Redner(in): Gerhard Schröder
Datum: 06.07.2004

Untertitel: Rede von Bundeskanzler Gerhard Schröder anlässlich der Eröffnung des Symposiums "Innovation und geistiges Eigentum in Deutschland" des Deutschen Patent- und Markenamtes am 6. Juli 2004 in München.
Anrede: Liebe Frau Bundesministerin, meine Herren Präsidenten, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Quelle (evtl. nicht mehr verfügbar): http://archiv.bundesregierung.de/bpaexport/rede/73/679373/multi.htm


Ich finde es gut, dass diese Veranstaltung ausgerechnet hier im Deutschen Museum stattfindet, weil dieses Museum einen Überblick über 100 Jahre deutscher Technik- und Industriegeschichte gibt, die beeindruckend ist, aber auch, weil das Museum zeigt, was Menschen in diesem Lande alles für wunderbare Dinge geschaffen haben, was vielleicht auch als Ansporn dient, weiter zu machen und Weiteres zu leisten.

Hier wird so etwas wie Faszination von Wissen vermittelt. Wir können das - ich stimme Ihnen zu, Herr von Pierer - wirklich brauchen, wenn wir unsere Rolle auf den Märkten der Welt spielen und ausbauen wollen. Ich finde aber auch wichtig, dass hier verdeutlicht wird, wie sehr unser jetziger und erst recht der künftige Wohlstand, aber auch der soziale Fortschritt, auf Wissenschaft, Forschung und Resultaten von Technik und Technologie basiert. Ich denke, diesen Zusammenhang muss man immer wieder klar machen, wenn man über augenblickliche und künftige Schwierigkeiten redet, die dann überwindbar sind, wenn wir es wie in der Vergangenheit verstehen, bei der Entwicklung neuer Technologien ganz vorne mitzuspielen.

Man kann das den Menschen in unserem Land nicht oft genug sagen: Deutschland kann seine Zukunftschancen in einem sich verschärfenden globalen Wettbewerb nur nutzen, wenn wir das kreative Potenzial der ganzen Gesellschaft optimal entfalten. Genau das macht die entscheidende Bedeutung von Bildung, aber auch von Betreuung von Kindern, von Forschung und Innovation für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes aus.

Wir dürfen also nicht nachlassen, die Stärken, die wir haben und auf die wir gelegentlich ruhig einmal wieder stolz sein können, weiter auszubauen. Wenn wir das tun, geht es darum, auch künftigen Generationen Wohlstand und ein Leben in Würde zu sichern, auf die sie wie wir ein Anrecht haben. Die Voraussetzungen in unserem Land sind nicht schlecht: Wir verfügen über eine hohe Innovationsfähigkeit, eine erstklassige, immer besser vernetzte Forschungslandschaft und vor allen Dingen über sehr gut ausgebildete Menschen in allen Bereichen. Das haben übrigens auch ausländische Investoren erkannt, die Deutschland gleich hinter China und den USA als einen der weltweit attraktivsten Plätze für Investitionen ansehen. Wir glauben ja im Inland ungern, dass wir gut sind. Aber wenn man im Ausland ist - und diese Studien, die ich zitiere, zeigen das - , sieht das schon ganz anders aus.

Kein Land hat im vergangenen Jahr mehr Waren ausgeführt als wir. Was mindestens ebenso wichtig ist: Unser Weltmarktanteil bei forschungsintensiven Produkten liegt bei 15 Prozent. Das ist weltweit der zweite Platz. Wir reden darüber nicht, was eigentlich falsch ist. Über diese Dinge kann und soll man auch reden, denn in einer internationalen Konkurrenz, die eben nicht nur Unternehmen, sondern inzwischen Volkswirtschaften betrifft, sollte man sich nicht verstecken. In der Nano- und Biotechnologie zum Beispiel vollbringen deutsche Unternehmen und Forschungsinstitute Höchstleistungen. Wenn es richtig ist, dass diese Bereiche in Zukunft eine ganz wesentliche Rolle spielen, dann ist das auch kein Grund für Zufriedenheit, aber es ist schon ein Grund für Stolz, aus dem dann Ansporn erwächst, weiter zu machen und noch besser zu werden.

Bei den internationalen Patenten gehören wir weltweit mit den Vereinigten Staaten und Japan zu den drei Spitzennationen. Bei den europäischen Patenten sind wir Europameister. Um dem eine Zahl hinzuzufügen: bei den europäischen Patenten sind wir allein stärker als die auf den Plätzen zwei bis fünf folgenden europäischen Nationen. Auch das macht deutlich, wie wir im Moment aufgestellt sind.

