Redner(in): Bernd Neumann
Datum: 08.11.2007

Untertitel: Bei den Medientagen München am 8. November 2007 betonte Staatsminister Bernd Neumanndie Bedeutung des Filmfördergesetzes und verwies insbesondere auf den Erfolg des Deutschen Filmförderfonds.
Anrede: Anrede,
Quelle (evtl. nicht mehr verfügbar): http://www.bundesregierung.de/nn_914560/Content/DE/Archiv16/Rede/2007/11/2007-11-08-rede-neumann-medientage-muenchen,layoutVariant=Druckansicht.html


im vergangenen Jahr habe ich an dieser Stelle die Eckpunkte des Deutschen Filmförderfonds ( DFFF ) vorgestellt. Wir alle konnten damals nicht ahnen, welchen Boom der Deutsche Filmförderfonds auslösen würde. Mittlerweile wurden für 92 Filmprojekte fast 57 Millionen Euro bewilligt. Die Auftragsbücher der Filmwirtschaft sind gut gefüllt, der DFFF hat über sechsmal so hohe Folgeinvestitionen an filmnahen Leistungen ( 369 Millionen Euro ) nach sich gezogen. Wir haben die Marke, die ich letztes Jahr genannt habe nämlich 440 Millionen Euro schon fast erreicht.

Die volkswirtschaftlichen Effekte werden jedoch insgesamt noch viel höher zu veranschlagen sein. Um den mächtigen Aufschwung der deutschen Filmwirtschaft nicht zu bremsen, sollte der Fonds über das Jahr 2009 hinaus verlängert werden. Wir haben mit dem DFFF, auch im Hinblick auf die EU-Gesetzgebung, den richtigen Weg eingeschlagen. So ist der "Cultural Test" von Anfang an Bestandteil des Antragsverfahrens. Die europäische Kommission sieht automatische Fördersysteme ohne deutlichen Kulturbezug zunehmend kritisch. Unsere Haltung gegenüber der EU ist eindeutig: Filmförderung ist Teil der Kulturförderung.

Beim DFFF war von Beginn an klar, dass er sich in erster Linie an deutsche Produktionen wendet, ausländische aber nicht ausschließen wird. Schon der erste Durchlauf hat gezeigt, dass diese Entscheidung richtig war. Die Filmbranche ist international. Das gilt auch für den Produktionsbereich.

Ein Film durchläuft von der Stoffentwicklung bis zur Verwertung viele Stufen, die aufeinander aufbauen und aufeinander angewiesen sind. Eine Stufe wegzulassen, heißt zu stolpern.

Die verschiedenen Etappen spiegeln sich im FFG ( Filmfördergesetz ) wider. Ein solches Gesetz, das als Selbsthilfeinstrument für die Filmbranche gedacht ist, wird natürlich nicht im "stillen Kämmerlein" novelliert.

Mit vielen der hier Anwesenden steht mein Haus in intensivem Austausch.

Mittlerweile sind die Stellungnahmen von den Verbänden und Einrichtungen der Filmwirtschaft eingegangen. Am 5. und 6. Dezember findet in Hamburg der "Runde Tisch FFG-Novelle 2009" statt. Er wird uns die Gelegenheit geben, die Eckpunkte der anstehenden Novellierung in einem Kreis von Experten zu erörtern und Kompromisslinien auszuloten. Zum Teilnehmerkreis gehören Vertreter der Verbände der Film- und Medienbranche, die Mitglieder des FFA-Verwaltungsrats sowie Vertreter von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.

Ergebnisse kann ich hier nicht vorwegnehmen, aber einige Punkte anreißen: Das Filmförderungsgesetz zielt auf die Förderung von Kinofilmen; dies wird sich auch mit der Novelle des FFG nicht ändern.

Natürlich müssen wir berücksichtigen, dass das Verhältnis zwischen Kino und Fernsehen komplexer geworden ist. Das Fernsehen erbringt wichtige Leistungen für den Kinofilm und ist ein verlässlicher Partner. Ich verkenne nicht, dass das Fernsehen auch andere Formate als den Kinofilm braucht, aber dafür hat es auch andere Finanzierungsformen. Der Erfolg deutscher Fernsehfilme auf den diesjährigen Hofer Filmtagen zeigt, dass sie auch gut funktionieren.

