Redner(in): Angela Merkel
Datum: 14. September 2016

Anrede: Lieber Volker Kauder, sehr geehrte Baronesse Berridge,sehr geehrter Herr Raja,Herr Botschafter Nӕss,lieber Hans-Gert Pöttering,liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Parlamenten,meine Damen und Herren,
Quelle (evtl. nicht mehr verfügbar): https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2016/09/2016-09-14-merkel-parlamentarierkonferenz.html


Bei drängenden politischen Fragen ist es das eine, zu kritisieren, was zu kritisieren ist. Das andere ist es, konkrete Schritte zu unternehmen, um Entwicklungen in gewünschte Bahnen zu lenken. Ein solcher Schritt war es, ein internationales Parlamentariernetzwerk zu gründen, um die Glaubens- und Gewissensfreiheit weltweit zu stärken. Binnen kürzester Zeit hat sich die Vereinigung als zentraler Akteur für dieses wesentliche Grundrecht etabliert.

Oslo und dann die Konferenz im vergangenen Jahr in New York beeindruckten durch hochkarätige Beiträge. Die Konferenz in New York machte vor allem den festen Willen sichtbar, den Worten auch Taten folgen zu lassen durch langfristige Strategien zum Schutz der Religionsfreiheit sowie durch konkrete Hilfestellungen für Menschen, deren Religionsfreiheit beschnitten oder gefährdet ist. Daran knüpft das heutige Treffen an. Ich möchte allen danken, die es auf die Beine gestellt haben.

Die Gewissens- und Religionsfreiheit ist ein Grundrecht, das in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verbrieft ist. Sie gilt gleichermaßen für alle, und zwar unabhängig von Religionszugehörigkeit und Weltanschauung. Sie beinhaltet das Recht eines jeden Einzelnen, sich zu seiner Religion zu bekennen, sie auszuüben, die Religion zu wechseln oder sich keiner Religion anzuschließen. In dieser Form ist Religionsfreiheit auch im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte festgeschrieben. Fast 170 Staaten haben diesen Pakt ratifiziert natürlich auch Deutschland.

Bei uns in Deutschland genießt Religionsfreiheit verfassungsrechtlichen Schutz. Zusammen mit den anderen Freiheitsrechten des Grundgesetzes gehört sie zum Kernbereich dessen, was unser Land ausmacht und was uns lieb und teuer ist. Ich meine unser freiheitliches Miteinander, das auf dem Respekt vor der menschlichen Würde beruht.

Seit Inkrafttreten des Grundgesetzes hat sich unser Land in vielerlei Hinsicht gewandelt auch gesellschaftlich. Deutschland ist in den vergangenen Jahrzehnten ethnisch, kulturell und weltanschaulich vielfältiger geworden. Dies wirft natürlich auch ein entsprechend stärkeres Licht auf das Thema Religionsfreiheit ein Thema, das besonders große Beachtung seit dem vergangenen Jahr findet, als viele Flüchtlinge auf der Suche nach Sicherheit und Schutz nach Deutschland kamen. Interessant sind erste Studien, die sich mit dem Blick der Flüchtlinge auf unser Land beschäftigen. Auf die Frage, was sie hier besonders schätzen, antwortet eine überwältigende Mehrheit von ihnen: Toleranz und Religionsfreiheit.

Gleichwohl ist es notwendig, die umfassende Bedeutung dieser Werte zu vermitteln. Denn viele Flüchtlinge kommen aus Ländern mit eingeschränkter Religionsfreiheit. In ihrer Heimat ist verboten, was bei uns selbstverständlicher Alltag ist. In ihrer Heimat sind leider auch Antisemitismus und der Hass auf Israel allzu selbstverständlich. Dass die jüdischen Gemeinden hierzulande deshalb angesichts der vielen Flüchtlinge auch ihre Sorgen artikulieren, ist nur zu verständlich. Das müssen wir gemeinsam sehr ernst nehmen.

