Redner(in): Monika Grütters
Datum: 06. Februar 2014

Untertitel: "Filmpolitik bleibt ganz oben auf der Agenda der Kulturpolitik des Bundes", erklärte Kulturstaatsministerin Monika Grütters in ihrer Rede zum Auftakt des Deutschen Produzententages.
Quelle (evtl. nicht mehr verfügbar): https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2014/02/2014-02-06-gruetters-produzententag.html


Filmpolitik bleibt ganz oben auf der Agenda der Kulturpolitik des Bundes ", erklärte Kulturstaatsministerin Monika Grütters in ihrer Rede zum Auftakt des Deutschen Produzententages.

Anrede, Filmemachen ist eines der größten und sichersten Geschäfte, die ich kenne. Aber nur für das Finanzamt." Das hat der italienische Produzent Carlo Ponti, dem wir großartige filmische Meisterwerke verdanken, einmal mit ein bisschen bitterer Ironie formuliert. Italiener und Finanzamt, na ich weiß nicht …

Doch es gibt in Deutschland Kämpfer gegen diesen Zustand, den Carlo Ponti beklagt. Da sind Sie, die Vertreter der "schlagkräftigen" Verbände. 2008 wurde die Produzentenallianz als größte Interessenvertretung der deutschen Film- und Fernsehproduzenten ins Leben gerufen. Sie haben in diesen sechs Jahren ein regelrechtes Wunder vollbracht, anders kann man es nicht nennen: Sie haben einer Branche, die ja Diversität und Vielfalt geradezu als Markenzeichen pflegt, eine Stimme gegeben eine Stimme, die unüberhörbar geworden ist sowohl bei der Politik, bei den Verwertern wie auch in der Öffentlichkeit.

Die Produktionswirtschaft ist die wichtigste Säule der gesamten deutschen Film- und Fernsehproduktion. Sie, lieber Alexander Thies und Sie, lieber Christoph Palmer, haben dieser Säule ein Fundament und damit Stabilität verliehen, dafür meinen Dank und Anerkennung!

Eine andere starke Kämpferin für eine florierende Filmwirtschaft ist natürlich auch die Filmförderung in Deutschland, ob aus dem Solidargedanken der FFA oder der Verantwortung des Bundes und der Länder heraus. Und diese Filmförderung ist mehr ist als nur der berühmte Goldesel, mehr als eine reine Geldausschüttungsmaschine. Mit unserer Filmförderung gestalten wir die Rahmenbedingungen für die Filmpolitik in Deutschland und das verspreche ich Ihnen: An die erfolgreiche Arbeit in der Vergangenheit möchte ich anschließen.

Wie Sie alle wissen, hat das Bundesverfassungsgericht das Filmförderungsgesetz in der vergangenen Woche voll bestätigt und die vier Verfassungsbeschwerden einer großen Kinokette zurückgewiesen. Ein Sieg auf ganzer Linie! Damit ist einer der Grundpfeiler der deutschen Filmförderung in seinem Bestand gesichert jedenfalls juristisch.

Da hat sehr viel auf dem Spiel gestanden. Wäre das Solidarsystem des FFG gefallen, hätten wir vor einer trostlosen Situation gestanden. Die Filmförderung der FFA ist ein elementarer Baustein im kleinteiligen Gesamtgefüge des deutschen Fördersystems. Wie bei einem Gewölbe müssen sich die einzelnen Steine gegenseitig stützen, damit das System nicht zusammenstürzt.

Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, wovon wir schon immer ausgegangen sind: Das FFG ist in jeder Hinsicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Gericht hat die Kompetenz des Bundes für die Förderung nach dem FFG bestätigt. Es hat das Abgabesystem in all seinen Facetten bestätigt. Und schließlich hat es die demokratische Legitimation der Gremien der FFA bestätigt. Als Kulturpolitikerin ist mir dabei besonders wichtig: Die Verfassungsrichter haben entschieden, dass der Bund sich auf seine Gesetzgebungskompetenz für das Recht der Wirtschaft stützen kann, auch wenn im FFG neben wirtschaftsbezogenen auch kulturelle Ziele verfolgt werden. Der Film ist nun einmal Wirtschafts- und Kulturgut zugleich.

