Redner(in): Monika Grütters
Datum: 04. März 2016
Untertitel: Das neue deutsche Kulturgutschutzgesetz sieht klare Gesetze zu Ein- und Ausfuhr und Sorgfaltspflichten bei An- und Verkauf von Kulturgut vor. Dies sei kein nationaler Alleingang, sondern Teil gemeinsamer Anstrengungen auf EU-Ebene, betont Kulturstaatsministerin Grütters. Darüber gebe es einen breiten Konsens zwischen den EU-Kulturministern.
Quelle (evtl. nicht mehr verfügbar): https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2016/03/2016-03-14-gruetters-usa-kulturgutschutz.html
Das neue deutsche Kulturgutschutzgesetz sieht klare Gesetze zu Ein- und Ausfuhr und Sorgfaltspflichten bei An- und Verkauf von Kulturgut vor. Dies sei kein nationaler Alleingang, sondern Teil gemeinsamer Anstrengungen auf EU-Ebene, betont Kulturstaatsministerin Grütters. Darüber gebe es einen breiten Konsens zwischen den EU-Kulturministern. Man kann Menschen einer ganzen Generation auslöschen, man kann ihre Häuser niederbrennen, aber irgendwie kommen sie wieder zurück. Aber vernichtet man ihre Errungenschaften, ihre Geschichte, ist es, als hätten sie nie existiert. Wie Asche, die verfliegt."
Diese Worte stammen von Leutnant Frank Stokes. Sie kennen den fiktiven Charakter aus dem Film "Monuments Men" von George Cloony vielleicht. Im Gegensatz zur Figur "Frank Stokes" sind die Monuments Men keine Fiktion: Sie riskierten im Zweiten Weltkrieg ihr Leben für eben diese menschlichen Errungenschaften - unsere Geschichte und Kultur. Sie schützten Denkmäler vor Kriegszerstörung und brachten wertvolle Sammlungen aus Museen, Bibliotheken und Kirchen in Sicherheit.
Auch heute brauchen wir - im übertragenen Sinne - Monuments Men and Women, die für den Schutz unseres kulturellen Erbes eintreten. Mit Ihren Aktivitäten in der Antiquities Coalition tun Sie genau das!
Dass auch Deutschland zum Schutz des kulturellen Erbes der Menschheit beitragen kann und muss, ist unbestritten. Denn dort, wo Staaten in Kriegs- und Krisensituationen - wie zurzeit vor allem im Nahen Osten - nicht mehr in der Lage sind, ihre Kunstschätze zu schützen, steht die internationale Staatengemeinschaft in der Verantwortung.
Wir sind schockiert angesichts der Bilder aus Syrien und dem Irak, die zum Teil gezielte Zerstörungen von Welterbestätten zeigen. Jahrhunderte, Jahrtausende alte Zeugnisse menschlicher Entwicklung, wie in Palmyra, Hatra oder Mossul werden binnen Sekunden dem Erdboden gleich gemacht, unwiederbringlich ausgelöscht. Die Bilder zeigen die Zerstörungen, sie zeigen aber nicht, wie Terrororganisationen, etwa der so genannte Islamische Staat, systematisch archäologische Stätten und Museen plündern und die wertvollen Antiken über Mittelsmänner auf dem internationalen Kunstmarkt verkaufen. Dennoch gilt der illegale Kunsthandel als eine der einträglichsten Finanzquellen der Terrororganisation. Was können wir tun, um diese Finanzquelle auszutrocknen und so auch der Zerstörung und Plünderungen von Kulturstätten die Grundlage zu entziehen?
Für den wirksamen Schutz von Kulturgut braucht es in erster Linie klare Gesetze zur Ein- und Ausfuhr sowie Regelungen zu Sorgfaltspflichten beim An- und Verkauf antiker Objekte. Mit der Novelle zum Kulturgutschutz, die wir gerade in die parlamentarische Beratung eingebracht haben, wollen wir in Deutschland diese Regelungen verbindlich verankern. Nicht zuletzt aufgrund eigener - selbst verschuldeter - Erfahrungen mit dem Verlust von Kulturgut steht, historisch bedingt, gerade Deutschland besonders in der Verantwortung für den Schutz des kulturellen Erbes.
