Redner(in): k.A.
Datum: 30.11.2006

Untertitel: Mit deminternational anerkannten Standardkosten-Modell will die Bundesregierung überflüssige Bürokratiekosten identifizieren, messen und abbauen. Die bürokratischen Lasten können so quantifiziert werden: In Euro für die Wirtschaft und die Verwaltung sowie in Stunden für die Bürgerinnen und Bürger. Das sagte Staatssekretär Hans Bernhard Beus bei der Messe "Moderner Staat" am 29. November 2006 in Berlin.
Anrede: Anrede,
Quelle (evtl. nicht mehr verfügbar): http://www.bundesregierung.de/nn_914560/Content/DE/Archiv16/Rede/2006/11/2006-11-30-rede-beus-buerokratieabbau,layoutVariant=Druckansicht.html


Die Rede im Wortlaut:

Die diesjährige Messe "Moderner Staat" steht unter dem vielschichtigen Motto "10 Jahre Informationsplattform für Investoren". Dies lässt auf eine Retrospektive, auf Bilanzierung und entsprechende Bewertung schließen, aber auch und hier möchte ich heute einen besonderen Schwerpunkt legen auf Perspektive und Vorausschau unter dem Stichwort Bürokratiekostenmessung.

Worum geht es konkret? Sie alle wissen, der Bürokratiebegriff hat eine bisweilen schillernde Tradition. Zum einen wird er gerne polemisch und abwertend gebraucht, wenn es darum geht, Handlungen der öffentlichen Verwaltung zu kennzeichnen, und in dieser Form hat er einen festen Platz in der Alltagssprache gefunden. Wir kennen alle die Forderung, ein Problem unbürokratisch zu regeln.

Zum anderen findet er als deskriptiver und analytischer Begriff Verwendung in wissenschaftlichen Diskursen, die Bürokratie in Anlehnung an Max Weber als eine idealtypische Organisationsform rationalen Handelns moderner, komplexer Gesellschaften auffassen.

Bürokratische Abläufe also rechtsstaatlich verantwortete Verwaltungswege sind kein Selbstzweck. Leistungsfähigkeit und Zweckrationalität sind bestimmende Elemente, die eine gute und sinnvolle Bürokratie für den Dienst am Gemeinwohl auszeichnen! An diesem Handeln muss sich Bürokratie auch messen lassen.

Wir müssen jedoch auch erkennen: Es gibt unbestreitbar eine hohe Regelungsdichte und die Neigung, jedes gesellschaftliche Problem durch gesetzliche und administrative Regelung lösen zu wollen. Diese Tendenz ist weiterhin in hohem Maß vorhanden und sie drückt auch die Erwartungen aus, welche die Bürger an den Staat richten.

Im Kern ist Bürokratie die Ordnung des Zusammenlebens durch staatliche Vorschriften und Verfahren, die nach Recht und Gesetz von der Verwaltung angewendet werden. Sie ist in einer arbeitsteiligen Gesellschaft unvermeidlich und rechtsstaatlich notwendig, weil sie staatliche Willkür verhindert und Gleichheit vor dem Gesetz sichert dies ist eines der wichtigsten demokratischen Prinzipien. Bürokratie schafft also auch Sicherheit. Und wo etwas nicht geregelt ist, werden schnell Rufe nach dem Gesetzgeber laut. Dies ist durchaus legitim, birgt aber auch immer die Gefahr von zu viel Bürokratie in sich!

Ausufernde Bürokratie ist sogar offenkundig für diejenigen ein Problem, die hauptberuflich und alltäglich damit zu tun haben und auf die pikanterweise häufig der Verursachervorwurf zurückfällt: nämlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung.

Eine aktuelle Untersuchung zum Image des Öffentlichen Dienstes kommt zum höchst interessanten Ergebnis, dass 85 % der befragten Beamten und Angestellten über ein zu viel von Bürokratie klagen. Sie sehen: dies lässt auch auf breite Zustimmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zum Bürokratieabbau schließen!

