Redner(in): Monika Grütters
Datum: 24. November 2016
Untertitel: Neben der staatlichen Kulturfinanzierung machten nicht zuletzt privates und bürgerschaftliches Engagement die große und vielfältige Kulturlandschaft in Deutschland möglich, so Kulturstaatsministerin Grütters. Für eine gute Zusammenarbeit bei gemeinsamen Projekten von privater und öffentlicher Hand sei "immer noch Unabhängigkeit die beste Voraussetzung".
Quelle (evtl. nicht mehr verfügbar): https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2016/11/2016-11-24-gruetters-faz.html
Neben der staatlichen Kulturfinanzierung machten nicht zuletzt privates und bürgerschaftliches Engagement die große und vielfältige Kulturlandschaft in Deutschland möglich, so Kulturstaatsministerin Grütters. Für eine gute Zusammenarbeit bei gemeinsamen Projekten von privater und öffentlicher Hand sei "immer noch Unabhängigkeit die beste Voraussetzung".
Gäbe es eine Auszeichnung für besondere Verdienste um den Schutz von Kulturgut, wer hätte sie 2016 zuallererst verdient? - Mit gutem Recht könnte man Museen, aber auch Sammler oder Stifter nominieren. Ich selbst erlebe bei meinen zahlreichen Besuchen in Kultureinrichtungen in ganz Deutschland immer wieder, wie sehr so manches Museum von einer jahrzehntelangen Tradition des bürgerschaftlichen Engagements und des Mäzenatentums profitiert und was Kooperationen zwischen öffentlichen Einrichtungen und privaten Geld- und Leihgebern bewirken können. Allein schon deshalb habe ich gerne die Schirmherrschaft über die FAZ-Kunstkonferenz übernommen, die diesem bewährten Miteinander ein vielversprechendes Tagungsprogramm widmet.
In Berlin können wir jetzt sogar ein neues Museum der Moderne mit 200 Mio. Euro errichten - um nicht nur die spektakulären Sammlungen der Nationalgalerie angemessen zu präsentieren, sondern auch die Angebote dreier Privatsammler zur Überlassung ihrer Kunstwerke anzunehmen: Marzona, Pietzsch, Marx - noble Bedingungen, aber kein Platz …
Doch bei aller Wertschätzung für die Meriten unserer Museen und solcher Sammler: Noch preiswürdiger wäre aus meiner Sicht eine Institution, die bisher wohl kaum ein Kunstliebhaber auf dem Schirm hatte - und ich denke dabei nicht an den Deutschen Bundestag, der im Juli ohne eine einzige Gegenstimme unser neues Kulturgutschutzgesetz verabschiedet hat, obwohl auch dies zweifellos ein Meilenstein für den Kulturgutschutz ist ( und das nicht nur meines Erachtens … ! ) oder an die 200 Millionen Euro, die für das neue Museum der Moderne nötig waren. Nein, am meisten verdient hätte diese Auszeichnung in diesem Jahr vermutlich der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag.
Ausgerechnet der Internationale Strafgerichtshof - ausgerechnet ein Gericht, das sich üblicherweise mit schwersten Menschenrechtsverletzungen, mit Völkermord und Kriegsverbrechen, mit Massakern und Massenvergewaltigungen befasst - hat der Weltöffentlichkeit eindrucksvoll vor Augen geführt, warum Kulturgut einen besonders hohen Schutz verdient. Sie erinnern sich vielleicht: Islamisten aus Mali hatten 2012 eine Moschee und neun Mausoleen in der UNESCO-Weltkulturerbestadt Timbuktu zerstört. Einer von ihnen wurde nun in Den Haag zur Verantwortung gezogen. Der Gerichtshof stufte die vorsätzlichen Zerstörungen als Kriegsverbrechen ein und verhängte neun Jahre Freiheitsstrafe. Es gehe, so die Worte der Chefanklägerin "um einen eiskalten Anschlag auf die Würde und Identität ganzer Bevölkerungen und ihrer religiösen und historischen Wurzeln." Die Bedeutung dieses Urteils kann man gar nicht hoch genug einschätzen in Zeiten, in denen die Vernichtung von Kulturgütern zum Mittel psychologischer Kriegsführung geworden ist und in denen Plünderungen, Raubgrabungen und auch der illegale Handel mit Kulturgut weltweit ein ungeheures Ausmaß angenommen haben. Der Internationale Gerichtshof hat unmissverständlich und unüberhörbar klar gemacht: Kulturgüter sind keine Luxusgüter. Kulturgüter sind, wie ( ausgerechnet! ) die Tageszeitung DIE WELT die Anklage zutreffend kommentierte,"existentiell, für Gemeinschaften, Nationen, die Menschheit"; es geht dabei, ich zitiere,"um das Lebensrecht von Gedanken und Ideen."
