Redner(in): Gerhard Schröder
Datum: 20.05.2005
Untertitel: Rede von Bundeskanzler Gerhard Schröder gehalten anlässlich des Deutschen Mietertages am 20. Mai 2005 in Kiel.
Anrede: liebe Anke Fuchs, verehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren,
Quelle (evtl. nicht mehr verfügbar): http://archiv.bundesregierung.de/bpaexport/rede/13/833413/multi.htm
Verehrte Frau Präsidentin,
einen zweifachen Dank am Anfang: Einmal herzlichen Dank für die Einladung und die Möglichkeit, hier wieder sprechen zu können. Der zweite Teil des Dankes betrifft die Arbeit des Mieterbundes. Es ist schon von der Frau Präsidentin auf das große Maß an ehrenamtlicher Tätigkeit und den riesigen Umfang, was die Beratung angeht, hingewiesen worden. 97 % außergerichtlicher Streitbeilegungen können sich sehen lassen. Es ist wirklich eine beachtenswerte und bedeutsame Arbeit - was Streitschlichtung, was die Entlastung der Gericht angeht - , die der Mieterbund leistet, und zwar in den 350 Verbandseinheiten, die es in den Ländern gibt. Dafür ganz, ganz herzlichen Dank. Denn es ist völlig, klar: Es gäbe weniger sozialen Frieden ohne die Arbeit Ihres Verbandes.
Damit sind wir dann auch bei dem, was eigentlich das Kerngeschäft des Verbandes ist: dem menschengerechten Wohnen. Es war lange Zeit in Deutschland ein richtiges Reizthema. Bis hin in die 70er Jahre - wir wissen das ja, liebe Anke Fuchs - musste man davon reden, dass der Wohnmarkt durch Knappheit gekennzeichnet war, mit allen Folgen, die das natürlich für das Preis-Leistungs-Verhältnis hatte, nämlich häufig zu Lasten von Mieterinnen und Mietern. Heute sieht die Lage anders aus. Die allgemeinen Nachrichten über den Wohnungsmarkt sind grundsätzlich positiv. Der Mietenbericht spricht von einer Entspannung auf dem Wohnungsmarkt. Und in der Tat, viele Menschen können eine Auswahl aus einem alles in allem sehr guten Angebot treffen, und dies bei moderatem Steigen der Mieten. Aber es gibt auf dem Wohnungsmarkt auch eine andere Realität, die keineswegs so gut und so schön ist, wie die allgemeinen Nachrichten vermuten lassen. Die Situation ist also differenzierter. Wir haben zum Beispiel im Osten des Landes den Tatbestand, dass Menschen wegziehen, teilweise weil es wegen des wirtschaftlichen Strukturwandels keine Arbeitsstellen gibt. Und wir haben an diesen Orten große Leerstände zu verzeichnen, nicht nur, aber vor allem in den so genannten Plattenbauten. Hier werden wir wohnungspolitisch mit dem reagieren müssen, was man "Rückbau" nennt, und dann mit der Herstellung eines angemesseneren, schöneren Wohnumfeldes.
Auf der anderen Seite entwickeln wirtschaftlich prosperierende Zentren - keineswegs nur im Westen, sondern auch im Osten des Landes - eine große Anziehungskraft. Dort gibt es Engpässe, dort steigen Mieten und auch aus diesem Grunde stimme ich mit Ihnen überein, dass wir Wohnungspolitik in der Tat auch weiterhin brauchen werden. Es gibt zudem die Veränderungen in der Struktur unserer Gesellschaft zu beachten, also eine Zunahme von Singlehaushalten und eine im Durchschnitt älter werdende Gesellschaft. Unterschiedlichste Formen des Zusammenlebens erfordern differenzierte Formen des Wohnungsangebotes. Meistens sind das Menschen, die gern weiter in ihren Quartieren leben würden, wenn es denn nur die ihnen mögliche und nötige Hilfe gäbe. Ich denke, das ist ein Aspekt, der in unserer Gesellschaft immer wichtiger werden wird. Also, kein Abschied von der Politik auf diesem Sektor, sondern immer wieder die Aufgabe, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen.