Gleichzeitig müssen wir uns selbst stets aufs Neue den hohen Stellenwert der Religionsfreiheit vor Augen führen auch wenn uns manch religiös motiviertes Verhalten befremden mag. Zur Religionsfreiheit gehört es, seinen Glauben öffentlich bekunden zu dürfen und das eigene Verhalten an religiösen Lehren und Traditionen auszurichten. Dies gilt zum Beispiel auch in Bezug auf Bekleidungsvorschriften. Da zeigt sich die Schwierigkeit in der Diskussion über ein generelles Verbot der Verschleierung aus religiösen Gründen. Freiheitsrechte schützen auch die Freiheit, anders zu sein, als es sich die Mehrheit wünscht oder vorstellt. Ebenso wie die Meinungsfreiheit gilt die Religionsfreiheit auch dann, wenn es unterschiedliche Auffassungen zu religiös motivierten Verhaltensweisen gibt.

Ich halte eine Vollverschleierung für ein großes Hindernis bei der Integration. Daraus mache ich keinen Hehl. Denn wenn das Gesicht im Verborgenen bleibt, sind die Möglichkeiten des Kennenlernens und des Einschätzens der Persönlichkeit stark eingeschränkt. Das behindert jede Kommunikation, die eben nicht allein aus Worten besteht. Einschränkungen der Religionsfreiheit können sich aber nur aus der Verfassung selbst ergeben also wenn die Grundrechte Dritter, Gemeinschaftswerte von Verfassungsrang oder die staatliche Neutralität gegenüber den Religionen verletzt werden. Vor diesem Hintergrund setzen wir in der Frage eines Vollverschleierungsverbots darauf, präzise Handlungsvorgaben für die Bereiche zu machen, in denen eine Vollverschleierung nicht geboten ist beispielsweise im öffentlichen Dienst oder vor Gericht.

Diese Diskussion führt uns auch zu der Frage: Was genau gehört zum Glauben, zur Religion? Religiöse Bildung ist unverzichtbar zur Selbstvergewisserung ebenso wie für ein respektvolles Miteinander der Religionen. Die Trennung von Staat und Religion ist allerdings auch Ausdruck von Religionsfreiheit. Was aber der Staat kann und was er meines Erachtens auch tun sollte, das ist, die Voraussetzungen für eine gute religiöse Bildung zu schaffen. Wir brauchen einerseits theologische Fakultäten, Institute und Zentren an den Hochschulen. Pfarrer, Rabbiner, Imame oder Religionslehrer sind Multiplikatoren. Ihre Ausbildung entscheidet wesentlich über die Qualität ihrer religiösen Bildungsarbeit. Andererseits brauchen wir Raum für die Vermittlung von Glaubensinhalten. Ich befürworte den bekenntnisorientierten schulischen Religionsunterricht, wie ihn die meisten Bundesländer in Deutschland vorsehen zunehmend auch für muslimische Kinder.

Über Glaubensinhalte Bescheid zu wissen, hilft, mündige Entscheidungen für das eigene Leben zu treffen. Zudem fällt es leichter, sich selbstbewusst mit anderen Religionen auseinanderzusetzen, sie auch verstehen und respektieren zu lernen. Ich bin fest davon überzeugt: Je besser die religiöse Bildung, desto fundierter der Dialog zwischen Glaubensgemeinschaften und desto größer das gegenseitige Verständnis.

Wir leben in Gesellschaften der Vielfalt. Menschen unterschiedlicher Religion und Weltanschauung leben Tür an Tür. Dass sie einander offen begegnen, miteinander auskommen und gemeinsam Verantwortung in ihrem Lebensumfeld übernehmen, ist die Basis für unser friedliches Miteinander insgesamt. Gelebte Vielfalt ist die logische Konsequenz von Freiheit. Sie ist die Folge des guten Rechts, nach den Regeln einer Religion zu leben oder nicht, sich von einer Religionsgemeinschaft loszusagen oder von der einen zur anderen zu wechseln.

Umgekehrt gilt: Vielfalt zurückzudrängen das hätte gravierende Folgen für unsere freiheitlichen Prinzipien, die wir im Laufe der Geschichte erst mühsam erstritten haben. Ich kann nur davor warnen, mit vermeintlich einfachen Lösungen das Rad der Zeit zurückzudrehen. Aber ich kann sehr empfehlen, in Fragen der Glaubens- und Gewissensfreiheit aus der Geschichte zu lernen.

So lohnt sich zum Beispiel auch ein weiter Blick zurück auf den Augsburger Religionsfrieden von 1555. Er ermöglichte für die Territorien des damaligen Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation die freie Wahl der Konfession. Aber: Die Hoheit über diese Freiheit lag bei den Herrschenden. Die Fürsten konnten die Religion für ihr Gebiet festlegen. Andersgläubige erhielten lediglich das Recht, auszuwandern.