Die Überzeugung, dass Kulturgüter existentiell sind als Spiegel unserer Geschichte und unserer Identität, diese Überzeugung ist Teil unseres Selbstverständnisses als Kulturnation. Kultur ist, was uns definiert. Kultur ist, was uns ausmacht - als Menschen, als Europäer, als Deutsche, als Rheinländer oder Thüringer, als Bayern oder Mecklenburger, als Hamburger oder Berliner. Unsere Kultureinrichtungen - allen voran unsere Museen - geben Auskunft über unser kulturelles Gedächtnis, über uns Bild von uns selbst und der Welt.
Deutschland ist dank einer staatlichen Kulturfinanzierung, die weltweit ihresgleichen sucht, ein Land mit einer beinahe einzigartigen Dichte an Kultureinrichtungen. Allein die Hälfte aller Opernhäuser weltweit steht auf deutschem Boden. Der Journalist Ralph Bollmann hat sich vor einiger Zeit die Mühe gemacht, sie alle zu bereisen, und kam in seinem wunderbaren Buch "Walküre in Detmold" - eine der schönsten Liebeserklärungen an die deutsche Kulturlandschaft - zum den Schluss, ich zitiere: "Das Besondere an Deutschland ist nicht, dass es mehrere bedeutende Zentren hat. Ungewöhnlich ist, wieviel Wichtiges sich an ganz unwichtigen Orten abspielt." Oder, wie ich persönlich es formulieren würde: wieviel Weltläufigkeit und kulturellen Reichtum es in ganz Deutschland, ja selbst in der vermeintlichen Provinz, zu entdecken gibt.
Das ist nicht zuletzt auch das Verdienst privaten und bürgerschaftlichen Engagements. Es sind Sammler und Stiftungen, die durch ihr Geld oder ihre Leihgaben Kunst und Kultur in einem Umfang zugänglich machen wie das allein durch staatliche Mittel niemals möglich wäre. Schon Johann Wolfgang von Goethe fand dafür Worte der Bewunderung und der Anerkennung. Nach einem Besuch zum Mittagessen beim Ehepaar Städel in Frankfurt vermerkte er in einem Reisebericht, dass Johann Friedrich Städel, dem wir eines unserer Museen von Weltrang - das Frankfurter Städel Museum - verdanken, in seinem Haus Gemälde aller Schulen aufbewahre, dazu Handzeichnungen und Kupferstiche, kurz: eine Sammlung, die jeden Kunstfreund in Erstaunen versetze. Goethe pries die Großzügigkeit des "vaterländisch denkenden, trefflichen Mannes", der seine Kunstschätze der Öffentlichkeit zugänglich machte, wodurch "Kunstfreude und Kunstsinn hier für ewige Zeiten die gewisseste Anregung und die sicherste Bildung hoffen können."
Dass wir darauf auch im Deutschland des 21. Jahrhunderts hoffen und zählen können, meine Damen und Herren, hat nicht zuletzt mit der weit verbreiteten Bereitschaft zu tun, unserem Staat und unserer Gesellschaft etwas zurück zu geben. Unzählige Museen in Deutschland, viele unserer schönsten Schmuckstücke, sind mitn vom Bürgersinn kunstbegeisterter Mäzene, denen die Förderung der künstlerischen Avantgarde ebenso ein Herzensanliegen ist wie der Erhalt des kulturellen Erbes. Die zahlreichen Fördervereine deutscher Museen für bildende Kunst beispielsweise sind ein Ausdruck eben dieser Verbundenheit mit der Kunst und Kultur. Sie machen mit ihrer Unterstützung Sonderausstellungen möglich, erschließen mit Beiträgen zur kulturellen Bildung und Vermittlung neue Zielgruppen für die Museen und unterstützen diese nicht zuletzt beim Ankauf zur Ergänzung und Erweiterung der Sammlungen.
