Redner(in): Angela Merkel
Datum: 06. Oktober 2014

Anrede: Sehr geehrter Herr Ludewig,liebe Mitglieder des Nationalen Normenkontrollrats,liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Deutschen Bundestag,meine sehr geehrten Damen und Herren,
Quelle (evtl. nicht mehr verfügbar): https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2014/10/2014-10-06-merkel-normenkontrollrat.html


Herr Ludewig hat es schon angesprochen: Bürokratie gilt oft als Hemmschuh, als kräftezehrende und zeitfressende Last. Dies wird übrigens nicht erst in unseren Tagen so gesehen. Schon Bismarck hat gesagt: "Die Bürokratie ist es, an der wir alle kranken." Die Wahrnehmung hat sich in dieser Frage nicht allzu sehr verändert. Wer mit Bürgern spricht, wer mit Unternehmern spricht, wer mit Verbandsvertretern spricht, der bekommt einen Eindruck davon: Bürokratie hat in der Regel ein negatives Image.

Dennoch um mich dem Plädoyer Herrn Ludewigs anzuschließen ist sie in gewisser Weise unerlässlich, damit ein Staat funktioniert. Zentrale Grundsätze wie zum Beispiel der Grundsatz der Gleichbehandlung bedürfen bestimmter Regelungen. Es geht darum zu vermeiden, dass Willkür herrscht und immer nur aus dem Bauch heraus entschieden wird. Das heißt, es gibt sehr wohl gute Gründe für ein geregeltes Regelwerk.

Etwa das Thema Rechtssicherheit ist natürlich eines, das von Investoren gefordert wird. Man muss sich daher sehr gut überlegen: Inwieweit ist auf der einen Seite Rechtssicherheit notwendig und inwieweit sind auf der anderen Seite Prozeduren überflüssig? Teilweise haben sich Prozeduren vielleicht überlebt und sind nicht mehr so dringend erforderlich. Die Frage ist also: Wie viel Bürokratie brauchen wir wirklich; was ist notwendig, was ist überflüssig; was ist gewollte, was ist ungewollte Bürokratie? Wenn man als Abgeordnete in meinem Fall manchmal sieht, wie ein Gesetz, das eigentlich gut erdacht war, zum Schluss beim Bürger ankommt, dann kommt man zu dem Schluss, dass es ganz gut ist, dass viele von uns einen Wahlkreis haben und wissen, was wir von uns gegeben haben. Das heißt also, manches bedarf in der praktischen Realisierung auch einer Überprüfung.

Die Fragen konkret zu beantworten, ist auch deshalb notwendig, weil es keine allgemeingültige Antwort gibt. Insofern ist der Normenkontrollrat eine sehr zweckdienliche Erfindung. Als wir uns dazu entschlossen haben, den Normenkontrollrat ins Leben zu rufen, hat sich die Frage gestellt: Kann man auch bürokratischen Aufwand quantifizieren? Heute bleibt zu sagen: Man kann jedenfalls sehr viel mehr quantifizieren, als man gemeinhin denkt.

Deshalb können wir auch sagen, dass sich, seitdem der Normenkontrollrat seine Arbeit aufgenommen hat, viele Dinge substanziell verändert haben. Ich stimme allerdings zu: Das ist in der großen Breite bei den Bürgerinnen und Bürgern noch nicht angekommen. Das hat vielleicht auch mit sperrigen Begriffen zu tun oder damit, dass die Überwachung von Meldepflichten und Informationen im ersten Schritt etwas ist, das in der Wirtschaft durchaus eine große Rolle spielt, aber nur eine Untermenge an gefühlter Bürokratie ist. Deshalb ist es auch gut, dass der Arbeitsauftrag erweitert wurde.

Seit 2006 stellt die Bundesregierung nunmehr Gesetze und Verordnungen auf den Prüfstand und fragt: Wie können wir Belastungen auf das Notwendige reduzieren und Kosten senken? Man darf an einem solchen Tag auch einmal sagen: Wir haben viel erreicht. Durch eine feste Integration der Methodik in den Gesetzgebungsprozess bekennt sich die Bundesregierung zu Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung als eigenständigem Politikziel.

