Redner(in): Gerhard Schröder
Datum: 30.01.2002
Untertitel: Die heutige Sitzung des Deutschen Bundestages ist der vorläufige Abschluss einer breiten und sehr nachdenklichen Diskussion in der deutschen Öffentlichkeit. Eine derart gründliche und leidenschaftliche Debatte hat es in wenigen vergleichbaren Ländern gegeben.
Anrede: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Quelle (evtl. nicht mehr verfügbar): http://archiv.bundesregierung.de/bpaexport/rede/84/68384/multi.htm
Es ist ein gutes Zeichen für den Zustand der politischen Kultur in Deutschland, dass die Debatte, die wir heute hier führen, in der Öffentlichkeit so breit, so intensiv und gelegentlich auch durchaus leidenschaftlich geführt worden ist. Wir sollten auch in Zukunft darauf achten, zu vermeiden, dass diejenigen, die prinzipiell gegen jede Form der Forschung an embryonalen Stammzellen und infolgedessen auch gegen ihre Einfuhr sind, den "Knüppel" der unterlassenen Hilfeleistung zu spüren bekommen und die anderen, die diese Forschung generell oder unter restriktiven Bedingungen bejahen, als Antwort darauf mit dem Etikett der ethischen Verantwortungslosigkeit oder gar des verfassungswidrigen Handelns belegt werden. Wir haben dies in der Vergangenheit vermieden und sollten es auch in Zukunft vermeiden.
Für diejenigen, die sich nicht jeden Tag mit diesen Fragen beschäftigen können oder wollen, möchte ich das, worüber heute zu entscheiden ist, präzise bestimmen: Vor dem Hintergrund einer breiten öffentlichen Diskussion haben wir über die Frage zu entscheiden, ob wir den Import von embryonalen Stammzellen, den das heute geltende Embryonenschutzgesetz erlaubt, verbieten wollen oder ob wir auch in deutschen Labors und Universitäten Forschung an ebendiesen embryonalen Stammzellen ermöglichen wollen, wie es in den Vereinigten Staaten, in Israel und Australien, aber auch - das ist besonders wichtig - in mehr und mehr europäischen Ländern selbstverständlich geschieht, da man sich von dieser Forschung erhoffen darf - mehr ist es zunächst nicht - , dass sie neue Medikamente und Heilverfahren für bislang unheilbare Krankheiten hervorbringt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach meiner Auffassung wären ein totales Importverbot für embryonale Stammzellen und als Konsequenz dessen ein totales Forschungsverbot nicht nur unangemessen, sondern auch verfassungsrechtlich problematisch.
Stammzellen, aus denen sich kein vollständiger Organismus mehr entwickeln kann, genießen - das ist meine persönliche Meinung - keinen Grundrechtsschutz. Sehr wohl aber genießt die Freiheit von Wissenschaft und Forschung Grundrechtsschutz. Wir alle täten gut daran, dieses Grundrecht zu verteidigen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich darum - das haben hier auch schon andere ausgeführt - , dass wir uns gemeinsam dagegen verwahren, dass Medizinern und Biologen dunkle Motive wie etwa Profitgier oder Geltungssucht unterstellt werden, nur weil sie sich der Erforschung embryonaler Stammzellen widmen oder sich für diese Forschung aussprechen. In dieser Debatte muss klar werden: Diese Wissenschaftler haben ihre Forschungstätigkeit in den Dienst ihrer Mitmenschen gestellt. Sie haben sich damit einer großartigen Aufgabe verschrieben. Sie wollen anderen helfen, sie wollen Schmerzen lindern und Krankheiten heilen. Ich finde, dafür haben sie Anerkennung verdient.
Frau Merkel, ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, wenn Sie darauf hinweisen, dass auch die DFG Anerkennung verdient - in diese Anerkennung schließe ich auch Herrn Professor Brüstle ein, über den so viel geschrieben und geredet worden ist - , denn Wissenschaftler haben in den vergangenen Monaten darauf verzichtet, von einem Recht, das ihnen ausdrücklich zusteht und das wir nicht eingeschränkt hatten, Gebrauch zu machen, um ihre Forschungen schon jetzt zu ermöglichen. Ich werte das als einen Beweis für den sehr verantwortungsvollen Umgang deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit ebendiesem Problem.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich werde heute für den Gruppenantrag von Frau Böhmer, Frau von Renesse und anderen stimmen, trotz einiger Bedenken, die auch ich habe, trotz einiger meiner Auffassung nach ernst zu nehmender Argumente, die ich von denen, die für ein weniger eingeschränktes Ja eintreten, gehört habe. In der jetzigen Situation und vor dem Hintergrund der breiten öffentlichen Debatte schafft dieser Antrag keine gegenüber dem geltenden Embryonenschutzgesetz prinzipiell neue Rechtslage, aber er kann ein Stück Rechtssicherheit und ein Stück Klarheit vermitteln helfen.
