Redner(in): Angela Merkel
Datum: 10. April 2013

Untertitel: in Nürnberg
Anrede: sehr geehrte Frau Staatsministerin, liebe Maria Böhmer,sehr geehrter Landesinnenminister, lieber Joachim Herrmann,sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Maly,sehr geehrte Frau Generalkonsulin,Herr Präsident Schmidt undHerr Personalratsvorsitzender Scheinost,
Quelle (evtl. nicht mehr verfügbar): http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2013/04/2013-04-10-merkel-bamf.html


Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister, lieber Hans-Peter Friedrich, sehr geehrter Herr Ministerpräsident a. D. , stellvertretend heute für die Landtagsabgeordneten, sehr geehrte Dagmar Wöhrl, stellvertretend für die zahlreichen Bundestagsabgeordneten hier, meine Damen und Herren und liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Sie auch ganz offensichtlich durch die moderne Technik lautlos mit uns verbunden sind,

Ich möchte mich ganz besonders bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die freundliche Begrüßung bedanken.

Als vor 60 Jahren die damalige Bundesdienststelle für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ihre Arbeit aufnahm, hätten sämtliche Mitarbeiter ohne Schwierigkeit in diesem Saal Platz gefunden; es waren genau 40. Heute beschäftigt das Bundesamt hier in Nürnberg und in 22 Außenstellen in allen Bundesländern gut 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Anstieg der Mitarbeiterzahl zeigt, wie sehr sich das Aufgabenspektrum erweitert hat. Es gab auch Namensänderungen: Aus der anfänglichen Dienststelle wurde zunächst das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und 2005 schließlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die zentrale Aufgabe blieb allerdings bei allen Änderungen die gleiche: die Prüfung von Asylanträgen und die Entscheidung darüber.

Vor 65 Jahren hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Darin hatte sie auch das Recht auf Asyl bekräftigt. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben dies in gleicher Weise berücksichtigt. Und deshalb steht seit 1949 in unserem Grundgesetz: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Ein einfacher, klarer Satz mit einem klaren Bekenntnis zu den Menschenrechten. Zur Verwirklichung des staatlich garantierten Asylrechts, zur Umsetzung dieses Menschenrechts bedarf es eines Verfahrens, das nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geregelt ist.

Die Verantwortung der Durchführung dieses Verfahrens liegt nun also seit 60 Jahren in den Händen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes. Sie, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes, sind natürlich immer darauf angewiesen, dass der Rechtsrahmen für dieses Verfahren sorgfältig bestimmt wird. Je einvernehmlicher ein solcher Rechtsrahmen gefunden werden kann, umso einfacher ist für Sie die aber immer noch schwierige Tätigkeit, die Sie auszuüben haben. Ich möchte Ihnen ausdrücklich danken für diese Arbeit, die Sie täglich leisten.

In den ersten fünf Jahren des Bestehens der damaligen Bundesdienststelle haben 7.500 Menschen Asyl beantragt eine auch heute sehr gering anmutende Zahl, aber auch im Vergleich dazu, dass es zur gleichen Zeit Millionen von Vertriebenen aus den früheren deutschen Ostgebieten gab. Wohl kaum jemand in der damaligen jungen Bundesrepublik Deutschland konnte sich vorstellen, dass später teilweise Hunderttausende pro Jahr Hans-Peter Friedrich hat das eben dargestellt Asyl beantragen werden. Seit 1953 wurden insgesamt 3,7 Millionen Erst- und Folgeanträge gestellt eine gewaltige Herausforderung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamts. Aber Sie haben immer und tun es auch heute jedem einzelnen Antragsteller die Gewähr für ein rechtsstaatliches Asylverfahren geboten. Sie prüfen das jeweilige Anliegen. Und Sie treffen schließlich nach bestem Wissen und Gewissen eine Entscheidung. Sie kennen die menschlichen Schicksale, mit denen Sie konfrontiert sind. Deshalb kann ich mir vorstellen, dass jede dieser Entscheidungen auch schwierig ist. Ich möchte deshalb meinen Respekt vor Ihrer Arbeit hier noch einmal ganz deutlich machen.