Nun ist es vielleicht ganz günstig, dass die Perioden der Arbeit des Normenkontrollrats nicht identisch mit den Wahlperioden sind. Sie sind schon eingearbeitet auf eine noch nicht vollkommen eingearbeitete neue Bundesregierung gestoßen, haben sich bei dieser auch in Ihrer netten und einfühlsamen Art beharrlich bemerkbar gemacht und sagen nun selber, dass der Start inzwischen als gelungen bezeichnet werden kann. Vielleicht haben Sie sich damit mehr in Erinnerung bringen können, als die Minister dachten. Sie werden Sie jetzt auch nicht wieder vergessen.

Wir haben zum Teil auch konkurrierende Ziele. Wenn ich zum Beispiel an die Novelle zur Energieeinsparverordnung denke, dann stelle ich fest, dass sie aus dem Blickwinkel des Normenkontrollrats ein Unding gewesen ist. Auf der anderen Seite ist sie in ihrer politischen Zielsetzung von allergrößter Güte. Dennoch ist es nicht falsch ich will sogar sagen: es ist richtig, auch in einem solchen Fall eines positiven politischen Inhalts, dem wir auch weiter nachgehen wollen wir haben uns ja für diese Energieeinsparverordnung entschieden, sozusagen einmal ein Resümee zu ziehen, um ein Gefühl dafür zu bekommen, welchen Erfüllungsaufwand das bedeutet. Wenn man sich den Erfüllungsaufwand vor Augen führt, dann wird einem auch klar, dass man sich auf die wirklich wichtigen politischen Ziele beschränken muss. Auch dass da, wo man marktwirtschaftliche Anreize schaffen kann, oft mit weniger Aufwand ein ähnliches Resultat erreicht werden kann, ist eine wichtige Erfahrung.

Ein nicht unerheblicher Teil der Regelungen geht auf europäische Beschlüsse zurück. Dennoch muss man sagen: Europäische Gesetzgebungsverfahren finden ja nicht im luftleeren Raum statt. Daran sind europäische Parlamentarier beteiligt. Aber es sind immer auch Regierungschefs, Minister einer Regierung und Parlamente beteiligt, die das Ganze dann auch umzusetzen haben. Deshalb ist es wichtig, dass wir versuchen, eine gemeinsame Basis herzustellen. Deshalb wird in Europa auch weiter daran gearbeitet. Denn die Stoiber-Gruppe war zwar hart erkämpft, sie hat es aber noch nicht geschafft, auf der Ebene der Europäischen Union einen Status zu bekommen, den der Normenkontrollrat hierzulande hat.

Ich will noch einmal in Erinnerung rufen: Der oberste Schirmherr des Normenkontrollrats ist nicht etwa die Bundeskanzlerin, sondern der Bundespräsident. Das heißt, wenn die Dinge schief laufen, kann sich der Normenkontrollrat, der eine Beschwerdeinstanz hat, erst einmal beschweren das wollen wir natürlich vermeiden, während die Europäische Kommission bis heute noch nicht bereit war, ein unabhängiges Gremium zu akzeptieren, das sozusagen unbeschadet des Mitredens der Bundesregierung seine qualitativen Einschätzungen abgeben kann. Ich weiß mich mit Herrn Ludewig und den Mitgliedern des Normenkontrollrats einig: Es wäre sehr wünschenswert, wenn wir mit der neuen Kommission zu einer größeren Unabhängigkeit derer kommen würden, die sich mit Bürokratiekosten beschäftigen. Ich glaube, die Ansätze sind gut. Mit Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker haben wir nicht nur Deutschland, sondern auch Großbritannien, skandinavische Länder sowie die Niederlande sehr häufig über dieses Thema gesprochen. Gerade die Aktivitäten, die wir als Gruppe von Ländern unternommen haben, die ja immerhin schon zu der Initiative REFIT in der Europäischen Kommission geführt haben, können ausgebaut werden. Ich glaube, dass sowohl der Kommissionspräsident als auch der Vizepräsident hier recht offen demgegenüber stehen.

Meine Damen und Herren, die Arbeit des Normenkontrollrats kann nur umfassend sein Herr Ludewig hat es angedeutet, wenn auch die Bundesländer mitziehen, weil der Vollzug der Gesetze in Deutschland in einer föderalen Struktur sehr häufig über die Länder oder die Kommunen stattfindet. Deshalb möchte ich dem Normenkontrollrat dafür danken, dass er Gespräche mit den Chefs der Staatskanzleien führt. Ich möchte auch Staatsminister Braun dafür danken, dass er das begleitet und die Arbeit des Normenkontrollrats in der Bundesregierung koordiniert, was, ähnlich wie Ihre Arbeit, nicht immer nur vergnügungssteuerpflichtig ist, sondern manchmal auch das Bohren eines harten Bretts bedeutet. Wir werden weiterhin mit den Ländern reden ich danke Ihnen dafür, dass Sie das tun, damit wir mehr Transparenz bekommen. Denn wir könnten die Erlebniswelt des Bürgers nie widerspiegeln, wenn wir nur auf der Bundesebene agieren und nicht nachfragen würden, was vor Ort in den Kommunen bei den Menschen ankommt.