Bürgersinn zeigen Kunstliebhaber auch in unseren traditionsreichen Kunstvereinen."Die einzig revolutionäre Kraft ist die Kunst", hat Joseph Beuys einmal gesagt. Doch der Keim des im besten Sinne Revolutionären würde verkümmern, wenn er nicht auf fruchtbaren Boden fiele. Kunstvereine eröffnen der künstlerischen Avantgarde geistige und diskursive Resonanzräume, in denen die "revolutionäre Kraft" der Kunst sich entfalten kann. Selbst Künstler, die heute zum Kanon der Moderne gehören, waren ja einst als unbekannte Zeitgenosse angewiesen auf Orte der Präsentation, auf Instanzen der Vermittlung und auf kunstbegeisterte Begleiter, die für Aufmerksamkeit sorgen. So mancher Kunstverein hat deshalb Spuren in der Kunstgeschichte hinterlassen: als Bühne der zeitgenössischen Kunst und als Wegbereiter der Avantgarde. Was für ein Gewinn für unsere Gesellschaft! - was für ein Glück für die Kulturnation Deutschland!
Es sind also beide Akteure: die Bürger und der Staat, private und öffentliche Hand, die gemeinsam die große Vielfalt und die Vielzahl an Kultureinrichtungen, vor allem an Museen und Ausstellungshäusern in Deutschland möglich machen und sichern. Dass es dabei zu Konflikten kommen kann, ist evident. Wenn beide in einem Projekt aufeinander angewiesen sind, haben beide - legitime - Interessen. Diese so fein aufeinander abzustimmen, dass aus Interessen keine Konflikte werden, das ist die Herausforderung an Kommunikation, Vertragsgestaltung, professioneller Zusammenarbeit. Wenn beide Partner sich ihrer Arbeit bewusst sind, ihre Corporate Identity "geklärt" haben, wenn sie wissen, warum sie gerade mit diesem Partner zusammengehen wollen, welche Art Image-Transfer sie anstreben durch die Zusammenarbeit, dann ist im gemeinsam erarbeiteten Ergebnis der ( punktuellen oder langfristigen ) Kooperation viel gewonnen. Die Rolle des Staates kann es hier nur sein, präventiv, also unter anderem durch gute Gesetze, Rahmenbedingungen, dafür zu sorgen, dass keine der zwei Seiten sich von einer anderen abhängig machen muss. Unabhängigkeit ist immer noch die beste Voraussetzung für gute Zusammenarbeit. Wir haben in diesem Sinne versucht, viel für private Sammler, also Leihgeber, und viel für Museen zu tun.
Als Spiegel unserer Identität, meine Damen und Herren, verdienen Kunst und Kultur nämlich nicht nur Förderung, sondern auch Schutz. Wer überzeugt ist, dass Kulturgüter "existentiell [sind] für Gemeinschaften, Nationen, die Menschheit" ( um noch einmal die WELT zu zitieren ) , kann und darf Kunst und Kultur nicht allein dem Markt, der Regulierung durch Angebot und Nachfrage, überlassen. Das Grundgesetz verpflichtet uns deshalb ausdrücklich zum "Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland". Und das Völkerrecht verpflichtet uns, gegen den illegalen Handel mit Antiken beispielsweise aus den Kriegs- und Krisengebieten im Nahen Osten vorzugehen. Deshalb hat Deutschland 2016 sein Kulturgutschutzrecht modernisiert und das deutsche Recht an internationale und EU-Standards angepasst. Wir leisten damit zum einen- endlich! - unseren Beitrag zur Eindämmung des illegalen Handelns mit Kulturgütern und zum Schutz des kulturellen Erbes der Menschheit. Zum anderen schützen wir in den wenigen Fällen, in denen Kulturgüter emblematisch sind für unsere Geschichte und Identität, diese wenigen Stücke vor Abwanderung ins Ausland und vor Zerstörung. Was im Einzelfall als "national wertvoll" gilt, darüber befinden im Übrigen auch weiterhin Sachverständige, zu denen nach wie vor zum Beispiel Museen, der Kunsthandel und auch Sammler gehören.