Sie, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, stehen mit Ihrer Aufgabe ja am Ende einer Entwicklung. Die Bundesregierung ist sich aber darüber im Klaren, dass das oberste Ziel, die oberste Aufgabe ist, die Gründe für Asyl zu beheben, das heißt möglichst vielen Menschen einen Weg zu eröffnen sei es durch Entwicklungszusammenarbeit, sei es durch eine gute Außenpolitik, dass Anträge auf Asyl überhaupt nicht gestellt werden müssen.

Die Durchführung der Asylverfahren wird aber auch in Zukunft eine Kernaufgabe des Bundesamts sein. Doch damit ist das Tätigkeitsfeld noch längst nicht beschrieben. Denn das Thema Integration ist heute zwar noch nicht Teil des Namens des Bundesamts, aber Integration wird hier inzwischen ganz groß geschrieben. Ich glaube, die Gründe dafür sind gut und richtig.

In Deutschland leben nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts rund 16 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Das ist etwa ein Fünftel unserer Bevölkerung. Die Zuwanderung ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger ist sozusagen kein vorübergehendes Phänomen, wie lange angenommen wurde, sondern eine dauerhafte Realität. Deshalb dürfen wir nicht dabei stehen bleiben, dass wir ein Land sind, das eine hohe Migrationsrate hat, sondern wir wollen ein Integrationsland werden. Integration das ist ein Wort für einen verstärkten Zusammenhalt. Es ist auch Ausdruck davon, dass wir in zunehmender Vielfalt eine Bereicherung sehen, dass wir Chancen sehen, dass wir diese Chancen freilegen wollen, dass wir aber auch nicht die Augen verschließen vor den Schwierigkeiten, die sich auf diesem Wege ergeben.

In Zeiten von Globalisierung, aber auch in Zeiten des demografischen Wandels, den wir in Deutschland sehen, ist das von allergrößter Bedeutung. Denn in den nächsten Jahrzehnten wird sich unsere Bevölkerung noch einmal stark verändern. Wir werden weniger werden, wir werden im Durchschnitt älter werden und wir werden in unserer Bevölkerungsstruktur vielfältiger werden. Deshalb darf es keine Frage der Herkunft sein, sondern es muss für jeden klar sein: Jeder, der sich mit seinem jeweiligen kulturellen Hintergrund, mit seinen Interessen, Kenntnissen, Erfahrungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik in unserem Land einbringt, ist ein Gewinn für unser Land. So, wie jeder Einzelne seinen Alltag gestaltet, so prägt er natürlich auch unser Land. Und unser Land und sein Bild in der Welt werden auch dadurch geprägt, wie wir miteinander umgehen.

Frau Generalkonsulin, Sie sind heute da. Wir sehen die absolute Notwendigkeit, alles zu tun, um die abscheulichen Hintergründe der beispiellosen Mordserie des NSU aufzuklären. Ich habe schon an anderer Stelle zu den Angehörigen der Opfer gesagt: Wir sind das den Opfern, den Hinterbliebenen und letztlich uns allen schuldig. Gewalt, Hass und Rassismus dürfen keinen Platz in unserem Land haben.

Wir wollen Teilhabe für Migrantinnen und Migranten. Dabei muss niemand seine Wurzeln aufgeben. Aber es ist natürlich unabdingbar, dass wir ein gemeinsames Verständnis von Integration entwickeln ein Verständnis, das wechselseitige Rechte und Pflichten begründet. Das heißt, wer Forderungen stellt, muss auch fördern; wer Rechte beansprucht, muss auch Pflichten erfüllen. Das fängt schon damit an, unsere Rechts- und Werteordnung zu achten. Das ist auch das Grundprinzip unserer Integration.

Integration ist gewiss kein Selbstläufer. Deshalb habe ich, als ich Bundeskanzlerin wurde, neben den Aufgaben des Innenministeriums die Aufgaben der Staatsministerin für Integrationsfragen im Kanzleramt verankert, um deutlich zu machen: Es handelt sich hier um eine Querschnittsaufgabe, die Aufgeschlossenheit erfordert. Dabei sind wir froh und dankbar für die vielen, die uns bei dieser Integrationsaufgabe helfen seien es Vereine und Verbände, nichtstaatliche Organisationen ebenso wie die staatlichen Akteure.