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat deshalb wichtige Weichenstellungen vorgenommen. Wir haben mit der großen Mietrechtsreform fast drei Jahrzehnte Stillstand in diesem Bereich überwunden. Ich denke, die Ergebnisse können sich sehen lassen. Die Möglichkeiten von Mieterhöhungen sind weiter begrenzt, was den Mietanstieg generell und natürlich auch im Einzelfall gebremst hat. Die neuen Regelungen für den Kündigungsschutz haben Sie erwähnt. Sie tragen wirklich den veränderten Bedürfnissen, auch der immer wieder eingeforderten Mobilität Rechnung. Die Mobilität der Menschen auf dem Arbeitsmarkt wird in unserer Gesellschaft immer wichtiger. Wenn das so ist, darf die Mobilität nicht durch das Aufrechterhalten von Mietregelungen gehemmt werden. Insoweit sind die veränderten Kündigungsfristen auch ein Eingehen auf diese neuen Mobilitätserfordernisse unserer Gesellschaft. Ich glaube, dass die Reform insgesamt auch zu einer Entspannung auf dem Markt und in dem Verhältnis von Vermietern und Mietern beigetragen hat. Ich mache keinen Hehl daraus, dass der Mieterbund an der Entwicklung und an der Reformarbeit durch seine Fachleute, durch seinen Direktor, durch andere, die beratend tätig waren, erheblichen Anteil hatte. Und es ist auch gut so, wenn Selbsthilfeorganisationen in eine solche Arbeit eingebunden werden. Wir als Politik können davon nur profitieren.
Jetzt geht es darum, die erreichte Stabilität mit der großen Mietrechtsreform nicht wieder in Frage stellen zu lassen. Und ich teile den Ansatz, der da heißt, Wohnungen sind gewiss Wirtschaftsgut, aber Wirtschaftsgut ist ja nicht gleichbedeutend mit Spekulationsobjekt. Sie sind auf der anderen Seite Ort sozialen Zusammenhalts. Und beides muss in eine vernünftige Balance gebracht werden. Deswegen gilt für diejenigen, die über große Wohnungsbestände verfügen: Natürlich ist, wenn es zu einem Verkauf kommt - und ich denke, man muss differenzieren zwischen denen, die in der öffentlichen und denen, die in der privaten Hand sind - oder kommen muss, Renditen wichtig, aber sie dürfen nicht allein Gegenstand von Verkaufsentscheidungen sein. Gerade Eigentümer von großen Wohnungsbeständen haben auch eine soziale Verantwortung. Das gilt für Einzelbesitzer, das gilt aber erst Recht für große Investoren. Wir werden deshalb darauf bestehen müssen - auch aus rechtlichen Gründen, wir haben das Recht ja nicht ohne Grund geschaffen - , dass der Verkauf von Wohnungen an Finanzinvestoren dann und nur dann verantwortbar ist, wenn auch ein ausreichender Mieterschutz gewährleistet ist.
Meine Damen und Herren, das kann man an einem Beispiel klar machen, dem Verkauf von Wohnungen der Wohnungsgesellschaft GAGFAH durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Sie hat gleichzeitig dafür gesorgt, natürlich neben dem Ziel, einen vernünftigen Preis zu erzielen, dass der Mieterschutz nicht nur im generellen Kaufvertrag vereinbart worden ist, sondern Teil der einzelvertraglichen Regelungen geworden ist. Die rechtlichen Instrumentarien sind vorhanden. Es liegt also am Willen von Verkäufer und Käufer, eine solche, den Mieter schützende Regelung, zu vereinbaren. Das Instrumentarium dafür hat der Bund zur Verfügung gestellt. Es ist Sache der Eigentümer und der Käufer, davon Gebrauch zu machen.