Damit bin ich schon bei der sehr zu begrüßenden Erweiterung der Arbeit des Normenkontrollrats. Es geht in diesem Zusammenhang jetzt nicht mehr nur um Informationspflichten, Berichterstattungen und Gesetzeskosten, sondern es geht in Zukunft auch um Lebenslagen im Alltag. Diese Lebenslagen sind sehr praxisbezogen ausgewählt. Damit kann jeder Bürger und jede Bürgerin etwas anfangen. Was passiert, wenn ich arbeitslos werde? Was passiert, wenn ich eine neue Wohnung habe? Was passiert, wenn ich ein Kfz zulassen möchte? Das sind praktische Fragen aus dem Alltag, in denen sich jeder wiederfinden kann.

Wenn man bei solchen Fragen sozusagen eine Quantifizierung hinbekommt, wird man auch über weitere Abbauziele im Zusammenhang mit ganz konkreten Lebenslagen sprechen können. Da ist es sicherlich auch sinnvoll, dass wir den Bürger aktiv ansprechen und ihn bezüglich bestimmter Lebenslagen fragen: Was bedeutet das für dich und welche Vorstellungen und Rückmeldungen kannst du uns, der Bundesregierung oder dem Normenkontrollrat, geben? Man muss vielleicht nicht gleich alle 20 lebenslagenbezogenen Vorhaben heranziehen, aber wenn man mit einem oder zwei Vorhaben anfängt und auf die Bürgerinnen und Bürger zugeht, halte ich das für vernünftig. Wir haben uns vorhin abgesprochen, dass wir uns damit noch intensiver befassen werden.

Wir werden uns auch noch einmal den Vorschlag "one in - one out" anschauen. Wir sind im Augenblick in der komplizierten Situation, dass es beim Abbau von Informations- und Meldepflichten eine gewisse europäische Erfahrung gab und man wusste: Wenn du dich auf ein Abbauziel von 25 Prozent verständigst, ist das machbar. Bei der Frage des Erfüllungsaufwands eines Gesetzes haben wir noch kein rechtes Gefühl entwickelt, was "one in - one out" bedeutet. Aber ich signalisiere Offenheit, uns mit dem Thema nochmals zu befassen. Wenn Sie die lebenslagenbezogenen Dinge einmal aufgearbeitet und quantifiziert haben, dann werden wir, glaube ich, in der Lage sein, uns zu einigen dieser Lebenslagen denkbare Reduktionsziele zu überlegen. Somit glaube ich, dass das Ende der Arbeit noch nicht erreicht ist, weil noch nicht alles gut ist, sondern dass die eigentliche Arbeit erst beginnt, wenn Bürgerinnen und Bürger einen Effekt spüren sollen. Das Gleiche gilt natürlich für Unternehmen.

Meine Damen und Herren, Ihre Tätigkeit ist sehr spezifisch. Sie bedarf eines langen Atems. Sie bedeutet, ein dickes Brett zu bohren. Sie verlangt das, was wir in der Politik eigentlich auch wollen, nämlich Nachhaltigkeit. Ich darf Ihnen sagen: Sie arbeiten nachhaltig, mit Engagement und mit genauem Blick auf die unendlichen Details. Deshalb möchte ich allen Mitgliedern des Normenkontrollrats und auch denen, die für den Normenkontrollrat arbeiten und ihm zuarbeiten eingeschlossen Staatsminister Braun, ein herzliches Dankeschön sagen. Ihre Arbeit ist sehr wichtig. Sie ist sehr sinnvoll. Sie wird im parlamentarischen Bereich gerne als Argumentationshilfe genommen, um Gesetze nochmals zu verbessern. Insofern ist Ihre Reputation im Parlament mindestens so hoch wie in der Bundesregierung. Dafür ein Dankeschön auch dafür, dass Sie immer weiter denken und die Dinge voranbringen. Danke natürlich auch für diesen Zwischenbericht, den wir nicht nur im Sinne der Folgekosten ernst nehmen, sondern als ganzen Bericht ernst nehmen.