Es kommt ja nicht oft vor, dass Gerichte das Bundesverfassungsgericht! Sätze sagen, die man sich sogar einrahmen möchte. Dieser ist so einer ich zitiere aus dem Urteil: "Dem Bund ist es nicht verwehrt, in der Wahrnehmung aller seiner Kompetenzen auch auf Schonung, Schutz und Förderung der Kultur Bedacht zu nehmen". Deutschland ist eine Kulturnation, und ich werde dafür kämpfen, in allen Belangen vom Arbeitslosengeld über die KSK bis zum Urheberrecht diesen umfassenden Anspruch für Kunst und Kultur geltend zu machen!

Nach rund zehn Jahren des Rechtsstreits und der Rechtsunsicherheit können wir nun alle durchatmen und gestärkt in die Zukunft blicken. Um bei dem Bild des Gewölbes zu bleiben: Es hält! Zu diesem großen und für die Filmbranche richtungsweisenden Erfolg haben viele beigetragen. Bedanken möchte ich mich sehr herzlich bei meinen Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestages, bei den Vertreterinnen und Vertretern der Länder und natürlich bei der Filmförderanstalt, die hochprofessionell gearbeitet hat, und last but not least natürlich bei den tüchtigen BKM-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und unseren beiden Prozessbevollmächtigten, Professor Eifert und Professor von Cölln.

Es war schon für mich als Vorsitzende des Kulturausschusses sehr beeindruckend mitzuerleben, wie die gesamte Filmbranche sich gegen die Kinokette UCI solidarisierte. Dieser solidarische Geist, der sich letztlich ja auch im Abgabesystem des FFG widerspiegelt, war regelrecht spürbar. Ohne Sie, die Mitglieder in den Verbänden der Filmwirtschaft, wäre dieser Erfolg nicht denkbar gewesen. Danke für den Einsatz und das Herzblut, mit dem Sie sich alle für das FFG stark gemacht haben!

Die FFA kann nach stürmischen Zeiten nun also wieder in ruhiges Fahrwasser zurückkehren. Es gibt in der Tat einiges zu tun.

Am 1. Januar dieses Jahres ist das neue Filmförderungsgesetz in Kraft getreten. Nächste Woche wird der neue Verwaltungsrat konstituiert, aus seinen Reihen werden die neuen Präsidiumsmitglieder gewählt. Mich freut besonders, dass zum ersten Mal in der mehr als 45-jährigen Geschichte des FFG und der FFA auch die Kreativen im Präsidium vertreten sein werden. Sie, die Kreativen, sind die Baumeister des Erfolgs des deutschen Films!

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz inhaltlich auf die FFG-Novelle eingehen. Zu den zentralen im FFG vorgesehenen Neuerungen gehört nun auch die Heranziehung ausländischer Video-on-Demand-Anbieter zur Filmabgabe. Auch der Videomarkt unterliegt im digitalen Zeitalter massiven Veränderungen. Die Nachfrage nach Filmen auf DVDs und Blurays nimmt stetig ab, während die Nachfrage nach sogenannten Video on Demand-Angeboten steigt. Deren Anbieter mit Sitz in Deutschland sind bereits seit einiger Zeit zur Entrichtung einer Abgabe nach dem FFG verpflichtet. Aber der Teufel ist ja manchmal ein Eichhörnchen: Gerade der auf dem deutschen Markt führende VoD-Anbieter hat seinen Sitz nicht in Deutschland, sondern in Luxemburg und muss darum nicht zahlen.

