Redner(in): Gerhard Schröder
Datum: 09.05.2001
Untertitel: "Natürlich ist mir bewusst, dass die Erwartungen besondere sind, wenn der Bundeskanzler den Städtetag besucht".
Anrede: Meine sehr verehrten Damen und Herren,
Quelle (evtl. nicht mehr verfügbar): http://archiv.bundesregierung.de/bpaexport/rede/30/39430/multi.htm
natürlich ist mir bewusst, dass die Erwartungen besondere sind, wenn der Bundeskanzler den Städtetag besucht. Ich fürchte, irgendwie, irgendwann haben Erwartungen auch mit Geld zu tun. Das wird hier natürlich eine Ausnahme sein, weil ich hier gleichsam bei reichen Verwandten bin, wie wir alle wissen.
Gleichwohl habe ich, sehr geehrter Herr Präsident, lieber Hajo Hoffmann, die Einladung zum diesjährigen Deutschen Städtetag gerade hier in Leipzig gerne angenommen; nicht nur, weil ich - zwar auf dem Lande geboren - überzeugter Städter geworden bin, sondern weil Sie ein wirklich wichtiges Thema in den Mittelpunkt Ihrer Beratungen gestellt haben, nämlich die Frage der Zukunftsfähigkeit der Städte und damit letztlich auch der Zukunftsfähigkeit unseres Gemeinwesens.
Ich erinnere daran, dass vor zehn Monaten Berlin Gastgeber des Weltstädtekongresses "Urban 21" gewesen ist. Dort sind die brennenden Fragen der Stadt und der Stadtentwicklung von 2.000 Teilnehmern aus fünf Kontinenten diskutiert worden. Allenthalben gibt es ähnliche Herausforderungen und ähnliche Probleme. Vor allem wurde dabei klar, dass bei aller Unterschiedlichkeit der Ausgangsbedingungen die Probleme der Städte heute wirklich global sind. Zentrale Zukunftsfragen der ökonomischen und ökologischen Entwicklung, aber auch der sozialen Integration entscheiden sich überall auf der Welt nicht zuletzt in unseren Städten.
Die Zukunftsfähigkeit der Stadt ist deshalb entscheidend für die Fähigkeiten unserer Gemeinwesen, den globalen Herausforderungen wirklich zu begegnen. Denn Städte und Gemeinden - das ist keine Binsenweisheit, sondern erlebte Tatsache - sind Keimzellen der Demokratie. Unsere Städte sind ein zentraler Ort der politischen, sozialen und kulturellen Teilhabe der Menschen. Die moderne Bürgergesellschaft - jene Gesellschaft, der wir uns verpflichtet fühlen - ist eben ohne Städte nicht denkbar. Nicht von ungefähr kommt die begriffliche Nähe zwischen Politik und "polis", dem griechischen Wort für Stadt. Und die "Zivilgesellschaft" ist mit dem lateinischen "civitas" verwandt.
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung ist an einer intensiven Patenschaft mit den Kreisen, Städten und Gemeinden interessiert. Übrigens nicht nur deshalb, weil das in einem föderalen Staatswesen selbstverständlich sein sollte. Nein, wir sind auch davon überzeugt, dass das Prinzip der Subsidiarität zu den besten Ergebnissen im Land führt. Probleme - das meint dieser Begriff ja - sollen so weit wie möglich dort gelöst werden, wo sie auftreten, wo sie für die Menschen erfahrbar und greifbar werden. Das ist nun einmal in den meisten Fällen vor Ort, in den Städten und Gemeinden, der Fall. Hier liegt der Grund, warum nicht nur für uns, sondern für uns alle, kommunale Selbstverwaltung nicht nur abstraktes Prinzip, sondern gelebte Wirklichkeit ist und bleiben muss.