Denn alle haben sichtlich erkannt: Unnötige Bürokratie kostet Zeit, Geld und Nerven und Deutschland insgesamt Arbeitsplätze. Dabei tragen alle Ebenen des staatlichen Handelns EU, Bund, Länder und Gemeinden zum Umfang der Bürokratie ein Stück bei.

Im Zeitalter der Globalisierung ist eine verlässliche und effiziente öffentliche Verwaltung jedoch ein wichtiger Standortfaktor. Die deutsche Verwaltung genießt jenseits aller berechtigten Kritik international ein hohes Ansehen und ist seit jeher ein Wettbewerbsvorteil für unser Land.

So kam beispielsweise eine Umfrage der Außenhandelskammern in 2005 zum Ergebnis, dass das deutsche Image im Ausland mit Blick auf die Transparenz von staatlichen Entscheidungsabläufen "durchaus positiv" sei.

Auch die Verlässlichkeit des deutschen Rechtssystems sei ein "großer Pluspunkt" und "positiver Imagefaktor". Diesen Vorteil müssen wir weiter ausbauen, indem wir nicht notwendige Regelungen streichen. Die Regierungsparteien haben sich daher im Koalitionsvertrag darauf verständigt, überbordende Bürokratie auf das notwendige und zweckmäßige Maß zu reduzieren. Es gilt also, Verfahrenswege in der Verwaltung zu optimieren und, wo es sinnvoll erscheint, zu minimieren oder ganz abzuschaffen.

Hierfür hat sich die Bundesregierung ein umfangreiches Paket von Aufgaben vorgenommen. Am 25. April dieses Jahres hat das Bundeskabinett wie ihnen sicher allgemein bekannt das Regierungsprogramm für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung beschlossen, das seitdem realisiert wird. Alle Akteure Kabinett, Ministerien und Verwaltung gehen dabei gemeinsam voran.

Beim Abbau der Bürokratie hat sich in der Vergangenheit erwiesen, dass eine Änderung der einzelnen Regelung schwer durchzusetzen ist. Denn in der Regel gibt es gute Gründe, aus denen es zu dieser Regelung gekommen ist. Problematisch für die Unternehmen ist ja auch weniger die einzelne Vorschrift, sondern deren Vielzahl. Mit der Messung von Bürokratiekosten und deren Reduzierung nach einer Zielvorgabe soll deshalb ein neuer und vielversprechender Weg beschritten werden.

Wo liegen hierbei die Schwerpunkte?

Was haben wir getan?

Was haben wir noch vor?

Um das Regierungsprogramm zum Erfolg zu führen, hat die Bundesregierung konkret beschlossen, das international bewährte und anerkannte Standardkosten-Modell zur Identifizierung und Messung von Bürokratiekosten einzuführen, einen Normenkontrollrat als unabhängiges Kontroll- und Beratungsgremium in den Bürokratieabbau einzubeziehen sowieeine Koordinationsstelle der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung sowie einen aatssekretärausschuss für Bürokratieabbau einzurichten.

Außerdem wurde ein Gesetz mit ersten konkreten Maßnahmen zur unmittelbaren Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen auf den Weg gebracht ( 1. Mittelstandsentlastungsgesetz ( MEG ) ) .

Zunächst zum Standardkosten-Modell ( auch SKM abgekürzt ) , das derzeit im Mittelpunkt der Fachdiskussion steht.

Mit dem Standardkosten-Modell setzt die Bundesregierung eine international erprobte Methode ein, mit der die Erhebung von Bürokratielasten pragmatisch und systematisch, auf der Basis überprüfbarer Fakten, unterstützt wird. Dieser Teil der bürokratischen Lasten kann so quantifiziert werden: in Euro für die Wirtschaft und die Verwaltung und in Stunden für den Adressatenkreis der Bürger.

In den Niederlanden wurden beispielsweise mittels Standardkosten-Modell Belastungen durch staatliche Informationspflichten in Höhe von rund 16 Mrd. Euro festgestellt. Dies lässt bei Anwendung der Messmethode auch in Deutschland erhebliches Einsparpotential erwarten.