Das wollten wir ändern: Mein Haus und die Mitglieder des Deutschen Bundestages haben mit viel Rückenwind aus der Filmbranche einen entsprechenden so genannten "Abgabetatbestand" in das FFG aufgenommen, nach dem auch Anbieter mit Sitz im Ausland zahlen müssen. Leider bestehen jedoch unterschiedliche Auffassungen zur europarechtlichen Zulässigkeit. Wir meinen, dass die Regelung europarechtskonform ist und haben dies mit all unseren Argumenten in Brüssel vorgetragen. Der Gegenwind bläst uns jedoch scharf ins Gesicht. Die Europäische Kommission hat uns dringend geraten, die Regelung aus der Notifizierung des aktuellen FFG herauszunehmen. Es gibt Angebote der EU, die kann man nicht einfach so ablehnen … . Andernfalls wäre das gesamte FFG 2014 nicht genehmigt und die komplette Förderung der FFA bis zum Abschluss der Prüfung durch die Kommission stillgelegt worden. Um das zu verhindern, haben wir die FFA angewiesen, bis zu einer Entscheidung der Kommission keine ausländischen VoD-Anbieter zur Abgabe heranzuziehen.

Sie können sich jedoch sicher sein, dass wir uns auch in diesem Punkt weiterhin für die Interessen der deutschen Filmbranche einsetzen werden. Wir haben bereits begonnen, ein gesondertes Notifizierungsverfahren über die fragliche Regelung in Brüssel anzustrengen. Im Ergebnis kann es aus unserer Sicht nicht richtig sein, Abgabeoasen in der EU zu schaffen, während Steueroasen nachdrücklich bekämpft werden!

Mit Blick auf die anhängigen Verfassungsbeschwerden wurde die Laufzeit des aktuellen FFG von bisher regelmäßig fünf auf drei Jahre verkürzt. Die Abgabeerhebung nach dem aktuellen Gesetz endet daher bereits am 31. Dezember 2016 das heißt, wir müssten eigentlich jetzt schon wieder mit der Arbeit an einer Novelle beginnen. Wir werden daher sehr bald mit den Vorbereitungen beginnen. Denn schließlich, wie heißt es so schön: Nach der Novelle ist vor der Novelle.

Filme brauchen Förderer einer der wichtigsten Grundpfeiler der Filmförderung in Deutschland ist der Deutsche Filmförderfonds ( DFFF ) . Im letzten Jahr wurden im Rahmen des DFFF 70 Mio. Euro für die Produktion von Kinofilmen zur Verfügung gestellt. Auch der im Juni letzten Jahres beschlossene Entwurf des Bundeshaushaltes 2014 sieht für dieses Jahr eine Förderung in Höhe von 70 Mio. Euro vor. Und dabei wollen wir auch gerne bleiben!

Ziel der Einrichtung des DFFF war es, die Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandorts Deutschland zu stärken und das haben wir wirklich erreicht. Allein der Wettbewerb der diesjährigen Berlinale weist gleich drei große internationale Filmproduktionen auf, die mit Hilfe des DFFF hier in Deutschland entstanden sind: Neben dem Eröffnungsfilm "The Grand Budapest Hotel" von Wes Anderson und George Clooneys "The Monuments Men" wird auch "Die Schöne und das Biest" von Christophe Gans auf der Berlinale zu sehen sein. Von der Anziehung solcher Produktionen profitieren nicht nur Studios alle drei kommen aus der Filmschmiede Studio Babelsberg, sondern letztlich die gesamte deutsche Filmbranche. Hollywood meets Görliwood so werden Filme heute gemacht!

Der DFFF hat stark zu einer Professionalisierung des deutschen Filmstandortes beigetragen. Mit Hilfe des DFFF konnten die Produktionsbudgets für deutsche Filme in den letzten Jahren maßgeblich gesteigert werden. Es ist zwar kein Automatismus, aber mehr Geld heißt beim Film auch häufig: mehr Qualität!

Noch einmal zurück zur Berlinale, jetzt zu den deutschen Produktionen: Im diesjährigen Wettbewerb laufen mit "Jack","Kreuzweg","Die geliebten Schwestern" und "Zwischen Welten" gleich vier DFFF-geförderte deutsche Produktionen. Dies unterstreicht einmal mehr die kulturelle Bedeutung des DFFF für den Filmstandort Deutschland. Auch deshalb haben sich die Regierungsparteien, haben wir uns im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, die zeitliche Befristung des DFFF aufzuheben. Das ist ein deutliches Signal gerade an Sie, die Produzenten, und zwar: Weiter so!