Allerdings ist sie das auch noch aus einem anderen, gesellschaftspolitischen Grund. Denn je mehr durch Globalisierung, Flexibilisierung und durch Veränderungen in der Arbeitswelt vertraute Zusammenhänge aufgelöst und bekannte Strukturen gelockert werden und sich verändern, desto wichtiger wird die Stärkung der so genannten "kleinen" oder auch "unteren Einheiten". Wo Bürgerinnen und Bürger gesellschaftliche Aufgaben, Angelegenheiten ihres Gemeinwesens in Eigeninitiative lösen können, da soll sich der Staat nicht vor ihre Nase oder bevormundend an ihre Stelle setzen. Kommunale Selbstverwaltung sollte immer auch bürgerschaftliche Selbstverantwortung sein.
Ich denke, wir erleben tagtäglich - insbesondere Sie erleben das tagtäglich - , dass der Wille, sich bürgerschaftlich zu engagieren, bei uns durchaus groß ist. Umfragen haben gezeigt, dass sich in Deutschland bereits ein Drittel der Bevölkerung ehrenamtlich engagiert und ein weiteres Drittel dazu bereit wäre, wenn es nur hinreichend Gelegenheit dazu gäbe. Weitere Möglichkeiten zur ehrenamtlichen Betätigung zu schaffen und die bestehenden Möglichkeiten auszubauen, ist daher eine der ganz großen Aufgaben für die Städte der Zukunft. Aktivieren statt Administrieren, Partnerschaft statt Obrigkeit und Kreativität statt Bürokratie. Das ist jedenfalls unser Verständnis von einer starken und zugleich solidarischen Zivilgesellschaft, in welcher der Schutz der Schwachen gerade nicht verloren geht.
Wir wollen das bürgerschaftliche Engagement nicht etwa deswegen fördern, weil der Staat sich angesichts leerer Kassen aus der Verantwortung ziehen sollte. Ganz im Gegenteil: Der Staat muss Verantwortung übernehmen - nicht zuletzt auch für die Schaffung und die Garantie der Rahmenbedingungen, die Engagement, Kreativität und Eigenverantwortung der Bürger in einer lebendigen Demokratie ermöglichen, aber auch dazu ermuntern. Deshalb haben wir das Stiftungsrecht reformiert. Wir haben die private Förderung sozialer Initiativen, von Kunst bis Sport, erleichtert. Die Beseitigung steuerlicher Hemmnisse eröffnet neue Möglichkeiten für Mäzene, Stifter und Sponsoren.
Weitere Verbesserungen werden wir - Schritt für Schritt - umsetzen, wenn die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements" ihre Empfehlungen ausgesprochen hat. Wir, die Bundesregierung, können aber nur den Rahmen vorgeben, der vor Ort mit Leben gefüllt werden muss. Hier sind die Städte und Gemeinden von herausragender Bedeutung. Wie ich dem Projekt "Zukunft der Stadt - Stadt der Zukunft" entnehme, nimmt man diese Aufgaben bei Ihnen auch an.
Der Übergang zur informations- und wissensbasierten Industriegesellschaft führt nicht nur in Wirtschaft und Politik zu tief greifenden Veränderungen, sondern auch in der Verwaltung. Die öffentliche Verwaltung wird mit völlig neuen Aufgaben konfrontiert. Sie muss ihre eigenen Denk- und Handlungsweisen den Veränderungen anpassen und ihnen Rechnung tragen. Mehr noch als früher sind Flexibilität, Transparenz, aber auch Effizienz gefragt. Die Städte und Gemeinden haben das erkannt und die Modernisierung ihrer Verwaltungen schon gehörig vorangebracht.
Die Bundesregierung will diese Entwicklung weiter fördern. Unser Programm "Moderner Staat - Moderne Verwaltung" umfasst mehrere Leitprojekte, die unmittelbar der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung dienen. Ich nenne hier nur die Möglichkeit, Zuständigkeiten auf die Kommunen zu verlagern. In diesem Sinne schafft das so genannte "Zuständigkeitslockerungsgesetz" - ein schöner Begriff - neue Handlungsspielräume für eigenverantwortliche Entscheidungen.
Aber auch das Wissen und die Erfahrungen der Städte und Gemeinden werden besser in die Gesetzgebung auf der Bundesebene eingebunden. Darauf haben wir bei der Novellierung der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien geachtet. Die Meinungen der Länder und kommunalen Spitzenverbände sollen bei der Vorbereitung von Gesetzesvorlagen frühzeitiger als in der Vergangenheit eingeholt werden. Übrigens: Das wird Konflikte über unterschiedliche Interessen nicht ausschließen. Aber es wird sie handhabbarer machen, vor allen Dingen transparenter.