Die Modernität und die Zukunftsfähigkeit einer Gesellschaft hängen - ich glaube, darin sind wir uns hier alle einig - im Wesentlichen davon ab, wie gut sie sich Wissen erschließt, aber auch, wie gut sie dieses Wissen möglichst allen in der Gesellschaft zugänglich macht. Das heißt natürlich nicht im Umkehrschluss, dass das geistige Eigentum aufzuheben wäre. Im Gegenteil: Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen der Innovationsfähigkeit auf der einen Seite und dem wirksamen Schutz geistigen Eigentums auf der anderen Seite.

Der rechtliche Schutz technischer Erfindungen ist keineswegs nur eine Angelegenheit der nachträglichen Sicherung dieser Erfindungen. Moderne Forschung - das wissen wir - ist in der Wirtschaft wie im Staat äußerst kostspielig. Um die Bedingungen für hervorragende Forschung zu schaffen, müssen die Unternehmen vorausschauend investieren können. Dazu sind sie aber dann und nur dann bereit, wenn eine realistische Chance besteht, die von ihnen vorfinanzierten Erfindungen gewinnbringend auszuwerten.

Ein effektives Recht auf geistiges Eigentum gewährleistet die Möglichkeit, aus einer Erfindung Geld zu machen, um dann, wenn es gut läuft, das Geld in weitere Erfindungen zu investieren. Das Interesse der Erfinder und der innovativen Unternehmen, unbefugte Dritte - zeitlich befristet - von der unerlaubten Nutzung ihrer Ideen auszuschließen, ist also nicht nur eigennützig, sondern die Bedingung für einen Fortschritt, der uns allen zugute kommt.

Diejenigen, die eine grundsätzliche Einschränkung des Patentrechts fordern, sollten sich auch darüber im Klaren sein, was denn wohl die Alternative wäre: Ohne den nachhaltigen Schutz des geistigen Eigentums wären die Unternehmen zum einen gezwungen, ihre Erfindungen möglichst lange geheim zu halten, wenn sie erfolgreich sein wollten. Zum anderen müssten sie aus ökonomischen Gründen ihre Forschungs- und Entwicklungstätigkeit auf wenige Gebiete konzentrieren und sicher auch einschränken. Auf die Gebiete nämlich, die einen raschen, aber auch nur kurzlebigen, wirtschaftlichen Vorteil versprechen.

Die Finanzierung von Grundlagenforschung würde demgegenüber schon beinahe an Mäzenatentum grenzen. Beides kann nicht im Interesse unserer Gesellschaft sein. Wir kommen also nicht ohne Regeln aus. Sie müssen so sein, dass sie einerseits dem Kreativen den wirtschaftlichen Erfolg seiner Idee sichern, andererseits aber dazu beitragen, dass neue Erkenntnisse möglichst schnell der Allgemeinheit - in welcher Form auch immer; auch in Form von Produkten - zur Verfügung gestellt werden.

Ich denke, das in Deutschland bestehende System des gewerblichen Rechtsschutzes hat sich in diesem Sinn auch als eine gute Voraussetzung für Innovationsförderung bewährt. Sie alle kennen die Regeln besser als ich: Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Geschmacksmustergesetz, Markengesetz, Halbleiterschutzgesetz und andere. Sie gewährleisten, dass gerade kreative und häufig kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer ihre innovativen Potenziale entwickeln können.

Die obligatorische Veröffentlichung der Anmeldungen gewährleistet einen raschen Wissenstransfer innerhalb der interessierten Fachkreise. Dieser Wissenstransfer hilft, doppelte Entwicklungen und damit die Vergeudung von Ressourcen zu vermeiden. Nach Ablauf der Schutzdauer sollen und werden Erfindungen und Muster gemeinfrei. Das System des gewerblichen Rechtsschutzes hilft also unmittelbar den Erfindern. Und es trägt dazu bei, dass in unserer Gesellschaft Wissen vermehrt wird.

Ein Großteil der strittigen Fragen um das geistige Eigentum lässt sich nicht mehr nur mit nationaler Gesetzgebung und Rechtsprechung lösen. Die Ministerin hat darauf hingewiesen. Wir müssen also Vieles auf europäischer Ebene regeln. So etwa der Schutz computerimplementierter Erfindungen. Dazu gibt es einen Richtlinienentwurf. Ich halte es für sehr wichtig, dass der Europäische Rat auch durch unsere Stimme - diese wird dort vertreten und auch gehört - gegenüber dem Europäischen Parlament einen gemeinsamen Standpunkt zu diesem Entwurf entwickelt hat. Es sollte in diesem Zusammenhang - die Ministerin ebenso wie Herr von Pierer haben es erwähnt - nicht um den Schutz von Trivialpatenten gehen. Dem hat auch die Verhandlungsführung Deutschlands entsprochen. Wir haben wesentliche Einschränkungen in diesem Sinn erreicht.