Und natürlich gehen wir davon aus, dass in einer Kommune das, was die Präsidentin als Langfristentscheidung skizziert hat, sehr genau beachtet wird. Wir können das weit weniger von privaten Eigentümern verlangen. Aber in jedem Fall gilt für uns, so weit wir als Bund darauf Einfluss haben, dass wir solche den Mieter schützenden Vereinbarungen treffen wollen und werden. Also, jede Verkaufsentscheidung, insbesondere im kommunalen Bereich, muss sehr gut überlegt werden. Denn wir brauchen ein bezahlbares, ausreichendes Angebot an Wohnungen. Dafür tragen Kommunen und Länder neben uns eine besondere Verantwortung.
Ich will auf einen Punkt eingehen, den Frau Fuchs genannt hat, Hartz IV, die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Das war eine vernünftige Entscheidung, weil wir damit arbeitsfähige Menschen, die bislang von der Sozialhilfe lebten, aus der Anonymität herausgeholt haben und in den Vermittlungsprozess integrieren. Dieser Prozess ist natürlich schwierig, das weiß ich sehr wohl. Aber diesen richtigen Ansatz verteidige ich ausdrücklich. Wir haben alle zusammen, alle Parteien, alle staatlichen Ebenen, viel zu lange gemeint, wenn wir eine einigermaßen achtbare Versorgung dieser Menschen sicherstellen, braucht uns der Rest nicht zu kümmern. Das war falsch. Das kann eine älter werdende Gesellschaft erstens auf Dauer nicht bezahlen, und zweitens ist es auch unter dem Gesichtspunkt der Würde der Menschen nicht in Ordnung. Bezogen auf den Wohnungsmarkt gilt, dass natürlich erwartet werden muss, dass diejenigen, die staatlich alimentiert werden müssen, weil sie nicht oder noch nicht Arbeit gefunden haben, angemessen wohnen. Wie ermittelt man das? Das kann nur vor Ort entschieden werden. Deshalb haben wir diese Frage auch in die Hände der Kommunen gelegt. Und die können bei der Auslegung des Gesetzes, zusammen mit dem jeweiligen Fallmanager, schon flexibel entscheiden, dass eine bestimmte Überschreitung dessen, was an Quadratmetern als angemessen angesehen wird, tolerierbar ist, schon deshalb, weil der Umzug in eine andere Wohnung viel teurer wäre als das Verbleiben in der Wohnung. Diese Möglichkeiten sind auf der Basis des Gesetzes ausdrücklich gegeben. Und ich gehe davon aus, dass vernünftige Angestellte der örtlichen Verwaltungen davon auch so Gebrauch machen, wie sich das gehört und wie es vom Gesetz intendiert worden ist.
Meine Damen und Herren, es ist weiter darauf hingewiesen worden, dass für die Bundesregierung die Förderung des sozialen Zusammenhalts in den Städten wichtig ist. Das haben wir mit dem Programm "Soziale Stadt", dass Sie, Frau Präsidentin auch gelobt haben, ausdrücklich anerkannt. Es hängt eben nicht nur von der Wohnung im engeren Sinne ab, ob Menschen sich heimisch und dann wohl fühlen. Sondern gerade in Zeiten wirtschaftlicher, sozialer Veränderungen ist so ein Element der Sicherheit im Wohnumfeld von besonderer Bedeutung und dem tragen wir mit dem Projekt "Soziale Stadt" Rechnung. Also nicht die Bewohner sollen sich dem Lebensumfeld anpassen, sondern die Stadtquartiere müssen nach den Interessen und Bedürfnissen der Menschen umgebaut werden. In diesem Bereich wollen wir als Bundesregierung mit den Programmen, die wir aufgelegt haben und weiter auflegen wollen, helfen.