Die Migration aus Glaubensgründen ist eine Geschichte voller Leid. Darüber kann auch nicht hinwegtäuschen, dass es viele Beispiele religiös Verfolgter gibt, die in ihrer neuen Heimat Großes leisteten, zum Beispiel Kultur und Wirtschaft bereicherten. Ich möchte an dieser Stelle an die Hugenotten erinnern, die im 17. Jahrhundert nach Deutschland flohen. Doch die Flucht erfolgte aus großer persönlicher Not heraus. Wer in der alten Heimat blieb, musste mit dem Schlimmsten rechnen. Viele, die nicht fliehen konnten oder wollten, verloren ihr Leben. Andere starben auf dem Weg zu einem Zufluchtsort. Familien wurden auseinandergerissen. All dies passierte nur aus einem Grund: aus mangelnder Religionsfreiheit.

Mit dieser Beschreibung der Vergangenheit verbinden sich leider Bilder der Gegenwart. Um Religionsfreiheit ist es auf der Welt heute immer noch teils sehr schlecht bestellt. In vielen Staaten sind Übergriffe auf religiöse Minderheiten, Diskriminierung und Verfolgung an der Tagesordnung. Ich beobachte manchmal auch eine Art Selbstzensur religiöser Minderheiten, um im betreffenden Land nicht aufzufallen und nicht permanent im Konflikt zu leben, was mir immer besonders wehtut.

Staatliche Repressionen sind das eine. Dazu kommt die Gewalt fundamentalistischer Terrororganisationen. Insbesondere die Terrormiliz IS brüstet sich mit barbarischen Akten, die sich gegen Menschen aller Religionen, übrigens gerade auch gegen Muslime, richten. Das Erbe des Christentums im Nahen Osten droht, fanatischen Islamisten zum Opfer zu fallen. Viele Gläubige aus Syrien und dem Irak sahen sich in den vergangenen Jahren dazu gezwungen, aus Angst um ihr Leben ihre Heimat zu verlassen.

Lieber Volker Kauder, ich weiß, wie sehr dir die Lage der Christen in der Region am Herzen liegt. Ich möchte mich dafür bedanken, dass du uns die Not der Christen, aber auch die anderer religiöser Minderheiten immer wieder vor Augen führst. Du machst das in der Überzeugung: Wo auch immer auf der Welt Religionsfreiheit mit Füßen getreten wird, geht dies uns alle etwas an. Denn Menschenrechte und die Menschenwürde sind unteilbar.

An dieser Stelle danke ich auch dem Stephanuskreis der CDU / CSU-Bundestags-fraktion, in den sich nahezu 100 Kolleginnen und Kollegen einbringen. Sie thematisieren auf politischer Ebene das Schicksal derjenigen, die aufgrund ihres Glaubens verfolgt oder diskriminiert werden. Besonders im Blick sind verfolgte Christen aber nicht allein. Es ist ein umfassendes Verständnis von Religionsfreiheit, das den Stephanuskreis leitet, wie auch sein Vorsitzender, Professor Heribert Hirte, betont ich möchte ihn zitieren: "Der Respekt vor anderen Religionen, aber auch vor Atheisten ist da fest mit eingeschlossen."

Mit einem solchen Engagement sendet unsere Bundestagsfraktion das deutliche Signal, dass uns Religionsfreiheit hierzulande wie andernorts ein ernsthaftes Anliegen ist, dass wir die Missstände wahrnehmen und nicht einfach hinnehmen, dass wir hilfreiche Partner sein wollen für alle, die daran etwas ändern wollen.

Im Juni dieses Jahres hat die Bundesregierung den ersten Bericht zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit vorgelegt. Er beschreibt exemplarisch, wie staatliche und nichtstaatliche Akteure dieses grundlegende Menschenrecht in verschiedenen Ländern missachten. Mal fehlt ein gleichberechtigter Zugang zu öffentlichen Ämtern, mal kommt es zu willkürlichen Einschränkungen beim Bau religiöser Einrichtungen. Oder es wird massiver Druck auf Menschen ausgeübt, die sich von der vorherrschenden Religion lossagen oder konvertieren wollen. Allzu oft zeigt sich ein fließender Übergang von verschiedensten Formen der Diskriminierung hin zu Gefahren für Leib und Leben.