Auf der anderen Seite kann die Bundesregierung dem Europäischen Gemeinschaftspatent auch in der zuletzt diskutierten Fassung nicht zustimmen. Wir wollen zwar nach wie vor ein kostengünstiges, effizientes und konkurrenzfähiges Europäisches Gemeinschaftspatent. Aber Eines ist nicht im Interesse der deutschen, es ist auch nicht im Interesse der europäischen Wirtschaft: ein Gemeinschaftspatent, das in der Europäischen Union keine einheitliche Rechtswirkung entfalten würde. Der im letzten Jahr gefundene Konsens zur Frage der Übersetzungen geht bereits an die Grenze dessen, was den Unternehmen an Übersetzungskosten zugemutet werden kann. Weitere Forderungen an die Qualität der Übersetzungen sind auch auf diesem Hintergrund nicht akzeptabel. Man muss sich einmal vorstellen, was es bedeuten würde, wenn zu dem Verlust einer klaren einheitlichen Rechtswirkung des Patents die Notwendigkeit genauer Übersetzungen hinzukäme. Ein Patent unter der Voraussetzung präziser Patent-Übersetzungen in alle Sprachen sämtlicher Mitgliedstaaten wäre kein Fortschritt im Bereich des Europäischen Patentrechts - im Gegenteil.

Die Zukunftsfähigkeit einer Gesellschaft wird nicht unerheblich durch ihre kreativen Leistungen auf dem Feld der Kultur bestimmt. Auch in Zeiten nahezu unbegrenzter digitaler Vervielfältigungsmöglichkeiten gilt: Ohne Originale gibt es keine Kopien. - Deswegen darf man die Perspektive nicht nur auf den Gesichtspunkt der Verwertung kultureller Leistungen verengen. Vielmehr muss deren Grundlage bedacht und geschützt werden, also die Leistung derjenigen, die die Originale schaffen, die von anderen dann kopiert werden.

Die Rechte der Urheber in Literatur, Wissenschaft, Musik, Film und bildenden Künsten sind schutzwürdig und schutzbedürftig. Übrigens hat bereits Bertolt Brecht sehr auf seine Urheberrechte geachtet, jedenfalls im Hinblick auf seine eigenen Werke. Dass er sich gelegentlich bei verstorbenen Kollegen bedient hat, hat er gern verschwiegen. Gleichwohl ist er einer der ganz Großen in der deutschen Geisteslandschaft, jedenfalls nach meiner Auffassung.

Wir haben in der letzten Legislaturperiode mit der Reform des Urhebervertragsrechts dafür gesorgt, dass die Urheber eine angemessene Vergütung für ihre Leistungen einfordern können. Wir haben jetzt die Rechte der Urheber bezüglich der Verwertung ihrer Werke in den so genannten "neuen Medien" neu geregelt. Zurzeit arbeitet das Bundesministerium der Justiz daran, das Urheberrechtsgesetz den Anforderungen von Internet und digitaler Technologie entsprechend weiter zu modernisieren.

Wir müssen die Kreativität der Menschen aber auch in anderen Bereichen unterstützen. Denken wir nur an das kreative Potenzial der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir müssen also Arbeitnehmererfindungen nicht nur bei denen nutzen und schützen, die unmittelbar in der Forschung tätig sind, sondern auch bei den anderen. Auch von ihnen kommen viele wirklich gute Ideen. Deshalb beabsichtigen wir, das Arbeitnehmer-Erfindungsgesetz, das aus dem Jahr 1957 stammt, umfassend zu vereinfachen und zu entbürokratisieren. Das ist ein wichtiger Aspekt. Ich bin gespannt, ob es der Ministerin gelingt, auch auf diesem Gebiet zu entbürokratisieren. Transparente und unbürokratische Vergütungsregelungen sowie eine rasche Zahlung der Erfindervergütung sollen den Anreiz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhöhen. Aber auch der Verwaltungsaufwand für die Arbeitgeber soll reduziert werden.

Sie haben dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass wir das so genannte Hochschullehrerprivileg abgeschafft haben. Die Hochschulen haben dadurch die Möglichkeit, Erfindungen, die in ihrem Bereich entstanden sind, im eigenen Namen zu patentieren. Ich habe den Hinweis gehört, dass im Zusammenhang mit der Zur-Verfügung-Stellung so genannter Drittmittel das Problem entstehen könnte: Wem gehört nun eigentlich die Erfindung? - Das werden Abgrenzungsfragen sein, die sich aber lösen lassen. Es wurde darüber hinaus ein Verwertungsnetzwerk aufgebaut, um Schutz und Verwertung der Erfindungen über professionelle Patent- und Verwertungsagenturen abzuwickeln. Auch kleinere Unternehmen werden in einem bundesweiten Verbund unterstützt, etwa bei Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und der Patentanmeldung.