Herausragend ist vor allem, dass die Methode es erlaubt, sich auf den beobacht- und messbaren Teil der Bürokratielasten zu konzentrieren. Unter Bürokratiekosten im Sinne des Standardkosten-Modells sind Kosten zu verstehen, die natürlichen oder juristischen Personen durch Informations-pflichten entstehen.

Hierzu zählen alle Fälle, in denen Wirtschaft, Bürger oder Verwaltung durch den Staat verpflichtet sind, Anträge, Formulare, Statistiken o. ä. auszufüllen oder auch Nachweise und Dokumentationen zu führen.

Die Methode macht es zunächst notwendig, alle Rechtsgebiete systematisch auf Informationspflichten zu untersuchen, bietet eine gute Grundlage um ebenso systematisch Vereinfachungsmöglichkeiten für identifizierte Informationspflichten zu prüfen und unterstützt eine Erfolgskontrolle für den Bürokratieabbau im Zeitvergleich.

Wie wird nun konkret vorgegangen? Die Bestandserfassung aller Informationspflichten, welche die Wirtschaft betreffen, ist der erste Schritt. Wir haben damit begonnen, werden aber die Informationspflichten, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung betreffen, noch anschließen.

Dieser erste Schritt ist in den Ressorts weitgehend abgeschlossen. Als nächster Schritt beginnen Anfang 2007 die Messungen der so festgestellten Informationspflichten.

Dabei wird aus dem Zeitaufwand für die Erfüllung der Informationspflicht, den Kosten hierfür, der Häufigkeit und der Zahl der betroffenen Unternehmen die Gesamtbelastung ermittelt.

Das Statistische Bundesamt unterstützt diese Verfahren nach dem SKM indem eseine Datenbank bereitstellt und pflegt, in welche die Informationspflichten eingestellt werden, die Messungen bei den Adressaten der Informationspflichten durchführt, die Mengenangaben für die Berechnung der Bürokratiekosten mit Unterstützung der Ressorts ermittelt unddie eigentlichen Berechnungen durchführt.

Aufgrund seiner Erfahrungen und Methodenkompetenz sowie durch den fortlaufenden Abgleich der SKM-Daten mit anderen Datenbanken und Statistiken sichert das Statistische Bundesamt außerdem die Qualität der SKM-Daten ab.

Es ist ein enorm wichtiger Faktor, dass wir auf die Qualitätssicherung achten. Dies ist übrigens auch bei den bereits erhobenen Informationspflichten geschehen.

Lassen sie mich jetzt noch einige Worte zur beabsichtigten Messreihenfolge sagen:

Bei der Reihenfolge der Messungen werden die Erfahrungen anderer Länder mit dem SKM etwa den Niederlanden, Dänemark oder Großbritannien zu berücksichtigen sein.

Dabei hat sich gezeigt, dass 80 % der Kosten von ca. 20 % der Informationspflichten ausgelöst werden. Es liegt deshalb nahe, diese besonders aufwändigen Informationspflichten mit an den Anfang der Messung zu stellen.

Daneben gibt es Regelungen, bei denen sich schon im jetzigen Stadium zeigt, dass sie leicht zu vereinfachen sein werden. Und nicht zuletzt gibt es Vorschläge von Verbänden oder einzelnen Unternehmen etwa über Informationspflichten, die als überflüssig empfunden werden oder vereinfacht werden könnten.

Bei der Reihenfolge der Messung wird es darum gehen, diese Aspekte zu berücksichtigen, auch unter dem Gesichtspunkt, möglichst schnell zu vertretbaren Ergebnissen zu gelangen.

Ganz unabhängig von der Reihenfolge der Messung ist jedoch klar, dass alle Informationspflichten, welche die Wirtschaft betreffen, vollständig gemessen und kostenmäßig erfasst werden.

Im Statistischen Bundesamt werden mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an diesem Projekt arbeiten. Auch dies macht die Bedeutung und Priorität klar. Ich möchte jedoch klar sagen, dass dies nicht automatisch 100 neue Stellen bedeutet. Die Behörde leistet viel durch Umstrukturierungen.