Die Produktion eines Kinofilmes ist heute ohne finanziellen Beitrag der Fernsehveranstalter kaum zu realisieren, insbesondere, wenn es sich um hoch budgetierte Projekte handelt. Es ist eine Folge der Konvergenz, dass es zunehmend Projekte gibt, bei denen von vornherein zwei Fassungen hergestellt werden: eine Kinofassung und gleichzeitig ein Mehrteiler für das Fernsehen. Solche Projekte werden mittlerweile auch in der öffentlichen Diskussion als "amphibische Produktionen" bezeichnet. Bei der Vergabe von Fördergeldern für Kinofilme stellt sich die Frage, wie mit solchen amphibischen Produktionen umzugehen ist.

Seit der letzten FFG-Novelle erbringt das Fernsehen mit den Medialeistungen einen wertvollen Beitrag für die Bekanntheit unserer Filme. Es hat sich gezeigt, dass dadurch die Besucherzahlen der Kinos gesteigert werden. Wir hoffen, dass wir diesen wertvollen Beitrag festigen und ausbauen können.

Denn von den Besucherzahlen der Kinos hängt letztlich der Erfolg der Filmwirtschaft ab. Dort gibt es sicher noch Potentiale. Die Politik kann Menschen nicht zum Kinobesuch verpflichten, aber wir wollen den Abspielstätten bei den anstehenden strukturellen Veränderungen helfen, damit sie als Kulturort auch in der Fläche überhaupt erhalten bleiben. Ein wichtiger Schritt dazu wird die Digitalisierung sein.

Sie hat große wirtschaftliche Vorteile für Abspielstätten und Verleiher, ihre Einführung aber erfordert große Investitionen. Die Kosten für die Digitalisierung werden auf 60.000 bis 80.000 Euro pro Leinwand geschätzt. Insbesondere für kleinere Kinos in strukturschwachen Gebieten und für Programmkinos ist dies alleine kaum zu finanzieren. Wir prüfen verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten. Ein Konzept, wie eine solche flächendeckende Digitalisierung verwirklicht werden soll, liegt uns leider immer noch nicht vor. Ohne ein solches Konzept ist öffentliche Unterstützung nicht denkbar. Kino- und Verleihwirtschaft müssen aufeinander zugehen, und entsprechend der Einspareffekte müssen auf beiden Seiten Kompromisse geschlossen werden.

Die Novelle des FFG ist ein Gesamtkunstwerk, das sehr viele verschiedene Interessen zusammenbringen muss. Dies gilt vor allem auch für den gesamten Bereich der Verwertung. Auf die Medialeistungen des Fernsehens habe ich bereits hingewiesen. Handlungsbedarf besteht auch für die Anbieter, die aufgrund neuer technischer Verwertungswege wie Video-on-demand-Plattformen von Kinofilmen profitieren. Ich weiß, dass hier gerade ein zartes Pflänzchen wächst. Wir wollen, dass es stark wird und werden deshalb nichts Unmögliches verlangen. Aber ich möchte auch deutlich machen: diese Anbieter gehören zu den Nutznießern des Kinofilms, und sie müssen daher auch zu seinen Förderern gehören.

Die veränderten technischen Bedingungen haben Folgen für die Sperrfristen. Sie sollen durch eine moderate Verkürzung angepasst werden, ohne die einzelnen Auswertungsstufen zu beschädigen. Es gilt vielmehr, den Kinofilm umfassend zu nutzen. Die einzelnen Auswertungsstufen sollen aufeinander aufbauen."Schwarze Löcher" zwischen den Auswertungsstufen sind hier wenig hilfreich.

Herausragende Filme sind das Ergebnis zündender Ideen und eines sauberen Handwerks. Alle erfolgreichen Filme der letzten Zeit haben durch ihre exzellenten Drehbücher bestochen. Die Drehbuchförderung liegt mir darum besonders am Herzen. Wie finden wir Stoffe, die Menschen ganz unmittelbar erreichen ohne platt oder anbiedernd zu sein, die künstlerische Impulse setzen und trotzdem verständlich sind? Derzeit prüfen wir verschiedene neue Konzepte für die Drehbuchförderung. Als Modell könnte die Drehbuchförderung des BKM dienen, bei dem mit einer umfassenden Betreuung der geförderten Autoren durch das Drama Departement ein besonders erfolgreiches Förderinstrument entwickelt wurde. In den letzten Jahren wurden bzw. werden von 36 geförderten Drehbüchern 34 Projekte verfilmt. Das ist eine sensationell hohe Quote.

Mein Ziel ist es, die Novelle des FFG im Konsens zu entwickeln und auf eine breite Basis zu stellen. Deshalb ist mir der Dialog mit der Filmbranche wichtig. Ich baue weiterhin auf die positive Zusammenarbeit und bin sicher, dass wir der Filmwirtschaft gute Rahmenbedingungen geben werden, damit die Erfolgsgeschichte des deutschen Films weitergeht.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.