Es ist mir eine besondere Freude, dass ich Sie, Herr Professor Pompidou, wenige Tage nach Ihrem Amtsantritt hier in München begrüßen kann. Sie übernehmen als neuer Präsident des Europäischen Patentamtes eine wichtige Aufgabe. Denn längst stehen wir nicht mehr nur in einem nationalen, sondern vor allen Dingen auch in einem internationalen Wettbewerb - in Asien, vor allen Dingen in Nordamerika. Ich denke auch an die weltweiten Verhandlungen über eine Vereinheitlichung des materiellen Patentrechts. Ich wünsche Ihnen eine glückliche Hand und jeden nur erdenklichen Erfolg in Ihrem wichtigen und für unsere Entwicklung so bedeutsamen Amt.

Ich denke, auch wenn er heute nicht anwesend sein kann, sollten wir Herrn Doktor Kober, dem bisherigen Präsidenten des Europäischen Patentamtes, für die Arbeit danken, die er geleistet hat. Wir haben alle davon profitiert. Er hat das Patentrecht nicht nur als rechtliche Angelegenheit, sondern auch als Faktor von größter wirtschaftspolitischer Bedeutung verstanden. Ihm gebührt das Verdienst, Europa auf diesem Feld eine deutliche und überall respektierte Stimme verschafft zu haben.

Es ist deutlich geworden: Innovation setzt Innovationswillen voraus. Das ist die Bereitschaft, Neues zu wagen und dem kreativen Potenzial in unserer Gesellschaft jeden nur erdenklichen Raum zu geben. Deshalb brauchen wir eine Kultur der Neugier und der Offenheit, übrigens auch eine Kultur der Internationalität. Dass wir uns vier Jahre lang abmühen mussten, um ein Zuwanderungsrecht zu schaffen, das diesem Gesichtspunkt der Internationalität, jedenfalls weitgehend - obwohl es mir nicht weit genug geht - , Rechnung trägt, ist nicht gut für unser Land. Wir brauchen die Herausforderungen von Menschen aus anderen Kulturkreisen und brauchen die Begegnung mit diesen. Das musste vernünftig geregelt und organisiert werden. Also dieses Maß an Internationalität in Deutschland kann ruhig noch größer werden, als es das gegenwärtig ist.

Zur Internationalität muss auch Veränderungsbereitschaft kommen. Zwei Gesichtspunkte, die mir wichtig sind, möchte ich erwähnen. Wir sind mitten in einem der schwierigsten Reformprozesse in Deutschland. Ich weiß wirklich, worüber ich rede, wenn ich das sage. Diese Reformprozesse in einer reichen Gesellschaft - und wir sind eine reiche Gesellschaft - haben zwei große Schwierigkeiten. Das ist besonders für diejenigen spürbar, die diese Reform durchsetzen müssen.

Die erste Schwierigkeit ist: Die abstrakte Veränderungsbereitschaft in unserem Land ist sehr groß. Wenn Sie in einer Umfrage fragen, ob sich vieles in diesem Land verändern muss, dann sagen mehr als 80 Prozent: Ja. - Das Ergebnis ändert sich jedoch vollkommen, wenn Sie fragen, ob Einzelne oder Gruppen von Einzelnen für diese Veränderungsbereitschaft auch dann einstehen, wenn sie selber unmittelbar und möglicherweise belastend betroffen sind. Dann kehrt sich das Verhältnis um.

Eine zweite Schwierigkeit, diese Veränderungsprozesse, die wir brauchen, durchzusetzen, hängt mit der zeitlichen Lücke - zwischen den Belastungen, die jeder Veränderungsprozess mit sich bringt und den später eintretenden Erfolgen - zusammen. In diese zeitliche Lücke kann man hineinfallen. Aber wenn man diese Risiken, die mit diesen beiden Schwierigkeiten verbunden sind, nicht eingeht, wenn man aus Angst die notwendigen Schritte vermeidet, dann - das haben wir in der Vergangenheit auch erlebt - , verschlechtert sich die Lage für unser Land. Und das darf nicht sein.

Ich hoffe, es ist deutlich geworden: Nur eine Gesellschaft, die den Mut hat, die notwendigen - und zwar notwendig im buchstäblichen Sinne des Wortes - Veränderungen auch zu wagen, kann ihre Zukunft selbst gestalten. Deswegen habe ich die abschließende Bitte, bei der Herstellung einer Kultur der Offenheit, der Internationalität und Veränderungsbereitschaft in unserer Gesellschaft mitzumachen. Wir können das, was wir an gutem Leben erarbeitet haben, für möglichst viele Menschen nur dann aufrechterhalten, wenn wir diese Kultur des Veränderns wirklich wagen. Ich denke, diejenigen, die sich mit Erfindungen und deren Schutz befassen, werden am ehesten wissen, wie notwendig das ist.