Zum Standardkostenmodell gehört auch die Festlegung verbindlicher Abbauziele. Das SKM-Verfahren sichert Objektivität und Transparenz. Es ermöglicht deshalb auch den Abbau der Belastung durch Informationspflichten zu messen und für diesen Abbau eine Zielmarke festzulegen.

Bei der Festlegung dieses Ziels müssen wir die Ergebnisse beachten, die andere Länder mit dem SKM erzielt haben. Denn sonst laufen wir Gefahr, im Vergleich zu diesen Ländern zurückzufallen und eine geringere Entlastung als in diesen Ländern herbeizuführen. Dabei wird neben der absoluten Höhe des Abbauziels auch der Zeitraum, in dem dies erfolgen soll, ein wichtiges Datum sein.

Zu den Maßnahmen, mit denen wir ein so definiertes Ziel erreichen, wird nicht nur die völlige Streichung einer Informationspflicht gehören. Auch eine geringere Häufigkeit von Informationspflichten oder ein eingeschränkter Adressatenkreis führen zu geringerer Belastung und damit zu geringeren Kosten.

Eine besondere Aufmerksamkeit sollten wir dem verstärkten IT-Einsatz widmen.

IT-gestützte Lösungen können zu einer deutlichen Kostenreduzierung bei den Unternehmen führen, ohne zugleich die Informationspflicht in der Substanz zu verändern. IT-Lösungen bringen uns zugleich voran beim e-Government und tragen so zur Modernisierung der Verwaltung bei.

Am 18. August dieses Jahres ist das Gesetz zur Einsetzung des Nationalen Normenkontrollrates in Kraft getreten.

Im September hat das Gremium seine Arbeit aufgenommen. Der Nationale Normenkontrollrat wird künftig bei allen Gesetzesentwürfen der Bundesregierung die mit ihnen verbundenen Bürokratiebelastungen durch Informationspflichten prüfen und zu Reduktionsmöglichkeiten Stellung nehmen. Dies unterstreicht einmal mehr die besondere Bedeutung, die wir dem Bürokratieabbau beimessen.

Ganz aktuell: Das Kabinett änderte am 8. November die Geschäftsordnung der Regierung. Der Normenkontrollrat wird an Rechtsetzungsvorhaben der Bundesregierung künftig zum gleichen Zeitpunkt beteiligt wie die Ressorts. Er erhält mit den gleichen Fristen Gelegenheit zur Stellungnahme. Das heißt, dass mit der Vorstellung eines Referentenentwurfs für ein Gesetz auch der Versand an den Normenkontrollrat erfolgen soll.

Zugleich müssen die bei neuen Gesetzen zu erwartenden Bürokratiekosten ausgewiesen werden. Daher werden die Ressorts verpflichtet, die Bürokratiekosten von Regelungsvorhaben zu ermitteln und im Vorblatt und in der Begründung ihrer Gesetzentwürfe gesondert darzustellen.

Diese Regelung tritt am 1. Dezember 2006 in Kraft und gilt für Gesetzgebungsvorhaben, die nach diesem Zeitpunkt zwischen den Ressorts abgestimmt werden. Dies macht deutlich, dass die Bundesregierung der Beratung durch ein unabhängiges Expertengremium einen hohen Stellenwert einräumt.

Der Bürokratieabbau ist eine übergreifende Daueraufgabe der Bundesregierung, die sich nur in einem ressortabgestimmten Ansatz vorantreiben lässt. Deswegen wird die Umsetzung des Regierungsprogramms durch einen Staatssekretärausschuss Bürokratieabbau koordiniert, in dem alle Ressorts vertreten sind.