Bestandsaufnahme und Analyse das ist das eine. Das andere ist unser praktisches Engagement für Religionsfreiheit, das fester Teil unserer Außenpolitik und unserer Entwicklungszusammenarbeit ist. Dabei können wir auf eine gute Kooperation mit Regierungen anderer EU-Mitgliedstaaten zählen. Deutschland ist zum Beispiel in der EU-Ratsarbeitsgruppe Menschenrechte aktiv. Im Rat für Auswärtige Beziehungen haben wir an den Leitlinien der EU zur Förderung und zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit intensiv mitgewirkt. Diese wurden im Jahr 2013 verabschiedet. Jetzt sind wir auch an ihrer Umsetzung beteiligt.

Innerhalb der OSZE legt die Bundesregierung großen Wert auf den Menschenrechtsdialog, der den Einsatz für Religionsfreiheit einschließt. Wir fördern die Arbeit des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte. Wir entsenden Personal und finanzieren Projekte. Auch im Rahmen der Vereinten Nationen engagieren wir uns kontinuierlich für Glaubens- und Gewissensfreiheit gerade auch mit Blick auf die Rechte von Angehörigen religiöser Minderheiten. Die Bundesregierung nutzt dabei auch das Universelle Staatenüberprüfungsverfahren im UN-Menschenrechtsrat, um im Bedarfsfall Defizite in einzelnen Staaten anzusprechen. Hinzu kommt der Dialog mit Sonderberichterstattern zur jeweiligen Ländersituation.

Natürlich sprechen wir auch bilateral immer wieder die Religionsfreiheit als Teil der Menschenrechte an Volker Kauder hat darüber gesprochen. Wir führen solche Dialoge zum Beispiel mit China, dem Iran, Pakistan und anderen Ländern.

Zudem haben wir in der Entwicklungszusammenarbeit in den vergangenen Jahren verstärkt den Blick auf die Religionen gerichtet. Und das, so denke ich, aus guten Gründen. Die überwältigende Mehrheit derjenigen, die wir über Entwicklungsprojekte erreichen, bezeichnet sich als religiös oder sogar als sehr religiös. Die Gesundheitsversorgung, das Bildungssystem, soziale Dienstleistungen all dies verantworten in den Partnerländern zum Großteil Religionsgemeinschaften bzw. ihre Hilfswerke und Organisationen. In Krisensituationen sind sie oft die einzigen, die Notleidenden zur Seite stehen.

Daher ist es folgerichtig zu überlegen, wie wir Religionsgemeinschaften noch stärker in die Entwicklungszusammenarbeit einbeziehen können. Dazu hat das zuständige Bundesministerium bereits ein Strategiepapier vorgelegt. Klar ist: Eine enge Kooperation kann es nur mit Partnern geben, die Religionsfreiheit eindeutig respektieren und daher zum Beispiel auch Menschen anderer Religionen Nothilfe zukommen lassen. Noch besser ist es natürlich, wenn sie sich darüber hinaus als Mitstreiter im Einsatz für mehr Religionsfreiheit erweisen.

In Deutschland haben wir eine lange Tradition der Zusammenarbeit mit den christlichen Kirchen, wenn es darum geht, bessere Lebensperspektiven zu schaffen. Sie verfügen über Kontakte in der ganzen Welt. Ja, sie sind Botschafter des Christentums. Aber sie sind eben auch Botschafter der Religionsfreiheit eines Rechts, das der unteilbaren Würde des Menschen entspringt, der nach christlichem Verständnis zur Freiheit berufen ist.

Meine Damen und Herren, schon allein die Tatsache, dass Sie noch dazu in solch beeindruckender Vielfalt an dieser Konferenz teilnehmen, weist auch Sie als Botschafter der Religionsfreiheit aus. Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihr Kommen und für Ihren Einsatz. Ich wünsche mir und hoffe, dass dieses Treffen Ansporn ist und Sie daraus Gewinn ziehen für Ihr weiteres Engagement für eine Sache, die das Innerste des Menschen berührt. Dass es inzwischen ein so starkes Netzwerk gibt, verleiht Kraft, Mut und Zuversicht. Deshalb sage ich einfach: Danke.