Damit komme ich wieder zurück zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, denn zu seinem Aufgabenspektrum gehören die Konzeption und Durchführung der Integrationskurse für Neuzuwanderer. Ich glaube, damit hat sich der erste Schritt der Integration in den letzten Jahren qualitativ völlig verändert. Es wird Sprach- und Orientierungswissen vermittelt. Das Erlernen der deutschen Sprache ist und bleibt wesentliche Voraussetzung für eine gelungene berufliche und gesellschaftliche Teilhabe. Wir sind froh, dass die Integrationskurse von Anfang an auf rege Resonanz gestoßen sind. Seit 2005 haben sich über eine Million Menschen angemeldet.

Das Bundesamt wirft zudem ein Auge auf die Förderung der Einrichtungen für Migrationsberatung. Denn die professionelle sozialpädagogische Einzelfallberatung dient dazu, die jeweiligen Kompetenzen der Zuwanderer festzustellen. Dann ist es natürlich auch möglich, einen individuellen Förderplan aufzustellen. Jeder Zuwanderer, der zu uns kommt, bringt unterschiedliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration mit. Es geht darum, passgenaue, schnelle, umfassende Teilhabechancen zu eröffnen. Das ist unser zentrales Ziel. Deshalb wollen wir auch die individuelle Integrationsförderung verbindlicher machen. Dazu gibt es jetzt ein großes Modellprojekt mit Integrationsvereinbarungen. Herr Oberbürgermeister, wir sind dankbar dafür, dass die Stadt Nürnberg auch Teil dieses Modellprojekts ist. Das Bundesamt hat dieses Projekt von Anfang an sehr stark unterstützt.

Es kommt für den Erfolg nach unserer Meinung vor allem auf zweierlei an: Wir brauchen auf der einen Seite Transparenz, was die Integrationsangebote anbelangt, auch was die Wirksamkeit dieser Integrationsangebote anbelangt. Und wir wollen zum anderen, dass sich die verschiedenen Akteure vor Ort vernetzen seien es Beratungsstellen, Jobcenter, Integrationskursträger, Ausländerbehörden und andere Einrichtungen. Es ist ja schon für diejenigen, die lange in Deutschland leben, nicht immer einfach, unsere staatlichen Strukturen genau zu verstehen, insbesondere die Kompetenzaufteilungen. Deshalb kann ich mir vorstellen, dass man, wenn man neu in unser Land kommt, einen Augenblick braucht, um zu verstehen, warum wer wofür konkret verantwortlich ist. Ich bedanke mich beim Bundesamt dafür, dass Sie im Zweifelsfalle wahrscheinlich auch darüber gut Auskunft geben.

Wir haben einiges getan, um Teilhabechancen zu verbessern. Aber man muss an mancher Stelle auch fragen, warum bei uns manches so lange dauert. Das Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist inzwischen verabschiedet. Ich hoffe, dass die notwendigen Länderumsetzungen bald erfolgen. Wir haben gesehen, dass die neuen Möglichkeiten auf rege Nachfrage stoßen. Das Bundesamt hat auch hier seinen Anteil daran, denn Sie leisten mit Ihrer telefonischen Beratung eine wichtige Unterstützung für alle, die am Anerkennungsverfahren interessiert sind, denn auch hier sind die Kompetenzen ja sehr unterschiedlich verteilt. Die Interessenten müssen deshalb erst einmal wissen, an welche Stelle sie sich überhaupt wenden können. Auch hier ist es wichtig, dass die Prüffristen möglichst kurz sind, denn es ist ja bekannt, dass der Mensch manches, was er schon einmal gelernt hatte, sehr schnell wieder verlernt. Das heißt, je schneller eine Anerkennung erfolgt, umso besser ist die Kompetenz noch verfügbar.

Natürlich stehen auch Arbeitgeber selbst in der Verantwortung, denn es liegt in ihrem Eigeninteresse, sich bei der Einstellung oder beruflichen Weiterbildung flexibel und offen zu zeigen, um sich qualifizierte Kräfte zu sichern. Da sind manchmal auch pragmatische Lösungen gefragt. Ich gehe, glaube ich, nicht besonders risikoreich vor, wenn ich sage: In den nächsten Jahren wird sich der Wunsch nach gut qualifizierten Mitarbeitern noch verstärken.

