Redner(in): Monika Grütters
Datum: 14. Januar 2016
Untertitel: Der illegale Handel mit Kulturgütern, zum Beispiel auch aus dem Irak, blüht. Terrororganisationen wie der sogenannte IS nutzen ihn zu ihrer Finanzierung. Dies sei kein Kavaliersdelikt, sondern ein schweres Verbrechen, das dringend bekämpft werden müsse, erklärte Kulturstaatsministerin Grütters bei der Vorstellung der aktualisierten deutschen Fassung der Roten Liste zu den gefährdeten Kulturgütern des Irak.
Quelle (evtl. nicht mehr verfügbar): https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2016/01/2016-01-18-gruetters-rote-liste-irak.html
Der illegale Handel mit Kulturgütern, zum Beispiel auch aus dem Irak, blüht. Terrororganisationen wie der sogenannte IS nutzen ihn zu ihrer Finanzierung. Dies sei kein Kavaliersdelikt, sondern ein schweres Verbrechen, das dringend bekämpft werden müsse, erklärte Kulturstaatsministerin Grütters bei der Vorstellung der aktualisierten deutschen Fassung der Roten Liste zu den gefährdeten Kulturgütern des Irak.
Im vergangenen Jahr hat der Journalist Günther Wessel ein vielbeachtetes Buch veröffentlicht und in diesem Hause vorgestellt. Die meisten von Ihnen werden seine beeindruckenden Recherchen über "Das schmutzige Geschäft mit der Antike" - so der Titel - kennen. Die Darstellung des hochkomplexen und professionellen Netzes des illegalen Antikenhandels offenbart die Tragweite einer lange Zeit verharmlosten Problematik. Der illegale Handel mit Kulturgütern ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein schweres Verbrechen - und er gilt als eine der Haupteinnahmequellen der Terrororganisationen, auch des so genannten Islamischen Staates im Irak und in Syrien.
Beweise dafür sind schwer zu finden, denn wie Günther Wessel in einem Interview sagte, ich zitiere: "Der IS lässt sich dabei filmen, wie er Kunstwerke zerstört oder wie er Menschen tötet. Aber er lässt sich natürlich nicht dabei filmen, wie er illegalen Handel treibt." Um kulturpolitisch gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern aktiv zu werden, bedarf es keiner Beweise, von wem das illegale Geschäft betrieben wird. Es ist erschütternd genug, dass es einen florierenden Markt für illegal beschaffte und geschmuggelte Antiken und Artefakte gibt, die zumeist aus Gebieten im Nahen Osten kommen - vor allem aus dem Irak und Syrien, wo systematisch Kulturerbe zerstört und geplündert wird. Dort, wo Staaten in Kriegs- und Krisensituationen nicht mehr in der Lage sind, ihre Kunstschätze zu schützen, steht die Staatengemeinschaft in der Verantwortung. Dass auch Deutschland zum Schutz des kulturellen Erbes der Menschheit beitragen kann und muss, ist unbestritten.
Deutschland hat sich bisher aber leider nicht gerade als Pionier hervor getan, was gesetzliche Regelungen zum Schutz von Kulturgut betrifft. Die UNESCO-Konvention zum Kulturgutschutz aus dem Jahr 1970 wurde hierzulande erst 2007 ratifiziert und im Kulturgüterrückgabegesetz umgesetzt - mit relativ laxen Regelungen, was die Einfuhr von Kulturgut angeht, die sich obendrein ganz offensichtlich als wenig praktikabel herausgestellt haben. Obwohl es in den vergangenen Jahren zahlreiche Ersuche ausländischer Staaten gab, ist es - neben freiwilligen Rückgaben - bisher zu keiner einzigen Rückgabe auf Grundlage dieses Gesetzes gekommen. Deshalb wollen wir nun mit der Gesetzesnovelle zum Kulturgutschutz einen längst überfälligen Paradigmenwechsel einläuten: Wer in Zukunft Antiken nach Deutschland einführt, braucht für jedes Stück eine gültige Ausfuhrerlaubnis des jeweiligen Herkunftslandes, das bei Einfuhr vorzulegen ist.
Helfen können darüber hinaus insbesondere die Roten Listen, die der Internationale Museumsrat ICOM für Staaten erstellt, deren kulturelles Erbe bedroht ist. Deutschland ist das erste Land überhaupt, das die Roten Listen gesetzlich verankert, denn die Kulturgutschutznovelle sieht erhöhte Sorgfaltspflichten für Kulturgut vor, das aus Ländern stammt, für die eine solche Rote Liste erstellt wurde.