Des Weiteren wird die anstehende Dienstrechtsnovelle den Kommunen mehr Flexibilität im Personalbereich bringen. Dafür müssen wir - ich denke, am besten tun wir das gemeinsam - bei den Ländern, unseren Partnern in der Gesetzgebung, noch eine Menge an Überzeugungsarbeit leisten. Aber wenn wir uns verbünden, werden wir es schaffen.
Eine weitere wichtige Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ist die Einbeziehung der Städte und Gemeinden in die "e-Government" -Initiative "Bund online 2005". Wir haben dazu gesagt: "Die Daten sollen laufen, nicht die Bürgerinnen und Bürger." "e-Government" wird die Verwaltungsabläufe grundlegend verändern, genauso wie "e-Commerce" das Bankwesen, den Handel, die Versicherungswirtschaft und viele andere Wirtschaftszweige verändert hat und weiter verändert. Durch "e-Government" eröffnen sich ganz neue Möglichkeiten für eine moderne, leistungsstarke und vor allen Dingen aber auch bürgernahe Verwaltung. Fast 70 Prozent der Bevölkerung - das wissen wir aus Erhebungen - wünschen sich, ihre Behördenangelegenheiten über das Internet erledigen zu können. Sie wollen staatliche Dienstleistungen schneller und unkompliziert in Anspruch nehmen, und sie wollen dabei mehr Transparenz der öffentlichen Verwaltung. Unser Ziel muss also sein, die Möglichkeiten der modernen Informationstechnik viel stärker als bisher für die Aufgaben gerade auch der Verwaltungen zu nutzen. Es gibt bereits viel versprechende Ansätze: Der Anstieg der Internetnutzung bei der Arbeitsvermittlung, bei der Rentenversicherung oder bei der Steuerverwaltung ist wirklich signifikant.
Neben erheblichen Einsparpotenzialen geht es beim "e-Government" aber auch um die Entwicklung von einem bevormundendem hin zu einem "aktivierenden" Staat. Denn je besser die Behörden bestimmte Dienstleistungen online anbieten können, desto effizienter und intensiver können sie sich persönlich um die wirklich beratungsbedürftigen Bürgerinnen und Bürger kümmern.
Ich habe eingangs darauf hingewiesen, dass hier gelegentlich auch vom Geld die Rede sein muss. Die Finanzsituation der Kommunen insgesamt - ich weiß um die innere Differenziertheit - hat sich in den letzten Jahren durchaus positiv entwickelt. Die Städte und Gemeinden haben eine erhebliche Konsolidierung ihrer öffentlichen Haushalte erreicht. Einige haben in den letzten Jahren sogar Überschüsse erwirtschaftet. Ich betone: Das ist das Ergebnis eigener Anstrengungen, die man zu würdigen hat. Ich weiß, dass das natürlich vor allen Dingen für die westdeutschen Länder gilt. Viele Städte und Gemeinden in den ostdeutschen Ländern haben ihre Defizite 1998 und auch 1999 halbiert; sie haben also auch - einige Orte jedenfalls - eine erfreuliche Haushaltsentwicklung aufzuweisen.
Trotz dieser erfreulichen Entwicklung ist uns bekannt, wie unterschiedlich in der Finanzlage die Situation einzelner Städte und Gemeinden ist. Umso größere Bedeutung kommt dem kommunalen Finanzausgleich zu - eine Sache, mit der die Bundesregierung nicht direkt befasst ist. Aber: Der Bundesregierung ist daran gelegen, die Wachstumskräfte durch eine nachhaltige Finanz- und Steuerpolitik zu stärken, weil nur durch eine solche Politik auch den Kommunen neue Handlungsspielräume eröffnet werden.