Ein wichtiges Anliegen ist mir die Förderung des Kinderfilms. Wer etwas über die Wirkkraft von Bildern erfahren möchte, nicht zuletzt über diejenige bewegter Bilder, der beobachte das Staunen der Kindern beim Filme gucken. Selten sonst stellt sich ein solcher Zustand von Weltvergessenheit ein. Aus der Hingabefähigkeit der Kinder ergibt sich allerdings auch ein besonderer Anspruch an die Güte der Kinderfilme; selbst das steht im Koalitionsvertrag. So beteiligen wir uns auch an der Initiative ' Der besondere Kinderfilm ‘ : einem Vorhaben, das gemeinsam von den Filmförderungen des Bundes und verschiedener Länder, den öffentlich-rechtlichen Sendern und der Filmwirtschaft getragen wird. Erste Ergebnisse liegen vor; sie sind doch sehr ermutigend.

Ich freue mich sehr, dass ich gleich zu Beginn meiner Amtszeit mit einem voraussichtlich sehr guten Kinojahr 2013 aufwarten kann. Wir werden in diesem Jahr die aktuellen Marktdaten von der FFA zwar erst am 13. Februar erhalten also gegen Ende der Berlinale, aber schon jetzt zeichnet sich ab, dass das Jahr 2013 für die deutschen Produzenten und Kinos wieder sehr erfolgreich war.

Ein Besuchermarktanteil des deutschen Films von deutlich über 20 % ist sehr wahrscheinlich. Auch das Box-Office wird voraussichtlich nicht wesentlich schlechter als das herausragende Ergebnis des letzten Jahres ausfallen, das den Kinos einen Rekord von mehr als einer Milliarde Euro bescherte.

Die guten Zahlen für den deutschen Film sind insbesondere auf ein herausragendes viertes Quartal zurück zu führen mit "Fack yu Göhte" und "Der Medicus". Und es sieht so aus, als ob wir wieder deutlich mehr "Besuchermillionäre" haben werden als im vergangenen Jahr.

Dies alles ist natürlich in erster Linie Ihr Verdienst und ein Zeichen dafür, dass eine erfolgreiche Branche aus den Entwicklungen der vergangenen Jahre die richtigen Schlüsse gezogen hat. Ich bleibe dabei, trotz mancher Kritik: Wir haben die Weichen für eine erfolgreiche Filmpolitik offensichtlich richtig gestellt, und hier möchte ich insbesondere meinem Amtsvorgänger und Freund, Bernd Neumann, für seinen ungeheuren Einsatz für den Film danken.

Kinofilme brauchen große Leinwände, und also bedarf es entsprechender Kinosäle. Sollen Kinos bestehen bleiben, müssen sie mit der technischen Entwicklung mithalten die ersten Verleiher legen nur noch digital vor. Daher haben BKM und FFA mittlerweile insgesamt 21 Millionen Euro für die Kinodigitalisierung bereitgestellt und geholfen, mehr als 1.550 Leinwände auf Digitaltechnik umzurüsten.

Ich möchte aus aktuellem Anlass auch auf die neue Rundfunkgebühr zu sprechen kommen. Zuletzt hatte es Forderungen gegeben, die Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag in das Programm zu investieren. Die Gebührenkommission KEF selbst empfiehlt hingegen, die eine Hälfte der erwarteten Mehreinnahmen einer Rücklage zuzuführen, die andere Hälfte aber zur Senkung des monatlichen Rundfunkbeitrags zu verwenden.

Ich kenne das Dilemma: Als Abgeordnete fühle ich mich dem Wähler und damit dem Gebührenzahler verpflichtet. Andererseits hege ich als Kulturpolitikerin große Sympathie für die Idee, diese Summe in eine Qualitäts- oder Kulturoffensive des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu investieren. Ich weiß, mit dieser Forderung renne ich bei der Produzentenallianz offene Türen ein und das tue ich übrigens gern. Gerade die Produzenten kämpfen mit knappen Budgets, die immer schlechtere Bedingungen wie weniger Drehtage zur Folge haben.