In Deutschland führten die bitteren Erfahrung von Plünderungen ungeheuren Ausmaßes im Ersten Weltkrieg sowie der drohende Ausverkauf deutschen Kulturbesitzes zu einer ersten gesetzlichen Regelung zum Kulturgutschutz im Jahr 1919. Nach den grausamen Jahren der NS-Diktatur folgte im Jahr 1955 das Kulturgutschutzgesetz. Aufgrund der leidvollen Erfahrungen mit NS-entzogenem Kulturgut jüdischer Mitbürger und der Wegnahme deutscher Kunstwerke durch die Sowjetarmee am Ende des Zweiten Weltkriegs sollten, wie bereits 1919, durch die Eintragung national wertvollen Kulturguts in Verzeichnisse bedeutende und identitätsstiftende Kunstwerke vor Abwanderung ins Ausland geschützt werden.
Die bisherigen Regelungen zur Einfuhr von Kulturgut nach Deutschland liefen jedoch in der Praxis de facto ins Leere. Sie sind nicht geeignet, den illegalen Handel mit Antiken beispielsweise aus den Kriegs- und Krisengebieten im Nahen Osten zu unterbinden und gegen organisierte Kriminalität vorzugehen. Genau dazu sind wir aber völkerrechtlich verpflichtet, nicht zuletzt durch die Unterzeichnung der UNESCO-Konvention zum Schutz von Kulturgut von 1970. Mit der Novellierung des Kulturgutschutzes in Deutschland wollen wir endlich unsere völkerrechtliche Verpflichtung einlösen und unseren Beitrag zur Eindämmung des illegalen Handels mit Kulturgütern leisten. Der illegale Handel mit Kulturgütern ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein schweres Verbrechen.
Einige Kritiker halten die Regelungen zur Einfuhr von Kulturgütern für wenig sinnvoll, weil nicht bewiesen ist, dass in Deutschland und Europa mit geplünderten und illegal eingeführten Kunstschätzen und Antiken gehandelt wird. Dabei ist es illegalen Machenschaften immanent, sie nicht oder nur schwer beweisen zu können. Die geplünderten archäologischen Stätten in Syrien und Irak, die auf Satellitenbildern wie Mondlandschaften aussehen, sprechen jedoch für sich und belegen, dass es einen illegalen Handel mit Kulturgut gibt. Würde es ihn nicht geben, würden Raubgrabungen nicht stattfinden, sie würden sich schlichtweg finanziell nicht lohnen.
Um kulturpolitisch gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern aktiv zu werden, reicht die erschütternde Tatsache aus, dass es einen florierenden Markt für illegal beschaffte und geschmuggelte Antiken und Artefakte gibt, dessen Volumen das FBI auf mehrere Milliarden US-Dollar schätzt. Allein der Verdacht, Deutschland könne sich als internationale Drehscheibe für Hehlerware eignen, ist mit unserem Selbstverständnis als Kulturnation im Herzen Europas nicht zu vereinbaren.
Klare Gesetze zu Ein- und Ausfuhr und Sorgfaltspflichten bei An- und Verkauf von Kulturgut sieht nun das neue Kulturgutschutzgesetz vor: Wer in Zukunft Antiken nach Deutschland einführt, braucht für jedes Stück eine gültige Ausfuhrgenehmigung des jeweiligen Herkunftslandes, das bei Einfuhr vorzulegen ist. Das ist im Grunde kein Novum, da die meisten Staaten, die prädestiniert sind, Opfer vonRaubgrabungen und Schmuggel wertvoller archäologischer Objekte zu werden, eine Ausfuhr dieser Objekte nur mit einer entsprechenden Ausfuhrgenehmigung erlauben. Neu ist die erstmalige Verankerung einer solchen Praxis in einem deutschen Gesetz, gekoppelt mit ebenfalls verstärkten Rückgaberegelungen für ausländische Staaten.
Darüber hinaus appellieren wir auch an die öffentlichen Museen und den Kunsthandel, ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen. Denn Kulturgut verpflichtet - und zwar alle, die mit Kulturgut zu tun haben. Händler und Sammler, aber auch Museen und andere Kultureinrichtungen sind gefordert, ihre Bestände sorgfältig auf Provenienz hin zu überprüfen.