Der Staat sollte bei all diesen Fragen natürlich mit gutem Beispiel vorangehen. Der Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst insgesamt liegt derzeit bei knapp zehn Prozent. Man sieht also, dass wir da noch nicht den Stand haben, den wir beim Anteil an der Bevölkerung haben. Die Vielfalt der Gesellschaft wird also noch nicht ganz abgebildet. Aber wir sind hier, glaube ich, auf einem guten Weg.

Da der Personalratsvorsitzende uns gerade dargelegt hat, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier im Amt schon in einem höheren Alter sind, gibt es ja dann Chancen, auch weitere Menschen mit Migrationshintergrund bei der Stellennachfolge zu berücksichtigen. Das war jetzt aber keine generelle Zusage für jede Stelle. Ich weiß nicht, was genau Sie uns mit Ihrer Bemerkung sagen wollten ob es ein Aufruf an junge Menschen war, sich zu bewerben, oder ein Aufruf an den Bundesinnenminister, ja nicht zu vergessen, dies beim Stellenplan auch in den Haushaltsberatungen ordentlich zu berücksichtigen. Es geht jedenfalls auch darum, die interkulturelle Kompetenz gerade auch hier im Amt zu stärken. Hier gibt es auch schon sehr gute, vorbildliche Dinge. Denn das Bundesamt hat mit einem Anteil von 16 Prozent heute bereits eine sehr gute Mitarbeiterschaft mit Migrationshintergrund. Bei den Auszubildenden beläuft sich der Anteil sogar auf 30 Prozent, habe ich mir sagen lassen. Das ist sehr vorbildlich.

Das Bundesamt betreibt ein Internetportal, das unter dem Motto läuft: "Wir sind bund" nicht mit "t", sondern mit "d", aber klein geschrieben; insofern kann der Sachse über das harte oder das weiche D ein bisschen nachdenken. Dieses Portal richtet sich insbesondere an Jugendliche mit ausländischen Wurzeln und informiert umfassend über Einstiegsmöglichkeiten beim öffentlichen Dienst. Ich danke Ihnen, lieber Herr Schmidt, stellvertretend für alle, die an solchen Projekten mitarbeiten und dafür, dass Sie auf diese Dinge immer ein Auge haben.

Meine Damen und Herren, wenn wir über Asylantragsverfahren und über Integration reden, dann ist damit die Aufgabenbeschreibung des Bundesamts immer noch nicht abgeschlossen, denn es geht hier etwa auch um humanitäre Aufnahmen aus Drittstaaten. Dazu hat sich Deutschland immer wieder bereit erklärt. Erst unlängst hat Bundesinnenminister Friedrich angekündigt, dass wir auch 5.000 weitere hilfsbedürftige syrische Flüchtlinge aufnehmen werden. An der Durchführung solcher Aufnahmeverfahren war und ist das Bundesamt maßgeblich beteiligt: Bei der Auswahl der Aufzunehmenden, bei den Interviews vor Ort ebenso wie bei der Organisation ihrer Ausreise nach Deutschland. Ohne die Mitarbeiter des Bundesamtes wären diese Aufnahmeaktionen wohl kaum durchführbar.

Seit 2005 gehört zu den Aufgaben des Bundesamtes auch die wissenschaftliche Erforschung von Migrationsfragen. Die hierzu aufgebaute Forschungsgruppe hat bereits eine beachtliche Reihe wissenschaftlicher Untersuchungen durchgeführt und Forschungsstudien publiziert zum Beispiel zum Migrationspotenzial aus verschiedenen Regionen der Welt, zur Einbürgerung, zur Zuwanderung von Studierenden, Forschern und Hochqualifizierten.

In diesem Zusammenhang ist auch das vom Bundesamt geführte Ausländerzentralregister zu nennen, denn es ist eine der wichtigsten statistischen Informationsquellen rund um Fragen der Migration. Das ist natürlich sehr, sehr wichtig, damit wir auch Fortschritte bemerken und Bewertungen der Integration überhaupt vornehmen können. Hinzu kommt der Migrationsbericht, der im Auftrag der Bundesregierung jährlich vom Bundesamt erstellt wird. Dieser Bericht ist mittlerweile ein in Politik, Wissenschaft und Verwaltung sehr gern genutztes Standardwerk.