Ich möchte Sie, die Produzenten, ausdrücklich ermutigen, all ‘ ihr Gewicht in die Waagschale zu werfen: Sie sind es doch, die das Niveau gerade im öffentlich-rechtlichen Fernsehen hoch halten können und müssen.

Natürlich wäre es fantastisch, wenn auch bei uns einmal Serien in der Güteklasse entstünden, wie sie nicht nur bei amerikanischen Bezahlsendern, sondern auch in Europa gedreht werden. Ich denke da zum Beispiel an "Borgen" aus Dänemark. Positive Beispiele haben wir aber zum Glück auch in Deutschland."Weißensee" war ein echtes Fernseherlebnis aber ich weiß auch, wie Regina Ziegler um die Finanzierung kämpfen musste.

Kulturauftrag das ist nicht nur ein schönes Wort, sondern Existenzgrundlage und Rechtfertigung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, einen Rundfunk, der eben nicht primär nach Quoten schielen soll oder am Tropf der Werbeindustrie hängt. Für mich gehört zu diesem "Kulturauftrag" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darum noch mehr, als nur aber immerhin gute Sendungen zu ermöglichen und sie dann auch an ordentlichen und angemessenen Sendeplätzen zu zeigen. Denn was mit Beitragsgeldern bezahlt worden ist, muss den Beitragszahler auch erreichen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland gehört zu den bestausgestatteten der Welt, und er muss diese Ausstattung täglich aufs Neue rechtfertigen. Bei der Erfüllung des Kultur- , Bildungs- und Informationsauftrags sehe ich aber durchaus noch Luft nach oben. Zum Kulturauftrag gehört die Unterstützung des deutschen Kinofilms, und zwar ohne ihn in die Ästhetik des Fernsehens zwingen zu wollen. Kulturauftrag, das heißt aber ebenfalls, die einzigartigen Rundfunkorchester mit Weltruf zu finanzieren und nicht, sie zu fusionieren oder laut und vernehmlich über noch radikalere Lösungen nachzudenken.

Und ganz böse finde ich es, wenn bei der Erklärung für solche Radikallösungen deren Sinn ich bezweifle! Musik gegen Literatur ausgespielt wird wie bei der Fusion der SWR-Klangkörper.

Kulturauftrag ist umfassend zu verstehen: Von der Fürsorge für Orchester bis zu Ihrem Ehrgeiz, hochwertige Filme zu liefen das sind nämlich zwei Seiten ein und derselben Medaille. Und darum brauchen wir eine Gesamtsicht dieses Kulturauftrags, keine Fragmentierung in Einzelinteressen. Dafür werde ich kämpfen.

Die Ministerpräsidenten der Länder haben die Rundfunkkommission im Oktober 2013 beauftragt, den öffentlich-rechtlichen Telemedienauftrag zu aktualisieren und insbesondere die 7-Tage-Regel für Internetangebote zu ersetzen. Dieser Auftrag steht im Zusammenhang mit der Diskussion über die Neuordnung der Digitalkanäle von ARD und ZDF und den Plänen, einen neuen "crossmedialen" Jugendkanal zu schaffen. Die Frage, wie lange öffentlich-rechtliche Inhalte im Internet angeboten werden dürfen, weist aber darüber hinaus und berührt eine Vielzahl durchaus konkurrierender Interessen.

Das zurzeit geltende, sehr ausdifferenzierte System muss sicherlich nicht auf ewig der Weisheit letzter Schluss sein. Wenn wir wollen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht langfristig zu einem Spartenangebot für die ältere Generation wird, dann ist es durchaus richtig zu überlegen, ob und wie man ihm die Ausweitung der Programmangebote im Internet erleichtern kann.