Die "Rote Liste Irak", die ICOM bereits unmittelbar nach den Kriegshandlungen im Jahr 2003 veröffentlichte, ist aktuell umso bedeutender, da der so genannte Islamische Staat im Jahr 2015 allein im Irak die UNESCO - Weltkulturerbestätte Hatra zerstörte und wertvolle Stücke aus Nimrud im Museum in Mossul in Schutt und Asche legte. Es ist wichtig, dass die Rote Liste für den Irak nun aktualisiert und auf Deutsch vorliegt, denn allein der Verdacht, Deutschland könne sich als internationale Drehscheibe für Hehlerware eignen, ist mit unserem Selbstverständnis als Kulturnation nicht zu vereinbaren.
Kulturgut verpflichtet - das gilt für alle, die mit Kulturgut zu tun haben: für Händler und Sammler, aber auch für Museen und andere Kultureinrichtungen. Sie sind gefordert, ihre Bestände sorgfältig auf Provenienz hin zu überprüfen, so wie auch im Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut. Die Roten Listen, die es mittlerweile für 14 Länder gibt, dienen nicht nur den Behörden, der Polizei und dem Zoll als "Warnhinweis", um für die jeweilige Region typische Objekte schneller zu identifizieren. Sie sensibilisieren vor allem potentielle Käufer, kunstinteressierte Touristen und den Kunsthandel dafür, gefährdete Kulturgüter nicht zu erwerben, und sind somit seit Jahren ein wichtiger Bestandteil im Kampf gegen den illegalen Handel mit gefährdeten Kulturgütern und Schätzen aus Raubgrabungen - und genau deshalb sind sie so unterstützenswert.
Mein Dank gilt daher Ihnen, sehr geehrter Herr Professor Hinz und liebe Frau Desmarais, die Sie bereits seit Jahren im Rahmen Ihrer Tätigkeit für den Internationalen Museumsrat - und besonders mit der Erstellung der Roten Listen - gegen den illegalen Handel mit gefährdeten Kulturgütern vorgehen und mit Ihrer Arbeit dazu beitragen, der Zerstörung und Plünderungen von Kulturstätten und Raubgrabungen die Grundlage zu entziehen.
Der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, lieber Herr Professor Parzinger, danke ich dafür, dass Sie für die Überarbeitung und die deutsche Übersetzung der Roten Liste für den Irak, wertvolle wissenschaftliche und finanzielle Unterstützung geleistet haben. Auch die weitergehenden Forschungen unter dem Dach der SPK, etwa im Kompetenzzentrum für digitale Kulturgutforschung, das von meinem Haus mitfinanziert wird, oder im Rahmen des von der SPK mitgetragenen Projektes "ILLICID", leisten einen wichtigen Beitrag, um die Strukturen des illegalen Antikenmarktes zu durchdringen.
Dass gerade auch in Zeiten, in denen uns täglich Nachrichten über Krieg und Terror überall auf der Welt erschüttern, in denen viele Menschen um Leib und Leben fürchten, auch der Kulturpolitik eine wesentliche Rolle zukommt, erscheint nicht immer naheliegend. Wir sollten uns aber bewusst machen, dass Kultur nicht Ergebnis wirtschaftlichen Wohlstandes ist, nicht schmückendes Beiwerk für gute Zeiten sozusagen; sondern dass Kultur vielmehr die Voraussetzung dieses Wohlstandes ist. Kultur geht der gesellschaftlichen Wirklichkeit voraus; sie ist vor allem eines: sie ist Ausdruck von Humanität, sie ist geistige Heimat. Sie gerade in Krisenzeiten zu verteidigen, steht einer Kulturnation wie Deutschland gut zu Gesicht.
In diesem Sinne hoffe ich, dass unsere gemeinsamen Anstrengungen gegen den illegalen Antikenhandel - sowohl das neue Kulturgutschutzgesetz als auch die Roten Listen von ICOM - mit Ihrer Unterstützung, verehrtes Publikum, und mit Ihrem Know-How, liebe Expertinnen und Experten, liebe Museumsfachleute, dazu beitragen, das kulturelle Erbe der Menschheit vor mutwilliger Zerstörung und Plünderungen zu schützen.