Ich will, meine Damen und Herren, einer Diskussion gar nicht ausweichen, die Frau Fuchs im dritten Teil ihrer Begrüßung angesprochen hat. Wie ist das eigentlich mit privatem Kapital in diesen wie in anderen Märkten? - Erstens: Wir brauchen in Deutschland eine Situation der Offenheit, was unsere Märkte angeht. Wir sind das Land, das weltweit am exportorientiertesten ist. Wir sind Weltmeister im Export, das freut uns auch immer wieder. Aber wir müssen uns auch über die erforderlichen Bedingungen unterhalten, um das zu bleiben. Wenn wir in anderen Märkten mit den Produkten und Dienstleistungen, die wir exportieren, präsent und erfolgreich sein wollen, dann werden andere Länder von uns verlangen, dass das Gleiche in unserem Markt für ihre Produkte und Dienstleistungen gilt. Also geht es - übrigens in der ganzen Diskussion der vergangenen Wochen - nicht um die Frage, ob wir auch privates ausländisches Kapital brauchen oder nicht brauchen. Es hat nie jemand verneint, dass wir das brauchen, aber die Frage, unter welchen Bedingungen wir das brauchen, ist schon eine berechtigte. Wenn ein Unternehmen sich statt bei einer deutschen bei einer ausländischen Bank refinanziert, weil es dort die besseren Konditionen bekommt, ist das völlig in Ordnung. Wenn wir ausländisches Kapital durch Private Equity Gesellschaften bekommen, also die Gesellschaften, die das Weiterarbeiten von Firmen ermöglichen, indem sie ihr Kapital da einbringen - natürlich mit der Absicht, es gut verzinst zu bekommen - , ist das völlig in Ordnung. Wenn allerdings diese berühmten Hedge-Fonds anonym, ohne dass sie sagen, wie viel sie an einer Firma haben, Firmen aufkaufen, um bereits aus Teilen des Verkaufspreises, den sie dann später erzielen, und zwar kurze Zeit später erzielen, das ganze Geschäft zu finanzieren, dann muss man da genauer hinschauen. Das hat dann nichts mehr mit einer prinzipiellen Offenheit zu tun, sondern damit, ob die Bedingungen stimmen, zu denen wir offene Märkte wollen. Da vertrete ich schon die Auffassung, dass wir bei diesen Hedge-Fonds genauer schauen müssen: Sind die transparent genug, müssen die also früh genug offen legen, was sie an Anteilen an Firmen X oder Y haben? Stimmen andere Bedingungen, oder müssen wir dort gesetzgeberisch arbeiten?
Sie werden der Presse entnommen haben, dass die Bundesanstalt für Finanzmarktaufsicht einen bestimmten Fall aufgegriffen hat. Aus diesem Fall, der genauestens untersucht wird, werden Konsequenzen zu ziehen sein. Ich schließe nicht aus, dass das auch gesetzgeberische Konsequenzen sind. Ich freue mich darüber, dass es inzwischen in den Unternehmen, die Substanzerhalt wollen, die langfristig arbeiten wollen, auch langfristig Arbeitsplätze vorhalten wollen, kluge Leute gibt, die sagen: Zu den Bedingungen einer Zerschlagung treten wir nicht an. Ich habe mit Freude zu Kenntnis genommen, dass aus großen deutschen Versicherungen zu hören ist: Schaut genauer hin, ob bei den Hedge-Fonds alles stimmt, wir sind gern bereit, euch beratend zur Seite zu stehen. Das Gleiche gilt für Banken und Sparkassen. Mit denen werden wir reden, genau so, wie wir die Arbeit der Bundesaufsicht für die Versicherungswirtschaft auswerten werden. Und dann wird entschieden werden, und zwar sehr schnell entschieden werden, an welchen Punkten man bei Beibehaltung der Offenhaltung unserer Märkte politisch reagieren muss und an welchen man nicht reagieren darf. Genau an diesen Kriterien wirdwerden RAIT REITs zu bewerten sein. Wir werden uns das sehr genau angucken, nicht zuletzt unter dem grundsätzlichen Aspekt Wirtschaftsgut ja, aber mehr als Wirtschaftsgut, wenn es um Wohnungen geht.