Ich kann hier allerdings gut die Einwände der Privatwirtschaft verstehen, und ich habe großes Verständnis für die Forderung der Produzentenallianz, dass eine Veränderung der 7-Tage-Regel nicht die spätere wirtschaftliche Verwertung von Auftragsproduktionen behindern darf. Ich hoffe sehr, dass man hier eine differenzierte Lösung finden wird, die im Übrigen ja auch die europarechtlichen Vorgaben berücksichtigen muss.

Der Erfolg der Digitalisierung beruht nicht zuletzt auf der Möglichkeit der Vervielfältigung. Welch ein Aufwand war es noch, eine Video- oder Tonband-Kassette zu überspielen, und wie mäßig war die Qualität.

Das ist vorbei: Text, Ton, Bild liegen sie in digitaler Form vor, lassen sie sich in Sekundenschnelle übertragen und verbreiten.

Für die Zugänglichkeit zu Kulturgütern ist das ein Glücksfall. Wer dauerhaft Freude an den Möglichkeiten der Verbreitung unserer Kulturgüter haben möchte, wird allerdings auch die Bedingungen der Entstehung von Kulturgütern in den Blick nehmen müssen: Denn ohne kreatives Schaffen keine Verbreitung, auch nicht im Netz. Insofern muss sichergestellt werden, dass auch die Urheber an der Wertschöpfung aus der Verwertung des geschaffenen Kulturguts angemessen beteiligt werden.

Soziale Absicherung ist das eine, wichtiger noch ist es aber, dass Künstler von ihrer kreativen Arbeit leben können, auch im digitalen Zeitalter! In der kommenden Legislaturperiode wird es darum gehen, das Urheberrecht weiter an das digitale Umfeld anzupassen. Es gilt vor allem, den Wert geistigen Eigentums besser zu vermitteln. Künstlerische Leistungen sind im Internet frei verfügbar, das ist unbestritten umsonst aber dürfen sie nicht sein.

Urheberrechtsverletzungen im Netz verursachen gravierende Schäden und nicht nur volkswirtschaftlich. Wir wollen darum die Rechtsdurchsetzung konsequent verbessern. Die Rechteinhaber stehen dabei für mich im Mittelpunkt. Ein wesentlicher Schritt ist die Providerhaftung. Darüber hinaus müssen Maßnahmen ins Auge gefasst werden, die bereits in der letzten Legislaturperiode unter dem Stichwort "Dritter Korb" diskutiert worden sind.

In der letzten Legislaturperiode konnte punktuell bereits Einiges erreicht werden, um das Urheberrecht für die digitale Welt fit zu machen: Mit dem Gesetz zum Umgang mit verwaisten und vergriffenen Werken, der Verlängerung der Schutzdauer für die Rechte ausübender Künstler und Tonträgerhersteller von fünfzig auf siebzig Jahren sowie mit der Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger konnten Verbesserungen erzielt werden. Ausreichend ist das nicht. Soll das Urheberrecht auch im digitalen Umfeld weiterhin seinem Zweck gerecht werden, werden wir es noch viel weiter anpassen müssen.

Dass dies heute auch in europäischem und internationalem Kontext erfolgen muss, liegt auf der Hand. Doch nicht nur der Gesetzgeber, auch die Branche selbst ist gefragt. Manche der illegalen Geschäftsmodelle finanzieren sich schließlich vor allem durch lukrative Werbeeinnahmen. Überlegungen der Branche, im Sinne einer Selbstverpflichtung auf derartige Werbemaßnahmen zu verzichten, gehen sicherlich in die richtige Richtung. Die Verbraucher wollen wir nicht sanktionieren, sondern sensibilisieren und aufklären, damit sie besser zwischen legalen und illegalen Angeboten im Netz unterscheiden können. Ich zähle auch hier auf die Unterstützung der Branchen!