Ich will an dieser Stelle den kommunalen Spitzenverbänden noch einmal meinen Dank für die Unterstützung bei der Umsetzung der Steuerreform ausdrücken. Natürlich wissen wir, dass diese wirtschafts- und finanzpolitisch notwendige Steuerreform zunächst alle öffentlichen Haushalte belastet - übrigens erst recht den Haushalt des Bundes. Aber die Kommunen sind mit knapp neun Prozent der Nettoentlastung im Vergleich zu den anderen unterproportional betroffen. Mittelfristig jedoch wird die Steuerreform spürbare Wachstumsimpulse auslösen, und diese werden zu steigenden Einnahmen im Bereich der Gewerbe- und Einkommenssteuer sowie zu geringeren kommunalen Aufwendungen für soziale Leistungen führen. Das ist sichtbar, wenn ich an den Rückgang der Arbeitslosigkeit denke.
Lassen Sie mich zu Ihrer Forderung nach einer Gemeindefinanzreform heute nur so viel sagen: Wichtigste finanzpolitische Vorhaben dieser Legislaturperiode bleiben das Maßstäbegesetz und die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs. Sie wissen um die Bedeutung dieser Themen auch für die kommunalen Finanzen. Durch unsere Steuer- , Finanz- , Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik ist es uns gelungen, ein deutlich höheres Wachstum als im Durchschnitt der 90er Jahre zu erzielen. Die Folge: Die Arbeitslosigkeit ist gegenüber dem Höchststand 1998 um eine Million gesunken. Gleichzeitig sind eine Million neue Arbeitsplätze entstanden. Diese durchaus beachtlichen Erfolge entlasten auch die Kommunen. Der Aufschwung und der damit verbundene Abbau der Arbeitslosigkeit haben dazu beigetragen, dass die Anzahl der Sozialhilfeempfänger gesunken ist, und zwar kontinuierlich.
Was die Arbeitsvermittlung betrifft, müssen wir die Wirksamkeit von Eingliederungshilfen steigern und überflüssige Bürokratie und Doppelarbeit vermeiden. Deshalb werden wir die Zusammenarbeit zwischen Sozial- und Arbeitsämtern weiter verbessern. Die Bundesregierung fördert derzeit 28 entsprechende außerordentlich innovative regionale Modellvorhaben.
Das Thema "Zukunft der Stadt - Stadt der Zukunft" hat natürlich auch eine europäische Dimension. Sie haben bei der Begrüßung, Herr Präsident, darauf hingewiesen. Der europäische Einigungsprozess betrifft die Städte und Gemeinden unmittelbar. Keine Frage: Die Europäische Union hat die nationale Identität der Mitgliedstaaten und die Organisation ihrer staatlichen Gewalt auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu beachten. Dazu gehört in Deutschland ganz zentral das verfassungsrechtlich garantierte Recht der Städte und Gemeinden auf Selbstverwaltung.
Auch bei unseren Partnern gewinnt der Stellenwert der lokalen und regionalen Ebenen an Bedeutung. Die Bundesregierung wird sich bei den nächsten Reformschritten dafür einsetzen, dass das Subsidiaritätsprinzip nicht ausgehöhlt, sondern in Europa weiter gestärkt wird. Hierzu müssen die Städte und Gemeinden aber auch selbst einen Beitrag leisten. Mit dem Ausschuss der Regionen haben die europäischen Kommunen ein eigenes Forum, das man noch besser nutzen kann, um europäische Meinungsbildung zu beeinflussen und an der Rechtsetzung der Europäischen Union mitzuwirken. Übrigens: Eine selbstbewusste Stimme der Kommunen wird mit der Erweiterung der Europäischen Union um die mittel- und osteuropäischen Staaten noch einmal wichtiger, als das bisher der Fall war.
Die Sorgen der Länder und Gemeinden um gewachsene und bewährte Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge sind der Bundesregierung nicht nur gut bekannt, sondern Sie wissen, dass wir uns in Brüssel aktiv im Sinne der Kommunen und Länder einsetzen. Für besonders problematisch halten Länder und Kommunen Fehlentwicklungen der europäischen Beihilfenkontrolle, die womöglich keine hinreichende Rechtssicherheit für Unternehmen bietet, die Leistungen der Daseinsvorsorge bereitstellen. Hierin liegt der Grund, warum ich mich im Kreis der Staats- und Regierungschefs im vergangenen Jahr nachdrücklich dafür eingesetzt habe, dass die Kommission hier für Klarstellungen sorgt.