Helfen können hierbei auch die Roten Listen, die der Internationale Museumsrat ICOM für Staaten erstellt, deren kulturelles Erbe bedroht ist.
Sie dienen vor allem Behörden, der Polizei und dem Zoll, aber auch Touristen als "Warnhinweis", um für die jeweilige Region typische Objekte schneller zu identifizieren und eine Einfuhr zu verhindern. Deutschland ist nun das erste Land überhaupt, das die Roten Listen der ICOM gesetzlich verankert und erhöhte Sorgfaltspflichten für Kulturgut vorsieht, das aus Ländern stammt, für die eine solche Rote Liste erstellt wurde.
Die Novelle zum Kulturgutschutz in Deutschland ist kein nationaler Alleingang, sondern Teil verstärkter gemeinsamer Anstrengungen auf EU-Ebene. Es gibt einen breiten Konsens zwischen den EU-Kulturministern, dass nicht nur jeder EU-Mitgliedstaat Verantwortung für unser kulturelles Erbe trägt, sondern dass wir EU-weit in der Pflicht stehen. Die offenen Grenzen im EU-Binnenmarkt seit 1993 sind allerdings nicht nur Vorteil, sondern erschweren Regelungen gegen illegale Handelsströme im Binnenmarkt. Daher haben wir, gemeinsam mit Frankreich und Italien, eine Initiative zur Schaffung einer EU-weiten, einheitlichen Einfuhrregelung für den Binnenmarkt gestartet. Für den Irak und für Syrien bestehen im EU-Recht bereits strikte Ein- und Ausfuhrregelungen sowie Handelsverbote. Eine generelle Einfuhrregelung fehlt jedoch bisher und muss daher schnellstmöglich auch auf EU-Ebene geschaffen werden.
Darüber hinaus wollen andere EU-Staaten ihre nationalen Anstrengungen ebenfalls intensivieren. Frankreich etwa: Staatspräsident Hollande hat im Herbst vor der Generalversammlung der UNESCO in Paris das Vorgehen gegen den illegalen Handel mit Kulturgut, auch unter dem Aspekt der Terrorismusfinanzierung, als eine seiner Prioritäten hervorgehoben.
Bei all diesen Überlegungen und Vorhaben eint uns die Überzeugung, dass Kulturgüter als Spiegel unserer Geschichte und unserer Identität besonders schützenswert sind. Kunstwerke sind eben keine Handelsobjekte wie jede anderen auch, wie Gartenmöbel oder Autoreifen. Kulturgüter haben nicht nur einen Markt-s, sie haben einen Wert - einen immateriellen Wert. Dabei geht es nicht nur um die Kunstschätze jedes einzelnen Staates, sondern um das kulturelle Erbe der Menschheit in seiner Gesamtheit. Dieses Menschheits-Kulturerbe ist unser aller Erbe und daher sollten wir uns immer wieder bewusst machen, dass alle Staaten ihren Beitrag zum Erhalt und zum Schutz des kulturellen Erbes der Menschheit leisten können und müssen - sozusagen als vereinte Monuments Men and Monuments Women. Hier sind vor allem die reichen Staaten - wie die USA, die EU, aber auch die Golfstaaten - gefragt, die zwangsläufig als Absatzmarkt für illegal gehandeltes Kulturgut dienen.
Kulturelles Erbe ist nicht auf Staatsgrenzen beschränkt. Wir sind nicht nur verpflichtet, den Kölner Dom, die Hamburger Speicherstadt oder die Bauhaus-Stätten in Dessau und Weimar zu erhalten. Es trifft uns auch zutiefst, wenn Tausende Kilometer entfernt eine antike Oasenstadt mutwillig in Schutt und Asche gelegt wird. Denn - ich zitiere aus der Haager-Konvention - "… jede Schädigung von Kulturgut, gleichgültig welchem Volke es gehört, [bedeutet] eine Schädigung des kulturellen Erbes der ganzen Menschheit, weil jedes Volk seinen Beitrag zur Kultur der Welt leistet."