Die gemeinsame Verantwortung für den Abwanderungsschutz bewährt sich seit vielen Jahren insbesondere beim Ankauf von Kunst - ein Modell, das viel besser funktioniert als das so vielgepriesene britische Vorkaufsrecht. Mit der britischen Regelung, dass ein privater inländischer Käufer innerhalb von sechs Monaten ein konkretes Angebot abgeben muss, scheitert nämlich regelmäßig der Ankauf im Inland. Die Abwanderung muss dann genehmigt werden. Den "fair market value" legt - in Deutschland undenkbar! - der Minister fest... ! Großbritannien hat 2012 und 2013 Kunst für 11,3 Millionen Pfund angekauft, aber Kunst im Wert von rund 340 Millionen Pfund ziehen lassen. Günstiges bleibt, Teures geht. Ein für die Museen und für die Bürger trauriges Ergebnis … In Deutschland dagegen hat die Kulturstiftung der Länder, 1988 zur "Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur nationalen Ranges" gegründet, bisher rund 170 Millionen Euro eigene Mittel ausgegeben, aber unter Beteiligung des Bundes und privater Geldgeber für 625 Millionen Euro angekauft. Was die Kulturstiftung der Länder in den vergangenen Jahren - auch dank privater Sponsoren - geleistet hat, geht weit über die Leistungen Englands im gleichen Zeitraum hinaus! Diese Form der staatlich-privaten Zusammenarbeit ist ein echtes Erfolgsmodell, und nicht zuletzt aus diesen positiven Erfahrungen heraus ist es mir ein Herzensanliegen, Public-Private-Partnership-Modelle zu stärken und das großartige private Engagement für Kunst und Kultur auch weiterhin zu fördern. Aus diesem Grund habe ich entschieden, den Etat meines Hauses zum Ankauf national wertvollen Kulturguts im Jahr 2017 erst einmal zu verdreifachen.
Außerdem, meine Damen und Herren, war es mir wichtig, mit der Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes auch private Eigentümer, Sammler, Leihgeber einerseits und Museen andererseits besser zu stellen. Worin bestehen diese Verbesserungen konkret?
Erstens: Im bisher geltenden Kulturgutschutzgesetz von 1955 gab es keine Definition dafür, was "national wertvoll" ist. Anhaltspunkte fanden sich bisher nur in einer Empfehlung der KMK. Sie sprechen in Ihrer Tagung über "schützenswertes Kulturgut". Das ist nicht banal. Denn: Welches Kulturgut gilt es zu schützen? Alles? - Nach intensiven Beratungen, Anhörungen, Konferenzen und unzählige Einzelgesprächen präzisiert das neue Gesetz die Kriterien für Werke, die in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturguts einzutragen sind. Das sorgt für mehr Rechtssicherheit.
Zweitens: Das Gesetz sieht vor, dass die Sachverständigenausschüsse, bestehend aus Vertretern von Museen, Archiven, Wissenschaft, Handel und Sammlern gestärkt werden; ihre Zusammensetzung wird veröffentlicht. Das Verfahren ist damit transparenter. Außerdem ist der Kreis derjenigen eingeschränkt worden, die ein Eintragungsverfahren beantragen können. Eigentümer von Kulturgütern werden damit viel stärker abgesichert als zuvor.
Drittens: Leihgaben an öffentliche Museen können - natürlich mit jederzeit widerruflicher Zustimmung des Leihgebers - vorübergehend vom gesetzlichen Schutz öffentlicher Museen profitieren. Falls Leihgaben gestohlen werden und auf illegalem Weg ins Ausland gelangen, bestehen Rückgabeansprüche nicht mehr nur 30, sondern 75 Jahre. Auch das ist gut für Sammler und Leihgeber.