Bewegung im Urheberrecht gibt es aktuell auch auf europäischer Ebene: In Kürze wird in Brüssel die sogenannte EU-Wahrnehmungsrichtlinie verabschiedet, die den Rechtsrahmen für die Verwertungsgesellschaften in der EU bestimmen wird. Hier wie auch bei weiteren Harmonisierungen des europäischen Urheberrechts werden wir darauf achten, die in Deutschland bestehenden urheberrechtlichen Schutzstandards nicht zu unterschreiten. Ich gehe davon aus, dass auch die Filmbranche das seit Dezember laufende Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission dazu genutzt hat, der Europäischen Kommission ihre Einschätzung zum Urheberrecht in Europa mitzuteilen.

Gute rechtliche Rahmenbedingungen benötigen die in der Filmwirtschaft Beschäftigten auch noch in einem anderen Bereich: dem der sozialen Absicherung, sowohl während der Berufstätigkeit als auch im Alter. Schauspielerinnen und Schauspieler etwa können strukturbedingt oft nur kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse eingehen. Die kulturpolitisch wichtige Sonderregelung, die für so Beschäftigte den Zugang zum Arbeitslosengeld I erleichtert, ist bis Ende 2014 befristet. Es ist mir ein besonderes Anliegen, hier eine möglichst kulturfreundliche Anschlussregelung zu treffen.

Die allerwenigsten Künstler und Kreativen sind Großverdiener. Die Einführung der Künstlersozialversicherung vor 31 Jahren war ein sozial- und kulturpolitischer Meilenstein. Die Künstlersozialkasse garantiert heute ganz wesentlich die soziale Absicherung der freiberuflich tätigen Künstler und Publizisten. Wir dürfen nicht zusehen, wie diese Errungenschaft jetzt beschädigt wird! Die Bundesregierung wird in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen, der eine deutliche Intensivierung der Prüftätigkeit der Deutschen Rentenversicherung vorsieht. Das hat auch etwas mit Gerechtigkeit zu tun. Wer künstlerische Leistungen in Anspruch nimmt, der muss auch dafür Sorge tragen, dass Künstler von ihrer Arbeit nicht nur knapp überleben können, sondern angemessen bezahlt und sozial abgesichert werden!

Lassen Sie mich zuletzt noch einen Blick auf die europäische und internationale Filmpolitik werfen: Dort ist im vergangenen Jahr nun endlich die Kinomitteilung ergangen mit großem Erfolg für uns. Wie Sie wissen, definiert die EU-Kommission in dieser Mitteilung die Kriterien, die für die Vereinbarkeit öffentlicher Förderungen mit dem Beihilferecht der EU künftig gelten sollen. Nach fast zweijährigen, zähen Verhandlungen mit der EU-Kommission, ist es gelungen, alle unsere Forderungen gegenüber der EU-Kommission durchzusetzen. Ich danke den Filmförderern und vor allem auch den Verbänden der Filmwirtschaft für die aktive Hilfe und Unterstützung dabei!

Durchgesetzt haben wir uns insbesondere im Hinblick auf die territoriale Verwendung der Fördermittel. Erst ganz zum Schluss verzichtete die EU-Kommission darauf, Vorgaben der Förderer zur Herkunft der Waren und Dienstleistungen für geförderte Filmproduktionen zu untersagen. Wir alle haben dies mit großer Erleichterung zur Kenntnis genommen. Hervorzuheben ist außerdem die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Kinomitteilung, unter anderem auch auf den Kinobereich: Künftig also werden alle Herstellungs- und Auswertungsstufen von Filmprojekten von der Kommission als kulturell motiviert betrachtet. Das ist die Grundlage dafür, dass die europäischen Förderer zukünftig ausreichenden Spielraum für die Weiterentwicklung ihrer Fördersysteme haben werden.

Last but not least: Das Freihandelsabkommen ein weites Feld, das wir im Auge behalten müssen. Wir treten einer neuen Liberalisierungsverpflichtung der Kultur entgegen, weil wir Sorgehaben, dass anderenfalls unsere einzigartige kulturelle Vielfalt auf dem Spiel stünde. Deutschland ist nicht ohne Grund 2005 dem Unesco-Übereinkommen zum Schutz der kulturellen Vielfalt beigetreten. Das war unser Bekenntnis zur besonderen Schutzbedürftigkeit des Kultur- und Medienbereichs. In den Verhandlungen zu diesem Freihandelsabkommen muss das erneut zum Ausdruck kommen.