Die Kommission hat daraufhin eine aktualisierte Mitteilung zu Leistungen der Daseinsvorsorge vorgelegt. Diese Mitteilung greift wichtige deutsche Anliegen auf: Die Kommission hat zum Beispiel bestätigt, dass Definition und Organisation von Leistungen der Daseinsvorsorge vor allem Sache der Mitgliedstaaten und dann natürlich der dort zuständigen Stellen sind. Ich denke, dass damit ein wichtiges Anliegen der Städte und Gemeinden realisiert werden konnte. Die Mitteilung stellt weiterhin klar, dass nicht-wirtschaftliche Leistungen, wie sie in Deutschland beispielsweise die Wohlfahrtsverbände erbringen, vom europäischen Beihilfe- und Wettbewerbsrecht nicht erfasst, sondern freigestellt werden.
Lassen Sie mich an dieser Stelle betonen: Die von uns erbetene und von der Kommission vorgelegte Mitteilung ist nicht Abschluss, sondern Ausgangspunkt der Bemühungen um eine weitere Verbesserung der Rechtssicherheit. In der Frage der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute haben wir immer wieder betont, dass die umfassende Versorgung aller Bevölkerungsgruppen mit kreditwirtschaftlichen Leistungen nach unserer festen Überzeugung Bestandteil der Daseinsvorsorge ist. In Deutschland ist das in beispielhafter Weise gewährleistet, was nicht zuletzt ein Verdienst der deutschen Sparkassen, aber auch der Landesbanken ist.
Ich habe gegenüber Kommissionspräsident Prodi und dem zuständigen Kommissar Monti wiederholt deutlich gemacht, dass die Diskussion über Anstaltslast und Gewährträgerhaftung hieran nach unserer festen Überzeugung nichts ändern darf. Wichtig erscheint mir, die für die Institute schädliche Diskussion nicht ausufern zu lassen. Wir teilen zwar die beihilferechtlichen Bedenken der Kommission nicht. Aber wir, Bund und Länder gemeinsam, suchen nach Lösungsvorschlägen, um mit der Kommission zu tragbaren Kompromissen zu kommen und die Bedenken, die es dort gibt, auszuräumen. Aber ich sage genauso klar: In Betracht kommen nur Lösungen, die den berechtigten Interessen der öffentlich-rechtlichen Kreditwirtschaft auch wirklich hinreichend Rechnung tragen. Ich bin im Übrigen zuversichtlich, dass wir eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung erreichen können.
Städte und Gemeinden sind der Ort, an dem sich die Zukunftsfrage unserer modernen Zivilgesellschaft stellt: Gelingt es, möglichst alle Menschen zu integrieren, ihre Kreativität, Verantwortung und ihre Sicherheit zu fördern? Oder lassen wir es zu, dass immer größere Bevölkerungsschichten ausgegrenzt werden, sich jedenfalls ausgegrenzt fühlen? - Anders formuliert: Schaffen wir ein hinreichendes Maß an Integration und an Teilhabe der Menschen, und zwar nicht nur an den geschaffenen Werten, sondern auch an den Entscheidungen in der Gesellschaft?
Nirgendwo stellt sich die Aufgabe der Integration und der Teilhabe so konkret, wie in den Städten und Gemeinden. Nirgendwo ist die Chance, Integration nicht nur abstrakt zu beschwören, sondern täglich zu leisten, so groß. Deswegen ist unsere Gesellschaft so sehr auf verantwortungsbewusste Kommunalpolitik angewiesen. Deswegen wünsche ich mir so sehr eine faire Partnerschaft zwischen der Bundesregierung und den bei Ihnen Verantwortlichen. Ich wünsche Ihnen und mir, dass die Beratungen dieses Deutschen Städtetages dazu beitragen werden, dass der Stadt der Zukunft wirklich eine gute Zukunft beschieden sein wird.