Viertens: Im Gegensatz zum Gesetz von 1955 enthält die Novelle klare Verfahrensregeln. Sie schreibt beispielsweise ausdrücklich eine maximale Bearbeitungsfrist von zehn Tagen für die Ausfuhrgenehmigung vor. Für den seltenen Fall, dass ein Verfahren zur Eintragung in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eröffnet wird, ist dies im Regelfall innerhalb von sechs Monaten abzuschließen - ansonsten gilt es ohne Eintragung als beendet. Eine solche Befristung gab es bisher nicht. Auch das stärkt Eigentümer und Sammler.
Fünftens: Sammler profitieren künftig beim Kauf eines Kunstwerks davon, dass der gewerbliche Kunsthandel im Rahmen des Zumutbaren die Herkunft und Provenienz prüfen muss. Sie können sicher sein, dass keine Rückgabe-forderungen drohen. Und auch im Sinne der Händler schafft das neue Gesetz Klarheit und Rechtssicherheit. Es stärkt das Vertrauen in den Kunsthandelsstandort Deutschland und die Position des seriösen Kunsthandels, der damit die Konkurrenz durch "schwarze Schafe" nicht mehr fürchten muss.
Last but not least, eine Verbesserung speziell für Museen: Sie brauchen künftig im internationalen Leihverkehr keine Einzelgenehmigung mehr, sondern können eine für fünf Jahre gültige, allgemeine Genehmigung beantragen. Das reduziert den Verwaltungsaufwand, entlastet die Museen sowie vor allem die Verwaltungen der Länder und stärkt den internationalen Leihverkehr.
Das Kulturgutschutzgesetz ist also gerade kein Bürokratiemonster! Anhand der Kulturgutschutzgesetz-Novelle kann man sehen, wie konkretes gesetzgeberisches Handeln für das Zusammenwirken von privater und öffentlicher Hand aussehen kann. Ich bin überzeugt, meine Damen und Herren, dass wir mit diesen Regelungen der staatlichen Verantwortung für den Schutz von Kulturgut wie auch den legitimen Interessen von Sammlern, Geldgebern und Leihgebern gerecht werden und deren Engagement für den Kulturstandort Deutschland stärken. Wir brauchen dieses Engagement, wir brauchen dieses hohe Ethos des Sammelns und Bewahrens, das uns als Kulturnation auszeichnet, auch in Zukunft!
Denn nicht nur hier im politischen Berlin, nicht nur in unseren multikulturellen und multiethnischen Metropolen ist es notwendig, darüber nachzudenken, welches Land wir heute, im 21. Jahrhundert, sein wollen und was uns dabei Halt und Orientierung gibt -
Wenn es um nationale Identität geht, um den Schutz unserer Kulturgüter, die dafür stehen, dann sind es unsere Kultureinrichtungen, die jede auf ihre Weise zur Verständigung darüber beitragen: sei es in der Auseinandersetzung mit unserer Geschichte; sei es in der kulturellen Bildung und in der Vermittlung dessen, was uns ausmacht; sei es in der Förderung der künstlerischen Avantgarde. Unsere Kultureinrichtungen - unsere Museen, Theater usw. - können auf Ressentiments gebaute Weltbilder ins Wanken bringen. Sie können Einfluss darauf nehmen, wie kulturelle Identität und kulturelle Vielfalt in Deutschland wahrgenommen werden. Sie können Verbindendes sichtbar machen, wo das Trennende die Wahrnehmung beherrscht. Sie können Perspektiven verschieben und Vorstellungsräume erweitern - und damit auch die Grenzen der Empathie. Sie können unserer Kultur, sie können dem, was uns definiert, jenseits argumentativer Auseinandersetzung Gehör verschaffen. Das aber können sie nur, wenn der Staat ihre Freiheiten schützt.
All das braucht auch weiterhin unser gemeinsames Engagement, meine Damen und Herren. Ich danke Ihnen herzlich für Ihre in jeder Hinsicht bereichernden Beiträge zur Förderung und zum Schutz unserer Kultur und unserer Kulturgüter und wünsche uns allen, dass die FAZ-Kunstkonferenz 2016 neue Perspektiven der Kooperation eröffnet.