Der Mieterbund hat Expertenwissen. Ich werde den Finanzminister beauftragen, diese Fragen, die mit RAIT REITs zusammenhängen, wenn sie an ihn herangetragen werden, nicht ohne, sondern unter Einbeziehung des Mieterbundes zu diskutieren und zu regeln. Denn es macht Sinn, diese Erfahrungen einzubeziehen, um zu verhindern, dass man später darauf zurückkommen muss, wenn bestimmte Entwicklungen eintreten, die man nicht intendiert hat. Also, mein ausdrückliches Angebot ist, in der Frage RAIT REITs mitzuarbeiten, Ihr eigenes Expertenwissen zur Verfügung zu stellen. Und dann werden wir zu entscheiden haben, ob und bis zu welchem Grade und unter welchen Bedingungen wir Tätigkeiten in diesem Bereich zulassen können, ohne unserer Prinzipien des Schutzes der Mieter aufzugeben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass es angemessen ist, abschließend noch ein paar Dinge jenseits des Themas, dass Sie in besonderer Weise interessiert, zu sagen. Frau Fuchs hat ja auf einen Aspekt unserer gesellschaftlichen Wirklichkeit hingewiesen. Und dieser Aspekt heißt: Alterungsprozess unserer Gesellschaft. Der andere Bereich ist der Tatbestand der Globalisierung, der unser Wirtschaften grundlegend verändert. Beide Herausforderungen erzwingen den Veränderungsprozess in unserer Gesellschaft, der uns gelegentlich so schwer fällt. Und ich verstehe, warum er uns so schwer fällt. Ich habe einen eigenen sozialen Hintergrund. Ich weiß, wo ich herkomme und habe das nicht vergessen. Deshalb weiß ich, wie schwierig es für Menschen ist, sich Veränderungsprozessen zu stellen, die sich ein bisschen Sicherheit erarbeitet haben oder über einen Sozialstaat zur Verfügung gestellt bekommen haben. Diesen Menschen muss ich sagen: Wenn wir das jetzt nicht angesichts der Herausforderungen tun, dann brechen uns die Sozialsysteme über kurz oder lang zusammen und dann habt ihr nicht mehr nur Veränderungen auszuhalten, sondern weniger bis keine Sicherheit. Meine Bitte ist, mitzuhelfen, dass bei möglichst vielen Menschen verstanden wird, dass wir diesen Veränderungsprozess, der auch mit Belastungen verbunden ist, führen, weil wir fest davon überzeugt sind, dass wir ohne dieses Gesamtkonzept der Agenda 2010 die sozialen Sicherungssysteme für unsere Kinder und deren Kinder nicht werden aufrecht erhalten können.
Wir dürfen nicht so eigensüchtig sein zu sagen: Na ja, für dieser Generation wird es ja noch reichen und nach uns die Sintflut. Ich glaube, das wäre kein faires Verhalten gegenüber künftigen Generationen. Ich möchte deutlich machen, gerade vor Ihnen, dass es im wahrsten Sinne des Wortes notwendig ist, wenn wir auch an die Not derjenigen denken, die nicht jetzt die Aktiven sind, sondern derjenigen, die nach uns kommen, unsere Kinder und deren Kinder, unsere Enkel. Auch sie haben ein Recht auf ein Leben in Würde. Auch sie haben ein Recht auf ein Wohnen in Würde und auf das Maß an sozialer Sicherheit, dass man in unserem Land bieten kann. Das wollen wir gern beibehalten und deswegen gibt es den Veränderungsprozess.
Ich danke Ihnen fürs Zuhören und wünsche dem Mietertag alles erdenklich gute - und erst Recht Ihnen persönlich. Vielen Dank, meine Damen und Herren!