Die Anforderungen an den Import embryonaler Stammzellen sind in diesem Antrag präzise und sehr umfassend geregelt. Ich glaube, dass damit die Forschungsmöglichkeiten, die man neben der Forschung an adulten Stammzellen braucht, vielleicht nicht in optimaler Weise für die Forscher, aber in vertretbarer Weise für die Gesellschaft geregelt werden. Zudem beschreiten wir, falls wir diesen Antrag beschließen, keinen Sonderweg für Deutschland. Wir gehen längst nicht über die Praxis in anderen Staaten hinaus, aber - das ist für mich entscheidend - wir koppeln uns eben auch nicht von den internationalen Forschungsstandards ab.
Für diejenigen, die prinzipiell dagegen sind, könnte vielleicht folgendes Argument ein wenig Überzeugungskraft entwickeln: Nur auf der Basis dieses vermittelnden Antrags haben wir eine Chance, uns über unsere nationalen Regelungen hinaus auch in der internationalen Forschungspolitik Mitsprachemöglichkeiten zu sichern - auf andere Weise würde es außerordentlich schwer werden, das zu tun - , um auf diese Weise ein Problem, das nicht allein im nationalen Maßstab zu regeln ist, im internationalen Maßstab vielleicht in stärkerem Maße gemäß unseren Vorstellungen von verantwortungsbewusster Forschung zu regeln, als das - das muss man einräumen - in anderen Ländern der Fall ist.
Natürlich rühren die Fragen, die wir hier zu beantworten haben, an Grundfragen des menschlichen Lebens und Zusammenlebens. Das wurde hier bereits gesagt. All diejenigen, die es sich schwer gemacht haben - das gilt für jeden von uns, denke ich - und die sagen, die einfache Antwort Ja oder Nein ist keine angemessene, keine mir mögliche Antwort, haben Recht. Befürworter und Gegner der Stammzellenforschung - auch das ist wichtig - unterscheiden sich nicht nach den üblichen Kriterien, nach rechts oder links, die in der politischen Debatte gelten, übrigens auch nicht nach Konfessionszugehörigkeit. Das sind Fragen, die der Einzelne für sich und in seiner Verantwortung für die Erfüllung des Auftrags, den er vom Volk bekommen hat, beantworten muss.
Mir ist wichtig, dass Folgendes ausgedrückt wird: Es ist klar, dass die Entscheidung pro Forschung an embryonalen Stammzellen keine Entscheidung gegen Forschung an adulten Stammzellen ist, sein kann und sein darf.
Im Gegenteil: Das, was wir da in der Vergangenheit geleistet haben - ich erinnere auch an das, was wir an Unterstützung mobilisiert haben - , ist wichtig und richtig und muss weitergeführt werden. Ich denke, darüber gibt es Übereinstimmung.
Ich nenne ein letztes Argument, das nicht neu ist und das hier schon angeführt worden ist, das ich aber unterstreichen will - mich jedenfalls hat es immer beschäftigt - : Wie geht man, wenn man zu einem prinzipiellen Nein kommt, ehrlich mit der Tatsache um - Frau von Renesse hat sie eingangs ihrer Rede beeindruckend dargestellt - , dass Therapien oder Medikamente, die durch Forschung an embryonalen Stammzellen in anderen Ländern verantwortungs bewusst - es geht jetzt nicht um diejenigen, die das anders machen - entwickelt worden sind, hier natürlich, selbstverständlich benutzt werden? Ich rede jetzt nicht nur über den rechtlichen Regelungskatalog, der das gebietet, sondern auch über die Verantwortung, die jeder Arzt, aber auch jeder, der Hilfe leistet, verspüren wird. Wie geht man dann damit um? Auf diese Frage, glaube ich, wissen diejenigen, die prinzipiell Nein sagen, keine - jedenfalls für mich befriedigende - Antwort. Ich habe in der Diskussion auch keine gehört.
Ich ziehe folgendes Fazit: Der vorliegende Gruppenantrag, den ich erwähnt habe, bewältigt, glaube ich, in sehr adäquater Weise auf der einen Seite den Abwägungsprozess, von dem hier zu Recht die Rede gewesen ist; auf der anderen Seite setzt er nationale Grenzen, er eröffnet uns Möglichkeiten des Einflusses auf die internationale Forschungspolitik und er macht zudem das möglich, was forschungspolitisch und auch vor dem Hintergrund des Heilenwollens in unserem Land geboten ist. Das ist der Grund, warum ich Sie bitte, diesem Antrag zuzustimmen.
Quelle: Plenarprotokoll 14/214 des Deutschen Bundestages vom 30. Januar 2002