historische Entwicklung unseres Landes. Schon aus diesem Grund liegt es im öffentlichen Interesse, das deutsche Filmschaffen möglichst lückenlos zu erfassen und dauerhaft zu erhalten.

Filme sind jedoch ein überaus fragiles, vergängliches Kulturgut. Wer einmal eine vom Zerfall bedrohte Filmrolle in den Händen gehalten hat, weiß, wovon ich rede. Darüber hinaus fehlt es für die "gute alte Filmrolle" aufgrund der Digitalisierung der Kinos zunehmend an Abspielmöglichkeiten.

Damit unser Filmerbe auch weiterhin öffentlich präsentiert werden kann, besteht auf mehreren Ebenen Handlungsbedarf. Die Bundesregierung wird diesem schrittweise gerecht.

Was wir heute mit der Novellierung des Bundesarchivgesetzes vorhaben, betrifft die Gegenwart unseres Filmschaffens, mit unmittelbarer Auswirklung auf die Zukunft des gesamten Filmerbes. Vorgesehen ist eine Pflicht für Hersteller oder Mithersteller deutscher Kinofilme, diese Filme in eine Datenbank beim Bundesarchiv einzutragen. Durch diese Pflichtregistrierung wird eine verbindliche und lückenlose Dokumentation der deutschen Filmproduktionen an einer zentralen Stelle sichergestellt.

Auf dieser Basis können dann auch die Kosten für eine mögliche generelle Pflichthinterlegung einer Filmkopie ermittelt werden, die es auf Betreiben des BKM bereits seit 2004 für alle Kinofilme, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, gibt und circa 80 bis 90 Prozent aller jährlich produzierten Filme erfasst.

Neben der Einführung einer Pflichtregistrierung haben wir bereits weitere Maßnahmen zur Sicherung des klassischen Filmerbes getroffen, das Filme von Beginn der 20er Jahre des letzten Jahrhunderts betrifft. Bereits in 2012 wurden für die Restaurierung und Digitalisierung unseres Filmerbes durch mein Haus fast eine halbe Million Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. In diesem Jahr sind es hierfür schon eine Million Euro zusätzlich. Diese Mittel fließen unter anderem an die DEFA-Stiftung, das Deutsche Filminstitut in Frankfurt, die Friedrich-Wilhelm-Murnau Stiftung und die Stiftung Deutsche Kinemathek, die federführend einen Bestandskatalog erarbeitet, in dem alte Filmklassiker registriert werden.

Die Förderung durch mein Haus ermöglichte zudem, dass das Deutsche Filminstitut das seit 2009 online verfügbare Filmportal aufbauen konnte. Deutschland ist damit der erste EU-Mitgliedstaat, der über eine frei zugängliche und vollständige Filmografie verfügt.

Der Regierungsentwurf für das novellierte Filmförderungsgesetz, der gerade heute auf der Tagesordnung des Bundesrates stand, sieht zudem vor, die Digitalisierung des Filmerbes ausdrücklich in den Aufgabenkatalog der Filmförderungsanstalt aufzunehmen.

Ich begrüße es übrigens sehr, dass alle Fraktionen Anträge zur Stärkung des Filmerbes gestellt haben. Unser Filmerbe zu sichern, ist eine Investition in die Zukunft das sind wir auch den nachfolgenden Generationen schuldig.