Schließlich ist es für eine Bundesbehörde, die mit Migrations- und Flüchtlingsfragen befasst ist, geradezu konsequent, in die europäische und internationale Zusammenarbeit sehr eng eingebunden zu sein. Im vergangenen Jahr ist noch eine Koordinierungsaufgabe hinzugekommen: Das Bundesamt ist die nationale Kontaktstelle zur Umsetzung der EU-Hochqualifiziertenrichtlinie für die Kenner unter dem Wort "Blue Card" oder für die Liebhaber der deutschen Sprache als "Blaue Karte EU" bekannt. Mit deren Einführung wurde die Beschäftigung von hochqualifizierten Fachkräften und Hochschulabsolventen aus dem Ausland erleichtert. Dass wir auch Hochqualifizierte willkommen heißen, hat auch unseren Ruf erheblich verbessert ich will das ausdrücklich sagen. Ich war neulich in der Start-up-Szene in Berlin zu Gast. Dort sieht man, wie sich so etwas auch global herumspricht. Wir haben inzwischen mehr als 4.000 solcher Erlaubnisse erteilt viele davon an Ingenieure, die hierzulande dringend gesucht werden. Auch an diesem Erfolg ist das Bundesamt beteiligt, denn Sie rühren recht eifrig die Werbetrommel. Denn es ist ja nicht so, dass wir von hochqualifizierten Fachkräften aus der Welt überlaufen werden. Es gibt mancherlei Barrieren, zum Beispiel Ängste vor der Sprache, sodass englischsprachige Länder gewisse Wettbewerbsvorteile haben. Insofern müssen wir sehr aktiv für uns werben.

Meine Damen und Herren, an all diesen Aufgaben zeigt sich, dass dem Bundesamt in den Zeiten seiner Entstehung bis heute ein beeindruckender Wandel gelungen ist von einer Asylstelle hin zu einem Kompetenzzentrum für Migration und Integration. Ob es nun darum gehen mag, Asyl und Flüchtlingsschutz zu gewähren, das Migrationsgeschehen zu begleiten oder erfolgreiche Integrationsstrategien zu entwickeln Ihr Amt, Herr Präsident Schmidt, ist gut aufgestellt.

Ich glaube, das steht einem Land wie Deutschland auch gut zu Gesicht einem Land, das heute vielen hilfsbedürftigen Flüchtlingen die Hand reicht, einem Land, von dem in der Vergangenheit aber auch unermessliches Leid ausgegangen ist. Deshalb hat dieser Ort neben all seiner Kompetenz auch einfach einen unglaublich symbolischen Charakter. Dieses Gebäude diente im nationalsozialistischen Deutschland als SS-Kaserne. Hier wurden auch KZ-Häftlinge zur Zwangsarbeit eingesetzt. Nach Kriegsende wurde die Kaserne von Streitkräften der Vereinigten Staaten genutzt eines Landes, das seinem einstigen Feind in unermesslicher Weitsicht geholfen hat, eine freiheitliche Demokratie aufzubauen. Und heute befindet sich hier ein Kompetenzzentrum für Migration und Integration, für die Anerkennung von Asylberechtigten und Flüchtlingen. Das heißt, aus einem Ort, an dem Menschenrechte mit Füßen getreten wurden, ist ein Ort gelebter Rechtsstaatlichkeit geworden; aus einem Ort menschenverachtender Ideologie wurde ein Ort der Humanität. Auf diesen Wandel können wir mit Dankbarkeit zurückblicken. Aus dieser Geschichte heraus können wir auch mit Zuversicht in die Zukunft blicken.

Deshalb wünsche ich Ihnen, Herr Präsident und Herr Personalratsvorsitzender, stellvertretend für die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine glückliche Hand bei der Erfüllung Ihrer vielen Aufgaben. Sie dürfen sich sicher sein: Unsere Anwesenheit heute zeigt, dass die Bundesregierung Sie dabei nicht allein lassen will, sondern dass sie Sie auch als ein gutes Stück der Bundesregierung versteht.

Herzlichen Dank.