Redner(in): Julian Nida-Rümelin
Datum: 03.01.2001

Anrede: Anrede,
Quelle (evtl. nicht mehr verfügbar): http://archiv.bundesregierung.de/bpaexport/rede/06/29206/multi.htm


Das britische Parlament hat kürzlich das Klonen menschlicher Embryonen bis zum 14. Tag freigegeben. Die Mehrheiten lagen quer zu den politischen Parteien. Die Befürworter erhoffen sich bahnbrechende medizinische Fortschritte ( daher "therapeutisches Klonen" ) , die Gegner sehen darin eine Verletzung der Menschenwürde. Diese Entscheidung gibt Anlass, über die ethischen Aspekte der Gentechnik erneut nachzudenken.

In der Frühphase der Gentechnik hatten nicht nur die Pioniere Francis Crick und James Watson Hoffnungen in die sich abzeichnenden gentechnischen Möglichkeiten gesetzt, die zugleich für die Kritiker zu apokalyptischen Befürchtungen wurden. Die umfassende, gezielte und technisch kontrollierte Verbesserung des pflanzlichen, tierischen und menschlichen Erbgutes war als Verheißung gedacht, wandte sich aber schon früh gegen die Gentechnik. Interessanterweise waren es führende Forscher selbst, die 1975 zu einer Konferenz nach Asimolar / Kalifornien einluden, um über die Gefahren ihrer eigenen Forschungen zu diskutieren. Die auch in Deutschland durch das Gentechnik-Gesetz etablierten vier Sicherheitsstufen gehen auf die Vorschläge dieser Konferenz zurück, die von der amerikanischen nationalen Gesundheitsbehörde übernommen worden waren.

Die Sorgen bezogen sich insbesondere auf die mögliche Ausbreitung gentechnisch veränderter Organismen in der Pflanzen- und Tierwelt. In der Frühzeit der Gentechnik in den 80er und noch weit in die 90er Jahre hinein standen sich - wie meist bei neuen Techniken in der Menschheitsgeschichte - Apokalyptiker und Euphoriker gegenüber: Die Apokalyptiker befürchteten den Zusammenbruch ökologischer Kreislaufsysteme, die Ausbreitung bisher unbekannter Krankheiten durch gentechnisch manipulierte Organismen und den Missbrauch gentechnischer Verfahren für Zwecke der Menschenzüchtung. Die Euphoriker erwarteten den Aufbau einer ökologieverträglichen Landwirtschaft durch schädlingsresistente Pflanzen, gesündere Tiere in den Agrarfabriken und vor allem den Durchbruch bei der Verhütung und Heilung schwerer menschlicher Erkrankungen. Apokalypse und Euphorie

Wie meist in der Menschheitsgeschichte haben beide Seiten dieses oft hysterisch geführten Disputs nicht Recht behalten. Die messbaren Erfolge der Gentechnik sind - trotz aller Aufwendungen - bescheiden geblieben. Medikamente, die heute mit gentechnischen Verfahren hergestellt werden, stellen nur einen Bruchteil des Marktes, die Agrarwirtschaft wurde nicht revolutioniert. Aber es gab auch keine Umweltkatastrophen durch unkontrollierte Ausbreitung gentechnisch veränderter Organismen und von Menschenzüchtung kann bisher keine Rede sein.

Befürworter wie Gegner der Gentechnik bewegten sich in den vergangenen Jahren aufeinander zu. Die Gentechnik wurde als ein integraler Bestandteil der modernen Naturwissenschaft anerkannt und ihre behutsame Verwertung unter den bestehenden rechtlichen und ethischen Kautelen akzeptiert. Deutschland, das im internationalen Konkurrenzkampf um Forschungsstandorte aufgrund der rigiden und zunächst bürokratisch recht aufwendigen Kontrollverfahren zurückgefallen war, holte in den vergangenen Jahren rasch auf. Die Kriterien des Gentechnikgesetzes blieben im Kern unverändert, eine pragmatischere Handhabung genügte.

Mit dem britischen Klon-Schaf Dolly und der besagten Freigabe des therapeutischen Klonens an menschlichen Embryonen bis zum 14. Tag in Großbritannien kommt nun erneut Bewegung in die Debatte. Irritierend dabei ist der Rückfall in alte Frontstellungen: Naive Euphorie der Befürworter und apokalyptische Angst der Gegner. Die ethische Abwägung ist angesichts der unsicheren Datenlage zugegebenermaßen schwierig. Sie verlangt einen klaren Kopf, um die Balance zwischen Innovation und ethisch motivierter Vorsicht zu wahren.