Dieser wird durch eine Geschäftsstelle Bürokratieabbau im Bundeskanzleramt zentral unterstützt. Wichtig ist, dass für jede Vereinfachung oder Abschaffung konkreter Informationspflichten nach wie vor die Ressorts im Rahmen ihrer jeweiligen fachlichen Zuständigkeiten selbst verantwortlich sind. Hier ist der politische Wille zur Verringerung der Bürokratiekosten gefordert. Und die Ressorts werden sich an den Ergebnissen messen lassen.

Wir werden die bevorstehende EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 auch dafür nutzen, den Bürokratieabbau auf europäischer Ebene voranzubringen.

Konkret bedeutet das: Zu Beginn der deutschen EU-Präsidentschaft wird die EU-Kommission nach eigenen intensiven Vorarbeiten ein Aktionsprogramm mit den Details zu Grundlagen, Vorgehen und Methode der angestrebten EU-Messverfahrens vorlegen. Zur Vorbereitung hat die Kommission bereits drei Arbeitsdokumente vorgelegt. Diese befassen sich mit der Vereinfachung von EU-Vorschriften, mit dem Programm für bessere Rechtsetzung sowie der Berechnung und der Verringerung der Verwaltungskosten in der EU. Die Entscheidungen werden dann beim EU-Frühjahrsgipfel am 8. / 9. März 2007 getroffen.

Unsere Absicht ist es dabei, neben anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtsetzung ( wie z. B. Diskontinuität, Gesetzes-Folgenabschätzung und Rechtsvereinfachung ) den SKM-Ansatz und einen entsprechenden umfassenden Messprozess über längere Sicht auch auf EU-Ebene für die von der EU erlassenen Regelungen systematisch-politisch voranzutreiben. Dabei ist zu bedenken, dass ein großer Teil unseres nationalen Rechtes von der EU beeinflusst ist. Wir unterstützen deshalb, dass auf EU-Ebene bereits Initiativen ergriffen worden sind. Das Thema "Bessere Rechtsetzung" wird einen Schwerpunkt der deutschen EU-Präsidentschaft darstellen.

Eine weitere wichtige Maßnahme darf nicht unerwähnt bleiben: Der Befreiung des Mittelstandes von Überregulierungen diente in einem ersten Schritt das am 29. Juni vom Bundestag beschlossene erste Mittelstandsentlastungsgesetz:

Unter anderem greift ab 2007 die steuerliche Buchführungspflicht für Unternehmen erst ab einem Umsatz von 500.000 Euro; die Statistikpflicht betrifft nur noch Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern ( vorher 20 ) .

Ein zweites Gesetz der Bundesregierung ist in Vorbereitung und zielt auf weitere Entlastungen des Mittelstandes.

Dies zeigt, das SKM ist nur ein Ansatz. Ein weiterer ist, dass wir Entlastungen da, wo sie jetzt schon möglich sind, auch umsetzen Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch ", das hat bereits im 18. Jahrhundert Montesquieu zu Recht festgestellt.

In Deutschland haben wir eine hohe Regelungsdichte. Viele Vorschriften, Auflagen und Meldepflichten schränken die Spielräume der Unternehmen und der Menschen häufig ein. Unser gemeinsames Ziel muss also sein, Kräfte freizusetzen nicht vorrangig für neue Gesetze, sondern für neue Ideen, die zugleich neue Freiheiten und damit neuen Wohlstand sichern.

Ich bin überzeugt: Die Maßnahmen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung tragen nachhaltig dazu bei, dieses Ziel zu erreichen!

In diesem Zusammenhang möchte ich eine Bitte äußern: Ich würde mir wünschen, wenn alle Beteiligten und Interessierten engagiert mitarbeiten würden. Wir haben mit dem Standardkosten-Modell einen international anerkannten Ansatz, dessen Umsetzung unser Land bestimmt voranbringen wird.

In diesem Sinne wünsche ich ihnen mit Blick auf den heutigen zweiten Messetag vertiefte Erkenntnisse insbesondere bei dem nachher im Anschluss stattfindenden Expertenforum mit dem Titel "Bürokratieabbau durch Bürokratiekosten-messung" - , viele weitere Impulse und einen lohnenden Gedankenaustausch!

Herzlichen Dank!