Selbstverständlich stehen auch die Kulturpolitiker hinter einem transatlantischen Freihandelsabkommen. Dessen Vorteile liegen auf der Hand. Wir reden bei der Kultur aber von gerade einmal zwei Prozent des Handelsvolumens. Diese zwei Prozent herauszunehmen muss möglich sein. Denn hier geht es vor allem um den immateriellen Wert, für den die Kulturnation Deutschland eintreten muss.

Deutschland ist das Land mit der höchsten Theaterdichte der Welt, pro Jahr werden zehnmal mehr Besucher in den Museen gezählt als alle Bundesligaspiele zusammen haben. In Deutschland entfällt eine Neuveröffentlichung eines Verlages auf tausend Einwohner. Es sind keine fiskalpolitischen Kleinigkeiten, die es zu verteidigen gilt, es geht ums große Ganze, um die Identität der Kulturnation Deutschland. Die Vielfalt des Angebots und der Meinungen ist nur möglich, weil wir unsere Kultur schützen und auskömmlich finanzieren, sie unabhängig machen vom Zeitgeist und von privaten Geldgebern.

Gerade der Film hat Frankreich zu seinem letztlich erfolgreichen energischen Einschreiten bewegt. In Frankreich wird der Film noch stärker als in Deutschland als nationales Kulturgut begriffen. Aber auch uns geht es um unser Selbstbewusstsein als Kulturnation. Als solche wird Deutschland in der ganzen Welt wahrgenommen.

Unsere Kulturförderung hat auch mit unserer bitteren jüngeren Geschichte zu tun. Sie zieht eine Lehre aus zwei deutschen Diktaturen, die lautet: Kritik und Meinungsfreiheit sind konstitutiv für eine Demokratie. Kreative und Intellektuelle sind das Korrektiv einer Gesellschaft. Das können sie aber nur sein, wenn sie nicht zwangsläufig gefallen müssen. Deshalb gibt es in Deutschland diese auskömmliche Kulturfinanzierung, damit die Künste kritisch, sperrig, heterogen und nicht nur affirmativ auftreten können.

Wir haben es mit zwei gänzlich verschiedenen Gesellschaftsmodellen zu tun: Während Deutschland die Freiheit seiner kulturellen Avantgarde und den Schutz des kulturellen Erbes mit einer staatlichen Finanzierung von zirka 87 Prozent sicherstellt und dreizehn Prozent aus privater Hand kommen, ist das in den Vereinigten Staaten exakt umgekehrt. Entsprechend stellt sich die ästhetische Vielfalt dar. Wir haben mehr zu verteidigen als einzelne Aspekte unserer Filmförderung.

Wir sind in einer Vorphase zur Aufnahme der Verhandlungen. Ich hoffe, dass der Doppelcharakter der kulturellen Güter und Dienstleistungen als Wirtschaftsgüter, aber auch als Träger gesellschaftlicher Werte anerkannt wird, dass die "kulturelle Ausnahme" bis zum Schluss besteht und es nicht nur ein taktisches Spiel ist. Viel sagen, es dürfe keine Tabus schon bei der Aufnahme der Verhandlungen geben. Diesen geradezu klassischen Konflikt halten die Kulturverantwortlichen aus. Am Ende wird die Vernunft siegen und die Wertegemeinschaft gegenüber den merkantilen Interessen in den Vordergrund stellen.

Meine Damen und Herren,

Filmpolitik bleibt ganz oben auf der Agenda der Kulturpolitik des Bundes, das kann ich Ihnen versichern. Ohne die Produzenten gäbe es die Filme nicht und auch keine Berlinale, die in wenigen Stunden beginnt. Dafür möchte ich mich einmal mehr bei Ihnen allen bedanken. Ihr Erfolg sind unsere Filmträume.