Die Kritiker stützen sich vor allem auf ein Argument: Das Klonen menschlicher Embryonen sei mit der Menschenwürde unvereinbar. Auch Embryonen seien schon menschliche Wesen und stehen daher unter einem besonderen Schutz. Richtig an diesem Argument ist, dass jedes einzelne Embryo die vollständige genetische Ausstattung eines menschlichen Individuums hat und dass es unter günstigen Bedingungen zu einem menschlichen Individuum heranwachsen würde. Liegt es daher nicht auf der Hand, dass das Klonen eines Embryos die Menschenwürde beschädigt? Die Antwort ist für mich: zweifellos nein.

Die Würde des Menschen, die im Grundgesetz und in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland insgesamt einen so zentralen Platz einnimmt ( "Die Würde des Menschen ist unantastbar" ) , darf nicht inflationär verwendet werden, wenn sie ihre normative Kraft bewahren soll. In der philosophischen Ethik ist der Begriff durch seinen nachlässigen Gebrauch schon derart in Verruf geraten, dass manche Ethiker dafür plädieren, ihn aus ethischen Argumenten ganz herauszuhalten. Ich teile diese Auffassung nicht, im Gegenteil: Die normative Orientierung an menschlicher Würde, am Respekt vor dem einzelnen menschlichen Individuum sehe ich als den ( humanistischen ) Kern des Ethos an, das eine Demokratie trägt oder besser tragen sollte: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" muss normativ ausbuchstabiert werden - die Gesetzgebung ist nur ein Teil dieses ethischen Projektes. Die Wahrung der Menschenwürde verlangt Respekt. Respekt vor der jeweils individuellen Lebensform und den sie tragenden Werten, Normen und Überzeugungen. In einer Gesellschaft kultureller Vielfalt verlangt dies insbesondere Respekt vor Differenz: Lebensformen anzuerkennen, die weit von der eigenen divergieren; existenzielle Unterschiede auszuhalten, ohne indifferent zu werden.

Menschenwürde verlangt Rücksichtnahme. Aber nicht jede Rücksichtnahme ist durch Menschenwürde motiviert. Wir sollten auch Rücksicht nehmen auf nichtmenschliche, empfindende Lebewesen, sie nicht unnötig quälen oder verletzen. Und wir sollten auch im zwischenmenschlichen Bereich Rücksicht nehmen, wo die menschliche Würde nicht auf dem Spiel stünde, wenn wir es unterließen. Die bürgerlichen Individualrechte bilden - durch Gesetze und staatliche Gewalt sanktioniert - eine Art Schutzwall zur Bewahrung der menschlichen Würde. Allerdings erschöpfen sich die ethischen Pflichten nicht in der Bewahrung individueller Rechte. Es gibt Hilfspflichten ohne korrespondierende Ansprüche.

Diese kursorischen Überlegungen genügen für ein wichtiges ethisches Resultat: Die Achtung der Menschenwürde ist dort angebracht, wo die Vorraussetzungen erfüllt sind, dass ein menschliches Wesen entwürdigt werde, ihm seine Selbstachtung genommen werden kann. Daher lässt sich das Kriterium der Menschenwürde nicht auf Embryonen ausweiten. Die Selbstachtung eines menschlichen Embryos lässt sich nicht beschädigen. Gibt es dennoch Argumente die gegen das Klonen menschlicher Embryonen sprechen? Zur Beantwortung dieser Frage sollte zwischen kategorischen und hypothetischen Argumente unterschieden werden. Ein kategorisches ethisches Argument würde gegen das Klonen menschlicher Embryonen als solches sprechen unabhängig von spezifischen empirischen Bedingungen und zu erwartenden Folgen. Der Verweis auf die Verletzung der Menschenwürde ist ein solches kategorisches Argument. Ich halte es jedoch nicht für schlüssig und ich sehe auch kein anderes kategorisches Argument. Kriterien einer Bio-Ethik

Ein hypothetisches Argument verdient jedoch ernst genommen zu werden. Die Menschheit hat ihre Werte und Normen unter Handlungsbedingungen entwickelt, für die die Möglichkeiten der Gentechnik keine Rolle spielten. Durch die Anwendung der Gentechnik auf den Menschen insbesondere in der Pränatal-Medizin, wird ein Teil dessen, was in der gesamten Menschheitsgeschichte als natürlich Vorgegebenes menschlicher Gestaltungsmacht entzogen war, zum Gegenstand freier, individueller, in erster Linie elterlicher Entscheidung. Eine Zunahme der Entscheidungsfreiheit ist immer dann zu begrüßen, wenn sie die Selbstbestimmung stärkt und dritte Personen nicht beschädigt.

Auf die Möglichkeit des Klonens menschlicher Individuen, das heißt auf die Möglichkeit ein genetisch ( fast ) gleiches Individuum zu schaffen, sind die etablierten Normen und Werte jedoch nicht vorbereitet. Das Streben nach möglichst gesundem, vielleicht leistungsfähigem oder besonders kreativem Nachwuchs bewegte sich bisher in den engen Grenzen des natürlich ( und sozial ) Unbeeinflussbaren. Die gentechnischen Möglichkeiten und insbesondere die des Klonens von Menschen heben einen wesentlichen Teil dieser Grenzen auf. Daher halte ich die Sorge für berechtigt, dass die Legalität des Klonens menschlicher Embryonen ein erster Schritt zur Technologie des Menschenklonens werden könnte.

Insbesondere in den USA lassen sich schon Stimmen vernehmen, die eine rasche Realisierung des Menschheitstraumes, die genetische Ausstattung des menschlichen Nachwuchses bestimmen zu können, befürworten. Auch wenn es medizinische Vorteile des Klonens menschlicher Embryonen gibt, so bin ich doch überzeugt, dass der menschlichen Gesellschaft schwerer Schaden entstehen könnte, wenn ihr damit die Option des Klonens menschlicher Individuen geöffnet würde. Wir wissen nicht, wie sich unsere Gesellschaft entwickeln würde, wenn die genetischen Idealvorstellungen, was Größe, Hautfarbe, mentale Eigenschaften etc. angeht, realisierbar würden und wie sich die menschlichen Klone unterschiedlichen Alters fühlen würden. Soll Kindern eitler Eltern zugemutet werden, fast genauso auszusehen wie der Papa oder die Mama dreißig Jahre zuvor. Kann Eltern dieses Maß an Verantwortung überhaupt zugemutet werden? Gibt es die Gefahr des raschen Verlustes genetischer Vielfalt? Wäre möglicherweise der langfristige Fortbestand der Menschheit durch individuelle genetische Festlegungen gefährdet?

Die Befürworter werden sagen, darum gehe es ja nicht. Niemand wolle doch ernsthaft Menschen klonen. Dies sei zudem mit so großen Risiken verbunden, dass es ohnehin auf absehbare Zeit nicht gewagt werden könne. Allerdings wurde noch wenige Monate vor Dolly behauptet, es werde noch lange dauern, bis man höhere Säugetiere klonen könne. Die Gesellschaft ist auf die Option des Menschenklonens nicht vorbereitet. Ich sehe gegenwärtig keinen gewichtigen Grund, der für die Entwicklung dieser Option spricht. Wenn sich die britische Entscheidung als ein erster Schritt zum Menschenklonen herausstellen sollte, dann war sie vermutlich falsch. Raus aus dem Priesterstand

Die Werte und Normen einer Gesellschaft, einschließlich ihrer rechtlichen Abstützung, stellen sich nur schwerfällig auf neue Situationen ein. Gegenwärtig ist die bioethische Debatte durch weit divergierende Stellungnahmen und Theorien geprägt. Wir befinden uns offensichtlich in einer Phase des Umbruchs. Im Rückblick weiß man aus der Wissenschaftsgeschichte, dass ein Spektrum erheblich divergierender theoretischer Positionen ein Indiz dafür ist, dass die Wissenschaft sich noch in einer spekulativen Phase befindet und die konzeptionellen Grundlagen der Analyse ungeklärt sind. Erst recht gilt das für die Alltagsmoral, die vertrauten Situationen gegenüber zuverlässige Orientierungen vermittelt, der aber nicht die Instrumente zur Verfügung stehen, um hinsichtlich völlig neuer Handlungsoptionen das Richtige vom Falschen unterscheiden zu können.

Die Abwägung verlangt den Sachverstand vieler Disziplinen, unter anderem der Medizin, der Jurisprudenz, der Sozialwissenschaft, der Philosophie. In Deutschland besteht nach wie vor ein Defizit an interdisziplinären Einrichtungen, die an der Abwägung solcher Fragen arbeiten. Statt einer vordergründigen Ideologisierung, ist die ethische Klärung im Interesse einer humanen Gesellschaft der Zukunft vordringlich. Die Philosophie darf dabei nicht die Rolle des Priesterstandes früherer Zeiten einnehmen. Ihr Beruf ist die gedankliche und begriffliche Klarheit. Dieser bescheidene Beitrag ist schwer genug. Die große philosophische Geste, raunend und mit Verweisen auf vergangene Geistesgrößen durchsetzt, führt nicht weiter. Verschlüsselte Plädoyers für Menschenzüchtung à la Sloterdijk sind innerhalb des philosophischen Diskurses eher albern, außerhalb aber können sie eine gefährliche Eigendynamik entwickeln.